Was bedeutet diese Bürgschaftserklärung für einen Mietvertrag

Ich würde gebeten, für meine Schwester eine Bürgschaftserklärung für eine Mietwohnung unterschreiben, da sie die Wohnung sonst nicht bekäme.
Folgendes steht im Text:

  • Die Bürgschaft gilt für sämtliche Ansprüche des Vermieters aus dem zugrunde liegendem Mietverhältnis und seiner Beendigung.

Dies beinhaltet insbesondere die regelmäßigen Mietzahlungen ebenso wie eventuelle Nebenkostenzahlungen. Ebenso umfasst die Bürgschaft eventuelle Forderungen, die die Vermieterin aufgrund von Beschädigungen an der Mietsache oder für nicht vorgenommene trotz wirksam übertragener Verpflichtung zur Vornahme von Schönheitsreparaturen zum Ende des Mietverhältnisses fordern kann.
Die Bürgschaft ist selbstschuldnerisch, unbedingt und unbefristet. Ich bin mir der Tragweite und des Risikos dieser Bürgschaft auf erste Anforderung bewusst und habe sie in Kenntnis dessen abgeben.-

Auf die Nennung der Höhe und auf eine Befristung der Bürgschaft lässt der Vermieter sich nicht ein. Ich weiß, das die gesetzliche Bürgschaftshöhe 3 netto Kaltmieten beträgt, wenn die Bürgschaft für den Mietvertrag notwendig ist und nicht freiwillig angeboten wird. Das Risiko gehe ich ein, 3 Netto Kaltmieten zu zahlen in dem Fall, das meine Schwester die Miete nicht zahlen kann.

Ist die Bürgschaft korrekt formuliert oder sind da „Fallstricke“ drin und ich müsste über die 3 netto Monatsmieten zahlen?

Danke für die Antworten

Nach dieser folgenden Einschätzung bleibt die Bürgschaft auch ohne Betragsnennung auf das 3-fache der anfänglichen Kaltmiete begrenzt:

Dies mag dem Begünstigten, dem Vermieter, nicht bewusst sein, so dass hier ein künftiger Streitpunkt besteht, der kostenpflichtigen juristischen Beistand erfordert.

Vielleicht sollte man anstelle der Bürgschaft dann doch lieber eine Barkaution zur Verfügung stellen (oder gar auf diese Wohnung verzichten).

Ansonsten sollte man als Bürge auch noch den verpflichteteten Mieter durch ein Schriftstück mit Informationspflichten und Rückerstattungszusagen in die Pflicht nehmen.

kann es sein Du verwechselst da was ?

eins ist eine Kaution (da gibt es eine Max. Höhe nach Gesetz).
Und das hier ist eine Bürgschaft. Der Bürge haftet für den Mieter so wie der Mieter haften müsste.
Das ist nahezu unbegrenzt.

Wenn Mieter nicht mehr zahlen kann und nicht auszieht, Räumung dauert 1 Jahr, dann haftet der Bürge für 1 Jahr Miete und NK.
und womöglich noch für Schäden die sich nach Auszug zeigen.

Und der Vermieter kann sich bei Zahlungsverzug sofort an den Bürgen halten ! Muss nicht beim Mieter mahnen.

MfG
duck313

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Nachträglicher Hinweis:
Einige Aussagen dieses Textes sind nachweislich falsch. Ich entschuldige mich dafür. Eine Richtigstellung erfolgt in meinem Beitrag vom 18.01.19, 18:18Uhr

Hallo,

hier wird nach einer Bürgschaft gefragt, da sind die Regeln für die Kaution nicht zutreffend, auch wenn man eine Mietkautionsversicherung als „Bürgschaft“ bezeichnen könnte.

Eine Bürgschaft für Ansprüche aus dem Mietverhältnis wird dann verlangt, wenn man Bedenken hinsichtlich der wirtschaftlichen Lage des Mieters hat. Diese könnte man in der Höhe begrenzen - aber das Gesetz sieht das nicht zwingend vor.

Dem Bürgen in spe sei gesagt:

Wenn deine Schwester gröbst fahrlässig einen Holzkohlegrill im Wohnzimmer mit Benzin anzündet, dann zahlst DU für den Schaden, darfst also ggf. 1.800.000€ für den Neubau des Mehrfamilienhauses bezahlen.
Wenn deine Schwester keine Miete mehr bezahlt, zahlst du die Miete. So lange, bis das Mietverhältnis endet. Aber warum sollte der Vermieter es beenden, er bekommt ja das Geld. Du zahlst also ggf. ewig.
Wenn beim Auszug deine Schwester den Marmorboden einmal so richtig sauber machen will und dafür unverdünnten, sauren Reiniger benutzt - du zahlst.
Und zwarr selbstschuldnerisch, das heißt
DU ZAHLST, wenn der Vermieter das Geld von dir fordert. Er muss gar nicht erst deine Schwester anmahnen. Er kann sich direkt an dich wenden.

Was heißt das für dich:
Du trägst alle Risiken für das Verhalten, die Schulden und die Schäden durch deine Schwester.
Du solltest dir das überlegen, insbesondere musst du einen Vertrag mit der Schwester machen, durch den du ermächtigt wirst, in ihrem Namen die Wohnung zu kündigen, wenn du als Bürge beansprucht wirst.
Vermutlich gibt es noch andere Überlegungen, aber da gibt es sicher jemanden, der sich besser auskennt.

