Warensendungen sind VERSICHERT

Ein Fehler ist dabei: Es müsste richtig heißen:

Sie zahlen nur die Hälfte des Kaufpreises, wenn Sie sonst eine schlechte Bewertung abgeben würden.

Das ist ein großer Unterschied.

Auch bei unehrlichen Kunden verzichte ich lieber auf die 2. Rate. Es soll ja auch noch faire Kunden geben…

Mit meiner Vorgehensweise schütze ich mich aber gegen Totalausfall. Das finde ich zumindest FAIR!

Ach Du heilige - na Du weißt schon. Ist das ernst gemeint?
Ich habe mir mal einfach bei Ebay Artikel von jemandem angeguckt, auf den dieser virtuelle Fall auch passen würde.

Das ganze Geschreibsel in dem Angebot kann m.E. nur dem Zweck dienen, jeden Interessenten möglichst effektiv abzuschrecken.

Mann, mann, mann… Das tut ja regelrecht weh beim Lesen (und damit meine ich nicht nur das - ähh - gewöhnungsbedürftige Layout).

Warum schreibt der nicht einfach:
„Versand (versichert, DHL Paket): XX Euro“ - und gut ist?
Wer unbedingt will, kann ja nach Abschluss noch unverischerten Versand anfordern, dem man dann kulanterweise einwilligen kann.

Ich will eine Artikelbeschreibung, die für BEIDE SEITEN F A I
R ist und nicht NUR für die Käuferseite Vorteile bietet!

Versicherter Versand der ohne überteuerte Zusatzkosten an den Kunden weitergegeben wird - wo ist da das Problem?

Kleiner Tipp: Es gibt nicht nur DHL sondern auch Hermes, DPD, GLS und wie sie alle heißen. Tipp 2: Einen Brief kann man auch als Einschreiben versenden. Man suche sich aus was man will und was passt, etliche Firmen und Privatpersonen schaffen es ohne 3 Seiten Text in der Auktion

Grüße

Genau darin liegt das Problem - die Kunden interessiert nicht
die reschtslage, sondern nur Ihr eigenes subjektives
Rechtsempfinden.

Selbst wenn es so ist, muss man sich ja nicht alles gefallen lassen.

Um den, sich so sich immer weiter
verankernden Ammenmärchen etwas entgegen zu setzen meine
Aufklärungsarbeit.

Aufklärungsarbeit? Indem man versucht eine Auktion mit 3 Seiten Beiwerk zu beheften die keiner ließt? Wozu soll das nütze sein - da beschwert sich der Kunde eher, dass er etwas überlesen hat und es sozusagen versteckt war, als wenn ein prägnanter Satz steht, aus dem es einwandfrei hervorgeht.

Sinnvol und sicher ohne so ein Hickhack dargestellt - denn mal die Frage: Wie können die ganzen anderen Kleinen Onlinehandel überleben? Ich habe noch nie einen solchen Text unter einer Auktion gesehen…

Grüße

Mit meiner Vorgehensweise schütze ich mich aber gegen
Totalausfall. Das finde ich zumindest FAIR!

Fair … Unsinnig aufwendig und kompliziert, für jeden Artikel zwei Buchungen… Wie wäre es mit: „Sollten Sie unzufrieden sein melden Sie sich per Mail, wir kommen sicher zu einer beide zufriedenstellenden Lösung“?

Das macht doch jeder so, weil was nützt mir der, z.B. kaputte, Artikel wenn ich statt das richtigzustellen nur eine schlechte Bewertung abgebe?

Grüße

1 Like

Weil die meisten, die einen Kleinartikel kaufen nicht vielfaches für den Versand zahlen wollen, dann aber auf das höhere Risiko hingewiesen werden müssen, da der Ärger sonst vorprogrammiert ist.

Die Sicherjeit des versicherten Versands gibts eben nicht für 45 cent, 85 cent, 1,40 € und auch nicht für 2 €.

Wie das Posting zeigt glauben dies aber viele…

Weil ich nicht 10 Autos habe (noch nicht mal eins)
Weil ich nicht 450 € Standmiete für 45 € Umsatz zahlen kann
Weil Flohmarkt Schweinekalt, Superheiß oder Supernass ist
Weil Flohmarkt noch viel viel schlimmer ist (50 cent)
Weil ICH da die Preise wissen muß und nicht der Kunde
Weil alle nur fragen aber nie kaufen
Weil ich da um 4.00 aufstehen muß anstatt in´s Bett zu gehen
Weil ich da Fahrtkosten habe unabhängig vom Verkauf
Weil es NICHT Meistbietend ist
Weil es nicht der Wille meines geliebten verstorbenen Freundes ist
Weil …

Angebotene Versandkosten

EUR 1,00 Deutschland Deutsche Post Bücher-/Warensendung
EUR 4,50 Deutschland Hermes Paket
EUR 3,95 Deutschland Hermes Shop to Shop
EUR 3,80 Deutschland Einschreiben (inkl. aller Gebühren)

Kunde: Wiso 2,80 mehr zahlen - Warensendung sind doch auch versichert…

Kunde: Wiso 2,80 mehr zahlen - Warensendung sind doch auch
versichert…

Wenn man gewerblich handelt kann der Kunde so denken, und ich gebe zu so bin ich auch. Aber es obliegt dem VK diesen unversicherten Versand anzubieten, er kann auch nein sagen. Wenn er es zulässt muss er eben einkalkulieren, dass er u.U. ~0,5% verlorene Sendungen ersetzen müsste, ich suche noch den genauen Gesetztext, jedoch habe ich gerade in anderen Foren gefunden, dass angeblich dies nicht ausgesetzt werden kann und auch mit 5 Seiten AGB der Verkäufer immernoch das Versandrisiko trägt.

Grüße

Das ganze wird von BGB §474 (http://dejure.org/gesetze/BGB/474.html) geregelt, welcher unter Abs. 2 BGB §447 auschließt.

Grüße

Genau darin liegt das Problem - die Kunden interessiert nicht
die reschtslage, sondern nur Ihr eigenes subjektives
Rechtsempfinden.

Selbst wenn es so ist, muss man sich ja nicht alles gefallen
lassen.

EBEN - genau darum der ganze Text!

Das hat sich doch langsam entwickelt! Erst stand da nur „unversichert auf Ihr Risiko“

und dann gings los: unversichert verlangt und bezahlt - weggekommen - Wertung „angeblich war´s die Post“ - deswegen danach die ganzen Regelungen!

Das würde ich ja gerne, aber das ist den Käufern zu teuer.

Ich mach es so:

Erst biete ich ein Buch mit Versandpauschale 4,50 versichert oder 4,30 Einschreiben an.

Kauft es niemand Versandpauschale 4,00 versichert oder 3,80 Einschreiben.

Geht es wieder nicht weg MUSS halt unversichert zu 85 cent dazu, damit es überhaupt weg gehen KANN!

