Wann ist es Verletzung des Umgamgsrecht?

Hallo, vielleicht kann mir Jemand einen Rat geben. Ich bin seit 4 Jahre von meine Exfrau getrennt, wir haben einen gemeinsamen Sohn, der im April 2018 12 Jahre alt wird.

Das Umgangsrecht ist derart geregelt, dass ich meinen Sohn immer Samstags von 09:30 bis 18:00 habe (einschließlich Abhol- und Bringpflicht). Ab und an darf er auch mal bei mir übernachten.

Hin und wieder kommt es vor, dass ich meinem Sohn aus bestimmten Gründen absagen muss. Auf das ganze Jahr gesehen aber keine 10 Mal. Auch er sagt mir ab und zu ab, weil er mit seiner Oma kochen oder mit seinem Onkel Auto basteln will, oder bei der Großtante zum Grillen eingeladen ist. Ich hab da in der Regel aber kein Problem damit.

Dennoch gibt es immer wieder Streit zwischen mir und meiner Exfrau, wenn ich ihm einen Samstag absage, wenn ich es vorher nicht mit ihr abgesprochen habe und sie somit „vor vollendete Tatsachen“ stelle.

Aber: Muss ich wirklich meine privaten Termine mit meiner Exfrau abstimmen? Ich bin seit 3 Jahren wieder in einer neuen Beziehung und sehr gut im Freundes- und Familienkreis meiner Lebensgefährtin aufgenommen worden. Da die meisten Freunde und Familienmitglieder mehrere hundert km weg wohnen sind Einladungen zu Geburtstagen, etc. nur über ein ganzes oder gar verlängertes Wochenende zu realisieren. Muss ich wirklich meine Exfrau mehr oder weniger um Erlaubnis fragen, ob ich da hinfahren kann, oder gar auf den Besuch bei Freunden und Verwandten verzichten, wenn sie an „unserem“ Besuchstag etwas andere geplant hat?

Wann spricht man eigentlich von einer „Verletzung des Umgangsrecht“ ?

Vielleicht hat der eine oder andere von euch hier schon Erfahrungen? Ich versuche, die nächsten Tage einen Termin beim Jugendamt zu bekommen, mal sehen, was die dazu sagen…

Vielen Dank und viele Grüße,
Stebo69

Das ist wie bei meiner ex Frau wenn sie die Kinder also meine kinder unpünktlich jeden Freitag laut Abmachung von Jugend Amt und Familin Gericht unser Vereinbarungen hatten das schriftlich wenn sie mindestens 3 Monate unregelmäßig Freitag die Kinder später kommt oder garnicht kommt bekommt sie Verwahrung von Jugend Amt Verstoß gegen die Abmachung des Vertrages was wir vereinbart hatten werden ihr die ABR entzogen so steht es im Vertrag drin xd so ist das bei uns abgeklärt von Familien Gericht xd

Wir haben ein Wochen model bei denn Kindern xd das seit 2012 und ich lebe alleine mit denn Kindern

Selbstverständlich.
Nicht damit die EX weiß was Du planst sondern weil auch sie sich darauf einstellen muss wenn der Sohn nun eben nicht samstags zu Dir kommt.

Gewöhnlich sollte so etwas rechtzeitig vor dem Samstag feststehen, wenn es mal eine Ausnahme vom festen Besuchstag geben sollte.
Kurzfristige Absagen sind immer schlecht und nur selten begründet.

Du kennst den Samstagstermin und kannst alles daraufhin planen.

MfG
duck313

Hallo Stebo69,
Es wäre doch so einfach, sich am Anfang des Jahres hinzusetzen, gemeinsam, und die Jahresplanung zu machen!
Ich kann an diesem und diesem Wochenende nicht weil ich auf Geburtstag bin oder sonstwo. Gleiches Recht steht aber auch der Mutter zu, ich höre raus das du einfach absagst und davon ausgehst, dass deine Ex Gewehr bei Fuß nur darauf wartet, ihre Termine zu canceln. Gleiches Recht für alle!

