Ein Versuch ernsthaft zu bleiben
So, ich habe gerade meine wohltätige Osterphase und habe mir den Ganzen Block zu gemüte geführt und mal Bemerkungen daran geschrieben, vlt kannst du ja etwas mitnehmen. Ich hoffe es wird halbwegs klar, warum das hier viele für ziemlich großen *********** halten.
Die folgenden Kommentare sind zeitweise in der Ich-Form geschrieben - dies soll dem hypothetischen Beispiel nur mehr Würze verleihen und heißt nicht, dass ICH damit irgendwelche verbindlichen Ratschläge stelle - alles rein theoretisch.
verschicken Sie den Artikel ganz
normal mit der Post.
Auch bei der Post ist eine Warensendung versichert.
Ich brauche daher keine Erklärung abgeben.
Auf Schreiben des Verkäufers reagiert der Käufer NICHT.
Ist so falsch, aber was soll man dazu sagen - Käufer gepflegt auf etwas hinweisen, mehr kann man nicht tun, da hilft auch nichts was hier geschrieben wird.
ACHTUNG: BEI UNVERSICHERTEM VERSAND: (extra auffällig
geschrieben!)
Immer schön …
Der Artikel ist Nahe an der PORTOGRENZE für unversicherte
Sendungen. Er eigent sich meineserachtens NICHT für den
unversicherten Billigversand. (…)
Dann bietet man Ihn nicht an, ich verkaufe nur, was ich vernünftig verpacken, verschicken und frankieren kann, denn wenn wegen soetwas was schief geht, der Artikel beschädigt wird oder ich nachzahlen muss wird dies unangenehm für den VK. Da gibt es dann nurnoch den Satz: „Aufgrund der Maße muss das Buch leider als Paket geschickt werden.“
Da ich nicht mehr ganz 100 % positive Bewertungen habe
(Erklärung unten!), habe ich mir überlegt, wie ich Ihnen
einerseits eine SICHERHEIT bieten kann, mich andererseits aber
auch vor unfairen Käufern (ja, die gibt es auch - siehe weiter
unten!) schützen kann. Deswegen habe ich alle Eventualitäten
mit dieser Beschreibung geregelt. So dürfte es doch eigentlich
keine Probleme mehr geben, wenn alle Handlungsabläufe vor
Gebot bekannt sind und mit Gebot vereinbart ist, das alles
gemäß dieser Artikelbeschreibung abläuft.
Aus meiner Sicht unnötiger Text der irrelevant ist und die Artikelbeschreibung nur noch mehr bläht.
Bitte VOR Gebot DURCHLESEN, inbesondere, wenn Sie den billigen
unversicherten Versand wünschen!!!
der unerwünsche unv. Versand muss nicht jeden zweiten Satz erwähnt werden…
Bei mir müssen Sie ab sofort nur noch DIE HÄLFTE aus dem
Gewinn eines Artikels + die mit Gebot akzeptierten
Versandkosten VORAB zahlen und den Rest erst NACH Erhalt der
Ware UND wenn Sie mit dieser so zufrieden sind, das Sie nicht
schlecht werten oder Sternchen abziehen.
Wers mag … Aber ich werte als K auch negativ wenn ich das Gefühl habe um die Hälfte beschi**en worden zu sein.
DAS MACHE ICH UM 100% schlechte Bewertungen aufgrund
Unzufriedenheit auszuschließen und um Ihnen bereits VOR Kauf
zu signalisieren: MIT MIR KANN MENSCH REDEN
Kann man auch in dem obligatorischen Satz vonwegen „ich lese meine E-Mails“ verpacken, vor allem weil es nicht fkt damit alle negativen auszuschließen
Mit anderen Worten bekommen meine Kunden ab sofort einen
Vertrauensrabatt und können Geld sparen, wenn Sie auch nur ein
ganz klein bißchen unzufrieden sind, weil sie beispielsweise
die Beschreibung nicht richtig gelesen haben oder erwarten das
der unversicherte Versand SEITENS DER POST genauso flott geht
wie der teurere VERSICHERTE!
Ich wurde noch nie schlecht bewertet nur weil die Warensendung 2 Tage länger unterwegs war…
IM GEGENZUG FÜR DIESEN VERTRAUENSBONUS ggf nur die Hälfte
meines Gewinns aus einer Auktion zahlen zu müssen VERZICHTEN
SIE AUF SCHLECHTE BEWERTUNGEN ODER STERNCHENABZUG IN EINER DER
STERNCHENUNTERKATEGORIEN „Artikel wie beschrieben“
„Kommunikation“ „Versandzeit“ und „Versand- und
Verpackungskosten“
Ich bezweifel, dass dies klappt und auch rechtsmäßig so durchsetzbar ist, denn es würde „Betrug“ die Tore öffnen, im sinne von ich verkaufe mein defektes Zeug für die Hälfte, da mach ich immernoch was gut und meine Bewertungen tangiert es nicht - Da wird das System ausgehebelt und das dürfte auch ebay nur bedingt gefallen.