Außerdem recherchiere ich erst: Gibt es viele beendete Angebote und nur eines davon endete beispielsweise mit 1 € Artikelpreis + 1,50 Versand macht es keinen Sinn es mit der Versichert Variante zu versuchen. Das würde nie jemand kaufen. Dann stell ich es genauso ein: 1,50 Versand - und das ist leider nicht versichert!

Mit meiner Vorgehensweise schütze ich mich aber gegen
Totalausfall. Das finde ich zumindest FAIR!

Fair … Unsinnig aufwendig und kompliziert, für jeden Artikel
zwei Buchungen… Wie wäre es mit: „Sollten Sie unzufrieden
sein melden Sie sich per Mail, wir kommen sicher zu einer
beide zufriedenstellenden Lösung“?

So klug war ich auch schon! So hab ich es gemacht bevor der lange Text in die Beschreibungen Einzug hatte. Der lamge Text ist das Ende vom Lied gewesen - mein Rettungsanker!

Was passierte bevor der Text in der Beschreibung war?

Kunde war unzufrieden - aber statt mich zu kontaktieren gabs gleich ne negative Wertung ohne das ich IRGENDWAS tun konnte. Kontakt danach ebenfalls Fehlanzeige!

Mit der 2. Rate Regelung hat der Kunde dann wenigstens ein Pfand in der Hand und überlegt sich vieleicht eher ob er die Schlechtwertung sein lässt für den VORAB schon gewährten Finanzausgleich. DAS ist der Hintergedanke an meine innovativen Artikelbeschreibung.

Quasi wie ein Treuhandservice - aber billiger bei Niedrigpreisartikeln.

Das ist klar - darum gehts hier nicht - Mitgliedskonto PRIVAT (Erbmasse!)

Ein Versuch ernsthaft zu bleiben
So, ich habe gerade meine wohltätige Osterphase und habe mir den Ganzen Block zu gemüte geführt und mal Bemerkungen daran geschrieben, vlt kannst du ja etwas mitnehmen. Ich hoffe es wird halbwegs klar, warum das hier viele für ziemlich großen *********** halten.

Die folgenden Kommentare sind zeitweise in der Ich-Form geschrieben - dies soll dem hypothetischen Beispiel nur mehr Würze verleihen und heißt nicht, dass ICH damit irgendwelche verbindlichen Ratschläge stelle - alles rein theoretisch.

verschicken Sie den Artikel ganz
normal mit der Post.
Auch bei der Post ist eine Warensendung versichert.
Ich brauche daher keine Erklärung abgeben.

Auf Schreiben des Verkäufers reagiert der Käufer NICHT.

Ist so falsch, aber was soll man dazu sagen - Käufer gepflegt auf etwas hinweisen, mehr kann man nicht tun, da hilft auch nichts was hier geschrieben wird.

ACHTUNG: BEI UNVERSICHERTEM VERSAND: (extra auffällig
geschrieben!)

Immer schön …

Der Artikel ist Nahe an der PORTOGRENZE für unversicherte
Sendungen. Er eigent sich meineserachtens NICHT für den
unversicherten Billigversand. (…)

Dann bietet man Ihn nicht an, ich verkaufe nur, was ich vernünftig verpacken, verschicken und frankieren kann, denn wenn wegen soetwas was schief geht, der Artikel beschädigt wird oder ich nachzahlen muss wird dies unangenehm für den VK. Da gibt es dann nurnoch den Satz: „Aufgrund der Maße muss das Buch leider als Paket geschickt werden.“

Da ich nicht mehr ganz 100 % positive Bewertungen habe
(Erklärung unten!), habe ich mir überlegt, wie ich Ihnen
einerseits eine SICHERHEIT bieten kann, mich andererseits aber
auch vor unfairen Käufern (ja, die gibt es auch - siehe weiter
unten!) schützen kann. Deswegen habe ich alle Eventualitäten
mit dieser Beschreibung geregelt. So dürfte es doch eigentlich
keine Probleme mehr geben, wenn alle Handlungsabläufe vor
Gebot bekannt sind und mit Gebot vereinbart ist, das alles
gemäß dieser Artikelbeschreibung abläuft.

Aus meiner Sicht unnötiger Text der irrelevant ist und die Artikelbeschreibung nur noch mehr bläht.

Bitte VOR Gebot DURCHLESEN, inbesondere, wenn Sie den billigen
unversicherten Versand wünschen!!!

der unerwünsche unv. Versand muss nicht jeden zweiten Satz erwähnt werden…

Bei mir müssen Sie ab sofort nur noch DIE HÄLFTE aus dem
Gewinn eines Artikels + die mit Gebot akzeptierten
Versandkosten VORAB zahlen und den Rest erst NACH Erhalt der
Ware UND wenn Sie mit dieser so zufrieden sind, das Sie nicht
schlecht werten oder Sternchen abziehen.

Wers mag … Aber ich werte als K auch negativ wenn ich das Gefühl habe um die Hälfte beschi**en worden zu sein.

DAS MACHE ICH UM 100% schlechte Bewertungen aufgrund
Unzufriedenheit auszuschließen und um Ihnen bereits VOR Kauf
zu signalisieren: MIT MIR KANN MENSCH REDEN

Kann man auch in dem obligatorischen Satz vonwegen „ich lese meine E-Mails“ verpacken, vor allem weil es nicht fkt damit alle negativen auszuschließen

Mit anderen Worten bekommen meine Kunden ab sofort einen
Vertrauensrabatt und können Geld sparen, wenn Sie auch nur ein
ganz klein bißchen unzufrieden sind, weil sie beispielsweise
die Beschreibung nicht richtig gelesen haben oder erwarten das
der unversicherte Versand SEITENS DER POST genauso flott geht
wie der teurere VERSICHERTE!

Ich wurde noch nie schlecht bewertet nur weil die Warensendung 2 Tage länger unterwegs war…

IM GEGENZUG FÜR DIESEN VERTRAUENSBONUS ggf nur die Hälfte
meines Gewinns aus einer Auktion zahlen zu müssen VERZICHTEN
SIE AUF SCHLECHTE BEWERTUNGEN ODER STERNCHENABZUG IN EINER DER
STERNCHENUNTERKATEGORIEN „Artikel wie beschrieben“
„Kommunikation“ „Versandzeit“ und „Versand- und
Verpackungskosten“

Ich bezweifel, dass dies klappt und auch rechtsmäßig so durchsetzbar ist, denn es würde „Betrug“ die Tore öffnen, im sinne von ich verkaufe mein defektes Zeug für die Hälfte, da mach ich immernoch was gut und meine Bewertungen tangiert es nicht - Da wird das System ausgehebelt und das dürfte auch ebay nur bedingt gefallen.

