Vorfahrt an Autobahneinfahrten

nö. in d ist immer noch alles erlaubt, was nicht verboten ist.
wo also ist es verboten, für den auffahrenden die spur zu
räumen?

ich fragte nicht nach deiner meinung, sondern nach einer quelle, die deine meinung stützt.

Wer nicht verstehen will, wird nicht verstehen…
Lies das Posting komplett, dann ist alles geklärt.

M.

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nö. in d ist immer noch alles erlaubt, was nicht verboten ist.
wo also ist es verboten, für den auffahrenden die spur zu
räumen?

ich fragte nicht nach deiner meinung, sondern nach einer
quelle, die deine meinung stützt.

ah so? hast du schon mal das gesetz gesucht, das dir das atmen erlaubt? nein? dann ist es wohl verboten, hm?

aber speziell für dich: schau mal ein posting tiefer.

Das ist eigentlich ganz einfach, aber der Deutsche auf seinem
besserwisserischen Egotrip krigt es halt nicht hin.
Aber stetes Üben hilft…

Ehrlich gesagt finde ich, dass es sich in Deutschland vergleichsweise angenehm Auto fährt. Das südliche Ausland finde ich da gruseliger.

gestatte mir an dieser Stelle ein paar Worte der Kritik an …

nö. stammtisch ist woanders. hier geht es um rechtliche
fragen.

Hallo,

dein Problem ist, dass ich dich nicht gefragt habe was hier gestattet ist…und ein weiteres, dass du dieses auch nicht zu entscheiden hast!

Und zum Dritten; was hat deine dumme Bemerkung mit Verkehrsrecht zu tun?

Gruß
rolli

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Hallo,

nö. in d ist immer noch alles erlaubt, was nicht verboten ist.

mit dieser abstrakten Logik wirst du irgendwann einmal über deinen geistigen Horizont stolpern.

wo also ist es verboten, für den auffahrenden die spur zu
räumen?

Auf der Autobahn spätestens da, wo du die Rechte der auf der mittleren/linken Spur befindlichen Verkehrsteilnehmer tangierst und beschneidest, wenn du aus/mit deiner o. g. Logik begründet, einfach nach links rüberziehst um dem Auffahrenden dasselbe zu ermöglichen…

Gruß
rolli

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Hi,

Ehrlich gesagt finde ich, dass es sich in Deutschland
vergleichsweise angenehm Auto fährt. Das südliche Ausland
finde ich da gruseliger.

Oder erst das Afrika …

Gruß S

nö. in d ist immer noch alles erlaubt, was nicht verboten ist.

mit dieser abstrakten Logik wirst du irgendwann einmal über
deinen geistigen Horizont stolpern.

oje. du hast wirklich genau gar keine ahnung von unserem rechtssystem, oder? und du redest vom geistigen horizont anderer? mach dich nicht lächerlich!

wo also ist es verboten, für den auffahrenden die spur zu
räumen?

Auf der Autobahn spätestens da, wo du die Rechte der auf der
mittleren/linken Spur befindlichen Verkehrsteilnehmer
tangierst und beschneidest,

beschneiden ist doch verboten. hast du probleme mit der logik?

wenn du aus/mit deiner o. g. Logik
begründet, einfach nach links rüberziehst um dem Auffahrenden
dasselbe zu ermöglichen…

wovon redest du da? habe ich irgendwas in dieser richtung behauptet? versuch’s doch mal mit lesen.

gestatte mir an dieser Stelle ein paar Worte der Kritik an …

nö. stammtisch ist woanders. hier geht es um rechtliche
fragen.

dein Problem ist,

ich habe kein problem. und wenn doch würde ich dich nicht dazu befragen. was dann passiert, sieht man bei deinem posting weiter oben.

dass ich dich nicht gefragt habe was hier
gestattet ist…und ein weiteres, dass du dieses auch nicht
zu entscheiden hast!

habe ich irgendwo geschrieben, dass ich der gesetzgeber bin?