Es geht hier nicht darum, dass deine Schwester dich bittet, ihr das Geld für die Kaution zu leihen. Nur die Kaution ist in ihrer Höhe beschränkt.

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Vielen Dank für Eure Antworten, dass habe ich mir schon gedacht, zumal der Vermieter zusätzlich eine Kaution verlangt.

Ich würde mir von meiner Schwester eine Blanco Kündigung für das Mietverhältnis unterschreiben lassen, allerdings fällt mir gerade ein, wenn Sie nach Kündigung nicht freiwillig auszieht, hab ich auch ein Problem.

Wäre es dann nicht sinnvoller, wenn ich den Mietvertrag unterschreibe und mit Ihr einen Untermietvertrag mache?

i

Über 3 Monatsmieten? Bist Du aber ein Optimist. Das ist ein Blankoscheck zum Abkassieren.
Den Beiträgen von duck313 und X_Strom kann kaum noch etwas zugefügt werden.
Sch

Junge, allen Ernstes. Eine .357Magnum und das Ende ist schmerzloser. Offenbar willst Du nichts kapieren.

Eine interessante Idee, die ich auf den ersten Blick sogar richtig gut finde.

Es ist aber keine Untervermietung, sondern eine komplette Überlassung an Dritte. Diese ist nach §540 BGB zustimmungspflichtig, also den Vermieter erst die Zustimmung geben lassen, dann den MV unterschreiben.

Eine Untervermietung wird im §553 BGB geregelt, da geht es um Teile der Wohnung. In so einem Fall muss zwar auch der Vermieter gefragt werden, er darf die Zustimmung aber nur unter bestimmten Umständen verweigern.

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Ich denke schon, dass er verstanden hat.
Er denkt sich:
Wenn ich im Fall der Fälle für alles hafte und alle Kosten tragen müsste, dann kann ich die Wohnung gleich selber mieten. Damit hat er irgendwie Recht.

Wir kennen die Hintergründe nicht, aber ich vermute mal, dass die Schwester noch eher jung ist und der Bruder ihr durchaus helfen möchte, den Start ins eigene Leben zu schaffen, aber nicht bereit ist, dafür seine eigene Existenz zu gefährden.

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doch natürlich habe ich verstanden. Ich versuche eine Lösung für uns beide zu finden.

aber auch in diesem Fall müsste ich für Schäden haften, die sie eventuell anrichtet.

Jou.
Dann soll er den Mietvertrag machen und braucht nicht die Bürgschaft für seine Schwester abgeben, sondern Jemanden finden, der für Ihn Bürgt. Vielleicht seine Schwester, die noch zur Schule geht…
Der Punkt ist doch, er kann und muss alles zahlen, aber mit der Wohnung kann er nichts anfangen, da er keinen Mietvertrag hat.
Außerdem ist es unüblich eine „unbegrenzte Bürgschaft“ zu leisten - da sind wir doch lieber beim Großkaliber…!
Sch

Also ganz ehrlich, das Beste wäre sich eine andere Wohnung und anderen Vermieter zu suchen. Außerdem habe ich so das Gefühl, daß Du hier ganz bewust einiges zurückhältst, was wichtig wäre, um die Situation besser beurteilen zu Können.
Sch

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Was meinst du halte ich zurück?

Offenbar habe ich mich hier geirrt.
In dem Augenblick, wo eine solche Bürgschaft vom Vermieter verlangt wird, gelten die gleichen Regeln wie bei einer Kaution.
Man sollte also den Schrifverkehr unbedingt aufbewahren, aus dem hervorgeht, dass der Vermieter die Bürgschaft als Voraussetzung für das Mietverhältnis ansieht.

Nur wenn der Bürge freiwillig, unaufgefordert für mehr bürgen möchte, dann wäre das auch rechtskräftig.
Daher wird man evtl. in vorformulierten Bürgschaftserklärungen Formulierungen finden wie:
„Ich versichere hiermit, dass ich von mir aus und unaufgefordert dem Vermieter diese Bürgschaft anbiete, um seine Zweifel an der Bonität meiner Schwester auszuräumen.“
Wenn man nachträglich beweisen könnte, dass das gelogen ist und genau diese Art der Bürgschaft eben doch vom Vermieter so verlangt wurde, dann kann man im Fall der Fälle wohl noch aus der Bürgschaft entfliehen, aber wohl erst nach einem Rechtstreit.

https://www.test.de/Mietbuergschaft-Eltern-haften-fuer-ihre-Kinder-4880478-0/

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ist es nicht so, dass man in der Regel eine Haftpflichtversicherung hat, (also in dem Fall meine Schwester) die haftet wenn man Schäden bei dritten verursacht?

Das ganze ist einfach unlogisch.

Jeder sollte sie haben. Selbst Luxusvarianten kosten keine 8€ im Monat.

wieso unlogisch? Meine Schwester bekommt diese Wohnung nicht, da sie einen Schufaeintrag hat und ich versuche ihr zu helfen, ohne dass ich am Ende der doofe bin.

Was ich auch schon gelesen hatte ist: das bei einer geforderten Bürgschaft zusätzlich zur Kaution, die Höhe bei einer netto Miete *3 begrenzt ist, Und in dem Schreiben steht nix von freiwillig.

hi,

hat auch mal irgendjemand einen Text zu dem, was da behauptet wird?

ich lese auch nur die Begrenzung auf 3 Monatsmieten, da die Bürgschaft als Ersatz für die Kaution gilt. Und diese ist auch dann weiterhin auf 3 Kaltmieten begrenzt.

grüße
lipi

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