Eine Planung im gütlichen, ist doch auch für das gemeinsame Kind besser, als alles vom Jugendamt entscheiden oder vorschlagen zu lassen.
Es ist mMn sehr unverschämt, dass du kurzfristig deine Termine nicht wahrnimmst. Deine Termine kommen nicht plötzlich, Geburtstage ebenso nicht, es sind die Prioritäten die du falsch setzt. Genieße die Zeit die du jetzt noch mit dem Sohn verbringen darfst, er wird nicht mehr lange die Samstage auf diese Art verbringen wollen, sondern lieber mit seinen Freunden abhängen. Dann kannst du mit deiner Zeit anfangen was du willst und wirst vielleicht wehmütig auf die verpassten Chancen schauen. Also Planung ist das A und O und bricht dir keinen Zacken aus der Krone, und tut deinem Sohn gut, denn es ist was ganz anderes ob der Papa einfach absagt, weil ihm (irgendein für deinen Sohn fremder Mensch) etwas wichtiger ist als der Sohn, oder der Sohn gerade beschlossen hat mit der Tante zu backen. Dein Sohn ist ein Kind, du bist erwachsen, verhalte dich auch so.

LG

Sorry, mit Satzzeichen, wäre der Text vielleicht lesbar?

Sorry, hier noch ein Nachtrag : du schreibst, aufs Jahr gesehen 10 mal oder so kommt es bei dir vor, dass du absagst.
Wenn ich jetzt mal von 52 Wochenenden ausgehe, wovon du 26 Samstage deinen Sohn sehen kannst und mit ihm
Was unternehmen kannst, und ich nun die 10 mal abziehe, bleiben im Jahr genau 16 Tage x 8,5 Std die du mit dem Sohn verbringst.

Ich bin echt entsetzt!

@Caschmi und @duck313, vielen Dank für eure Antworten. Ich möchte noch anmerken, dass es nicht um kurzfristiges Absagen geht. In einem Fall geht es um einen Termin im Februar, für die meine Lebensgefährtin bereits Karten organisiert hat (Eine Veranstaltung die wir gemeinsam seit nun 3 Jahren regelmäßig mit Freunden besuchen), im anderen Fall geht es um den Geburtstags des Sohnes meiner Lebensgefährtin, der im Juli feiert.

Meine Exfrau und ich können nicht mehr miteinander reden, ohne das es zum Streit kommt. (Ich habe sie verlassen, also bin ich das A-loch,… die Gründe dafür interessieren sie nicht… ). Wenn es ihr nicht passt, kann ich demnach auch nicht auf den Geburtstag meines „Stiefsohnes“, oder andere Events und Veranstaltungen besuchen, die auf einen Samstag fallen?
Manche Termine ergeben sich auch erst im Laufe des Jahres, oder beruhen auf ein Überraschungsgeschenk meiner Lebensgefährtin… im Gegenzug sagt mir mein Sohn auch Samstage ab, zum Teil auch sehr kurzfristig.

Ich genieße die Zeit mit meinem Sohn sehr wohl, aber stehe auch in der Verantwortung gegenüber meiner Lebensgefährtin, suche den Kompromiss, da empfinde ich es nicht so tragisch, wenn mal 3 - 4 Samstage mit meinem Sohn ausfallen… aber ich wäre nicht hier und würde nicht um Rat fragen, es zukünftig allen recht zu machen…

Gruß Stebo69

Nein, das stimmt so nicht. Wie kommst du auf 26 Samstage? Ich habe ihn jeden Samstag, nicht nur alle 2 Wochen außerdem habe ich ihn auch 15 Tage meines Urlaubs in den Ferien (zusätzlich).

Ich möchte hier auf keinen Fall den Eindruck erwecken, dass mir der Umgang mit meinem Sohn lästig wäre… ganz bestimmt nicht. Es geht nur um den Streit, der zwischen mir und meiner Exfrau bzgl. der „Ausfalltermine“ entsteht.