Und zum Dritten; was hat deine dumme Bemerkung mit
Verkehrsrecht zu tun?

die einzige dumme bemerkung hier war dein posting. die hatte in der tat genau gar nichts mit verkehrsrecht zu tun. die angeblich dumme bemerkung war, wie oben zu lesen (wenn man kann), dass ich dir das gesagt habe.
aber schon klar, mit der logik hast du es ja nicht so.

Hi.

nö. in d ist immer noch alles erlaubt, was nicht verboten ist.

mit dieser abstrakten Logik wirst du irgendwann einmal über deinen geistigen Horizont stolpern.

Der Rechtsgrundsatz „Nulla poena sine lege“ (zu deutsch: Keine strafe ohne Gesetz) ist dir bekannt? Im Grunde drückt dieser Grundsatz genau das aus, was kilroywashere geschrieben hat. Solange etwas nicht verboten ist, kann es nicht bestraft werden (und was sind Dinge, die nicht bestraft werden können? Richtig, erlaubt!). Das ist gängige Praxis in der Rechtsprechung und war z.B. einer der Gründe, weshalb letztes Jahr oder vor zwei Jahren einige Sexualstraftäter aus der nachträglich verhängten Sicherungsverwahrung entlassen werden mussten.

wo also ist es verboten, für den auffahrenden die spur zu räumen?

Auf der Autobahn spätestens da, wo du die Rechte der auf der mittleren/linken Spur befindlichen Verkehrsteilnehmer tangierst und beschneidest, wenn du aus/mit deiner o. g. Logik begründet, einfach nach links rüberziehst um dem Auffahrenden dasselbe zu ermöglichen…

kilroywashere hat NICHT gesagt, dass es erlaubt ist auf die linke Spur zu wechseln und die Rechte anderer dabei zu beschneiden (z.B. indem man sie zu scharfem Abbremsen nötigt), das ist immer verboten. kilroywashere sprach davon, die rechte Spur freizumachen, wenn es der Verkehr auf der Spur links daneben gemäß StVO zulässt. Und das ist erlaubt.

MfG,
TheSedated

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& 2, Abs. 2 StVO? OWT
.

Hallo,

gestatte mir an dieser Stelle ein paar Worte der Kritik an …

. stammtisch ist woanders. hier geht es um rechtliche
fragen.

dein Problem ist,

ich habe kein problem. und wenn doch würde ich dich nicht dazu
befragen. was dann passiert, sieht man bei deinem posting
weiter oben.

wenn du kapiert hast, dass du mir weder etwas zu gestatten hast, wie du es tatest => " " noch ich dich darum fragen muss ob ich meine Meinung äußern darf, bist du sdchon ein ganzes Stück weiter gekommen! Zu obigem später mehr.

dass ich dich nicht gefragt habe was hier
gestattet ist…und ein weiteres, dass du dieses auch nicht
zu entscheiden hast!

habe ich irgendwo geschrieben, dass ich der gesetzgeber bin?

Nein! Aber du hast dir mit deiner Maßregelung (nö, du gestattest nicht) es dir genau so angemaßt, als seist du es! Ich hoffe, du kannst folgen…!

Und zum Dritten; was hat deine dumme Bemerkung mit
Verkehrsrecht zu tun?

die einzige dumme bemerkung hier war dein posting. die hatte
in der tat genau gar nichts mit verkehrsrecht zu tun.

Polemik! Wo ist die Antwort auf meine Frage was d e i n e Maßregelung (Bemerkung) mit Verkehtrsrecht zu tun hat?

die angeblich dumme bemerkung

Nein, nicht angeblich. Deine „nette“ und „freundliche“ Art und Weise der Kommunikation ist ein (dummer) Anlass adäquat antworten zu müssen.

war, wie oben zu lesen (wenn man
kann), dass ich dir das gesagt habe.

