Du behandelst das Kind wie einen Zweijährigen. Du hast einen Menschen vor Dir, der in nicht einmal zwei Jahren volljährig ist und in das in manchen Ländern auch schon wäre. Nur, weil Du einen Menschen in die Welt gesetzt hast, heißt das nicht, dass Du über ihn in höchstpersönlichen Lebensbereichen bis ans Ende aller Tage bestimmen kannst.
Die elterliche Sorge, deren Gegenstand und Umfang man übrigens in § 1626 BGB nachlesen kann, sieht übrigens auch nicht vor, dass die Eltern ihr Kind beherrschen dürfen, sondern vielmehr explizit, dass „die Eltern die wachsende Fähigkeit und das wachsende Bedürfnis des Kindes zu selbständigem verantwortungsbewusstem Handeln“ berücksichtigen müssen.
Das, was Du da betreibst, geht weit über die elterliche Sorge hinaus. Tatsächlich sehe ich nicht nur die Kindswohlgefährdung, sondern auch Straftatbestände wie Nötigung und Freiheitsberaubung zumindest in Sichtweite.
Du musst Deinen Sohn schon wirklich schon lange derart an der Kandare halten, dass er sich nicht zur Wehr setzt. Die normale Reaktion eines Jugendlichen in einer solchen Situation wäre es, mit den Worten „Du kannst mich mal“ das Haus zu verlassen. Dass noch nicht einmal das passiert, zeigt m.E., dass der Mensch schon psychischen Schaden genommen hat.