Die türkische Regierung erwartet wegen der Erdogan-Satire im ZDF die Strafverfolgung des Komikers Jan Böhmermann in Deutschland.
http://www.tagesspiegel.de/politik/verbalnote-an-die-bundesregierung-tuerkei-will-strafprozess-gegen-jan-boehmermann/13426558.html ramses90
Ja, was für eine Frechheit, dass sich die türkische Regierung an das StGB (§104a) hält. Wo kommen wir bitte hin, wenn das jeder machen würde
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 104a Voraussetzungen der Strafverfolgung
Straftaten nach diesem Abschnitt werden nur verfolgt, wenn die Bundesrepublik Deutschland zu dem anderen Staat diplomatische Beziehungen unterhält, die Gegenseitigkeit verbürgt ist und auch zur Zeit der Tat verbürgt war, ein Strafverlangen der ausländischen Regierung vorliegt und die Bundesregierung die Ermächtigung zur Strafverfolgung erteilt.
Er hat noch nichts von Satire gehört. Dieser Komiker ohne lustig zu sein …
Hallo Zeonteck,
danke für den Wortlaut des Paragraphen (das StGB aus D kenne ich ja nicht).
Bei den allgemeinen steuerzahlenden Bürgern eines Staates gilt: Wer austeilt, muss auch einstecken können…Alle sind gleich, manche gleicher und: Lernen ist lebenslang, das dürfen auch hochgestellte und hochrangige Persönlichkeiten.
Gruß
dafy
Wenigstens in D sollten wir uns gegen Vertreter einer Wegwerfgesellschaft, deren Zweck in einer geplanten Obsoleszenz von Menschen liegt, solange es ihnen nützlich ist, wehren. Mit rechtsstaatlichen Mitteln. Eine Bewährungsstrafe wird er schon verkraften, der Jan.
Franz
…das war jetzt keine Satire, nicht mal schmähend…
Die heftet er sich noch als Orden für mediale Taperkeit ans Revers und schlachtet sie weidlich aus.
Ich befürchte, dass ein medialer Shitstorm so oder so kommen wird.
Franz
Was würdest du denn tun, wenn man dich öffentlich als Ziegen- und Kinderficker mit kleinem Schwanz bezeichnen würde?
Das auf jeden Fall. Eine tolle Reklame ist es dazu. „Satirebegriff“, „Kunst- und Meinungsfreiheit“ sollten ruhig das Gericht etwas beschäftigen und vom ihm überprüft werden. Nicht das man glaubt, dass man Wünsche befreundeter ausländischer Potentaten unberücksichtigt lässt. Obwohl ich nicht glaube, dass man es tatsächlich dazu kommen lässt. Da schustert man Erdogan lieber noch ein paar Mios zu und drückt die Augen bei ein paar zusätzlichen Bonusgrundrechtsverletzungen zu.
Gruß
rakete
Und den hältst du hier für erfüllt?
Sprung in der Platte?
Ja, hätte ich auch exc fragen können .
Für den vorliegenden Fall kann ich die Frage aber konkretisieren: In welchem Teil Deutschlands hat sich Erdi denn aufgehalten, als Böhmermann sein Gedicht verlas?
Ach, es geht gar nicht um §104a, sondern um §103? Na das hättest du doch sagen müssen…
Was genau verstehst du an der Formulierung von §103 nicht? Irritiert dich das ‚oder‘?
Nein, an § 103 StGB stört mich wie gesagt die Frage, in welchem Teil Deutschlands sich der große Erdi denn aufgehalten haben möge, als Böhmermann sich als Lyriker betätigte.
Um das Rätselraten zu beenden: Wegen dieser höllen-dämlichen Geschichte wird - ganz banal und überhaupt nicht staatsmännisch - der § 185 bemüht. Dass Maas schon an einer Anpassung des § 103 StGB sitzt, ist ein Gerücht!
