Was denkt dieser Erdogan eigentlich wer er ist?

Ach, Paragraphen - unabhängig davon, ob der 104a einschlägig ist. Da laufen Machtspielchen ab und wer sich darauf einlässt, hat schon verloren.

Gruß
Wolfgang

Echt jetzt? Schon allein die Tatsache, dass sich Ultra hier vertschüsst hat, sollte klar machen, dass er Unrecht hatte. Aber bitte…

§ 103 kann auf drei Personen(gruppen) angewendet werden:

  1. ein ausländisches Staatsoberhaupt
  2. ein Mitglied einer ausländischen Regierung, das sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält
  3. ein im Bundesgebiet beglaubigter Leiter einer ausländischen diplomatischen Vertretung

Es reicht, wenn eine dieser drei Möglichkeiten zutrifft. Andernfalls würde da nicht ‚oder‘ sondern ‚und‘ stehen. Ihr glaubt doch bitte nicht ernsthaft, es wäre außer euch beiden niemandem aufgefallen, falls §103 nicht zutreffen würde, oder?

Aber die Judikative daran zu hindern, ihre Arbeit zu tun, ist für dich akzeptabel? Es gibt schon einen guten Grund wieso Gerichte Urteile fällen und nicht User in Internetforen.

Lg,
Penegrin

Will doch keiner. Es gab einen Satire-Beitrag, den niemand gut oder angemessen finden muss. Insbesondere halte ich es für irrelevant, wie Politiker egal welcher Regierung den Beitrag fanden. Es ist aber nicht mehr irrelevant, wenn Maßnahmen ergriffen werden, die auf Maulkorb oder Einschüchterung hinaus laufen.

Davon abgesehen sind die türkischen Reaktionen auf Beiträge von Extra3 und ZDF mit Eselei noch sehr freundlich beschrieben und die Reaktionen aus deutschen Regierungskreisen stufe ich als Stümperei ein. Wir nehmen auf Satiriker und Programmgestaltung freier Medien keinen Einfluss und geben dazu keine Kommentare ab - das wäre sinnvoll gewesen, aber doch keinerlei darüber hinaus gehenden Erklärungen. Zweifel an der Professionalität sowohl in der Türkei, als auch in Berlin sind angebracht.

Gruß
Wolfgang

Doch. Jeder, der eine Anklage Böhmermanns ablehnt, weil dieser seiner Meinung nach nichts Strafbares getan habe, nimmt die Rechtsprechung in die eigene Hand.

In unserer Gesellschaft steht es alleine der Judikative zu, Recht zu sprechen. Wenn sich jemand ungerecht behandelt fühlt, hat jeder das Recht darauf, dass ein Richter sich dessen annimmt. Ich spreche aber natürlich keinem das Recht ab, seine Meinung zu dem Thema zu äußern. Und natürlich kann jeder mit einem etwaigen Urteil einverstanden sein oder nicht.

Aber: Ich finde es im höchsten Maße ironisch, dass gerade bei Erdoğan, der es bekanntlich mit der Rechtsstaatlichkeit nicht so genau nimmt, die Judikative ausgehebelt werden soll. Außerdem habe ich das Gefühl, dass es gar nicht darum geht was Böhmermann getan wird, sondern dass Erdoğan auf der Beliebtheitsskala der meisten hier knapp über der Ruhr rangiert. Antipathie sollte in einem Rechtsstaat aber keinerlei Maßstab sein. Du kannst dich ja mal fragen, was du sagen würdest, wenn nicht Erdoğan sondern der Papst der Adressat gewesen wäre.

Lg,
Penegrin

Wenn ich das Gedicht lese, dann fällt mir der Begriff Würde ein (Art. 1 GG). Die Anmoderation als Disclaimer ist wie eine beruhigende Vorschaltseite der Website einer links-oder rechts- oder sonstigen extremen Gruppierung, obgleich dann nur noch menschenverachtende Inhalte und Aufrufe präsentiert werden.

Nicht verhandelbar!

Da hat JB einen grundgesetzverstößlichen Bock geschossen ohnegleichen.

Franz

2 Like

Meine Reaktion wäre nicht anders.

Völlig abwegig. Ruhr ist mir lieber, weil heilbar.

