Notwendigkeit des Differenzierens
Hi.
Ist nicht bedeutsamer, das die frenetischsten
Religionsvertreter in Wirklichkeit weniger gläubig sind, als
die, denen sie vorhalten, ungläubig zu sein?
eben und daher ist es sinnlos, sich gegen nur eine einzelne Religion zu wenden.
Mir entgeht die Verbindung zwischen deinem und dem zitierten Satz, dessen Logik ich übrigens merkwürdig finde, aber darum geht´s mir jetzt nicht, sondern um deine Aussage
daher ist es sinnlos, sich gegen nur eine einzelne Religion zu wenden
Sie setzt voraus, dass alle Religionen in den gleichen (Negativ-)Topf geworfen werden können. Wie das? Was die fünf „Weltreligionen“ betrifft, könnten ihre Differenzen kaum größer sein. Die drei Monotheismen sind historisch bedingt sehr ähnlich (bezüglich wesentlicher Prinzipien), von ihnen weichen die übrigen zwei Weltreligionen allerdings erheblich ab.
Der Hinduismus ist keine einheitliche Religion, sondern eine komplexe Vielfalt z.T. nur oberflächlich miteinander verwandter Systeme, und der Buddhismus steht - als komplett atheistisches System - den Monos so fern, dass der Topf schon extrem groß sein muss, wenn er und sie da hinein passen sollen (was Parallelen in Details nicht ausschließt).
Nach heutigen Maßstäben ist das Menschenrecht das vielleicht ausschlaggebendste Kriterium für die Beurteilung und Einordnung einer Religion. Es ist ein Meta-System mit sozialer Verbindlichkeit im Unterschied zu den Religionen, die - in unseren Breitengraden jedenfalls - eine individuelle Angelegenheit geworden sind, von rudimentären Kirche-Staat-Überschneidungen einmal abgesehen.
Das „Sich Wenden gegen Religionen“ kann zweierlei bedeuten:
Ich gehe davon aus, dass es dir um den zweiten Punkt geht. Ist das so pauschal möglich, wie du es nahelegst? Ich meine, dass hier jede Religion für sich zu prüfen ist, und zwar anhand ihrer Quellen(-texte) und ihrer auf diesen Quellen beruhenden Normen und Verhaltensmuster.
Ich verrate wohl kein Geheimnis, wenn ich sage, dass die Quellentexte der drei Monos mit den Menschenrechten so gut wie gar nicht harmonieren. Natürlich kann jeder darin Aussagen finden, die aus menschenrechtlicher Sicht nicht zwingend Bedenken auslösen. Was aber ist mit den zahlreichen (und systematisch hochrelevanten) Stellen, wo die Disharmonie ins Auge springt? Nur voreingenommene Betrachter vermögen das zu ignorieren oder schönzureden.
Im Hinduismus wird man auch einiges finden, was mit dem Menschenrecht konfligiert, vor allem das Kasten-System, das immer noch sozial wirksam ist, wenngleich nicht ganz so schlimm wie früher. Auch die - damit zusammenhängende - Karmalehre disharmoniert mit dem Menschenrecht, da sie rein dogmatisch, also unbeweisbar ist, dem (daran glaubenden) Individuum aber Zwangsideen und Schuldgefühle aufnötigt, die es geistig und seelisch einengen.
Der Buddhismus harmoniert mit den Menschenrechten sicher am allermeisten (das ist kein „Bekenntnis“, sondern eine nachprüfbare Behauptung). Allerdings ist auch hier der Karmabegriff, so wie er in den Quellen dargelegt und durch den Dalai Lama ausgelegt wird, diskussionswürdig. Das soll aber nicht heißen, dass diese Debatte in eine neue Runde gehen soll.
Chan