Vorteile des deutschen Asylrechts?

Hallo,

in der Schule habe ich vor Jahrzehnten gelernt, dass die Bundesrepublik in ihren Anfangsjahren ein sehr großzügiges Asylrecht eingerichtet hätte, als eine Art von Wiedergutmachung wegen der in der Nazizeit an vielen Menschen verübten Verbrechen

Was aber ist denn großzügiger oder weitreichender als im Asylrecht anderer Länder? Natürlich weiß niemand, wie es in allen Ländern ist; einige Angaben zu uns vergleichbaren Ländern genügen. Länder wie Ungarn, die pauschal erklären, keine Ausländer ins Land lassen zu wollen, muss man nicht erwähnen.

Grüße
Carsten

Es gibt ein „Recht auf Asyl“ - und keine mehr oder weniger wohlwollende Entscheidung von

, die drauf und dran sind, jeder Rechtstaatlichkeit (nicht nur bei Asyl) Hohn zu sprechen.

Nein. Es gibt lediglich das Recht einen Asylantrag zu stellen. Direktes Recht auf Asyl gibt es nicht. Zumindest in D.

Hallo,

Du liegst falsch:

Trotz aller „Verschärfungen“ ist § 16a GG immer noch grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf Asyl, der bei Vorliegen der Voraussetzungen gewährt werden muß.

&Tschüß
Wolfgang

  1. Das deutsche Asylrecht ist sehr gut; Ich bin dafür alle „ehrlichen“ Flüchtlinge aufzunehmen und in unsere christliche Gesellschaft zu integrieren. Sonst ist das (auch) nicht mein Land!
  2. Die „ehrlichen“ Flüchtlinge haben unsere Regeln und Gesetze zu akzeptieren.
  3. Die „Wirtschaftsflüchtlinge“, die ihre Heimatland-Papiere „halt verloren haben“ und ihre eingedeutschten Papiere an andere Flüchtlinge weiterverkaufen sollten sofort ausgewiesen werden.
  4. Leider ist das nicht so einfach und erst nach einem langen Gerichtsprozessen (nur theoretisch) möglich.
  5. Nach ganz aktuellen Meldungen nehmen wir in Deutschland zusätzlich und nochmals in 2018 10.000 Flüchtlinge auf.
    OMG!

Eine grundlegende Stärke des deutschen Asylrechts liegt schlicht und ergreifend darin, daß es existiert, daß es in einem festgelegten Verfahren verläuft und daß es juristisch überprüfbar ist.

??
Da fühle ich mich aber ausgeschlossen.

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Was sagt denn die christliche Kirche zum Thema Flüchtlinge?

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Daß ihr Begründer selber einer war.

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Die einfache Unterscheidung in Anführungszeichen und die pauschalen Unterstellungen zum Thema Papiere sind mal wieder ganz großes Hetzkino.

Genau für solche Einordnung ist übrigens das Asylverfahren da. Und nicht der deutsche Stammtisch.

In Deutschland geht man fein zum Amt und beantragt und bekommt seine Papiere. In anderen Ländern ist das durchaus nicht so. Ich mache niemandem einen pauschalen Vorwurf, der im Krieg oder auf der Flucht seine Papiere nicht dabei hat. Auf so ein hohes Ross würde ich mich nie setzen, derart über andere zu urteilen, ohne mich näher mit deren Situation zu befassen.

Bufo

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  1. Die deutschen Kardinäle beten für die Flüchtlinge
  2. Die Kutter der Sea Eye rettet die ertrinkenden Flüchtlinge!
  3. So einfach ist das!

Wer ist dieses „unser“?

Klar, dass ausgerechnet du eine Lynchjustiz bevorzugen würdest …

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Wieder 164 Menschen vor dem ertrinken gerettet.
Ist das auch schon wieder verboten?
Sea-Eye [email protected]; im Auftrag von; Sea-Eye [email protected]

Hallo,

ich finde manche dieser Dinge wirklich absurd. Eine Familie, die ich kenne, ist aus Syrien geflohen. An der Grenze in Deutschland wurden sie registriert, aber bei einer Tochter ist dem Registrierbeamten ein Fehler unterlaufen: das Geburtsdatum wurde statt 2003 mit 2013 eingetragen (aufgefallen ist das erst, als den Eltern mitgeteilt wurde, dass es einen Kindergartenplatz für das Mädchen gäbe - zu diesem Zeitpunkt hat sie aber bereits die örtliche Schule besucht - naja.) Nun kam es zu einer genaueren Prüfung und die Papiere aus Syrien wurden als nicht ausreichend beurteilt (nur die, der ältesten Tochter, die anderen wurden akzeptiert). Nun ergibt sich die absurde Situation, dass diese Familie zum syrischen Konsulat musste, um dort neue Papiere für die Tochter zu beantragen - wohlgemerkt, zum Konsulat des Staates nicht nur AUS dem sie geflohen sind, sondern im konkreten Fall VOR dem sie geflohen sind.

Grüße
Siboniwe

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Wer behauptet das hier? Und was hat es mit der Frage nach den juristischen Grundlagen des Asylrechts zu tun?
Genausowenig wie dein obiger Sermon.

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@Siboniwe:

  1. Einen „Einzellfall“ mit der Auflese von 164 Flüchtlingen in 1Quartal18 im MM vergleichen zu wollen ist doch wirklich nicht verständlich. Sicher, auch dieser Einzelfall ist untypisch.,
  2. Dieses Mädchen wäre im deutschen Kindergarten sicher nicht „ersoffen“.
  3. Ich meine: Alle „ehrlichen“ Flüchtlinge sind herzlich im reichen Deutschland willkommen, dann, liebe Deutsche nehmt diese halt auf, so wie ihr das versprochen habt.
  4. Da ist es doch wirklich unwichtig was unser Asylgesetz und seine rechtswirksamen Auslegungen meint, gemeint hat und noch meinen und auslegen wird…

Und nochmal, deutlich: dein Beitrag hat alles überhaupt nichts mit der Frage des Asylrechts im deutschen Gesetz zu tun.

Mein Post bezog sich auf Bufo Bufo, die davon sprach, dass man in anderen Ländern nicht immer Papiere für alles bekommt. Auch etwas off topic, zugegeben. Aber was deine Antwort auf mich betrifft, da sehe ich nun wieder überhaupt keinen Bezug.

Und was soll das? Hast du überhaupt im Ansatz kapiert, was in meiner Anekdote stand?

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ist eine höchst problematische Behauptung. Beweise?

Ich kenne einen Afghanen, der wurde vor Gericht gezerrt, weil irgendwie zwei Geburtsdaten in seinen papieren kursierten. (Er kennt seins gar nicht genau)
So kann man Menschen auch kriminalisieren.

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Kommt darauf an, ob du an die Geschichte von der Flucht nach Ägypten glaubst.