Hallo,
Na wahrscheinlich müssen sie das, denn dafür bekommen sie eine
steuerfreie Kostenpauschale von derzeit 4.204€ im Monat. Über
deren Verwendung brauchen sie keine Rechenschaft ablegen.
jede Führungskraft ab einer gewissen Ebene hat eine Assistenz/ein Sekratariat (zumindest anteilig). Das bezahlt auch der Arbeitgeber. Insofern ist der Unterschied nur, daß der MdB das Geld bekommt, ohne nachweisen zu müssen, daß er sich entsprechende Mitarbeiter "hält. Wer Bock hat, darf seine Korrespondenz zusätzlich zu den 60-80 Arbeitsstunden natürlich selbst erledigen und die Kohle dann behalten.
Reisekosten in Ausübung des Mandats werden auch erstattet.
Was in jedem Unternehmen auch der Fall ist.
Eine Bahncard 100 für die 1. Klasse gibt es außerdem und kann
dann natürlich auch privat genutzt werden.
Was bei Mitarbeitern in Unternehmen mit einer gewissen Reisetätigkeit auch der Fall ist, weil den Arbeitgeber die 4000 Euro im Jahr immer noch billiger kommen als separat abgerechnete Reisekosten für PKW und Bahn.
Dann eben noch der Zuschuss zur KV und die nicht unüppigen
Altersbezüge.
Insofern ist das tatsächlich nicht mit normalen
Gehaltszahlungen zu vergleichen.
Das ist richtig. Vergessen wird dabei aber eben häufig, daß bei normalen Arbeitnehmern viele „Leistungen“ inklusive sind, die bei MdB separat vergütet werden. Die Sache mit der Altervorsorge ist so einfach auch nicht, weil einerseits bei AN der AG den halben RV-Beitrag bezahlt, nicht selten zusätzlich betrieblich vorsorgt und nicht zuletzt bei den Abgeordneten auch eine Absicherung erfolgen soll, wenn sie nicht jahrzehntelang im Bundestag saßen, um sie eben unabhängiger von der Wiederwahl und damit unabhängiger in ihren Entscheidungen zu machen. Von einer fürstlichen Altersvorsroge Versorgung, wie allgemein unterstellt wird, sind aber auch MdB weit entfernt.
http://de.wikipedia.org/wiki/Abgeordnetenentsch%C3%A…
Gruß
C.