Hallo,
ich möchte mein Haus verkaufen und wollte nun das Darlehen der Bank frühzeitig zurückzahlen (es ist nur noch ein höherer vierstelliger Betrag offen). Mir wurde auf Nachfrage auch eine Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung vorgelegt… als ich nun die Rückzahlung einleiten wollte, sagte mir der Finanzberater der Bank nun, ich könne das Darlehen nicht einfach zurückzahlen. Das würde erst im Rahmen eines Verkauf des Hauses gehen (sprich über den Notar des Käufers – mit der Kaufpreiszahlung würde der Notar den offenen Betrag inkl. Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank zahlen und mir dann den Rest überweisen).
Ich verstehe die Logik am Ende nur nicht, denn die Vorfälligkeitsentschädigung bekommt die Bank von mir doch so oder so – ob mit Hausverkauf oder ohne. Wieso kann die Bank die Rückzahlung also verweigern und nur im Rahmen eines Verkaufs zulassen? Oder hat man mir da einfach Stuss erzählt und eine frühzeitige Rückzahlung müsste immer möglich sein? (natürlich mit Zahlung einer Entschädigung!)
Hoffe hier hat jemand einen Tipp parat. Danke!!!
Liebe Grüße