Da ich selbstverständlich auch die andere Hälfte erhalten
möchte werde ich natürlich bemüht sein, Ihnen den Artikel WIE
BESCHRIEBEN unter hervorragender Kommunikation und in
MEINERSEITS möglichst kurzer Versandzeit zu liefern! Sollten
Sie aber mal NICHT ZUFRIEDEN sein, können Sie das noch
ausstehende Geld als HIERMIT VEREINBARTE ENTSCHÄDIGUNG für
Ihren Bewertungsverzicht BEHALTEN!!!

s.o. zudem muss man auch bedenken, dass ein K mit RSV der sich betrogen fühlt auch für 1,50 einen Anwalt mobilisieren kann… nur so am Rande

Wenn Sie meine NACHRICHT mit den beiden zuvor beschriebenen
Zahlbeträgen NICHT abwarten oder stattdessen in EINEM Betrag
bereits unverlangt überweisen VERZICHTEN SIE EBENFALLS AUF
EINE SCHLECHTE BEWERTUNG ODER STERNCHENABZUG, wenn Sie mir
nicht vor Einlieferung bei der Post Ihre Bankdaten per
NACHRICHT AN DEN VERKÄUFER für eine teilweise Rücküberweisung
mitgeteilt haben.

m. E. vollkommen unzulässig, da ich alles so zahlen kann wie ich will und mir so lt. den vorrangegangenen Zeilen gänzlich das Recht auf faire Bewertung genommen wurde.

Ich hoffe so eine FÜR BEIDE SEITEN AKZEPTABLE Lösung gefunden
zu haben. (Infos zum unversicherten Versand folgen weiter
unten - bitte Lesen wenn unversicherter Versand gewünscht
wird!)

floskelsatz den man sich sparen könnte … Spätestens hier wäre ich als K extrem stutzig was das soll…

(nun folgt die Anbieterkennung - der Verkäufer HANDELT PRIVAT,
da es alles GEERBTE SACHEN sind, NICHT GEKAUFTE!!)

Schön erwähnt - ich schreibe bei meinen Auktionen aber immer hin, dass ich die Gewährleistung ausschließe, denn dass sehe ich als wirklich wichtig an…

Bitte beachten Sie beim unversicherten Versand:

Ich biete IMMER auch den VERSICHERTEN VERSAND an UND EMPFEHLE
DIESEN AUCH!!!

Warensendungen und Büchersendungen KÖNNEN bis zu 18 Tage lang
unterwegs sein - das sind ERFAHRUNGSWERTE! (auch und gerade
innerhalb Hamburgs!!!)

Außerdem können diese im Einzelfall auch mal VERLOREN gehen!
In einem solchen Fall hilft aber oft ein NACHFORSCHUNGSANTRAG

EINSCHUB: gibts soetwas bei Warensendungen? Wie soll etwas ohne ID nachverfolgt werden…

  • den kann ich aber FRÜHESTENS nach 30 Tagen ab VERSANDDATUM
    einreichen! Bitte melden Sie sich also ERST 30 TAGE nach
    meiner Versandnachricht bei mir, sollte ausgerechnet Ihre
    Sendung von der Unzuverlässigkeit der Post betroffen sein. BIS
    DER ARTIKEL DANN GEFUNDEN WIRD KÖNNEN MONATE INS LAND GEHEN.

Klingt für mich als K nach prophylaktischer Hinhaltetaktik…

Da dies NICHT MEIN VERSCHULDEN IST werten Sie mich in solch
einem Fall bitte nicht Negativ oder Neutral oder ziehen mir
Sternchen ab (die auf Ebay Überlebenswichtig sind!) sondern
VERZICHTEN SIE in einem solchen Fall bitte auf die Bewertung.

Frage aus sicht des K: Warum soll ich das glauben? Wenn es so einfach wäre würde es diesbezüglich nie eine negative bei ebay geben.

Ich sichere Ihnen zu, das ICH alles tue was ICH tun kann,
damit der Artikel Sie so schnell wie möglich erreicht. Sie
können aber NICHT mich dafür verantwortlich machen, wenn SIE
um Geld zu sparen die BILLIGSTE und UNSICHERSTE Versandart
TROTZ MEINER MEHRFACHEN HINWEISE ausgewählt und AUSDRÜCKLICH
GEWÜNSCHT haben! Ich hatte einen Fall, wo ein Buch nicht
ankam, welches VOR Weihnachten 2008 gekauft und versendet
wurde. Daraufhin wurde ich von dem Kunden des Betrugs
bezichtigt und am 5.3.2009 (!!!) lieferte die POST MIR DAS
VERLOREN GEGANGENE BUCH PER EINSCHREIBEN wieder aus. Dies
bewies meine Darstellung, das ich selbstverständlich versendet
hatte - meine erhaltene negative Wertung blieb allerdings
bestehen…

Wozu dieses Unnötige Gerede? Das interessiert keinen K. Ich hatte mal den Fall, dass ich einem VK sagte, die Rücksendung wäre mit Einschreiben bei Ihm eingegangen, er mir eine Geschichte erzählte, er hatte ein Einschreiben an sich selbst geschickt und auf dem Gehweg vor seinem Haus gefunden. Interessante Geschichte, oder? Aber sowas hat nix in einer Auktion zu suchen mit dem man wirklich etwas verkaufen will…

Wenn das VERSANDUNTERNEHMEN also länger braucht für die
Auslieferung, so liegt dies außerhalb meines Einflußbereichs!

Beim 5. Mal hat es dann jeder verstanden…

Prinziepell bin ich bereit UNVERSICHERT AUF RISIKO DES KÄUFERS
zu versenden. Das Problem dabei ist, das manche Käufer den
unversicherten Versand wählen ABER trotzdem erwarten das die
Sendung versichert ist bzw ich dafür hafte, das es ankommt.
Bei unversichertem Versand ist es aber so, das die Sendung
„OFFEN“ ( = mit Musterklammer verschlossen) eingeliefert
werden muß, maximal 500 Gramm wiegen darf, deswegen also nur
UNZUREICHEND verpackt werden kann und die Sendung auch nur
maximal 35,3 cm x 25 cm x 15 cm groß sein darf, was ebenfalls
ggf eine schlechtere Verpackung bedeuten kann aufgrund der
Größe des zu Verpackenden Gegenstands.

Unnötige Darstellung, die zudem noch unvollständig ist, da man einen NORMALEN Brief schwerer schicken kann, richtig verschließen und vernünftig verpacken - dies ist Pflicht und liegt nicht an der Versandart, dafür hat der VK zu sorgen, ansonsten kann er es eben nicht so schicken nur weil er auf Gewinnmaximierung aus ist.

Außerdem geht bei
UNVERSICHERTEM VERSAND RECHTLICH DAS VERSANDRISKO AUF DEN
KÄUFER ÜBER, AB DEM ZEITPUNKT, AN DEM ICH die Sendung BEI DER
POST EINLIEFERE! Das Rechtsempfinden mancher Kunden spiegelt
diese Tatsachen aber leider nicht wieder.

Ist hiermit gesagt und sollte es ermöglichen, im Zweifel dass man vlt einen Zeugen hat rechtliches abschmettern bzw. zurückschleudern kann.