Die Sichtweise geht nach meiner Einschätzung am Problem vorbei. Vielmehr halte ich es grundsätzlich für fatal, wenn Medienleute in diesem Land überhaupt Gefahr laufen, aufgrund ihres beruflichen Tuns vor Gericht zu landen. Dabei ist es ganz egal, welche in der Öffentlichkeit stehende Person sich ans Bein gepinkelt fühlt.

Gruß
Wolfgang

Das ist doch genau der Punkt: War dieses Gedicht noch Teil des beruflichen Tuns Böhmermanns oder nicht? Wer soll das besser entscheiden als ein Gericht?

Lg,
Penegrin

Und falls ihr mir nicht glauben wollt, glaubt ihr vielleicht Prof. Gerhard Seher:
Der knifflige Fall Böhmermann

Worauf fußt eine mögliche Strafverfolgung gegen Jan Böhmermann?

Eine Strafverfolgung gegen den Komiker ist ausschließlich nach
Paragraph 103f. des Strafgesetzbuches (StGB) möglich, wenn es um die
Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes gehen soll. Nicht
richtig ist, dass der Paragraph nicht anwendbar ist, weil Erdogan sich
nicht in Deutschland aufgehalten hat, wie verschiedentlich behauptet.
Diese Regel gilt nur bei Mitgliedern ausländischer Regierungen.
Staatsoberhäupter sind dagegen immer vor Beleidigung geschützt.

Können wir damit diese sinnlose Debatte endlich beenden?

Nachtrag: Weiter oben habe ich ein Interview eines Strafrechtsprofessors verlinkt. Unter anderem sagte er Folgendes:

Wie könnte sich die Bundesregierung vernünftigerweise verhalten?

Für Juristen ist die Sache klar: Sie sollte den Rechtsstaat entscheiden lassen. „Sollte die Bundesregierung nicht sagen, wir erteilen die Ermächtigung, die deutschen Gerichte sollen entscheiden?“ fragt Juraprofessor Seher. "Wenn die deutschen Gerichte entscheiden, dass das zulässige Satire war, dann könnte sie dazu stehen und müsste den politischen Konflikt mit der Türkei in Kauf nehmen. Wenn die deutschen Gerichte sagen, das war Beleidigung, dann gibt es vielleicht innenpolitisch Aufruhr, aber die Türkei wäre zufrieden. Man hätte auf jeden Fall eine rechtsstaatliche Klärung und die würde verweigert, wenn die Bundesregierung die Ermächtigung nicht erteilt. Das wäre meines Erachtens ein Zeichen von Feigheit vor dem Rechtsstaat."

Dieser Einschätzung kann ich mich nur vollinhaltlich anschließen.

Was ja an dieser Stelle wohl Sinn der Sache ist. Gegen den Kinderf* kann man ja tatsächlich juristisch vorgehen, weil es eine Beleidigung ist. Der Beitrag von Extra3, wo nur Tatsachen behauptet wurden, gegen die sich schlecht vorgehen lässt, ist aus der Berichterstattung mittlerweile verschwunden.

Moinsen,

Viele „Fachmänner“, viele Meinungen! Sonst gäbe es keine „Schlachten“ der Gutachter, vor Gericht…

Seher benennt außerdem nur die Voraussetzung einer Strafverfolgung, nicht den Zwang.

Sie ist auschließlich erst dann möglich, wenn gemäß des letzten Satzes von §104a StGB die Zustimmung der deutschen Bundesregierung zur Strafverfolgung, erteilt ist. Aber dass war hier glaube ich, auch schon erwähnt…

Andernfalls wäre es noch wahrscheinlicher wenn die Formulierung die sich in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhalten lauten würde. Das fehlende Komma vor dem ersten „das“ im Text des § 103 lässt halt eben auch eine andere Interpretation zu.

Im Übrigen ist die Anwendung des § 103 StGB äußerst selten und die bisherigen Fälle sind bei gleichem oder ähnlichem Tatbestand, konträr beurteilt worden!

Bitte, gerne!

Gruß
d.

Es ginge das Signal aus, daß „Satire“ strafbar sein KANN, wenn sie die Grenze zur Schmähung und Beleidigung überschreitet. Ein ausländisches Staatsoberhaupt ist nicht sakrosankt, aber auch kein Freiwild. Von daher sollte ihm der Rechtsweg eröffnet werden und Herrn Böhmermann signalisiert werden, daß er zu weit gegangen ist, aber die Strafe im symbolischen Bereich verbleiben…

Hallo Franz!

