Wann holen wir uns die Kontrolle über unsere Grenzen zurück?

Zwei aktuelle Fälle:

Die Frage muss doch lauten, wieso solche Menschen ungehindert einreisen können. Nehmen wir mal an, es gäbe einen funktionierenden Datenaustausch in der EU. Dann könnten deutsche Grenzpolizisten erkennen, wenn jemand in den EU-Staaten wie Griechenland oder Bulgarien bereits wegen Straftaten aktenkundig ist.

Doch wie sollte man sie an der Grenze von der Einreise abhalten, wenn nicht kontrolliert wird? Ist es nicht scheinheilig, die Opfer von Freiburg oder Berlin zu beklagen und sich gleichzeitig wegen ein paar Minuten Wartezeit an der Grenze die Wiedereinführung allgemeiner, nationaler Grenzkontrollen abzulehnen?

Was war das damals für ein Aufschrei, als über einen angeblich von der AfD geforderten Schießbefehl diskutiert wurde. An den Schaden, den unkontrolliert einreisende Kriminelle anrichten, denkt indes keiner.

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Zuerst einmal vermischst Du hier zwei Dinge die nichts miteinander zu tun haben.
Der erste Straftäter ist unter Bedingungen der Flüchtlingskrise eingereist, der Zweite ist Staatsangehöriger eines EU-Staates - hat also ganz andere Rechte.

Weiterhin weiß ich nicht warum Du eine Situation, die es vor vielen Monaten als die Grenzen tatsächlich nicht kontrolliert wurden, gab mit der Aktuellen vergleichen willst?

Wenn Du die rigorose Schließung der deutschen Grenzen zu allen Nachbarländern forderst dann sag das doch auch, nur dann hätte man wohl auch diesen Bulgaren an der Einreise hindern können.
Das Du darüber nicht ehrlich reden willst halte ich nun wieder für scheinheilig.

Gruß Crack

Naja, wenn du mir jetzt noch erklären würdest, was an der Forderung nach

unklar ist, dann erkläre ich dir gerne noch genauer, was ich meine.

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Du kennst das Schengener Abkommen?
Oder brauchst Du dafür eine Erklärung?

Immer wieder diese polemischen Ersatzfragen von Dir…

Gute Nacht.

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Hi.

Ich zitiere Frauke Petry: „Ein Bundespolizist muß den illegalen Grenzübertritt verhindern, notfalls von der Schusswaffe gebrauch machen“
Nach mehrfachem Anrufen kann der Beamte einen Warnschuss abgeben. An welcher Stelle war denn die Rede von gezielten Schüssen?
Warum hat mich das vor Monaten schon an links/grüne Propaganda erinnert?

Ein paar Minuten Wartezeit? Du willst doch offenbar bei jedem Einreisenden die Strafregisterbescheinigung überprüfen lassen. Mit ‚ein paar Minuten‘ Wartezeit ist das sicher nicht getan. Und ich spreche da nicht nur vom Ferien-Reiseverkehr…

Und was hätte das im Falle des Bulgaren bringen sollen? Der soll laut Artikel wegen Raub und Diebstählen verurteilt worden sein. Wäre ihm in deinem Gedankenspiel die Einreise verboten worden? Wäre er unter Beobachtung gestanden? Hätte man ihm eine Fußfessel verpasst?

Du meinst dieses schon längst an der Realität gescheiterte Monument der Idealisten?

Ich sage nur: Unser Europa ist nicht ihre EU.

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Man kann halt nicht Schengen als integralen Bestandteil der EU betrachten und dann Italien und Griechenland mit den Flüchtlingen alleine lassen, bzw. den Grenzschutz der EU-Aussengrenzen der Türkei überlassen!

Da muss man halt schon etwas konkrete Flüchtlingspolitik betreiben und zudem eine eigene EU-Grenzwacht aufziehen, welche aber auch Kompetenzen haben muss.

MfG Peter(TOO)

Hallo!