Aha, es scheitert bei dir tatsächlich am Wörtchen ‚oder‘…
§ 103 Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten
(1) Wer ein ausländisches Staatsoberhaupt oder wer mit Beziehung auf ihre Stellung ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, oder einen im Bundesgebiet beglaubigten Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung beleidigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe, im Falle der verleumderischen Beleidigung mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Falls es dir entgangen sein sollte: Erdoğan ist das türkische Staatsoberhaupt und daher ist es völlig irrelevant, wo er sich beim Verlesen des Gedichts befand.
Moinsen,
Ja, ist er! Aber im Zitat des Absatzes 1) hättest du nicht oder, sondern folgendes dick markieren müssen:
Er muss also nicht nur hier weilen, sondern muss dieses auch noch in offizieller Funktion!
Der zweite Teil des Absatzes
impliziert gar, dass dieser hier akkreditiert sein muss.
Erdogan sollte vlt. Verlangen, den Gerichtsstand in die Türkei zu verlegen…!
Gruß
d.
Hallo!
Herrn Erdogan mangelt es an Souveränität und unserer Regierung an Rückgrat. Wäre Herr Erdogan keine offenkundig schwache Persönlichkeit, würde er Satire einfach wegstecken. Unsere Regierung hätte sich auf irgendwelche Ansinnen dagegen verwahren müssen, zu Einfluss auf freien Rundfunk oder gar zu strafrechtlicher Verfolgung aufgefordert zu werden. So aber weiß nun Herr Erdogan, dass ihm die politische Lage einen Druckposten beschert, vor dem Berlin dienstbeflissen bückelt und mit Artigkeitsadressen reagiert.
Natürlich gilt es bei Regierungshandeln immer, Interessen abzuwägen. Aber diese Interessenabwägung muss Grenzen erkennen, während Satire keine Grenzen und Heiligkeiten kennen darf. Im nächsten Schritt werden Mohammed- oder Papst-Karikaturen mit Strafe bedroht - geht alles gar nicht.
Niemand in D kann sich einen Maulkorb oder strafrechtliche Konsequenzen für Satiriker wünschen, die in der Öffentlichkeit stehende Personen aufs Korn nehmen. Damit würden wir eine Giftlasche mit Einflussmöglichkeiten öffnen, die sich kaum wieder wird schließen lassen. Zu Hofberichterstattung genötigte Satiriker brauchen wir nicht.
Gruß
Wolfgang
Ich denke, am innvollsten wäre es, wenn die Regierung einer Strafverfolgung zustimmen würde und der Herr dann zu einer Geldbuße in Höhe von einem Tagessatz vergattert wird…
Ich wäre vermutlich not amused, würde mich aber gewiss nicht öffentlich darüber aufregen. Aufregung Ist nämlich die sicherste Methode, für endloses Breittreten des ärgerlichen Beitrags zu sorgen. Vielmehr ist es viel klüger, so etwas nach außen zu ignorieren, einfach abperlen zu lassen. Abgebrühte Naturen dürfen sich gerne für die Aufmerksamkeit bedanken. Aber nur kurz und vor allen Dingen keine Verärgerung zeigen, höchsten etwas gelangweilte Belustigung und dann ist’s auch gut. Herr Erdogan hat aber offensichtlich keine guten Berater, auf die er hört, die rechtzeitig die Reißleine ziehen und ihm nahe legen, den Ball flach zu halten.
Wer in der Öffentlichkeit steht, muss Satire aushalten, auch die der grenzwertigen Art. Wer in der Öffentlichkeit steht, sollte sich eher Sorgen machen, wenn er von Satirikern für zu unbedeutend gehalten wird, als dass sie Mühe verschwenden, bissige Texte zu verfassen.
Gruß
Wolfgang
Unabhängig von der Höhe einer Strafe ginge das Signal aus, Satire ist strafbar. Hielte ich für inakzeptabel.
Gruß
Wolfgang