Vorfahrt an Autobahneinfahrten

Guten Abend,

mancher mag mich für verrückt erklären, aber ich frage trotzdem.
Dass an Einfahrten auf Autobahnen einfach reingefahren wird, ist nicht so ganz neu. Gerade vor ein paar Tagen musste ich zwar keine Not- aber doch eine kräftige Bremsung machen, da links von mir gerade jemand fuhr, der Einfahrende den Blinker setzte und knapp vor mir drauf fuhr.

Frage: Habe ich da eine Änderung in der StVO übersehen? Haben jetzt die auf eine Autobahn Einfahrenden Vorfahrt? Da der ADAC das noch nicht zum Thema gemacht hat, scheint was dran zu sein.

Danke
Laika

Hi
erlebt habe ich das auch schon .
2 Zusammenstösse habe ich auch schon gehabt.
Unfallursache : der Auffahrende hatte mich nicht gesehen ( toter Winkel )

das eine mal war das sogar ein Polizeiauto das mich rammte .
Die Polizei zahlte den Schaden

gruss

Toni

Hallo Laika,

Guten Abend,

mancher mag mich für verrückt erklären, aber ich frage
trotzdem.
Dass an Einfahrten auf Autobahnen einfach reingefahren wird,
ist nicht so ganz neu. Gerade vor ein paar Tagen musste ich
zwar keine Not- aber doch eine kräftige Bremsung machen, da
links von mir gerade jemand fuhr, der Einfahrende den Blinker
setzte und knapp vor mir drauf fuhr.

Frage: Habe ich da eine Änderung in der StVO übersehen? Haben
jetzt die auf eine Autobahn Einfahrenden Vorfahrt? Da der ADAC
das noch nicht zum Thema gemacht hat, scheint was dran zu
sein.

m.E. muss der aufzufahrende Rücksicht nehmen! Ich bin nun relativ oft auf der Autobahn unterwegs(ca. 1500km / pro Woche) und kenne es nicht anders. Aber man sollte und das habe ich auch mal so gelernt bei Auffahrten immer versuchen die rechte Spur raeumen so das die aufzufahrenden Fahrzeuge durchweg auffahren koennen. Sollte die rechte Fahrspur belegt sein, so das der aufzufahrende keine Möglichkeit hat aufzufahren, so muss er dann am Ende der Beschleunigungsspur anhalten!

Danke
Laika

MfG Alex

Hallo

Frage: Habe ich da eine Änderung in der StVO übersehen?
Haben
jetzt die auf eine Autobahn Einfahrenden Vorfahrt?

Nein. Nach § 18 Nr. 3 StVO hat immer noch der durchgehende Verkehr Vorfahrt.

Da der ADAC
das noch nicht zum Thema gemacht hat, scheint was dran zu
sein.

Der ADAC ist glücklicherweise nicht das Gesetz. Und zum Thema machen könnte man verdammt viele Unarten im Straßenverkehr.

Ich vermute, viele Einfahrende verwechseln die Beschleunigungsspur mit der Einfädelspur einer Verengung nach § 7 Nr. 4 StVO, an deren Ende das Reißverschlussverfahren anzuwenden ist. Jedenfalls der Forschheit nach zu urteilen, mit der sie am Stau vorbei bis zum Ende des Beschleunigungsstreifens ziehen und dann mit allem selbstverständlichen Anspruch hineinzudrängen versuchen.

Gruß
smalbop

Hallo!

das freiwillige,vorsorgliche Räumen der rechten Spur für einen Einfahrenden auf die Autobahn ist leider eine Unsitte.

Es ist nicht erlaubt und sogar äußerst gefährlich,weil dabei der nachfolgende Verkehr nicht beachtet wird und es so zu Unfällen kommt.

Wer einfahren will muss selbst sehen wie er sich einfädelt,er MUSS zur Not auch gleich am Beginn der Spur langsam fahren ,auch anhalten,dann nach der Lücke schauen und stark beschleunigen.

Nicht einfach die Einfädelspur bis zum Ende benutzen und dann sehen,wie man reinkommt.

mfG
duck313

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moin,

das freiwillige,vorsorgliche Räumen der rechten Spur für einen
Einfahrenden auf die Autobahn ist leider eine Unsitte.
Es ist nicht erlaubt und sogar äußerst gefährlich,weil dabei
der nachfolgende Verkehr nicht beachtet wird und es so zu
Unfällen kommt.

steht das ‚vorsorgliche‘ extra da, damit man sich rausreden kann, dass die Aussage stimmt wenn kein Fahrzeug auffahren will?

