ok anscheinend alles Banker hier.
Hat sich erledigt.
ok anscheinend alles Banker hier.
Hat sich erledigt.
Beitrag Nr. 15 von 41 von vorgestern.
Ja, wir verstehen, dass Dir die Antworten nicht passen. Das ändert aber nichts an ihrer Richtigkeit. Mit der Bank brauchst Du Dich nicht auseinanderzusetzen. Der einzige Weg zum Geld führt über den Bevollmächtigten.
Das dachte ich mir.
Aber danke, daß Du mich an die Auszahlung von 2.000,- erinnert hast, die ohne Kündigung möglich sind.
Gruß
Das ist Alles?
Die Bank hat - wie auch immer - ein Konto geschlossen, auf dem kein Guthaben mehr war.
Und sonst ist Alles OK? Beispielsweise die Abhebungen, die das Konto auf 0 gebracht haben?
Ich frage nur, damit ich es verstehe.
Man könnte ganz viel, wenn jemand eine anständige Frage stellen oder wenigstens auf Nachfragen angemessen antworten würde. Aber die Kündigungsfrist von drei Monaten ist dabei weniger ein Thema, da das, wie @C_Punkt bereits ausgeführt hat, in der Praxis ein eher theoretisches Thema ist. D.h. man kann üblicherweise problemlos auch jenseits des offiziell jederzeit verfügbaren Betrags Geld abheben. Man muss dann nur Vorschusszinsen zahlen. Eine Kündigung des Kontos ist dafür nicht erforderlich, muss also selbst in dem Fall, dass ein höheres Guthaben komplett abgehoben wird, mE auch unter diesem Gesichtspunkt gesondert betrachtet werden. Und so habe ich es auch gerade erst vor drei Wochen mal wieder bei der Auflösung eines Sparkontos aus einem Nachlass durchgespielt.
Aber dies nur für Dich. In der Ausgangsfrage bin ich angesichts des Verhaltes des Fragestellers raus!