Deswegen führe ich einen unversicherten Versand nur noch aus,
wenn mir der Käufer VORAB bestätigt, das er das Versandrisiko
trägt UND einverstanden ist, das ich gebrauchtes
Versandmaterial verwende oder bereit ist für neues
Versandmaterial zu bezahlen oder mir das gewünschte
Versandmaterial zusendet.

w e i t s c h w e i f i g

Sind Sie mit vorstehendem NICHT einverstanden wählen Sie den
VERSICHERTEN VERSAND und teilen Sie mir bitte mit, ob ich
neues Verpackungsmaterial besorgen soll oder ob Sie mir
welches zusenden, oder ob ich gebrauchtes Material verwenden
darf und sie das dann hinterher nicht bemängeln!

Das man auf ver. Versand bestehen darf wenn dieser angegeben ist weiß glaub ich jeder, und wie gesagt für die Verpackung hat der VK zu sorgen, wenn der Artikel heil ankommt ist es egal ob schon benutzt oder nicht.

BITTE BEACHTEN SIE, DAS ICH ERST VERSENDE WENN MIR DIE ZUVOR
BESCHRIEBENE NACHRICHT DES KÄUFERS VORLIEGT!

Kompliziert alles und macht es im Zweifel auch keinen Deut besser…

Ich weise daher DEUTLICH auf folgendes Vorgehen hin, falls nur
der unversicherte Versand bezahlt wurde:

Sollte ich bis zum Zahlungseingang keine Nachricht von Ihnen
erhalten haben die folgende Punkte besagt:

a) das Sie das Versandrisiko tragen,
b) das Sie mir keine Probleme machen, wenn DIE POST den
Artikel verliert oder als Schneckenpost Ihrem Namen alle Ehre
macht und
c) mit der Verwendung gebrauchten Versandmaterials
einverstanden sind

werde ich Ihnen an Ihre bei Ebay hinterlegte Mailadresse den
diesbezüglichen Teil der Artikelbeschreibung kopieren und
mindestens bis zur Öffnung der Post auf eine Nachricht
bezüglich a), b) und c) (vorstehend!) warten.

wie oft denn noch …

Sie haben nach Zahlung des unversicherten Versands die
Möglichkeit die Differenz zu einem der beiden angegebenen
VERSICHERTEN VERSANDMÖGLICHKEITEN nachzuzahlen, wenn Sie nicht
das Versandrisiko (siehe BGB!) übernehmen möchten. Wünschen
Sie das bitte kurz die Absicht mitteilen, damit ich mit dem
Versand warte.

Klingt logisch …

Höre ich auch dann nichts von Ihnen werde ich unter Hinweis
auf die Artikelbeschreibung unversichert versenden. Ich sende

Wozu dann die Mailanforderung oben wenn nun doch ohne??

Ihnen über Ebay die Nr der Labelfreimachung samt
Postamtsbezeichnung und inclusive der Angabe ob ich bei einer
Frau oder einem Mann die Sendung eingeliefert habe. (bei
Briefen unter 20 g fotografiere ich stattdessen den Brief und
sende Ihnen das Foto - das erklärt sich darin, das ich 55 cent
Briefmarken zu Hause habe)

Schön fürs Fotoalbum …

Meine angegebene Versanddauer von einem Tag bezieht sich auf
den VERSICHERTEN VERSAND und (bei unversichertem Versand) auf
kooperative Kunden, die mir gleich nach Auktionsende die
Nachricht bezüglich a) b) und C) zukommen lassen.

Gut zu wissen

Sollte ich von Ihnen eine schlechte Bewertung erhalten und der
Artikel danach bei mir wieder ankommen mit einem
Begleitschreiben der Post, werde ich - falls eine
einvernehmliche Bewertungsrücknahme auf Ebay nicht mehr
möglich ist - beim Amtsgericht eine Klage auf
Bewertungslöschung UND SCHADENERSATZ einreichen. Die
Gerichtskosten wären in dem Fall von Ihnen zu tragen - Bitte
bedenken Sie dies VOR Abgabe einer neutralen oder negativen
Bewertung oder Sternchenabzug, wenn dies nicht von mir zu
vertreten ist. Bewertungen auf Ebay müssen der WAHRHEIT
entsprechen und dürfen nicht auf nicht nachweisbaren
VERMUTUNGEN oder VERLEUMDUNGEN beruhen.

Mh … negative Bewertung weil Artikel nicht erhalten. Ist wahr, keine Vermutung und so gesehen, rechtfertigt die Bewertung und klingt logisch, was sollte eine Klage daran ändern? Bewertung konform der Ebaygrundsätze. So etwas durchzusetzen sollte schwer werden, weil es eben der Wahrheit entspricht und sogar lt den Zeilen oben Akzeptiert wird. Die Sternchen sind dazu offiziell Anonym und es wird schwer nachzuweisen, dass Sie jemand so gesetzt hat, und auch hier kann ein Stern weniger meiner ehrlichen Auffassung entspringen.

Bieten Sie nicht, wenn Sie mit vorstehenden Regeln nicht
einverstanden sind! Leider sind diese nötig, denn Ebay
überprüft Bewertungen nicht, sondern wälzt diese Aufgabe auf
die Gerichte ab! Schlechte Bewertungen sind für mich
EXISTENZGEFÄHRDEND, deswegen all diese Regeln, die mit Gebot
bekannt sind, denn der Käufer muß dafür sorge tragen die
Artikelbeschreibung ganz zu Lesen bevor er bietet!

Wenn von Privat verkauft wird kann ich mir schwer vorstellen, dass es Existenzgefährdend ist. Zudem: Wer soll bitte das ganze Zeug hier lesen … da hab ich die AGB von Quelle schneller durch als das hier.

FRAGE: Was nun tun? Der Kunde will unversicherten Versand -
glaubt fälschlich dieser sei versichert und glaubt trotz
KLARER Beschreibung, das er keine Erklärung abgeben
müsse…

Das liegt im eigenen Ermessen, aber ich würde nochmal den Kontakt suchen, vlt mal nachschauen ob er im Telefonbuch steht …

Das ist alles nicht bös gemeint, ich versuche zu HELFEN, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass du damit auch nur ein Buch verkaufst bzw. das im Streit so ausgeht wie du es dir träumst. Der Text ist zu lang, es wiederholt sich alles ständig, er ist weitschweifig und mit jeder menge irrelevaten Informationen, so dass ihn kaum einer lesen wird. Zudem kann man niemanden so verbieten eine tatsächliche NICHTpositive Bewertung zu geben.

Zudem habe ich bis jetzt auch ohne solch einen Textschwall nie ein Existenzgefährdendes Problem gehabt.

Grüße

Käufer gepflegt auf etwas hinweisen, mehr kann man nicht tun, da
hilft auch nichts was hier geschrieben wird.

Is natürlich geschehen, mit Hinweis auf entsprechenden BGB Paragraph, dann jhab ich 2 Tage gewartet auf Reaktion (ohne solche) und den Artikel 4 x verpackt als Warensendung in den Kasten gesteckt.