Sonst würde mich doch sehr interessieren wo steht dass der Fahrspuhrwechsel an Auffahrten verboten ist um Auffahrenden das einordnen zu ermöglichen.

nun zur persönlichen Meinung:
Wer nicht in der Lage ist, den nachfolgenden Verkehr zu beachten sollte rechts bleiben.
Wer aber überholen kann ohne einen Unfall zu provozieren, der wird es auch schaffen den Blinker zu setzen und ohne Gefährdung anderer die Spur zu wechseln.

grüße
lipi

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das freiwillige,vorsorgliche Räumen der rechten Spur für einen
Einfahrenden auf die Autobahn ist leider eine Unsitte.

unsinn. kann es sein, dass du noch die verkehrsregeln der ddr im kopf hast? im westen ist das schon seit urdenklichen zeiten sitte und nicht unsitte.

Es ist nicht erlaubt und sogar äußerst gefährlich,weil dabei
der nachfolgende Verkehr nicht beachtet wird und es so zu
Unfällen kommt.

ersetze ‚weil‘ durch ‚wenn‘, um einen sinn zu generieren. das eine ist doch nicht die schlussfolgerung aus dem anderen.
selbstverständlich muss man aufpassen, wenn man die rechte spur freimacht. aber das gilt immer und nicht nur hierbei. und wenn man das - wie immer - beherzigt, schafft es sicherheit und nicht gefahr.
aber wenn du anderes behauptest, kannst du doch sicher die rechtliche grundlage dafür nennen.

Wer einfahren will muss selbst sehen wie er sich einfädelt,er
MUSS zur Not auch gleich am Beginn der Spur langsam fahren
,auch anhalten,dann nach der Lücke schauen und stark
beschleunigen.

was hat das mit deinen behauptungen oben zu tun?

Nicht einfach die Einfädelspur bis zum Ende benutzen und dann
sehen,wie man reinkommt.

auch das ist ein ganz anderes thema.

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Hallo,

sehen,wie man reinkommt.

gestatte mir an dieser Stelle ein paar Worte der Kritik an einigen vielen Auffahrenden, die - mit dem Temperament einer Wanderdüne beschleunigend - am Ende der Beschleunigung sspur in die „Eisen“ steigen, weil sie die 80 - 90 km/h der LKWs auf der rechten Spur nicht erreicht haben…

auch das ist ein ganz anderes thema.

Stümmt!

rolli

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Detail vergessen
Moin!

gestatte mir an dieser Stelle ein paar Worte der Kritik an
einigen vielen Auffahrenden, die - mit dem Temperament einer
Wanderdüne beschleunigend -

der Vergleich war gut

am Ende der Beschleunigung sspur in
die „Eisen“ steigen, weil sie die 80 - 90 km/h der LKWs auf
der rechten Spur nicht erreicht haben…

Vergessen hast Du zu erwähnen, dass das meist Leute sind, die mit einem hochmotorigen Wagen ausgestattet sind, der auf einem Beschleunigungsstreifen locker die 160 km/h erreichen könnte.
Und die dann langsame Fahrzeuge beim Auf die Autobahn fahren ausbremsen, die 2km brauchen, um wieder auf ihre Höchstgeschwindigkeit von 80km/h zu kommen.

auch das ist ein ganz anderes thema.

Ja, ein leidiges. Schon so oft erlebt: Die rechte Spur komplett frei, bis auf uns, die wir mit so 120 dahinfahren. Ein Fahrzeug auf dem Beschleunigungsstreifen fährt am Anfang desselben mit 50km/h direkt vor uns auf die Spur… Es kommt häufiger vor, dass wir fast gerammt werden, weil die Einfahrenden offensichtlich überhaupt nicht schauen, ob was kommt!

Ich hab in der Fahrschule übrigens geübt, auf dem Beschleunigungsstreifen einen Lkw zu überholen und vor diesem auf die Autobahn zu fahren. Das täte manchem gut.

Grüße
kernig
*sorry fürs Auskotzen, musste mal sein*

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unsinn. kann es sein, dass du noch die verkehrsregeln der ddr
im kopf hast? im westen ist das schon seit urdenklichen zeiten
sitte und nicht unsitte.

Auch im Jahr 2013 sind Sitten und Unsitten die es im Westen gibt, von verkehrsrechtlichen Bestimmungen zu trennen.