Da ich selbstverständlich auch die andere Hälfte erhalten
möchte werde ich natürlich bemüht sein, Ihnen den Artikel WIE
BESCHRIEBEN unter hervorragender Kommunikation und in
MEINERSEITS möglichst kurzer Versandzeit zu liefern! Sollten
Sie aber mal NICHT ZUFRIEDEN sein, können Sie das noch
ausstehende Geld als HIERMIT VEREINBARTE ENTSCHÄDIGUNG für
Ihren Bewertungsverzicht BEHALTEN!!!
s.o. zudem muss man auch bedenken, dass ein K mit RSV der sich betrogen fühlt auch für 1,50 einen Anwalt mobilisieren kann… nur so am Rande
Wenn Sie meine NACHRICHT mit den beiden zuvor beschriebenen
Zahlbeträgen NICHT abwarten oder stattdessen in EINEM Betrag
bereits unverlangt überweisen VERZICHTEN SIE EBENFALLS AUF
EINE SCHLECHTE BEWERTUNG ODER STERNCHENABZUG, wenn Sie mir
nicht vor Einlieferung bei der Post Ihre Bankdaten per
NACHRICHT AN DEN VERKÄUFER für eine teilweise Rücküberweisung
mitgeteilt haben.
m. E. vollkommen unzulässig, da ich alles so zahlen kann wie ich will und mir so lt. den vorrangegangenen Zeilen gänzlich das Recht auf faire Bewertung genommen wurde.
Ich hoffe so eine FÜR BEIDE SEITEN AKZEPTABLE Lösung gefunden
zu haben. (Infos zum unversicherten Versand folgen weiter
unten - bitte Lesen wenn unversicherter Versand gewünscht
wird!)
floskelsatz den man sich sparen könnte … Spätestens hier wäre ich als K extrem stutzig was das soll…
(nun folgt die Anbieterkennung - der Verkäufer HANDELT PRIVAT,
da es alles GEERBTE SACHEN sind, NICHT GEKAUFTE!!)
Schön erwähnt - ich schreibe bei meinen Auktionen aber immer hin, dass ich die Gewährleistung ausschließe, denn dass sehe ich als wirklich wichtig an…
Bitte beachten Sie beim unversicherten Versand:
Ich biete IMMER auch den VERSICHERTEN VERSAND an UND EMPFEHLE
DIESEN AUCH!!!
Warensendungen und Büchersendungen KÖNNEN bis zu 18 Tage lang
unterwegs sein - das sind ERFAHRUNGSWERTE! (auch und gerade
innerhalb Hamburgs!!!)
Außerdem können diese im Einzelfall auch mal VERLOREN gehen!
In einem solchen Fall hilft aber oft ein NACHFORSCHUNGSANTRAG
EINSCHUB: gibts soetwas bei Warensendungen? Wie soll etwas ohne ID nachverfolgt werden…
- den kann ich aber FRÜHESTENS nach 30 Tagen ab VERSANDDATUM
einreichen! Bitte melden Sie sich also ERST 30 TAGE nach
meiner Versandnachricht bei mir, sollte ausgerechnet Ihre
Sendung von der Unzuverlässigkeit der Post betroffen sein. BIS
DER ARTIKEL DANN GEFUNDEN WIRD KÖNNEN MONATE INS LAND GEHEN.
Klingt für mich als K nach prophylaktischer Hinhaltetaktik…
Da dies NICHT MEIN VERSCHULDEN IST werten Sie mich in solch
einem Fall bitte nicht Negativ oder Neutral oder ziehen mir
Sternchen ab (die auf Ebay Überlebenswichtig sind!) sondern
VERZICHTEN SIE in einem solchen Fall bitte auf die Bewertung.
Frage aus sicht des K: Warum soll ich das glauben? Wenn es so einfach wäre würde es diesbezüglich nie eine negative bei ebay geben.