Dann bietet man Ihn nicht an, ich verkaufe nur, was ich
vernünftig verpacken, verschicken und frankieren kann,

Ich biete immer ALLE möglichen Versandarten an, da der KUNDE König ist und das entscheiden soll.

wenn wegen soetwas was schief geht, der Artikel beschädigt
wird oder ich nachzahlen muss wird dies unangenehm für den VK.
Da gibt es dann nurnoch den Satz: „Aufgrund der Maße muss das
Buch leider als Paket geschickt werden.“

Nicht unbedingt. Von den Maßen geht es - wenn ich Büchersendung anbiete - auch als Büchersendung aber die wird eben unsanfter behandelt und so ist das Verlustrisiko eben höher und genau darauf weise ich deutlich hin.

Der Kunde soll wählen können aber eben auch die Konsequenzen seiner ggf falschen Wahl dann tragen. Es soll auch Kunden geben denen - aufgrund meiner Beschreibung beispielsweise das höhere Risiko bewusst ist und die es für das gesparte Geld in Kauf nehmen. Die will ich doch nicht bevormunden in dem ich Vorschreibe NUR Versichert.

Da ich nicht mehr ganz 100 % positive Bewertungen habe
(Erklärung unten!), habe ich mir überlegt, wie ich Ihnen
einerseits eine SICHERHEIT bieten kann, mich andererseits aber
auch vor unfairen Käufern (ja, die gibt es auch - siehe weiter
unten!) schützen kann. Deswegen habe ich alle Eventualitäten
mit dieser Beschreibung geregelt. So dürfte es doch eigentlich
keine Probleme mehr geben, wenn alle Handlungsabläufe vor
Gebot bekannt sind und mit Gebot vereinbart ist, das alles
gemäß dieser Artikelbeschreibung abläuft.

Aus meiner Sicht unnötiger Text der irrelevant ist und die
Artikelbeschreibung nur noch mehr bläht.

Nun ja, wenn ich nicht 100 % positiv habe muß ich doch was zur Vertrauensgewinnung tun - deswegen der Text, der verdeutlichen soll

a) ich mach mir meine Gedanken und nicht einfach „immer weiter so“
b) zukünftig sind keine weiteren Probleme zu erwarten

Fakt ist auch, das ich seit der ausführlichen Regelungen trotz Verkäufen keine Schlechtwertungen mehr hatte. Mit jeder Schlechtwertung vorher wurden meine Regelungen umfangreicher. Das ist also nicht alein auf meinem Mist gewachsen, sondern nach ca 800 Verkaufserfahrungen so nach und nach…

Bitte VOR Gebot DURCHLESEN, inbesondere, wenn Sie den billigen
unversicherten Versand wünschen!!!

der unerwünsche unv. Versand muss nicht jeden zweiten Satz
erwähnt werden…

JA, denn bei dem versicherten Versand gab´s noch nie Probleme, da trifft das alles eben nicht zu! Wenn ich einen Artikel erst mal nur Versichert einstelle ist die Beschreibung auch um diese Teile kürzer!

Bei mir müssen Sie ab sofort nur noch DIE HÄLFTE aus dem
Gewinn eines Artikels + die mit Gebot akzeptierten
Versandkosten VORAB zahlen und den Rest erst NACH Erhalt der
Ware UND wenn Sie mit dieser so zufrieden sind, das Sie nicht
schlecht werten oder Sternchen abziehen.

Wers mag … Aber ich werte als K auch negativ wenn ich das
Gefühl habe um die Hälfte beschi**en worden zu sein.

KLASSE - Fazit - Kunde muß garnix zahlen und kriegt 1000 € Sonderrabatt! GENAU vor solchen Käufern wie Dich will ich mich schützen, die einen riesen Terz machen weil SIE sich vertan haben. Wenn das mit der Hälfte zahlen KLAR UND DEUTLICH in der Beschreibung steht IST DAS DOCH ANGEBOTSBEDINGUNG, an die sich BEIDE SEITEN halten müssen mit GEBOT!!! DAS ist der springende Punkt - GENAU DAS!

Ich wurde noch nie schlecht bewertet nur weil die Warensendung
2 Tage länger unterwegs war…

Leider geht es da nicht um 2 Tage sondern um bis zu 18 Tage (von Hamburg nach Aumühle!) s.u.!!!

im sinne von ich verkaufe mein defektes Zeug für die Hälfte, da
mach ich immernoch was gut und meine Bewertungen tangiert es
nicht - Da wird das System ausgehebelt und das dürfte auch
ebay nur bedingt gefallen.

Wenn in der Beschreibung steht „Funktion nicht geprüft“ dann KANN der Artikel defect sein ohne das eine Schlechtwertung gerechtfertigt ist. Da greift beispielsweise aus gutem Grund auch der Ebay Käuferschutz nicht!

s.o. zudem muss man auch bedenken, dass ein K mit RSV der sich
betrogen fühlt auch für 1,50 einen Anwalt mobilisieren kann…
nur so am Rande

Die RSV wird danach mit Sicherheit kündigen

FAZIT 1. Rate 10 % vom Verkaufspreis - ich arbeite also zukünftig ab 2 cent in der Stunde - es wir IMMER TOLLER! (Ich weiß, der Kundentraum ist der Minusstundenlohn)

Wenn Sie meine NACHRICHT mit den beiden zuvor beschriebenen
Zahlbeträgen NICHT abwarten oder stattdessen in EINEM Betrag
bereits unverlangt überweisen VERZICHTEN SIE EBENFALLS AUF
EINE SCHLECHTE BEWERTUNG ODER STERNCHENABZUG, wenn Sie mir
nicht vor Einlieferung bei der Post Ihre Bankdaten per
NACHRICHT AN DEN VERKÄUFER für eine teilweise Rücküberweisung
mitgeteilt haben.

m. E. vollkommen unzulässig, da ich alles so zahlen kann wie
ich will und mir so lt. den vorrangegangenen Zeilen gänzlich
das Recht auf faire Bewertung genommen wurde.

Also ab sofort das schon gezahlte Geld für die 2. Rate der Sendung beilegen, so das der Kunde es dann (bei zufriedenheit) nochmal überweisen muß - der Kunde wird begeistert sein! Ich änder den Abschnitt wie folgt:

Wenn Sie bereits unverlangt in EINEM Betrag überwiesen haben können Sie mir innerhalb von 60 Tagen nach Auktionsende Ihre Bankdaten per
NACHRICHT AN DEN VERKÄUFER für eine teilweise Rücküberweisung übermitteln.

Ich hoffe so eine FÜR BEIDE SEITEN AKZEPTABLE Lösung gefunden
zu haben. (Infos zum unversicherten Versand folgen weiter
unten - bitte Lesen wenn unversicherter Versand gewünscht
wird!)

floskelsatz den man sich sparen könnte … Spätestens hier
wäre ich als K extrem stutzig was das soll…

Spätestens jetz hätte ich auch gern auf Sie als Kunde verzichtet. Wunderbar also! Der gewünschte Edffect unfaire Kunden vom Gebot abzuhalten! Es funktioniert also!