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Das tut mir leid, ich bin jetzt von einer „normalen“ Abmachung ausgegangen, wo dem Kindesvater, ein Besuchsrecht alle 14 Tage zusteht.
Solch eine Regelung, jeden Samstag, kannte ich bisher nicht und würde ich evtl. auf 14 tägig verschieben, sodass man sein eigenes Leben auch planen kann. Nichts für ungut, entschuldige bitte!
LG

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Ich gehe jetzt mal einfach davon aus, dass Eure Regelung jeden Samstag betrifft, also nicht 26, sondern 52 Samstage im Jahr. Anderes habe ich Deiner Beschreibung nicht entnommen.
Wenn das so ist, halte ich das für eine ziemlich dumme Regelung! Sowohl Du als auch Dein Sohn haben an wöchentlichen Samstagen verständlicherweise auch mal Anderes vor.
Die einzige, die von dieser starren Regelung „profitiert“, ist Deine Exfrau - die sich vermutlich den kinderfreien wöchentlichen Samstag eingeplant hat und danach orientiert.
Je nachdem wie es Dir und Deinem Sohn am Besten passt, würde ich versuchen, das Besuchsrecht etwas flexibler zu gestalten. 1 Tag pro Woche oder alle 2 Wochen das Wochenende würden ins zeitliche Schema ja auch passen. Muss man dann halt abstimmen. Die Eltern müssten beide mit dem Sohn reden.
Das ist aber vermutlich Sinn der Veranstaltung.
LG
Amokoma1

Hallo,
bestünde denn die Möglichkeit, dass Dein Sohn auch ein komplettes WE bei Dir verbringt?
Dann hätten Mutter und Vater ausgeglichenere Zeiten und man könnte evtl. auch einfach mal als Eltern entspannen. Das darf nämlich auch mal sein!
Der Sohn ist doch alt genug. Das sollten Vater, Mutter und Kind mal gemeinsam überlegen…
Wenn Du ihr das sachlich mitteilst, zur Not schriftlich, könnte das Wechselmodell passender in Eurem Fall sein.
Bei Verhinderung kann man drüber nachdenken, ob man die WE tauscht, oder Ausfällen lässt.
Niemand zwingt Dich, die Ex über den Grund der Verhinderung in Kenntnis zu setzen.
Vertrauenswürdiger wäre es allerdings, denn Du bist andersrum offenbar auch informiert!
LG, Mao

Liegt daran, dass es zwar hilfreich ist, lesen zu können. Allerdings nur dann, wenn man das Gelesene auch versteht und zur Kenntnis nimmt.

War nicht so böse gemeint. Meine das nur generell.

Weißt du immer alle Termine des Jahres schon zu Beginn des Jahres? Gibt es nie kurzfristigere Einladungen oder Unternehmungen?

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Na ja, erstens ist dein Sohn nicht deine Frau, außerdem bist du dann ja an dem Tag frei zu tun, was du möchtest.
Wenn dein Sohn bei deiner Frau bleibt, kann sie hingegen an dem Tag ja nicht unbedingt machen was sie will.

Wenn du ihr nicht kurzfristig absagst, ok, aber das hier klingt irgendwie so, als würdest du ihr praktisch gar nicht absagen:

Wahrscheinlich ist es aber wohl so zu verstehen, dass es ihr zwar rechtzeitig mitgeteilt wird, sie aber nicht nach ihrer Meinung gefragt wird.

Das sollte man aber tun. Oder teilt sie dir auch schon mal, ohne dich zu fragen, mit, wann du deinen Sohn betreuen musst? - Es ist doch klar, wenn du ihn nicht betreust, dann muss sie für ihn dasein.
Und wenn sie an dem Tag auch was wichtiges vorhat? Ich finde schon, dass man das absprechen sollte.

Allerdings, wenn es wirklich absolut jeder Samstag sein muss, finde ich diese Regelung auch etwas blöd. Ein bisschen mehr Flexiblität würde da nicht schaden, finde ich.