Von wegen „ein paar Minuten“. An etlichen Grenzübergängen gab es für Pkw stundenlange Wartezeiten, für Lkw schon mal ganze Tage. In kilometerlangen Staus vor der Grenze nächtigende Lkw-Fahrer waren früher der Normalzustand.
Täglich gingen Millionen Arbeitsstunden fürs Warten drauf.

Gruß
Wolfgang

Und morgen bricht der Weltfrieden aus.

Es gibt einen Datenaustausch. Aber dafür müsste die Verwaltung eines funktionell völlig verrottetenen Staates wie es GR nun einmal ist, auch ein paar Zeilen in einen Computer eingeben. Dann wäre der mutmaßliche Mörder aus FR und Möchtegernmörder aus Korfu bei der erkennungsdienstl. Behandlung durch die Polizei sofort aufgeflogen. Die gab es bei ihm und die gibt es bei allen, die einen Asylantrag stellen.

Den Typen aus BG hätte man wg. der unsinnigen Aufnahme BGs in die EU und das Schengen-Abkommen nicht verhindern können.

Nein, ist es nicht. Wie hätte der zweite Fall denn verhindert werden können? Sicher nicht nur durch Grenzkontrollen und Datenaustausch. Da fehlen doch noch die nachfolgenden Schritte Deines Masterplans.

Der Bulgare wäre an der Grenze kontrolliert worden … und dann wäre er sehr wahrscheinlich eingereist.
Also erzähl bitte nichts vom Pferd.

Ich nehme mal an, dass beide über Sachsen eingereist sind. Nur dort können solche Fehler passieren. Der Bulgare wäre aller Wahrscheinlichkeit aber auch überall durchgekommen, weil er als EU-Bürger einfach mal dieses Recht hat. Keine Ahnung, ob irgendeine Regelung den Mitgliedstaaten einräumt, verurteilten Straftätern die Einreise zu verweigern.
Wäre also die nächste Frage, ob man wegen solchen Fällen wieder jeden einzelnen an den Grenzen kontrollieren will, wobei auch die Frage eine Rolle spielt, ob man das kann.
Das ist ja nicht mal der größten und schönsten DDR aller Zeiten gelungen, obwohl da schon Kilometer vor der Grenze die Kontrollen losgingen.

Ganz klar ist aber, dass solche Fälle Fragen aufwerfen, diese so auch gestellt werden dürfen und dann auch Antworten drauf gefunden werden sollten.

Ich stzelle mir gerade vor, daß Uli Hoeness Probleme bekommt, wenn er versucht, zum Skifahren nach Kitzbühel zu fahren…

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Hast Du die Berichterstattung nicht richtig verstanden ?

Weil die griechischen Behörden den Fall eben nicht in das durchaus vorhanden Europäische Meldenetz eingestellt hatten, konnte der spätere Täter auch hier einreisen und unerkannt erneut Asyl beantragen .

Weder Fingerabdrücke noch Fahndungsdaten waren im Netz vorhanden.

Schlamperei- nicht die einzige in Griechenland.

Mit allgemeinen Grenzkontrollen wäre da nichts anders gewesen. Auch da kann doch nur erkannt werden, wenn die Daten vorhanden gewesen wären.

MfG
duck313

Genau, von Bulgarien über Tschechien und das Elbsandsteingebirge, wäre ja der nächstliegende Weg! (Ironie darfste behalten)
Wie kommste eigentlich auf dieses schmale Reisewegbrett?
Fragt sich ramses90 d. allerdings in Bayern lebt.

Lt. GR stand er im EURODAC-System. Das ändert ja nichts daran, dass an der Grenze nicht automatisch zurückgewiesen werden würde. Bestenfalls hätte man ein offizielles Ersuchen um Rücknahme stellen müssen. I.d.R. führt das in 30-40% auch tatsächlich zur Rücknahme (nach „unendlicher“ Bearbeitungszeit und zwei oder drei Erinnerungen).