Außerdem können diese im Einzelfall auch mal VERLOREN gehen!
In einem solchen Fall hilft aber oft ein NACHFORSCHUNGSANTRAG

EINSCHUB: gibts soetwas bei Warensendungen? Wie soll etwas
ohne ID nachverfolgt werden…

Ja das gibt es und so tauchten auch schon 2 Bücher wieder auf - statt ID muß der artikel beschrieben werden. s.u.!

  • den kann ich aber FRÜHESTENS nach 30 Tagen ab VERSANDDATUM
    einreichen! Bitte melden Sie sich also ERST 30 TAGE nach
    meiner Versandnachricht bei mir, sollte ausgerechnet Ihre
    Sendung von der Unzuverlässigkeit der Post betroffen sein. BIS
    DER ARTIKEL DANN GEFUNDEN WIRD KÖNNEN MONATE INS LAND GEHEN.

Klingt für mich als K nach prophylaktischer Hinhaltetaktik…

Das habe ich bereits auf 20 Tage geändert. Hintergrund ist, das Waren und Büchersendung aus Erfahrungswerten heraus bis zu 18 Tage unterwegs sind. Ist es unterwegs macht ein solcher Antrag keinerlei Sinn sondern nur ARBEIT für den kunden, mich und die Post!

Da dies NICHT MEIN VERSCHULDEN IST werten Sie mich in solch
einem Fall bitte nicht Negativ oder Neutral oder ziehen mir
Sternchen ab (die auf Ebay Überlebenswichtig sind!) sondern
VERZICHTEN SIE in einem solchen Fall bitte auf die Bewertung.

Frage aus sicht des K: Warum soll ich das glauben? Wenn es so
einfach wäre würde es diesbezüglich nie eine negative bei ebay
geben.

Weil ich dem Kunden die Labelfreimachungsnummer samt Versandtag und Name der Postbediensteten die die Sendung angenommen hat mitteile. Hätte ich 1000 Leben würde ich den ganzen Krams auch persönlich ausliefern. Innerhalb 10 km Umkreis mach ich das ohnehin schon. Für 80 cent werde ich Betrüger und setzte meine gesamt Zukunft auf´s Spiel??? Mach ich mir deswegen die Arbeit das hier beispielsweise zerpflücken zu lassen?

Ich sichere Ihnen zu, das ICH alles tue was ICH tun kann,
damit der Artikel Sie so schnell wie möglich erreicht. Sie
können aber NICHT mich dafür verantwortlich machen, wenn SIE
um Geld zu sparen die BILLIGSTE und UNSICHERSTE Versandart
TROTZ MEINER MEHRFACHEN HINWEISE ausgewählt und AUSDRÜCKLICH
GEWÜNSCHT haben! Ich hatte einen Fall, wo ein Buch nicht
ankam, welches VOR Weihnachten 2008 gekauft und versendet
wurde. Daraufhin wurde ich von dem Kunden des Betrugs
bezichtigt und am 5.3.2009 (!!!) lieferte die POST MIR DAS
VERLOREN GEGANGENE BUCH PER EINSCHREIBEN wieder aus. Dies
bewies meine Darstellung, das ich selbstverständlich versendet
hatte - meine erhaltene negative Wertung blieb allerdings
bestehen…

Wozu dieses Unnötige Gerede?

Um dem Kunden klar zu machen WISO ich diese ganzen Regeln habe. DAS war nämlich die Ursache dafür! Auch ich als Verkäufer will fair behandelt werden und mich nicht betrügen lassen. Wenn ich für etwas nichts kann, dann kann ich nichts dafür!!!

Ich will NUR dann etwas Verkaufen, wenn ich hinterher keine Probleme damit krieg - sonst verzichte ich lieber!

Wenn das VERSANDUNTERNEHMEN also länger braucht für die
Auslieferung, so liegt dies außerhalb meines Einflußbereichs!

Beim 5. Mal hat es dann jeder verstanden…

Hoffe ich! Auch da hatte ich einen Fall wo ein Buch 2 Tage nach der Negativwertung ankam - Negativwertung BLIEB! Hat also auch seinen berechtigten Grund!

Prinziepell bin ich bereit UNVERSICHERT AUF RISIKO DES KÄUFERS
zu versenden. Das Problem dabei ist, das manche Käufer den
unversicherten Versand wählen ABER trotzdem erwarten das die
Sendung versichert ist bzw ich dafür hafte, das es ankommt.
Bei unversichertem Versand ist es aber so, das die Sendung
„OFFEN“ ( = mit Musterklammer verschlossen) eingeliefert
werden muß, maximal 500 Gramm wiegen darf, deswegen also nur
UNZUREICHEND verpackt werden kann und die Sendung auch nur
maximal 35,3 cm x 25 cm x 15 cm groß sein darf, was ebenfalls
ggf eine schlechtere Verpackung bedeuten kann aufgrund der
Größe des zu Verpackenden Gegenstands.

Unnötige Darstellung, die zudem noch unvollständig ist, da man
einen NORMALEN Brief schwerer schicken kann, richtig
verschließen und vernünftig verpacken - dies ist Pflicht und
liegt nicht an der Versandart, dafür hat der VK zu sorgen,
ansonsten kann er es eben nicht so schicken nur weil er auf
Gewinnmaximierung aus ist.

Wer ist denn hier auf Gewinnmaximierung aus, der Verkäufer oder nicht viel mehr der KÄUFER? Versand 2 € unversichert = „Gewinn“ für die Arbeit von 35 cent Versand der 71 g schweren Warensendung als Hermes Paket zu 4,35 = ebenfalls 35 cent „Gewinn“ für das Klebeband, Arbeit für den Verkäufer. Für den Käufer beläuft sich der Gewinn hingegen auf 2,35 € wenn er den Billigheimerversand nimmt!

Das mit dem normalen Brief nehmen wir also auch noch in die Beschreibung auf, womit diese mit sicherheit kürzer wird…

Normaler Brief hab ich nicht aufgenommen, denn der kommt a) selten vor und b) kann ich den viel sicherer verschließen.

Ansonsten solltest Du Dir mal die Bestimmungen der Post für Waern und Büchersendungen durchlesen - DIE VERBIETEN EINEN SICHERERN VERSCHLUß!

Außerdem geht bei
UNVERSICHERTEM VERSAND RECHTLICH DAS VERSANDRISKO AUF DEN
KÄUFER ÜBER, AB DEM ZEITPUNKT, AN DEM ICH die Sendung BEI DER
POST EINLIEFERE! Das Rechtsempfinden mancher Kunden spiegelt
diese Tatsachen aber leider nicht wieder.

Ist hiermit gesagt und sollte es ermöglichen, im Zweifel dass
man vlt einen Zeugen hat rechtliches abschmettern bzw.
zurückschleudern kann.