Hallo,

ich hoffe, es ist OK, wenn ich mich nur auf die Rechtslage beziehe und nicht wild in der Gegend herumschwafle, wie das hier der ein oder andere schon getan ist. Tatsache ist, daß sich aus einer festen Umgangsregelung sowohl das Recht auf Umgang gibt als auch eine Pflicht zum Umgang ergibt.

Das heißt aber nicht, daß jeder Termin sklavisch wahrgenommen werden muß. Termine können natürlich aus triftigen Gründen abgesagt werden. Werden dem Umgangsberechtigten Termine abgesagt, sind alternative Termine vorzuschlagen, die im Regelfall möglichst kurzfristig auf den ausgefallenen Termin folgen sollten. Sofern der Umgangsberechtigte einen Termin absagt, hängt der Anspruch auf einen alternativen Termin u.a. davon ab, ob es einen triftigen Grund für die Absage gibt und wie kurzfristig die Absage erfolgte.

Das ist es im Grunde schon, was sich ganz allgemein zur Sache sagen läßt. Alles, was darüber hinausgeht, kann letztlich nur von einem Gericht entschieden werden, was natürlich tunlichst vermieden werden sollte, weil dann ein Beschluß im Raume steht, an dem man sich dann zu halten hat, d.h. Flexibilität geht dann verloren.

Insofern sollte man bei Absprachen und Absagen die Interessen aller Beteiligten würdigen. Wenn das Kind mal etwas anderes vorhat und der Umgangsberechtigte mit einer Absage kein Problem hat, ist alles gut. Wenn der Umgangsberechtigte absagen möchte, weil er einen anderen (privaten oder beruflichen) Termin wahrnehmen muß oder will, sollte der Termin frühzeitig abgesagt werden, damit der andere Elternteil bspw. die Betreuung am fraglichen Tag/Wochenende sicherstellen kann. Hier ist also Kooperation und Verständnis angesagt, was sich natürlich in manchen Fällen leichter sagt als realisieren läßt.

Gruß
C.

Vielleicht versetzt du dich mal in die Lage „normaler“ Vollzeiteltern: Wenn Eltern einen Termin wahrnehmen wollen, zu dem das Kind nicht mit kann, und das Kind aber auch nicht alleine bleiben kann / soll, organisiert man einen „Babysitter“. Das kann Besuch bei Tante, Oma, Freunden oder was auch immer sein. Das tut man natürlich einige Zeit vorher, und niemand würde auf die Idee kommen, dass man hier „um Erlaubnis fragt.“ Sondern man bittet jemanden um einen Gefallen und spricht sich ab.
Was würdest du sagen, wenn deine Frau dich so „vor vollendete Tatsachen“ stellt, dir den Sohn bringt und sagt, „ach übrigens, ich habe heute was anderes vor, er bleibt bei dir“?
Es dürfte einleuchten, dass Absprachen wichtig sind.
Und BITTE, streitet nicht vor eurem Sohn darüber, wer ihn „nehmen muss“. Ein Kind fühlt sich dadurch nicht gerade willkommen bei seinen Eltern…

Ich lese aus deinen Zeilen, dass du eine rechtzeitige Absage als Eingriff in deine persönliche Freiheit verstehst.
Dass du eine klare Aussage, Orientierung, Leichtigkeit- die du in den ganzen Ablauf bringen könntest, als persönlichen Angriff verstehst.

Es gibt die Regelung- denen ihr wohl beide zugestimmt habt- von wöchentlichem Treffen mit deinem Sohn.
Bedeutet- zwei Erwachsene und ein Kind orientieren sich an dieser Regelung- stellen sich darauf ein (körperlich und seelisch) und regeln ihr Leben danach.

Über die Sinnhaftigkeit von „jedem Samstag“ wurde schon einiges gesagt- ich kann mich dem nur anschließen, sich alleine darauf festzulegen bringt doch autmatisch mehr Regelung als vermutlich jeder andere Tag.