Eben! Du hast werder mir noch anderen zu sagen (vorzuschreiben) ob und wie sie ihre Meinung - OT oder nicht- äußern dürfen…erst recht nicht, wäre es phonetisch, in diesem Ton!

Gruß
rolli

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PLONK!

wenn du kapiert hast, dass du mir weder etwas zu gestatten
hast, wie du es tatest => " "

du hast gefragt „gestatte mir …“. ich habe geantwortet. wenn du keine antwort willst, stell keine fragen.

maßregeln ist übrigens wieder was ganz anderes. eine maßregelung ist auch keine bemerkung. du schmeißt die begriffe wild durcheinander. wenn du der deutschen sprache nicht mächtig bist, ist das erstmal dein problem. wenn du mir aber auch noch deswegen vorwürfe machen willst, hier die antwort:

du kannst mich. kreuzweise.

und das ist keine maßregelung, keine bemerkung und auch kein verbot sondern ein ANgebot.

leider daneben!
http://dejure.org/gesetze/StVO/7.html
und
http://dejure.org/gesetze/StVO/1.html

Hallo,

oje. du hast wirklich genau gar keine ahnung von unserem
rechtssystem, oder?

was läßt dich darauf schließen? Du machst es dir auch in diesem Punkt etwas einfach, wenn du dich selbst zum Maß der Dinge machst und andern erzählen willst, dass sie keine Ahnung haben…nur weil sie anderer Ansicht sind, oder bestimmte Sachen anders auslegen, als du. Dann steh doch deinen Mann und behaupte einfach, dass du mehr Ahnung vom „Rechtsystem“ hast als ich. Das wäre aufrichtig und ehrlich!

und du redest vom geistigen horizont
anderer? mach dich nicht lächerlich!

Deine einfache Ansicht

nö. in d ist immer noch alles erlaubt, was nicht verboten ist. wo :also ist es verboten, für den auffahrenden die spur zu räumen?

habe ich versucht damit zu relativieren, dass sobald es die Rechte anderer tangiert, keinen Bestand mehr hat!
Ist es verboten mit Steinen zu schmeißen? Nein!
Und wenn du damit jemanden (auch nur versehentlich) erschlägst, der ein Recht auf körperliche Unversehrtheit hat?!

wovon redest du da? habe ich irgendwas in dieser richtung
behauptet? versuch’s doch mal mit lesen.

Danke für deine hilfreichen Tips! Die solltest du aber dann auch schon einmal selbst beherzigen!

Ich habe verucht dir zu vermitteln, dass du es dir mit dem tollen Spruch „es ist alles erlaubt was nicht verboten ist“ etwas zu einfach machst und somit - und das auch sachlich begründet => solange es andere nicht tangiert! - zu kurz gedacht ist!

Im Übrigen: wer hat hier behauptet

…wo, also ist es verboten, für den auffahrenden die spur zu räumen?

es sei verboten für andere die Spur zu räumen…höchstens das es kein Pflicht dazu gibt.

Gruß
rolli

Hi.

Hi,

Der Rechtsgrundsatz „Nulla poena sine lege“ (zu deutsch: Keine
strafe ohne Gesetz) ist dir bekannt?

Jo.

Im Grunde drückt dieser
Grundsatz genau das aus, was kilroywashere geschrieben hat.
Solange etwas nicht verboten ist, kann es nicht bestraft
werden (und was sind Dinge, die nicht bestraft werden können?
Richtig, erlaubt!).

Ich unterschreibe es - als Grundsatz - drei Mal!

kilroywashere hat NICHT gesagt, dass es erlaubt ist auf die
linke Spur zu wechseln und die Rechte anderer dabei zu
beschneiden (z.B. indem man sie zu scharfem Abbremsen nötigt),
das ist immer verboten.

