Warensendungen sind VERSICHERT

Ach ja- noch ein Text zur Gewinnmaximierung: Du hast erkannt,
das sich Käufer A sagen wir bereit erklärt 5€ für das Buch
„neues im Schwarzwald“ zu zahlen. Also bietet er bei 4€
Versand 1€ und bei 1€ vlt 4€, wodurch DU also bei VERSICHERTEM
Versand finanziell SCHLECHTER kommst, also GEWINN einmüßen
würdest, und so mit dem bedenklichen unsicheren versand deinen
GEWINN MAXIMIERST. Der Kunde gibt immer die gleichen 5€ aus.
Wer maximiert hier also seinen Gewinn?

Dem ist meist leider nicht so! Sie meisten Bücher „neues im
Schwarzwald“ haben -wenn überhaupt nur EINEN Bieter! Also
bleibt es in jedem Fall beim Startpreis hängen.

Also sagen wir wenn du versichert versendest bietet niemand, d.h. kein Gewinn für dich, selber effekt nur mit ganz oder garnicht.

Und zuletzt:
Wenn ich dem Gericht die Schreiben der Post vorlege, die
beweisen,
das ich versendet habe werde ich ein Urteil kriegen, das
die Bewertung gelöscht werden muß. Gibt schon solche
Entscheidungen.
Da ich nach jeder erhaltenen Bewertung die Sternchen
kontrolliere
weiß ich genau wer nur einen Stern gibt…

  1. Problem: dieses Schreiben der Post zu bekommen, denn wenn
    du ohne Nachweis versendest - naja, dann hast du ohne nachweis
    Versendet, da hilft auch kein Postmanportrait auf einer
    Briefmarke was.

Die Post sendet mir:

  1. Einen leer aufgefundenen äußeren Umschlag samt
    Begleitschreiben. Auf dem Umschlag steht die Adresse des
    Kunden = Beweis das es abgesand wurde, sonst könnte die Post
    den Umschlag nicht an mich zurücksenden. |

  2. Das versendete Buch später per EINSCHREIBEN zurück (Beweis
    das auch tatsächlich das BUCH und nicht etwa ein leerer
    Umschlag versendet wurde)

Beides muss aber nicht zwangsläufig erfolgen.

„Ware nach 3 Wochen immernoch nicht erhalten“

Wo hast Du den Kommentar her? Kommentar war „angeblich war´s
die Post“ und in der Kommunikation wurde meine der Wahrheit
entsprechende Darstellung als „Ausreden“ betitelt.

Du hast keinen Kommentag hereingeschrieben, ich habe dies als Muster für eine emotionslose ebaykonforme Bewertung genommen, bei der ich bezweifel eine Klage etc. was bringt, denn du willst ja zusätzliches verhindern, und die sind ja nicht alle im identischen Wortlaut. Ist logisch, dass eine Bewertung mit dem Wortlaut „Du Pe**** hast mich beschi****, ich schicke meine Brüder vorbei“ einen Angriffspunkt bieten würde.

Grüße

Bei Spinnern dieser Art bietet ein vernünftiger Mensch erst gar
nicht. Probleme sind da vorprogrammiert.

Ich dachte du willst das vernünftige Menschen bei dir bieten?

Ich habe gerade dein Ebayprofil aufgesucht - ich muss sagen, deine Bewertungen schrecken sowieso jeden Käufer ab, nicht wegen Positiv oder negativ, sondern wegen dem Wortlaut - und die Antworten machen es ne besser …

Wenn man da noch 5 Seiten zwielichtigen „Vertragstext“ ranhängt springt jeder Käufer ab - maximal noch die die genau wissen was sie dürfen - und das ist der teil der Probleme macht …

Grüße

1 Like