Und du stellst dann deine Ex und deinen Sohn vor vollendete Tatsachen, wenn es für dich nicht passt-- und wunderst dich allen Ernstes, dass es dann Streit mit der Ex gibt?
Wärst du auch zu einem anderen Menschen „so“?- Würdest du Treffen mit Freunden ebenso absagen?

Für mich klingen deine Zeilen viel zu persönlich angegriffen- als würde dir die Ex etwas antun, weil du rechtzeitig absagst! Es bleibt so ein Geschmäckle zurück, dass das von deiner Seite vielleicht beabsichtigt und extra so gemacht wird- vielleicht soll das Verhalten eine Quittung für andere Ärgernisse sein? leider kommen solche Spielchen ja immer wieder vor… :confused:

Solange kein „normaler Umgang“ von deiner Seite möglich ist- solange gibt es Ärger.
Und normal IST nunmal, dass ich Menschen- die sich auf mich verlassen- rechtzeitig mitteile, wenn etwas anders ist.
Auch etwas, was für deinen Sohn wichtig ist, denn der muss ja auch jedesmal mit einer Enttäuschung klar kommen.

Wenn du von dir nichts preis geben willst- dann musst du entweder jeden Termin wahrnehmen oder ein neue Regelung finden. DANN gibts keinen Grund, etwas von dir zu erzählen.

Fakt ist- solange du dich angegriffen fühlst, weil andere sich auf dich verlassen und ihr Leben nach dir ausrichten, du dann absagst und du dann über eine negative Rückmeldung verärgert bist-- solange wird es weiterhin STress geben.

Was dir klar werden könnte ist auch, dass dein Verhalten von deinem Sohn gesehen und erlebt wird und du damit weder ihm noch seiner Mutter wertschätzend entgegen kommst.
Das mag DIR gerade richtig erscheinen zu der Ex-- was du aber deinem Sohn mitgibst ist, dass man so mit wichtigen Menschen umgehen kann.
Dein Sohn besteht zu 50% aus deiner Ex und sobald du die Ex mies behandelst, triffst du auch immer deinen Sohn, denn die Abwertung richtet sich auch an ihn.
Wovon ich rede ist auch das Bild, was dein Sohn zu Frauen bekommt und wie er später selbst mit seinen Partnerinnen und Kindern umgehen wird.

Werde locker- dir nimmt niemand was weg, wenn du früh genug klärst.
Erklären ist nicht rechtfertigen.

Menschen verlassen sich auf dich- tut es wirklich so weh, wenn du Vertrauen, Sicherheit und Stabilität vermitteln kannst?

Genau so ist es. Es geht um langfristige Termine. Ich habe ein Problem damit, dass ich meine Exfrau um Erlaubnis fragen muss, wenn ich auf den 30 Geburtstag des Sohnes meiner Lebensgefährtin fahren möchte… Und ja, es gab auch schon umgekehrt die Situation, dass sie mir vorgeschrieben hatte, von wann bis wann in den Ferien ich unseren Sohn nehmen soll… Oder dass unser Sohn das eine oder andere Wochenende bei mir bleiben soll, weil sie da nicht da wäre… Und das auch, ohne das vorher mit mir zu besprechen…
… meine Exfrau ist da leider so flexibel wie ein Laternenpfahl… (auch, wenn das jetzt nicht hier her gehört…)

Ja, klar… siehe oben: es geht nicht um kurzfristige Absagen.
Ich habe meiner Ex geschrieben, dass ich im Februar und im Juli jeweils ein WE nicht da bin, und habe als Antwort bekommen, dass ich sie wieder vor vollendete Tatsachen gestellt habe… darum geht es mir… Wenn es nach ihr ginge, müsste ich sie fragen, ob es für sie in Ordnung ist, wenn ich im Februar und im Juli je ein WE nicht da bin… sprich, wenn Sie dann nicht will, fahre ich nicht zum Geburtstag des Sohnes meiner Lebensgefährtin… und das kann es doch nicht sein, oder?