Und ich habe auch nicht gesagt dass er es (so) gesagt oder behauptet hat! Das hätte ich dann erfinden müssen…

kilroywashere sprach davon, die rechte
Spur freizumachen, wenn es der Verkehr auf der Spur links
daneben gemäß StVO zulässt. Und das ist erlaubt.

Natürlich. Und ich bin in der Sache (dem gefahrlosen Ermöglichen auf die Autobahn aufzufahren) auch absolut bei ihm!!!

Allerding habe ich versucht seine pauschale Behauptung „es ist alles erlaubt was nicht verboten ist“ im Kontext des Umgangs im Straßenverkehr dahingehend zu relativieren ist, dass seine abstrakte Denkweise zu kurz ist, wenn man es um das gemeinsame (Verkehrs)Miteinander geht, d. h. andere involviert sind, und somit die eigenen Rechte (es ist alles erlaubt, was…) begrenzt sind. bzw. man es nicht auf „was nicht verboten ist, ist erlaubt“ reduzieren sollte.

Noch mehr als diese Simplifizierung hat mich seine anmaßende Art und Weise gestört, anderen ihre Meinung verbieten zu wollen…

MfG,
TheSedated

Ebensolche
rolli

Gähn…!
Hallo,

wenn du kapiert hast, dass du mir weder etwas zu gestatten
hast, wie du es tatest => " "

du hast gefragt „gestatte mir …“. ich habe geantwortet. wenn
du keine antwort willst, stell keine fragen.

„Gestatte mir…“ ist eine Frage?

maßregeln ist übrigens wieder was ganz anderes. eine
maßregelung ist auch keine bemerkung. du schmeißt die begriffe
wild durcheinander. wenn du der deutschen sprache nicht
mächtig bist, ist das erstmal dein problem
.

Wer die Hose voll hat, hat gut stinken!

wenn du mir aber
auch noch deswegen vorwürfe machen willst, hier die antwort:

du kannst mich. kreuzweise.

Danke, für deine Demonstration der Unfähigkeit des kultivierten Umgangs miteinander. Dann brauche ich wenigstens nichts mehr zu dir/über dich zu sagen!

und das ist keine maßregelung, keine bemerkung und auch kein
verbot sondern ein ANgebot.

Nein Danke! Halte dich anders sauber…

Gruß
roli

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oje. du hast wirklich genau gar keine ahnung von unserem
rechtssystem, oder?

was läßt dich darauf schließen?

deine postings, du ‚experte‘.

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Hi.

Hi,

Der Rechtsgrundsatz „Nulla poena sine lege“ (zu deutsch: Keine
strafe ohne Gesetz) ist dir bekannt?

Jo.

Im Grunde drückt dieser
Grundsatz genau das aus, was kilroywashere geschrieben hat.
Solange etwas nicht verboten ist, kann es nicht bestraft
werden (und was sind Dinge, die nicht bestraft werden können?
Richtig, erlaubt!).

Ich unterschreibe es - als Grundsatz - drei Mal!

Ja, darfst du auch. Dieser Grundsatz ist übrigens im Grundgesetz (Art. 103 Abs. 2) und im StGB (§1) festgeschrieben.

Allerding habe ich versucht seine pauschale Behauptung „es ist
alles erlaubt was nicht verboten ist“ im Kontext des Umgangs
im Straßenverkehr dahingehend zu relativieren ist, dass seine
abstrakte Denkweise zu kurz ist, wenn man es um das gemeinsame
(Verkehrs)Miteinander geht, d. h. andere involviert sind, und
somit die eigenen Rechte (es ist alles erlaubt, was…)
begrenzt sind. bzw. man es nicht auf „was nicht verboten ist,
ist erlaubt“ reduzieren sollte.

Wenn andere involviert sind, sind meine Rechte natürlich begrenzt. Und zwar insofern, dass ich tun und lassen kann was ich will, solange ich nicht die Rechte Anderer oder geltende Gesetze verletze. Auf den hier dikutierten Fall bezogen bedeutet das: Ich darf auf die linke Spur wechseln um einem Auffahrenden das Auffahren zu erleichtern, solange dabei nicht andere gefährdet, geschädigt oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt werden.