Ich sichere Ihnen zu, das ICH alles tue was ICH tun kann,
damit der Artikel Sie so schnell wie möglich erreicht. Sie
können aber NICHT mich dafür verantwortlich machen, wenn SIE
um Geld zu sparen die BILLIGSTE und UNSICHERSTE Versandart
TROTZ MEINER MEHRFACHEN HINWEISE ausgewählt und AUSDRÜCKLICH
GEWÜNSCHT haben! Ich hatte einen Fall, wo ein Buch nicht
ankam, welches VOR Weihnachten 2008 gekauft und versendet
wurde. Daraufhin wurde ich von dem Kunden des Betrugs
bezichtigt und am 5.3.2009 (!!!) lieferte die POST MIR DAS
VERLOREN GEGANGENE BUCH PER EINSCHREIBEN wieder aus. Dies
bewies meine Darstellung, das ich selbstverständlich versendet
hatte - meine erhaltene negative Wertung blieb allerdings
bestehen…
Wozu dieses Unnötige Gerede? Das interessiert keinen K. Ich hatte mal den Fall, dass ich einem VK sagte, die Rücksendung wäre mit Einschreiben bei Ihm eingegangen, er mir eine Geschichte erzählte, er hatte ein Einschreiben an sich selbst geschickt und auf dem Gehweg vor seinem Haus gefunden. Interessante Geschichte, oder? Aber sowas hat nix in einer Auktion zu suchen mit dem man wirklich etwas verkaufen will…
Wenn das VERSANDUNTERNEHMEN also länger braucht für die
Auslieferung, so liegt dies außerhalb meines Einflußbereichs!
Beim 5. Mal hat es dann jeder verstanden…
Prinziepell bin ich bereit UNVERSICHERT AUF RISIKO DES KÄUFERS
zu versenden. Das Problem dabei ist, das manche Käufer den
unversicherten Versand wählen ABER trotzdem erwarten das die
Sendung versichert ist bzw ich dafür hafte, das es ankommt.
Bei unversichertem Versand ist es aber so, das die Sendung
„OFFEN“ ( = mit Musterklammer verschlossen) eingeliefert
werden muß, maximal 500 Gramm wiegen darf, deswegen also nur
UNZUREICHEND verpackt werden kann und die Sendung auch nur
maximal 35,3 cm x 25 cm x 15 cm groß sein darf, was ebenfalls
ggf eine schlechtere Verpackung bedeuten kann aufgrund der
Größe des zu Verpackenden Gegenstands.
Unnötige Darstellung, die zudem noch unvollständig ist, da man einen NORMALEN Brief schwerer schicken kann, richtig verschließen und vernünftig verpacken - dies ist Pflicht und liegt nicht an der Versandart, dafür hat der VK zu sorgen, ansonsten kann er es eben nicht so schicken nur weil er auf Gewinnmaximierung aus ist.
Außerdem geht bei
UNVERSICHERTEM VERSAND RECHTLICH DAS VERSANDRISKO AUF DEN
KÄUFER ÜBER, AB DEM ZEITPUNKT, AN DEM ICH die Sendung BEI DER
POST EINLIEFERE! Das Rechtsempfinden mancher Kunden spiegelt
diese Tatsachen aber leider nicht wieder.
Ist hiermit gesagt und sollte es ermöglichen, im Zweifel dass man vlt einen Zeugen hat rechtliches abschmettern bzw. zurückschleudern kann.
Deswegen führe ich einen unversicherten Versand nur noch aus,
wenn mir der Käufer VORAB bestätigt, das er das Versandrisiko
trägt UND einverstanden ist, das ich gebrauchtes
Versandmaterial verwende oder bereit ist für neues
Versandmaterial zu bezahlen oder mir das gewünschte
Versandmaterial zusendet.
w e i t s c h w e i f i g
Sind Sie mit vorstehendem NICHT einverstanden wählen Sie den
VERSICHERTEN VERSAND und teilen Sie mir bitte mit, ob ich
neues Verpackungsmaterial besorgen soll oder ob Sie mir
welches zusenden, oder ob ich gebrauchtes Material verwenden
darf und sie das dann hinterher nicht bemängeln!
Das man auf ver. Versand bestehen darf wenn dieser angegeben ist weiß glaub ich jeder, und wie gesagt für die Verpackung hat der VK zu sorgen, wenn der Artikel heil ankommt ist es egal ob schon benutzt oder nicht.
BITTE BEACHTEN SIE, DAS ICH ERST VERSENDE WENN MIR DIE ZUVOR
BESCHRIEBENE NACHRICHT DES KÄUFERS VORLIEGT!
Kompliziert alles und macht es im Zweifel auch keinen Deut besser…
Ich weise daher DEUTLICH auf folgendes Vorgehen hin, falls nur
der unversicherte Versand bezahlt wurde:
Sollte ich bis zum Zahlungseingang keine Nachricht von Ihnen
erhalten haben die folgende Punkte besagt:
a) das Sie das Versandrisiko tragen,
b) das Sie mir keine Probleme machen, wenn DIE POST den
Artikel verliert oder als Schneckenpost Ihrem Namen alle Ehre
macht und
c) mit der Verwendung gebrauchten Versandmaterials
einverstanden sind
werde ich Ihnen an Ihre bei Ebay hinterlegte Mailadresse den
diesbezüglichen Teil der Artikelbeschreibung kopieren und
mindestens bis zur Öffnung der Post auf eine Nachricht
bezüglich a), b) und c) (vorstehend!) warten.
wie oft denn noch …
Sie haben nach Zahlung des unversicherten Versands die
Möglichkeit die Differenz zu einem der beiden angegebenen
VERSICHERTEN VERSANDMÖGLICHKEITEN nachzuzahlen, wenn Sie nicht
das Versandrisiko (siehe BGB!) übernehmen möchten. Wünschen
Sie das bitte kurz die Absicht mitteilen, damit ich mit dem
Versand warte.
