Ich würde gebeten, für meine Schwester eine Bürgschaftserklärung für eine Mietwohnung unterschreiben, da sie die Wohnung sonst nicht bekäme.
Folgendes steht im Text:
- Die Bürgschaft gilt für sämtliche Ansprüche des Vermieters aus dem zugrunde liegendem Mietverhältnis und seiner Beendigung.
Dies beinhaltet insbesondere die regelmäßigen Mietzahlungen ebenso wie eventuelle Nebenkostenzahlungen. Ebenso umfasst die Bürgschaft eventuelle Forderungen, die die Vermieterin aufgrund von Beschädigungen an der Mietsache oder für nicht vorgenommene trotz wirksam übertragener Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen zum Ende des Mietverhältnisses fordern kann.
Die Bürgschaft ist selbstschuldnerisch, unbedingt und unbefristet. Ich bin mir der Tragweite und des Risikos dieser Bürgschaft auf erste Anforderung bewusst und habe sie in Kenntnis dessen abgeben.-
Auf die Nennung der Höhe und auf eine Befristung der Bürgschaft lässt der Vermieter sich nicht ein. Ich weiß, das die gesetzliche Bürgschaftshöhe 3 netto Kaltmieten beträgt, wenn die Bürgschaft für den Mietvertrag notwendig ist und nicht freiwillig angeboten wird. Das Risiko gehe ich ein, 3 Netto Kaltmieten zu zahlen in dem Fall, das meine Schwester die Miete nicht zahlen kann.
Ist die Bürgschaft korrekt formuliert oder sind da „Fallstricke“ drin und ich müsste über die 3 netto Monatsmieten zahlen?
Danke für die Antworten