Das ist aber nur der erste Absatz, § 130 geht aber noch weiter:
_§ 130 Volksverhetzung
(…)
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
- Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
- eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet._
Die Demonstration muss sich also nicht unbedingt gegen Teile der deutschen Bevölkerung richten, um den Tatbestand einer Volksverhetzung zu erfüllen.
Wüsste jetzt nicht, dass Georgie-Boy Deutscher ist oder in
Deutschland lebt oder dass Israel so eine Art deutsche
Ehrenstaatsbürgerschaft hat (oder eine deutsch Kolonie ist?).
Diesen Abschnitt musst du jetzt wohl nochmal überdenken.
Also, Dieter Nuhr ist kein wirklich großer Komiker, aber wo er
Recht hat, hat er Recht.
Das stimmt dann wieder.
Gruß
Oliver