Böhmermanns Gedicht muss man wirklich nicht gut finden, aber solche Beurteilung …

… halte ich für überzogen.

Politikern fällt nach einigem Nachdenken möglicherweise ein, was es Sinnvolleres zu tun gibt, als sich über einen kurzen Auftritt eines Satirikers aufzuregen.

Gruß
Wolfgang

Was sollen denn bitte die Anführungszeichen? Willst du jetzt ernsthaft behaupten, ein Professor der Rechtswissenschaften wie Dr. Seher sei kein Fachmann? Und wenn wir schon dabei sind: Nenn mir doch bitte einen Juristen, der deine Auslegung des §103 teilt. Und wenn du schon dabei bist: Wieso ist denn bitte sonst noch niemand darauf gekommen, dass man diese Staatsaffäre so einfach beenden könnte. Kommt dir das kein bisschen merkwürdig vor?

Seher benennt außerdem nur die Voraussetzung einer Strafverfolgung, nicht den Zwang.

Was nichts mit dem Thema zu tun hat.

Sie ist auschließlich erst dann möglich, wenn gemäß des letzten Satzes von §104a StGB die Zustimmung der deutschen Bundesregierung zur Strafverfolgung, erteilt ist.

Hat erneut nichts mit der Auslegung von §103 zu tun.

Das fehlende Komma vor dem ersten „das“ im Text des § 103 lässt halt eben auch eine andere Interpretation zu.

Deine dritte Nebelkerze ist besonders originell. Es gibt in § 103 genau 1 ‚das‘ und davor steht ein Komma. Hast du den § überhaupt mal gelesen?

Im Übrigen ist die Anwendung des § 103 StGB äußerst selten und die bisherigen Fälle sind bei gleichem oder ähnlichem Tatbestand, konträr beurteilt worden!

Was wieder nichts mit dem Thema zu tun hat. Man könnte fast meinen, das hätte ein System.

Bitte, gerne!

Offenbar nicht, da du weiterhin auf eine falsche Interpretation des § 103 bestehst. Selbst Ultra, zu dessen Ehrenrettung du (erneut) dahergeritten kamst, hat seinen Fehler mittlerweile eingestanden. Das sollte dir eigentlich zu denken geben…

Nein, die gelten für „alle“ Fachmänner! Mannomann…

Nein, als einziger nicht.
Zitat Seher:

dass der Paragraph nicht anwendbar ist, weil Erdogan sich nicht in Deutschland aufgehalten hat, wie verschiedentlich behauptet.

Was glaubst du eigentlich, warum Seher das erwähnt hart? Weil allein Lieschen Müller dieser Ansicht ist?

Ich habe nicht nur darauf hingewiesen, dass die Interpretation - je nach Gusto - nicht falsch sein muss, weil die Formulierung des Gesetzestextes nicht eindeutig ist, sondern habe auch versucht es zu begründen. (Erst recht, weil 103 selten angewandt, nach über 6 Jahren zur Debatte steht). Und ich bestehe nicht darauf das es solche Leute gibt, sondern es gibt sie, wie Seher selbst konstatiert! Tu also nicht so als seien alle anderen Deppen… Was glaubst du, wieviel Gesetzestexte es gibt, die interpretationswürdig sind und über die schon heftigst diskutiert wurde?

Mit einem hast du recht, die Debatte ist - weil ein Politikum - sinnlos! Und dort ist es Tagesgeschäft sich mit Intzerpretationen irgendwelcher Formulierungen herumzuschlagen…

Gruß
d.

Kann es sein, dass du die Bedeutung von Anführungszeichen nicht verstehst? :unamused:

Was glaubst du eigentlich, warum Seher das erwähnt hart? Weil allein Lieschen Müller dieser Ansicht ist?

Weil die Internetforen leider voll von Leuten sind, die weder eine juristische Ausbildung haben noch sinnerfassend lesen können. Es gibt schon einen Grund, wieso es ein Jus-Studium gibt. Daher meine Frage, ob du auch nur einen einzigen Juristen nennen kannst, der deine Meinung hier teilt. Offenbar kannst du (und jeder andere der hier mitliest) das nicht, aber das scheint dich nicht weiter zu tangieren.

