Hallo,
eine Familie mit 3 Kindern sucht eine Mietwohnung - hat eigentlich auch genug Einkommen, aber sie sind damit immer noch unter der Pfändungsfreigrenze, deshalb werden sie von vielen Vermietern abgelehnt, denn:
Kindergeld, Unterhaltsleistungen und Pflegegeld sind nicht pfändbar - die Mutter kümmert sich nämlich um ihr behindertes Kind anstatt arbeiten zu gehen, also bekommt sie nicht pfändbares Pflegegeld anstatt eines pfändbaren Lohnes.
An Familien zu vermieten deren Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze liegt ist riskant, denn wenn die Miete (oder die Nebenkosten) nicht gezahlt wird bleibt der Vermieter darauf sitzen und der Gerichtsvollzieher würde ihn nur auslachen. Das führt natürlich dazu, dass Mieter mit Einkommen unter der Pfändungsfreigrenze erst gar nicht als Mieter akzeptiert werden.
Wieso wird bei den Einkommensarten so ein Unterschied gemacht?
Gruß
Desperado