Vollmacht Sparkonto

Guten Tag,

ich habe ein problem mit der bank, und zwar hat mein angehöriger die vollmacht auf das sparkonto meiner mutter gehabt. Dies hat er noch vor ableben der mutter geleert und gelöscht. Mutter hat bis zum ende gedacht sie hat ein sparbuch. Die bank hat keine unterschrift und beleg zum vorgang aus der vollmacht.
Die bank schweigt dazu.
Was kann ich da machen immerhin hat die bank ihre aufsichtspflicht verletzt.
Mfg
Domin

Hallo,

also wird nicht bestritten, dass der Betreffende eine Vollmacht hatte?

Was für einen Beleg meinst Du? Wenn der Bevollmächtigte eine Vollmacht vorlegen und seine Verfügungsberechtigung nachweisen konnte, dann ist doch alles im Lack und es wird ja (siehe oben) anscheinend gar nicht bestritten, dass der Betreffende über eine Vollmacht verfügte.

Wahrscheinlich meinst Du Sorgfaltspflicht oder etwas ähnliches. Mir ist aber nicht klar, wo das Problem liegen soll (außer natürlich, dass die Erben dem Geld traurig hinterherblicken), denn dass eine Vollmacht bestand, wird ja nicht bestritten:

Ich habe insofern den Eindruck, dass der Versuch unternommen werden soll, der Bank irgendeinen Fehler nachzuweisen, um das Geld zurückzuholen. Das erscheint mir angesichts der Gesamtsituation eher aussichtslos.

Oder um es anders zu formulieren: wenn jemand zum Schalter trabt und eine Vollmacht vorlegt, auf der die die Unterschrift des Kontoinhabers zu sehen ist und auch keine konkrete Veranlassung besteht, von einer Fälschung auszugehen, dann wird ausgezahlt.

Das ist schließlich genau der Zweck einer Vollmacht: dass eine Dritte Person bspw. Geld von einem Konto abheben kann, ohne dass der Kontoinhaber anwesend ist oder die Transaktion bestätigt. Im Regelfall sollte das Kreditinstitut den vom Bevollmächtigten unterzeichneten Auszahlungsbeleg in den Akten haben, aber einerseits beträgt die Aufbewahrungsfrist „nur“ zehn Jahre und andererseits geht daraus auch nicht hervor, ob eine Vollmacht vorgelegt wurde. Deren Existenz wird aber ja ohnehin nicht bestritten.

Gruß
C.

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Hallo danke.
Auf der Vollmacht steht das Sparkonto zu Lebzeiten nur mit Unterschrift der Mutter gekündigt werden darf, das hat nicht vorgelegen da hätte die Bank aber drauf bestehen müssen.
So steht es in der Vollmacht.

Ja Sorgfaltspflicht

Hallo,

wenn die Vollmacht so ausgestellt war, dann liegt da in der Tat ein Verstoß vor, nur stellt sich dann die Frage, was man nun eigentlich beklagt. Ob ein Konto nun auf 0 steht oder gelöscht ist, macht letztlich keinen Unterschied. Geld ist in beiden Fällen keines mehr da. Einen Schadenersatz für die unberechtigte Löschung wird man mangels Schaden nicht erfolgreich einfordern können.

Gruß
C.

Der Schaden ist das ohne Wissen der Mutter das Konto geschlossen wurde und sie bis zu ihrem Tod kein Geld mehr hatte.
Grüße
Domin

Andrerseits ist eine Vollmacht sowas wie ein Vertrag wo sich alle Parteien halten sollten sonst braucht keiner Vollmachten.
Grüße
Domin

Du hast die Antwort von @C_Punkt nichtverstanden. Du musst das Verfügungsrecht über das Guthaben und die Kontoschließung getrennt betrachten. Im Rahmen der Vollmacht durfte offensichtlich über das gesamte Guthaben verfügt werden. D.h. dass irgendwann kein Geld mehr auf dem Konto war, war durch die Vollmacht gedeckt. Da kann man der Bank keinen Vorwurf machen. Dass die Bank das ohnehin schon leere Konto nicht hätte auflösen dürfen, wenn das von der Vollmacht nicht gedeckt war, ist zwar einerseits richtig, hat aber andererseits keinen Schaden verursacht, der jetzt zu ersetzen wäre.

Nun das Konto wurde geschlossen ohne Einwilligung der Mutter die zu der Zeit noch lebte, aber um es zu schließen hätte das Einverständnis der Kontoinhaberin sein müssen. Dazu schweigt die Bank und eine Stellungnahme dazu haben die nicht gegeben.
Der Bevollmächtigte durfte das Konto nicht schließen zu Lebzeiten erst nach Tod. So stehts geschrieben in der Vollmacht.

nochmal:

Was bringt dir also, wenn die Bank sagt: „tut uns leid, wir haben das Konto geschlossen, obwohl das nicht durch die Vollmacht gedeckt war“? Das bringt dir doch das Geld auch nicht zurück.

Das haben wir verstanden und auch erklärt, dass das seitens der Bank nicht richtig war. Das ändert aber nichts daran, dass das Konto vorher schon leer war und der Bevollmächtigte formal dazu berechtigt war, es leerzuräumen.

Dass das zu Unrecht Konto geschlossen wurde, ändert daran nichts. Das Geld war bereits weg. Da ein leeres Konto keinen Vermögenswert darstellt, löst die Löschung auch keinen irgendwie gearteten Schadensersatzanspruch aus. Natürlich kann man versuchen, die Bank wegen der Pflichtverletzung zu verklagen, aber welchen Schaden will man ersetzt haben? Es gibt schlichtweg keinen.

Die Geldsumme die drauf war am Tag der Schließung.

Und die durfte im Rahmen der Vollmacht abgehoben/ umgebucht werden. Ende im Gelände!

Nun es gibt noch die Bankaufsicht mal schauen wie die es da sehen und wozu die Raten.

Mal kucken, was die Bankenaufsicht so meint:
Die BaFin kann Verbraucherinnen und Verbrauchern im Einzelfall nicht zu ihrem individuellen Recht verhelfen. Sie ist nämlich ausschließlich für den kollektiven Verbraucherschutz zuständig.
https://www.bafin.de/DE/Verbraucher/BeschwerdenStreitschlichtung/BeiBaFinbeschweren/BeiBaFinbeschweren_node.html

Aber davon ganz unabhängig: was konkret glaubst Du, was die BaFin machen kann? Was erwartest Du? Wie ich schon eingangs feststellte, wird doch gar nicht in Frage gestellt, dass es eine Vollmacht gab. Du willst das Geld zurück, was nachvollziehbar ist, aber der einzige Verstoß, der - wenn überhaupt - nachweis- bzw. vorwerfbar ist, ist die Löschung eines leeren Kontos, das legal geleert wurde.

Willst Du das leere Konto zurück?