Mit GR verhält es sich aber leider so, dass niemand von D aus zurückgeschickt wurde, weil die „Zustände inakzeptabel“ wären. https://www.proasyl.de/fachnewsletter-beitrag/abschiebestopp-fuer-fluechtlinge-nach-griechenland-verlaengert/

Erst jetzt soll sich das ändern https://www.tagesschau.de/ausland/fluechtlinge-griechenland-175.html

aber das ist man sich wohl noch nicht so einig und die Pro-Flüchtlingsaktivisten"industrie" wird auch noch zetern und alles verhindern/blockieren wollen. Letztlich haben ja auch die Bundesländer ihre Möglichkeiten. Ich zweifel stark, dass Berlin (Stadt) auch nur eine einzige nichtgriechsche Person in 2017 nach GR abschieben wird; es sei denn, es wäre ein „Rechter“ :unamused:.

Gruß
vdmaster

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Er stand aber nicht bei EUROPOL in der Fahndung.

Ein Umstand, der es nicht ausschliessbar macht, dass man ihn in GR (insgeheim) loswerden wollte.

Wird jeder, der gegen Bewährungsauflagen verstößt, gleich über INTERPOL gesucht?

Er hat nicht mal so ein bißchen gegen Bewährungsauflagen verstossen, sondern gegen die zentrale Auflage. Bei jemandem, der wg. versuchten Totschlags verurteilt wurde, sollte bei vollzogener Flucht erwartet werden können, dass er innerhalb des Schengenraums auch von allen nationalen Polizeien gesucht werden kann.

Dafür bedarf es des Eintrags in das https://de.wikipedia.org/wiki/Schengener_Informationssystem und der europ. Haftbefehl, um nicht noch eine langatmiges Auslieferungsersuchen stellen zu müssen (wie zuvor).

EUROPOL ist zwar derzeit für andere Strattatenarten zuständig, hat aber Zugriff und soll auch auf alle Arten ausgebaut werden (eine Art Bundespolizei). Ich habe einfach mal etwas Wunschentwicklung vorausgenommen. :wink:

EURODAC (Auskunftssystem für Asylanträge) hat gar keine Verbindung zum SIS.

Den Grünen in D bspw. sei dafür Dank. Denn blabla … sülz … so würden nur alle Flüchtlinge unter Generalverdacht gestellt werden. Das übliche und realitätsferne Ideologengeschwätz.

Gruß
vdmaster

Du bringst da aber etwas mit dem zeitlichen Ablauf durcheinander:

  • K. wurde im Oktober 2015 aus dem Gefängnis entlassen
  • als Bewährungsauflage musste er sich 1 Mal pro Monat bei der Polizei melden
  • das tat er im November, nicht aber im Dezember woraufhin seine Entlassung wiederrufen wurde

K. beantragte am 12. November Asyl in Freiburg, zu einem Zeitpunkt also, zu dem er in Griechenland noch nicht gesucht wurde.

Lg,
Penegrin

Du schüttest Salz in eine zweite Wunde des Systems.

Im Asylverfahren wird niemand erkennungsdienstlich behandelt. Der Datenabgleich mit Fahnungsdatenbanken läuft bevor das Asylverfahren durch Antrag eröffnet wird.

Leider werden die Fingerabdrücke nach ihrer Erfassung durch die dt. Polizei umgehend gelöscht, falls es keine Treffer gab (Danke, Grüne u.a.), anstatt gleich in die Datenbank für Asylverfahren übernommen zu werden, wo man sie für den vorläufigen Flüchtlingspass benötigt.

Diese biometrischen Daten sollten IMHO während des Asylverfahrens und des anschliessenden Aufenthalts sowie einige Jahre darüber hinaus gespeichert bleiben und regelmäßig auch mit SIS (und anderen, sicherheitsrelevanten DBen) abgeglichen werden.

Ich zähl mal nicht auf unter welchen Voraussetzungen sie dann wieder gelöscht werden können, weil das zu umfangreich wird.

Es wäre zu klären, wann das eingestellte Ermittlungsverfahren wg. Körperverletzung eröffnet wurde. Denn da wird die Polizei wohl seine Personalien ein zweites Mal kontrolliert haben.

Welches Prozedere sollte die EU denn Deiner Ansicht nach installieren, um bekannten Straftäter, die auf der Flucht sind, nicht durch Schengen offene Scheunentore zu offerieren?

Gruß
vdmaster