Wann ist ein Unfall denn ein 'Unfall'?

Hi @ll,

bin gerade drauf gestossen, als ich den Thread in Technik/4 oder mehr Räder /t/hallo-bin-in-ein-graben-gefahren/7175512

Hieraus mal folgende Situationen abgeleitet:

  1. in einen Waldweg eingebogen und dort festgefahren (Vor Schranke und Schild)
  2. auf unbefestigten Seitenstreifen gefahren (Gras) und festgefahren
  3. von Fahrbahn nach rechts abgekommen und tiefe Furche in unbefestigter grünfläche hinterlassen
  4. wie 3. aber ein Leitpfosten gestreift (ganz leicht schief)
  5. erlaubterweise auf Waldweg eine schlecht aufgeschüttete Schotterausbesserung in den Graben geschoben

Was davon wäre meldepflichtig? Wie wann und wem melden?

LG
Ce

Hieraus mal folgende Situationen abgeleitet:

  1. in einen Waldweg eingebogen und dort festgefahren (Vor
    Schranke und Schild)

Kein Schaden, kein VU.

  1. auf unbefestigten Seitenstreifen gefahren (Gras) und
    festgefahren

Kein Schaden, kein VU.

  1. von Fahrbahn nach rechts abgekommen und tiefe Furche in
    unbefestigter grünfläche hinterlassen

Ein Sachschaden, der aber völlig belanglos sein dürfte. Daher kein VU.

  1. wie 3. aber ein Leitpfosten gestreift (ganz leicht schief)

Kommt auf den Schaden an, evtl. ist das hier ein VU.

  1. erlaubterweise auf Waldweg eine schlecht aufgeschüttete
    Schotterausbesserung in den Graben geschoben

Was davon wäre meldepflichtig? Wie wann und wem melden?

Grundsätzlich ist ein Verkehrsunfall ein Ereignis, dass einen nicht völlig belanglosen Sachschaden oder einen (jeden) Personenschaden zur Folge hat.

Moin,

wie ein Verkehrsunfall definiert wird kannst Du hier http://www.bernd-huppertz.de/FHS%20Download/VU%20Dow… nachlesen.
Demnach ist es schon Verkehrsunfallflucht wenn Du einen Leitpfosten beschädigst und Dich von der Unfallstelle entfernst ohne die nach §142StGB notwendigen Angaben gemacht hast.
Es kann auch in dem Fall, dass nur an Deinem Fahrzeug ein Schaden entstanden ist, Verkehrsunfallflucht vorliegen.

Gruss Jakob

Es kann auch in dem Fall, dass nur an Deinem Fahrzeug ein
Schaden entstanden ist, Verkehrsunfallflucht vorliegen.

eigentlich nicht, da § 142 stgb nach überwiegender ansicht nicht die allgemeinheit, sondern nur das feststellungsinteresse des geschädigten betrifft. soweit man also keine schizophrene persönlichkeit besitzt, liegt der tatbestand nicht vor…

Hmm, ich dachte da mehr an Miet- und Leasingfahrzeuge. Aber streng genommen ist das dann ja nicht das eigene Fahrzeug.

Gruss Jakob

Hmm, ich dachte da mehr an Miet- und Leasingfahrzeuge. Aber
streng genommen ist das dann ja nicht das eigene Fahrzeug.

auch diese fahrzeuge fallen grds. nicht in den schutzbereich von § 142 stgb, da der fahrer als mieter(leasingnehmer) regelmäßig vertraglich für schäden einzustehen hat.
(der versicherer fällt nicht unter § 142 stgb)