Und wer soll den Zeugen bezahlen aus 80 cent Gewinn für 1 Stunde Arbeit? (deswegen schreib ich auf die Postquittung den Namen der Posttante die es annimmt)

Deswegen führe ich einen unversicherten Versand nur noch aus,
wenn mir der Käufer VORAB bestätigt, das er das Versandrisiko
trägt UND einverstanden ist, das ich gebrauchtes
Versandmaterial verwende oder bereit ist für neues
Versandmaterial zu bezahlen oder mir das gewünschte
Versandmaterial zusendet.

w e i t s c h w e i f i g

Und wo ist die KONSTRUKTIVE Kritik? Wie denn kürzer ohne was entscheidendes weg zu lassen? Lass ich was weg wird sich genau deswegen beschwert - hab mir schon was gedacht dabei!

Sind Sie mit vorstehendem NICHT einverstanden wählen Sie den
VERSICHERTEN VERSAND und teilen Sie mir bitte mit, ob ich
neues Verpackungsmaterial besorgen soll oder ob Sie mir
welches zusenden, oder ob ich gebrauchtes Material verwenden
darf und sie das dann hinterher nicht bemängeln!

Das man auf ver. Versand bestehen darf wenn dieser angegeben
ist weiß glaub ich jeder, und wie gesagt für die Verpackung
hat der VK zu sorgen, wenn der Artikel heil ankommt ist es
egal ob schon benutzt oder nicht.

Wenn das mal der Käufer auch immer so sehen würde… Auch hier liegen ZAHLREICHE Erfahrungswerte vor! Schlechtwertung da keine Neuverpackung OBWOHL unbeschädigt angekommen! Oder weil DIE POSTMASCHINE einen Umschlag beschädigt hat. Das wäre dann auch mit neuem Material passiert, wird ohne die Erklärung aber auf das „alte“ geschoben - alles schon erlebt! Erfahrung macht klug!!

BITTE BEACHTEN SIE, DAS ICH ERST VERSENDE WENN MIR DIE ZUVOR
BESCHRIEBENE NACHRICHT DES KÄUFERS VORLIEGT!

Kompliziert alles und macht es im Zweifel auch keinen Deut
besser…

Also Ich erkläre mit gebrauchtem Material einverstanden zu sein und beschwere mich dann WEIL tatsächlich auch ein Umschlag wiederverwendet wurde. Und das ist dann FAIR???

Ich weise daher DEUTLICH auf folgendes Vorgehen hin, falls nur
der unversicherte Versand bezahlt wurde:

Sollte ich bis zum Zahlungseingang keine Nachricht von Ihnen
erhalten haben die folgende Punkte besagt:

a) das Sie das Versandrisiko tragen,
b) das Sie mir keine Probleme machen, wenn DIE POST den
Artikel verliert oder als Schneckenpost Ihrem Namen alle Ehre
macht und
c) mit der Verwendung gebrauchten Versandmaterials
einverstanden sind

werde ich Ihnen an Ihre bei Ebay hinterlegte Mailadresse den
diesbezüglichen Teil der Artikelbeschreibung kopieren und
mindestens bis zur Öffnung der Post auf eine Nachricht
bezüglich a), b) und c) (vorstehend!) warten.

wie oft denn noch …

Weil, wenn ich das nicht schreibe, wird sich darüber beschwert, DAS ich es so mache - auch schon gehabt - seitdem steht es drin!

Sie haben nach Zahlung des unversicherten Versands die
Möglichkeit die Differenz zu einem der beiden angegebenen
VERSICHERTEN VERSANDMÖGLICHKEITEN nachzuzahlen, wenn Sie nicht
das Versandrisiko (siehe BGB!) übernehmen möchten. Wünschen
Sie das bitte kurz die Absicht mitteilen, damit ich mit dem
Versand warte.

Klingt logisch …

DANKE!!! Sarkasmus EIN (Ein Wunder - mal was richtig gemacht - muß doch nicht vergast werden…) Sarkasmus AUS

Höre ich auch dann nichts von Ihnen werde ich unter Hinweis
auf die Artikelbeschreibung unversichert versenden. Ich sende

Wozu dann die Mailanforderung oben wenn nun doch ohne??

Da ich dem Kunden so NOCHMALS Gelegenheit gegeben habe sich um zu entscheiden. Rührt er sich wieder nicht MUß ich halt notgedrungen unversichert versenden, denn sonst kommt die Negative wegen Nicht Versand!

Sollte ich von Ihnen eine schlechte Bewertung erhalten und der
Artikel danach bei mir wieder ankommen mit einem
Begleitschreiben der Post, werde ich - falls eine
einvernehmliche Bewertungsrücknahme auf Ebay nicht mehr
möglich ist - beim Amtsgericht eine Klage auf
Bewertungslöschung UND SCHADENERSATZ einreichen. Die
Gerichtskosten wären in dem Fall von Ihnen zu tragen - Bitte
bedenken Sie dies VOR Abgabe einer neutralen oder negativen
Bewertung oder Sternchenabzug, wenn dies nicht von mir zu
vertreten ist. Bewertungen auf Ebay müssen der WAHRHEIT
entsprechen und dürfen nicht auf nicht nachweisbaren
VERMUTUNGEN oder VERLEUMDUNGEN beruhen.

Mh … negative Bewertung weil Artikel nicht erhalten. Ist
wahr, keine Vermutung und so gesehen, rechtfertigt die
Bewertung und klingt logisch, was sollte eine Klage daran
ändern?

Wenn ich dem Gericht die Schreiben der Post vorlege, die beweisen, das ich versendet habe werde ich ein Urteil kriegen, das die Bewertung gelöscht werden muß. Gibt schon solche Entscheidungen. Da ich nach jeder erhaltenen Bewertung die Sternchen kontrolliere weiß ich genau wer nur einen Stern gibt…

Bieten Sie nicht, wenn Sie mit vorstehenden Regeln nicht
einverstanden sind! Leider sind diese nötig, denn Ebay
überprüft Bewertungen nicht, sondern wälzt diese Aufgabe auf
die Gerichte ab! Schlechte Bewertungen sind für mich
EXISTENZGEFÄHRDEND, deswegen all diese Regeln, die mit Gebot
bekannt sind, denn der Käufer muß dafür sorge tragen die
Artikelbeschreibung ganz zu Lesen bevor er bietet!

Wenn von Privat verkauft wird kann ich mir schwer vorstellen,
dass es Existenzgefährdend ist.

Existenzgefährdend bezieht sich auf Ebay. Bei Sternchenabzug wird ein Acount von Ebay gerne stillgelegt! Damit ist die EBYAexistenz gefährdet nicht die meines Lebens - da gibt´s auch Essensstellen…

Das ist alles nicht bös gemeint, ich versuche zu HELFEN, denn
ich kann mir nicht vorstellen, dass du damit auch nur ein Buch
verkaufst

Doch, hab schon sehr viele Artikel so verkauft!! Auch Bücher!

Hatte auch schon Leute die das mit den 2 Raten gut fanden!

