Was denkt dieser Erdogan eigentlich wer er ist?

  1. Du hast eine fremde Meinung als deine eigene ausgegeben. Das nennt man Plagiat.
  2. Ist die Meinung eines x-beliebigen Forenteilnehmers völlig irrelevant.

Begreifst du nun, dass die Formulierung des Gesetztestextes missverständlich ist?

Wieso? Weil es Leute in den Weiten des Internets gibt, die ihn missverstanden haben? Wenn wir das als Maßstab nehmen, ist jeder Text in der Menschheitsgeschichte missverständlich.

Und auch auf die Gefahr hin deinen vermeintlichen Triumph etwas schmälern zu müssen: ich schrub schon weiter oben davon das durch eine entsprechende Kommasetzung der Text sinnentstellt wird!

Und zum dritten Mal weise ich darauf hin, dass dieser Einwand völlig sinnfrei ist. Ich darf dich hier mal zitieren:

  1. Es gibt genau ein ‚das‘ im gesamten Text von § 103
  2. Vor diesem ‚das‘ steht ein Komma

Wovon redest du also??

Aber ich wette, du hast es inzwischen begriffen…und wenn du weiterhin glaubst (glauben willst) der 103er Gesetzestext sei unmissverständlich, dann will ich dich auch in dem Glauben lassen!

Der Punkt ist doch nicht, ob der Text missverständlich ist. Der Punkt ist deine Weigerung einzugestehen, dass du den Text missverstanden hast. Du behauptest doch nach wie vor, §103 komme gar nicht zur Anwendung, weil Erdoğan nicht in Deutschland weilte. Bei deinem ersten Posting konnte man noch von einem Missverständnis reden. Ultra ging es da nicht anders, im Gegensatz zu dir hat er aber mittlerweile seine Fehleinschätzung eingesehen.
Mittlerweile ist aber eh klar, dass du wider besseren Wissens an deiner Lesart festhälts, weil sie…keine Ahnung wieso.

Fakt ist, dass deine Interpretation nur in diversen Internetforen geteilt wird.
Fakt ist ebenfalls, dass Juristen und Zeitungsartikel ständig erklären, dass diese Interpretation falsch ist. Und wenn dir das noch immer nicht reicht, gäbe es da noch Bücher:
AnwaltKommentar StGB

In Abweichung zu §102 Abs. 1 entfällt bei den ausländischen Staatsoberhäuptern sowohl das Erfordernis eines amtlichen Aufenthalts im Inland als auch der Bezug zu ihrer Amtseigenschaft. Der Schutz dieser Personengruppe ist somit umfassend.

Und da hier gerade §102 StGB erwähnt wird:

Wer einen Angriff auf Leib oder Leben eines ausländischen Staatsoberhaupts, eines Mitglieds einer ausländischen Regierung oder eines im Bundesgebiet beglaubigten Leiters einer ausländischen diplomatischen Vertretung begeht, während sich der Angegriffene in amtlicher Eigenschaft im Inland aufhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe, in besonders schweren Fällen mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.

In dem Fall gilt die Einschränkung ‚Aufenthalt im Inland‘ und man sieht deutlich, wo sich §102 und §103 unterscheiden.

tl;dr: Auf der einen Seite wird dir jeder Jurist in Deutschland erklären, dass sich Erdoğan als Staatsoberhaupt nicht in Deutschland aufhalten musste. Auf der anderen Seite hast du vereinzelte Forenkommentare, die das Gegenteil behaupten. Wofür entscheidest du dich?

Aha. Aber dass du jedes Mal geantwortet und daher offenbar gleich viel Zeit wie ich hast, irritiert dich bei dem Spruch nicht? Na vermutlich spart man sich ordentlich Zeit, wenn man einfach von anderen kopiert :smirk:

Nein. ich hatte sie schon vorher!

Nein, vor allen Dingen nicht für mich , wenn sie mit meiner übereinstimmt!

Du hast recht, ich meinte auch „oder“, mein Fehler! Und zur zur Bestätigung das ich „oder“ meinte, diene dir die Fettschrift. Ich schrub ja „vor dem ersten“…

Doch, genau das ist er, zumindedst im Kontext meine Erklärung zu Ultras

Nein, sie erklären nicht dass sie falsch ist, sie erklären sie nur anders! Fakt ist, dass sie es anders interpretieren als es andere interpretiert sehen möchten, weil es nun eimmal uneindeutig im Gesetzestext steht! Das es andere, in ihrer ursprünglich zugedachten Absicht königliche Hoheiten - egal wo befindlich - vor Beleidugungen schützen zu wollen, interpretiert wird, ist ein ganz anderes Thema. Im übrigen habe ich auch mit keiner Silbe behauptet, dass man es nicht auch genau so interpretieren kann wie du und die meisten Anderen es tun! Ich habe nur behauptet, dass man ihn auch anders interpretieren kann und Ultras Interpretation bewusst verteidigt. Dazu:

Und dazu:

Das kannst du doch sicherlich belegen? Nur mal so…

Du kannst dich wenden und drehen wie du willst, der Gesetzestext ist eindeutig zweideutig. Ob aber die Anwendung zurecht so oder so geschieht, ist ein anders Thema. Selbstverständlich sehen ich es auch so, wenn ich verhindern will dass Böhmermann angeklagt wird…oder ebn nicht.