Aber ich lasse mich gerne korrigiern, wenn Du die verkehrsrechtliche Norm, die Deine Behauptung stützt, mal zitierst.
JW III

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Normales Verhalten
Hallo,

Dass an Einfahrten auf Autobahnen einfach reingefahren wird,
ist nicht so ganz neu. Gerade vor ein paar Tagen musste ich
zwar keine Not- aber doch eine kräftige Bremsung machen, da
links von mir gerade jemand fuhr, der Einfahrende den Blinker
setzte und knapp vor mir drauf fuhr.

das ist heutzutage doch völlig normal. Ob auf der Autobahn oder in der Stadt:

Ein Spurwechsel wird für gewöhnlich immer dann als zulässig erachtet, wenn der hinten fahrende mittels Vollbremsung gerade eben nicht auffährt.

Rechtzeitiges Einordnen ist auch völlig aus der Mode gekommen. Zur Not verschafft man sich mit der „Brechstange“ Zugang zur gewünschten Spur: Blinker setzen und rüber. Und wer das nicht bedingungslos akzeptiert und es wagt, zu hupen, wird ausgebremst, beschimpft, Mittelfinger oder ähnliches.

S.J.

lieber essjott,

ich möchte dir nicht widersprechen, denn ich habe deinen sarkasmus wohl erkannt, nichtsdestotrotz fehlt mir ein zielführender und klärender Hinweis zur ausgangsfrage.
in der untrigen diskussion prallen ja nun fachliche meinungen mit stammtischparolen aufeinander.
da ist bestimmt nicht jeder in der lage das gute vom bullshitt zu trennen.
du könntest aber licht ins dunkel bringen .-)

ist es nun verkehrsrechtlich gesehen, die pflicht des auf der autobahn fahrenden verkehrsteilnehmers, jedem in einer auffahrt auftauchenden fahrzeug die linke spur freizumachen?
ist es ein verbrieftes recht des auffahrenden, dass man ihm die spur freimacht,egal ob er blinkt oder nicht?

bisher habe ich immer gelesen und zu hören bekommen, dass der fließende verkehr den vorrang hat.

JW III

Hallo,

Dass an Einfahrten auf Autobahnen einfach reingefahren wird, ist nicht so ganz neu. Gerade vor ein paar Tagen musste ich zwar keine Not- aber doch eine kräftige Bremsung machen, da links von mir gerade jemand fuhr, der Einfahrende den Blinker setzte und knapp vor mir drauf fuhr.

Da hast Du noch einen von der altmodischen Sorte erwischt. Eigentlich wird gar nicht mehr geblinkt oder wenn schon, dann erst nachdem die Spur gewechselt worden ist. Quasi als Hinweis: Ich habe die Spur gewechselt ;o)

Frage: Habe ich da eine Änderung in der StVO übersehen? Haben jetzt die auf eine Autobahn Einfahrenden Vorfahrt? Da der ADAC das noch nicht zum Thema gemacht hat, scheint was dran zu sein.

Na da hast Du nicht richtig nachgesehen: http://www.adac.de/_mmm/pdf/rv_autobahnfahren_ki_040… So auf Seite 6 bis 7 ist alles beschrieben. Aber woher sollen das Leute wissen, die ohnehin nicht die StVO kennen oder verstehen können? Da ist auch der ADAC machtlos.

Grüße

Hallo,

ist es nun verkehrsrechtlich gesehen, die pflicht des auf der
autobahn fahrenden verkehrsteilnehmers, jedem in einer
auffahrt auftauchenden fahrzeug die linke spur freizumachen?

Nein.

ist es ein verbrieftes recht des auffahrenden, dass man ihm
die spur freimacht,egal ob er blinkt oder nicht?

Nein.

bisher habe ich immer gelesen und zu hören bekommen, dass der
fließende verkehr den vorrang hat.

Stimmt.

S.J.

Moin!

mancher mag mich für verrückt erklären, aber ich frage
trotzdem.

In Bezug auf den deutschen Straßenverkehr gibt es alle möglichen Verrücktheiten…

Dass an Einfahrten auf Autobahnen einfach reingefahren wird,
ist nicht so ganz neu. Gerade vor ein paar Tagen musste ich
zwar keine Not- aber doch eine kräftige Bremsung machen, da
links von mir gerade jemand fuhr, der Einfahrende den Blinker
setzte und knapp vor mir drauf fuhr.

Das ist völlig normal.

Frage: Habe ich da eine Änderung in der StVO übersehen? Haben
jetzt die auf eine Autobahn Einfahrenden Vorfahrt? Da der ADAC
das noch nicht zum Thema gemacht hat, scheint was dran zu sein.