Ich habe nicht nur darauf hingewiesen, dass die Interpretation - je nach Gusto - nicht falsch sein muss, weil die Formulierung des Gesetzestextes nicht eindeutig ist, sondern habe auch versucht es zu begründen.

Das bedeutet wohl, dass alles, was du nicht verstehst, offen für Interpretationen ist? Na bumm…
Und Begründung? Du meinst sowas wie „da ist kein Beistrich vor dem ersten ‚das‘“? Ja, das war wirklich sehr beeindruckend.

(Erst recht, weil 103 selten angewandt, nach über 6 Jahren zur Debatte steht). Und ich bestehe nicht darauf das es solche Leute gibt, sondern es gibt sie, wie Seher selbst konstatiert!

Ich habe geschrieben, dass du auf die falsche Interpretation bestehst. Und über die Leute, die Seher erwähnt, habe ich ja schon eingangs geschrieben.

Was glaubst du, wieviel Gesetzestexte es gibt, die interpretationswürdig sind und über die schon heftigst diskutiert wurde?

Was soll das bitte für ein Argument sein? Mein Apfel hat einen Wurm. Warum? Was glaubst du, wieviele Äpfel Würmer haben!!

Mit einem hast du recht, die Debatte ist - weil ein Politikum - sinnlos!

Das ist kein Politikum sondern eine einfache juristische Frage. Wenn ich eine medizinische Frage habe, gehe ich ja auch zum Arzt und vertraue nicht darauf, was Krachbummente23 dazu zu sagen hat.

Machen wir es ganz einfach: Nehmen wir an du hättest Recht und der Tatbestand nach § 103 wurde gar nicht erfüllt. Wieso ist in den letzten zwei Wochen niemand (außerhalb von Internetforen) darauf gekommen? Kein Jurist von Böhmermann, kein Jurist des ZDF, kein Jurist des Kanzleramts, kein Jurist der Regierung und soweit mir bekannt ist kein Jurist in ganz Deutschland. Erklär mir das doch bitte mal.

§103 StGB ist (seit mindestens 1953) missverständlich formuliert!
Der 3. Abschnitt des Strafgesetzbuches - Straftaten gegen ausländische Staaten (§102-104 a) betreffen das GASTRECHT ausländischer Funktionsträger und Organe innerhalb des Bundesgebietes. In § 102 StGB ist deutlich formuliert: 1. Wer einen Angriff auf das Leib und Leben eine ausländischen Staatsoberhauptes, eines Mitglieds einer ausländischen Regierung oder eines im Bundesgebiet beglaubigten Leiters einer ausländischen diplomatischen Vertretung begeht, während sich der Angegriffene in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, wird mit Freiheitstrafe…bis … bestraft. In 103 StGB müsste aber hinter Staatsoberhaupt ein Komma stehen um auch im Ausland Geltung zu haben.

Ich habe fertig…!

Wirklich sehr interessant. Also nicht der Kommentar, sondern die Tatsache, dass es sich dabei um ein fast wörtliches Zitat aus diesem Leser-Kommentar handelt.

Schon lange…

Ja, stimmt! Ich freue mich es gefunden zu haben denn es bestätigt nicht nur genau das, was ich versucht habe dir beizubiegen sondern es ist auch genau so präzise auf den Punkt gebracht! Und nun? Hast du Probleme damit?

Begreifst du nun, dass die Formulierung des Gesetztestextes missverständlich ist? Und auch auf die Gefahr hin deinen vermeintlichen Triumph etwas schmälern zu müssen: ich schrub schon weiter oben davon das durch eine entsprechende Kommasetzung der Text sinnentstellt wird!

Oder wohl doch nicht?

Und wenn du es nicht auf die Reihe bekommst meines und das aus dem Leserbriebf stammende nachzuzuvollziehen, dann sei dir auch eine Verifizierung von einem oder mehreren Juristen gestattet! Und du wirst staunen, wenn es für sie nichts neues ist…

Aber ich wette, du hast es inzwischen begriffen…und wenn du weiterhin glaubst (glauben willst) der 103er Gesetzestext sei unmissverständlich, dann will ich dich auch in dem Glauben lassen!

So, aber jetzt…(die Zeit von so manchem hier hätte ich gerne, beneuidenswert!)