Hallo,
- Ich würde den Schüler nicht aus meinem Aufsichtsbereich
wegschicken. Vielleicht bin ich da zu ängstlich;
Allerdings, schließlich sind die Schüler ja in dem Fall alt genug, um nicht gleich Blödsinn anzustellen und wenn doch, durchaus in der Lage dieses Fehlverhalten bewußt gemacht zu haben. Also sich der Folgen bewußt zu sein. Es handelt sich ja nicht um Grundschüler, sondern um pupertierende Schüler, die ja auch alleine nach Hause gehen oder die man auch z.B. für einen Botengang alleine ins Sekretariat, etc. schicken würde.
- Wenn ein solcher Auftrag nicht ausgeführt wird, habe ich
einen Fehler gemacht: Ich hätte ihn nicht erteilen dürfen.
Denn die Verweigerung untergräbt meine Autorität, je mehr ich
darauf vergeblich bestehe, desto mehr. Da darf man sich dann
auch keine Verstärkung beschaffen, etwa indem man den Schüler
zum Direktor schleppt; denn für mein Gefühl unterstreicht man
dadurch nur die eigene Schwäche.
Sehe ich nicht so, nur sollte man sich vorher im Klaren sein, was man im nächsten Schritt tun wird. Also direkt auf die Verweigerung eine Strafarbeit, Nachsitzen etc. oder das Weiteschicken zum Direktor. Dann ist es auch kein Eingestänis von Unfähigkeit, sondern logische Konsequenz.
Gruß
juhe