Klingt logisch …
Höre ich auch dann nichts von Ihnen werde ich unter Hinweis
auf die Artikelbeschreibung unversichert versenden. Ich sende
Wozu dann die Mailanforderung oben wenn nun doch ohne??
Ihnen über Ebay die Nr der Labelfreimachung samt
Postamtsbezeichnung und inclusive der Angabe ob ich bei einer
Frau oder einem Mann die Sendung eingeliefert habe. (bei
Briefen unter 20 g fotografiere ich stattdessen den Brief und
sende Ihnen das Foto - das erklärt sich darin, das ich 55 cent
Briefmarken zu Hause habe)
Schön fürs Fotoalbum …
Meine angegebene Versanddauer von einem Tag bezieht sich auf
den VERSICHERTEN VERSAND und (bei unversichertem Versand) auf
kooperative Kunden, die mir gleich nach Auktionsende die
Nachricht bezüglich a) b) und C) zukommen lassen.
Gut zu wissen
Sollte ich von Ihnen eine schlechte Bewertung erhalten und der
Artikel danach bei mir wieder ankommen mit einem
Begleitschreiben der Post, werde ich - falls eine
einvernehmliche Bewertungsrücknahme auf Ebay nicht mehr
möglich ist - beim Amtsgericht eine Klage auf
Bewertungslöschung UND SCHADENERSATZ einreichen. Die
Gerichtskosten wären in dem Fall von Ihnen zu tragen - Bitte
bedenken Sie dies VOR Abgabe einer neutralen oder negativen
Bewertung oder Sternchenabzug, wenn dies nicht von mir zu
vertreten ist. Bewertungen auf Ebay müssen der WAHRHEIT
entsprechen und dürfen nicht auf nicht nachweisbaren
VERMUTUNGEN oder VERLEUMDUNGEN beruhen.
Mh … negative Bewertung weil Artikel nicht erhalten. Ist wahr, keine Vermutung und so gesehen, rechtfertigt die Bewertung und klingt logisch, was sollte eine Klage daran ändern? Bewertung konform der Ebaygrundsätze. So etwas durchzusetzen sollte schwer werden, weil es eben der Wahrheit entspricht und sogar lt den Zeilen oben Akzeptiert wird. Die Sternchen sind dazu offiziell Anonym und es wird schwer nachzuweisen, dass Sie jemand so gesetzt hat, und auch hier kann ein Stern weniger meiner ehrlichen Auffassung entspringen.
Bieten Sie nicht, wenn Sie mit vorstehenden Regeln nicht
einverstanden sind! Leider sind diese nötig, denn Ebay
überprüft Bewertungen nicht, sondern wälzt diese Aufgabe auf
die Gerichte ab! Schlechte Bewertungen sind für mich
EXISTENZGEFÄHRDEND, deswegen all diese Regeln, die mit Gebot
bekannt sind, denn der Käufer muß dafür sorge tragen die
Artikelbeschreibung ganz zu Lesen bevor er bietet!
Wenn von Privat verkauft wird kann ich mir schwer vorstellen, dass es Existenzgefährdend ist. Zudem: Wer soll bitte das ganze Zeug hier lesen … da hab ich die AGB von Quelle schneller durch als das hier.
FRAGE: Was nun tun? Der Kunde will unversicherten Versand -
glaubt fälschlich dieser sei versichert und glaubt trotz
KLARER Beschreibung, das er keine Erklärung abgeben
müsse…
Das liegt im eigenen Ermessen, aber ich würde nochmal den Kontakt suchen, vlt mal nachschauen ob er im Telefonbuch steht …
Das ist alles nicht bös gemeint, ich versuche zu HELFEN, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass du damit auch nur ein Buch verkaufst bzw. das im Streit so ausgeht wie du es dir träumst. Der Text ist zu lang, es wiederholt sich alles ständig, er ist weitschweifig und mit jeder menge irrelevaten Informationen, so dass ihn kaum einer lesen wird. Zudem kann man niemanden so verbieten eine tatsächliche NICHTpositive Bewertung zu geben.
Zudem habe ich bis jetzt auch ohne solch einen Textschwall nie ein Existenzgefährdendes Problem gehabt.
Grüße