Würden es alle so machen (mit den 2 Raten) wäre das Vertrauen in den Ebay Marktplatz größer.

In einem Punkt hab ich Deine Hilfe ja auch schon angenomme und änder nun 50 Beschreibungen… (s.o.)

Bei Spinnern dieser Art bietet ein vernünftiger Mensch erst gar nicht. Probleme sind da vorprogrammiert.

Ich werde jetzt nicht nochmal das ganze Zeug auseinandernehmen, da es ja anscheinend nicht gewünscht wird, da man hier ja das ideal gefunden hat und nichts ändern will.

Gesagt sei aber noch: vergleiche wie das „vergasen“ finde ich deutlich unter der Gürtellinie

Wenn du diesen Text an eine Aktion anhängst zeigt das nur das etwas ganz und garnicht stimmt.

  1. Zu lang
  2. Zu lang
  3. das meiste absolut irrelevant und banal
  4. zu lang
  5. In deiner Antwort wiedersprichst du dir selbst (Kunde ist König, aber wenn es um Probleme geht ist er es nicht mehr und soll ja keine Probleme machen etc.)
  6. zu lang
  7. haufenweise Wierdeholungen, die machen es noch unübersichtlicher
  8. Ökonomisch äußerst bescheidene Informationen, die extrem positiv (ist Sarkassmus) auf den Auktionsverlauf wirken
  9. zu lang
    10.wirklich Wichtiges fehlt/e
    11.rechtlich vermtlich bedenklich
    12.Pseudonachweise die gut ins Fotoalbum passen, rechltich jedoch bei weitem nicht wasserfest sind
    13.Oft nicht nachvollziehbare Logik
    14.Kann nichts an den Bewertungen ändern

Nochmal: Wenn du etwas unversichert verschickst, gibt es dafür nie eine positive oftmals eine Negative Bewertung weil da Empfinden eben so ist und die Ware eben nicht ankam. Dies nimmt man als Verkäufer in Kauf, da man dagegen nicht viel machen kann!
Du musst dich an die Ebayrichtlinien halten, und die besagen, dass ehrliche Bewertungen erwünscht, sind, ich bezweifel, dass du dich darüber erheben kannst.

Also - du willst damit Kunden vergraulen, hast du ja gesagt, weil ja jeder, der dagegen wäre das auch nur zu lesen ein potentiell bösartiger Käufer ist, dem nichts näher liegt als dich übers Ohr zu hauen und dir danach noch eine schlechte Bewertung verpassen. Nehmen wir an, du lässt den ganzen mist weg, dadurch bietet nur ein anderer Bieter statt einem, zwei Euro, macht bei 10 Auktionen 10€ Mehrgewinn. Wenn jetzt ein Käufer kommt und etwas schief geht kannst du 100% Rabatt gewähren und immernoch mehr Gewinn als wenn du dich auf diesen albernen Text verlässt.

Ich will NUR dann etwas Verkaufen, wenn ich hinterher keine
Probleme damit krieg - sonst verzichte ich lieber!

Bei dem Text: verzichte. Die Probleme sind bekannt und desshalb verkaufen schon viele nichts mehr.

Ach ja- noch ein Text zur Gewinnmaximierung: Du hast erkannt, das sich Käufer A sagen wir bereit erklärt 5€ für das Buch „neues im Schwarzwald“ zu zahlen. Also bietet er bei 4€ Versand 1€ und bei 1€ vlt 4€, wodurch DU also bei VERSICHERTEM Versand finanziell SCHLECHTER kommst, also GEWINN einmüßen würdest, und so mit dem bedenklichen unsicheren versand deinen GEWINN MAXIMIERST. Der Kunde gibt immer die gleichen 5€ aus. Wer maximiert hier also seinen Gewinn?

Und zuletzt:
Wenn ich dem Gericht die Schreiben der Post vorlege, die beweisen,
das ich versendet habe werde ich ein Urteil kriegen, das
die Bewertung gelöscht werden muß. Gibt schon solche Entscheidungen.
Da ich nach jeder erhaltenen Bewertung die Sternchen kontrolliere
weiß ich genau wer nur einen Stern gibt…

  1. Problem: dieses Schreiben der Post zu bekommen, denn wenn du ohne Nachweis versendest - naja, dann hast du ohne nachweis Versendet, da hilft auch kein Postmanportrait auf einer Briefmarke was.
  2. „Ware nach 3 Wochen immernoch nicht erhalten“ - Steht nichts davon, dass du es nicht abgeschickt hast, also warum sollte das Gericht so eine Löschung beantragen?
  3. Gerate an einen Mittellosen und DU trägst sämmtliche Kosten des verfahrens, egal ob du gewinnen oder verlieren solltest.

Ich finds einfach sinnfrei…

Grüße

Hoffentlich!

Ach ja- noch ein Text zur Gewinnmaximierung: Du hast erkannt,
das sich Käufer A sagen wir bereit erklärt 5€ für das Buch
„neues im Schwarzwald“ zu zahlen. Also bietet er bei 4€
Versand 1€ und bei 1€ vlt 4€, wodurch DU also bei VERSICHERTEM
Versand finanziell SCHLECHTER kommst, also GEWINN einmüßen
würdest, und so mit dem bedenklichen unsicheren versand deinen
GEWINN MAXIMIERST. Der Kunde gibt immer die gleichen 5€ aus.
Wer maximiert hier also seinen Gewinn?

Dem ist meist leider nicht so! Sie meisten Bücher „neues im Schwarzwald“ haben -wenn überhaupt nur EINEN Bieter! Also bleibt es in jedem Fall beim Startpreis hängen.

Und zuletzt:
Wenn ich dem Gericht die Schreiben der Post vorlege, die
beweisen,
das ich versendet habe werde ich ein Urteil kriegen, das
die Bewertung gelöscht werden muß. Gibt schon solche
Entscheidungen.
Da ich nach jeder erhaltenen Bewertung die Sternchen
kontrolliere
weiß ich genau wer nur einen Stern gibt…

  1. Problem: dieses Schreiben der Post zu bekommen, denn wenn
    du ohne Nachweis versendest - naja, dann hast du ohne nachweis
    Versendet, da hilft auch kein Postmanportrait auf einer
    Briefmarke was.

Die Post sendet mir:

  1. Einen leer aufgefundenen äußeren Umschlag samt Begleitschreiben. Auf dem Umschlag steht die Adresse des Kunden = Beweis das es abgesand wurde, sonst könnte die Post den Umschlag nicht an mich zurücksenden. |

  2. Das versendete Buch später per EINSCHREIBEN zurück (Beweis das auch tatsächlich das BUCH und nicht etwa ein leerer Umschlag versendet wurde)

„Ware nach 3 Wochen immernoch nicht erhalten“

Wo hast Du den Kommentar her? Kommentar war „angeblich war´s die Post“ und in der Kommunikation wurde meine der Wahrheit entsprechende Darstellung als „Ausreden“ betitelt.