Hallo, vielleicht kann mir Jemand einen Rat geben. Ich bin seit 4 Jahre von meine Exfrau getrennt, wir haben einen gemeinsamen Sohn, der im April 2018 12 Jahre alt wird.
Das Umgangsrecht ist derart geregelt, dass ich meinen Sohn immer Samstags von 09:30 bis 18:00 habe (einschließlich Abhol- und Bringpflicht). Ab und an darf er auch mal bei mir übernachten.
Hin und wieder kommt es vor, dass ich meinem Sohn aus bestimmten Gründen absagen muss. Auf das ganze Jahr gesehen aber keine 10 Mal. Auch er sagt mir ab und zu ab, weil er mit seiner Oma kochen oder mit seinem Onkel Auto basteln will, oder bei der Großtante zum Grillen eingeladen ist. Ich hab da in der Regel aber kein Problem damit.
Dennoch gibt es immer wieder Streit zwischen mir und meiner Exfrau, wenn ich ihm einen Samstag absage, wenn ich es vorher nicht mit ihr abgesprochen habe und sie somit „vor vollendete Tatsachen“ stelle.
Aber: Muss ich wirklich meine privaten Termine mit meiner Exfrau abstimmen? Ich bin seit 3 Jahren wieder in einer neuen Beziehung und sehr gut im Freundes- und Familienkreis meiner Lebensgefährtin aufgenommen worden. Da die meisten Freunde und Familienmitglieder mehrere hundert km weg wohnen sind Einladungen zu Geburtstagen, etc. nur über ein ganzes oder gar verlängertes Wochenende zu realisieren. Muss ich wirklich meine Exfrau mehr oder weniger um Erlaubnis fragen, ob ich da hinfahren kann, oder gar auf den Besuch bei Freunden und Verwandten verzichten, wenn sie an „unserem“ Besuchstag etwas andere geplant hat?
Wann spricht man eigentlich von einer „Verletzung des Umgangsrecht“ ?
Vielleicht hat der eine oder andere von euch hier schon Erfahrungen? Ich versuche, die nächsten Tage einen Termin beim Jugendamt zu bekommen, mal sehen, was die dazu sagen…
Vielen Dank und viele Grüße,
Stebo69