Der fliessende Verkehr ha Vorrang. Bei einer ganz normalen Autobahnauffahrt muss der Auffahrende sich also eine ausreichend große Lücke suchen.
Allerdings müssen die auf der rechten Spur Fahrenden den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand einhalten. Tut man dies und vergrößert bei dichtem Verkehr eine solche Lücke durch leichtes(!) vom Gas Gehen oder Beschleunigen für den Auffahrenden, hat keiner Stress.
Fahren auf der rechten Spur alle mit 3m Abstand hintereinander her, wird es natürlich schwierig.

Ich selbst habe in über 24 Jahren und 1,2 Mio. Km noch kein einziges Mal auf dem Beschleunigungsstreifen anhalten müssen, weil ich nicht einfädeln konnte.
Höchst selten nutzte ich noch ein paar Meter auf dem Standstreifen.
Extremst selten trifft man auf einen sturen alten Sack, äh sorry, Fahrer, der mit Gewat zumacht. Da hält man dann eben drauf.

Generell läuft das EInfädeln jedoch dann gut, wenn man aofort nach der Kurve am Anfng des Beschleunigungsstreifens sehr zügig auf das Geschwindigkeitsniveau des Verkehrs auf der rechten Spur beschleunigt, blinkt und sich dann für den übrgen Verkehr nachvollziehbar(!!) für eine ausreichend große Lücke entscheidet. Diese gibt es so gut wie immer.

Ein absolutes No-Go ist es, zu langsam und/oder zu früh einzufädeln.
Ebenso macht man auf der rechten Spur nciht dicht, sondern sorgt für ein sicheres und entspanntes Miteinander.
Falls weit und breit kein schnellerer Verkehr von hinten zu sehen ist, kann dies durchaus auch durch einen Spurwechsel auf die mittlere/linke Spur erfolgen. Aber nur(!!!) dann, wenn der nachfolgende Verkebhr in keinster (!!!) Weise behindert wird.

Das ist eigentlich ganz einfach, aber der Deutsche auf seinem besserwisserischen Egotrip krigt es halt nicht hin.
Aber stetes Üben hilft…

Gruß,
M.

Aber ich lasse mich gerne korrigiern, wenn Du die
verkehrsrechtliche Norm, die Deine Behauptung stützt, mal
zitierst.

nö. in d ist immer noch alles erlaubt, was nicht verboten ist. wo also ist es verboten, für den auffahrenden die spur zu räumen?

gestatte mir an dieser Stelle ein paar Worte der Kritik an …

nö. stammtisch ist woanders. hier geht es um rechtliche fragen.

Genau: Im Zweifel einfach drauf halten
Hallo,

Extremst selten trifft man auf einen sturen alten Sack, äh
sorry, Fahrer, der mit Gewat zumacht. Da hält man dann eben
drauf.

richtig so: Im Zweifelsfall erzwingt man sich die nicht vorhandene Vorfahrt einfach.

Wer Dir nicht uneingeschränkte Fahrt gewährt ist also ein alter Sack, der mit Gewalt zu macht?

Das sind genau die Fahrer, die ich in meinem vorherigen Posting meinte. Immer nach dem Motto „solange der Fahrer, der Vorfahrt hat, noch mit einer Vollbremsung einen Unfall vermeiden kann, habe ich das Recht mir freie Fahrt zu erzwingen“.

S.J.

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nö. in d ist immer noch alles erlaubt, was nicht verboten ist.
wo also ist es verboten, für den auffahrenden die spur zu
räumen?

Zumindest haftet man wenn was passiert
http://www.verkehrslexikon.de/Texte/BABEinfahren06.php
http://www.iww.de/ue/archiv/haftung-hoeflicher-spurw…

Der Plem

nö. in d ist immer noch alles erlaubt, was nicht verboten ist.
wo also ist es verboten, für den auffahrenden die spur zu
räumen?

Zumindest haftet man wenn was passiert

und? man haftet IMMER (teilweise) wenn man die fahrspur wechselt und dabei durch unaufmerksamkeit einen unfall verursacht. was genau soll denn hier anders sein?

übrigens, zitat aus deinem zweiten link:
„Zwar sieht die Straßenverkehrsordnung vor, dass man auf der Höhe von Autobahnauffahrten vorübergehend rechtzeitig auf die Überholspur fahren soll, um das Einfahren auf die Autobahn zu erleichtern.“