Warum ich hier jetzt gerade §1 StVO zitiert habe? Weil eine solche Situation genau dem Gedanken von §1 StVO entspricht. Zum einen wird Abs. 1 beachtet, indem mit ständiger Vorsicht auf die linke Spur
gewechselt wird, ohne dabei jemanden auf eben jener Spur zu behindern oder zu gefährden, zum anderen wird Rücksicht gegenüber dem Auffahrenden geübt. Zieht man das so durch, entspricht das absolut der StVO. Alles andere (z.B. einfach Rüberziehen trotz Verkehr auf der linken Spur) nicht und ist somit verboten. Es steht zwar nicht explizit in der StVO, dass das erlaubt ist, aber solange ich mich innerhalb dieser Gesetze bewege, kann ich das natürlich machen. Nulla poena sine lege. Deshalb sagen die Gesetze eines Rechtsstaats auch nichts darüber was erlaubt ist, sondern was nicht erlaubt ist. Wäre Diebstahl nicht im StGB erwähnt, so könnte man dafür nicht bestraft werden. Wofür man nicht bestraft werden kann, ist erlaubt. Deshalb konnten z.B. vor circa 10 Jahren gewisse halluzinogene Pilze, bis vor ca. 4 Jahren das sogenannte Spice und bis vor 2 Jahren diese Badesalze frei verkauft werden, da diese Drogen bis dahin noch nicht im Anhang des BtmG aufgeführt waren.

Und um zurück zum eigentlichen Thema zu kommen, hier ein Link zu einem Urteil des OLG München. Zitat:

Der auf der rechten Fahrspur fahrende Bevorrechtigte darf und soll auch die rechte Spur durch Wechseln auf die Überholspur freimachen ( BGH Beschl.v. 30.11.1993 – VI ZR 79/93 in Bestätigung von OLG Koblenz VRS 86 [1994] 429 = VersR 1994, 361; OLG Köln VRS 28 [1965] 143 [145]; Janiszewski/Heß, Straßenverkehrsrecht, 19. Aufl. 2006, § 18 StVO Rz. 12), er ist aber hierzu nicht verpflichtet (OLG Köln VRS 28 [1965] 143 [145]; OLG Düsseldorf, Urt.v. 13.12.2004 – I – 1 U 135/04 Juris = VA 2005, 24 [nur red. Ls.]). Der Einfahrende darf auf eine solche Fahrweise aber nicht vertrauen (BGH a.a.O.; OLG Koblenz VRS 86 [1994] 429 = VersR 1994, 361; OLG Düsseldorf, Urt.v. 13.12.2004 – I – 1 U 135/04 [Juris] = VA 2005, 24 [nur red. Ls.]; KG VRS 113 [2008] 413 [417 für Einfädelnlassen]; Janiszewski/Heß a.a.O. Rz. 12), auch nicht, wenn der Bevorrechtigte den linken Blinker gesetzt hat ( OLG Hamm VersR 1994, 952).

http://www.verkehrslexikon.de/Texte/Rspr2736.php

Noch mehr als diese Simplifizierung hat mich seine anmaßende
Art und Weise gestört, anderen ihre Meinung verbieten zu
wollen…

Das ist eine Sache, die ihr untereinander klären solltest, wie ihr ja weiter unten ansatzweise versucht habt. Ich mische mich bei sowas nicht ein. :smile:

Noch mehr als diese Simplifizierung

simpel war hier genau eins: deine aussage über meinen geistigen horizont. ganz schön dreist, wenn man in einem derartigen loch sitzt wie du. und noch dreister im zusammenhang mit mangelnden lesefähigkeiten gepaart mit bewussten falschinterpretationen.

anderen ihre Meinung verbieten zu wollen…

lern lesen.