Was aber nicht ausschließt dass ich der Meinung bin, dass Erdogan sich durchaus zurecht beleidigt fühlen darf weil man sonst unter dem Deckmäntelchen der Satiere so ziemlch alle Äußerungen legitimiert sehen möchte, quasi einen Persilschein ausgestellt bekommen möchte…was aber wiederum nicht auschließt dass ich Erdogan trotzdem für ein riesengroßes, intolerantes „Dingenskirchen“ halte…

Und zum Schluss: Behaupte endlich dass der § 103 StGB eindeutig und unzweifelhaft ist… oder akzeptiere es nicht nur sondern konstatiere auch, dass einfach im Gesetzestext von § 103 StGB hinter „Staatsoberhaupt“ ein Komma stehen müsste, um auch im Ausland Geltung zu haben. Darüber wird anscheinend ob oder trotz dieses Wissens generös hinweggeschaut, weil es nach deiner und der allgemeinen Lesart interpretiert wird, und es augenblicklich politisch und im Fall Böhmermann, als opportun und somit als korrekt erachtet wird…und es früher auch wurde. Es wird dem was gemeint wurde, nicht aber dem Wortlaut, gerecht!

Gruß
d.

Wenn du den Text einer Dritten Person einfach kopierst und sie für dein eigenes geistiges Produkt ausgibst, nennt man das Plagiat. Dabei ist es völlig egal, ob du dem Inhalt des Textes zustimmst oder nicht.

Dass das deine treiben Kraft ist, haben wir mittlerweile verstanden. Es soll aber tatsächlich Leute geben, die sich auch über die Provenienz einer Quelle Gedanken machen.

Nein, sie erklären nicht dass sie falsch ist, sie erklären sie nur anders!

Was soll man auf so einen Unsinn antworten?

Das kannst du doch sicherlich belegen? Nur mal so…

Ich hab dir schon mehrere Aussagen von Juristen gezeigt, die genau das belegen. Kannst du einen einzigen Juristen vorweisen, der es so sieht wie du? Nein? Na dann denk mal scharf nach, was das bedeuten könnte.

Du kannst dich wenden und drehen wie du willst, der Gesetzestext ist eindeutig zweideutig.

Die mangelnde Fähigkeit mancher Leute, sinnerfassend zu lesen, ist für mich kein Anlass die Eindeutigkeit eines Textes anzuzweifeln. Andernfalls können wir (wie schon erwähnt) jeden beliebigen Text als mehrdeutig deklarieren, da es immer jemanden gegen wird, der etwas missversteht.

Und zum Schluss: Behaupte endlich dass der § 103 StGB eindeutig und unzweifelhaft ist…

Was mache ich denn hier die letzten Tage? Für mich ist §103 eindeutig und ich warte noch immer auf einen Juristen, der deiner Meinung ist.

oder akzeptiere es nicht nur sondern konstatiere auch, dass einfach im Gesetzestext von § 103 StGB hinter „Staatsoberhaupt“ ein Komma stehen müsste, um auch im Ausland Geltung zu haben.

Ich bin erstaunt, dass es dich überhaupt nicht stört mit dieser Ansicht einer absoluten Minderheit anzugehören…

Das ist Blödsinn! Warum ist das Blödsinn? Weil es keine Doktorarbeit war, sondern eine Feststellung, Meinung etc. . Wenn ich hier das „Vaterunser“ zu Papier bringe ohne auf die Bibel zu verweisen, plagiiere ich auch nicht…! Willlst du jetzt ein neues Fass aufmachen?

Es ist nicht alles Unsinn, nur weil du es als solchen bezeichnest.

Das bedeutet, dass diese Juristen es so interpretieren, wie der Urheber es vorgesehen hat!

Komm wir essen Opa!
Fehlt zwar auch ein Komma im Text, aber keiner kommt auf die Idee, Opa zu essen! Und auch ich habe mit keiner Silbe darauf bestanden! Und für den Gesetzestext von 103 gilt dasselbe! Ein Komma fehlt und man kann es - je nach Gusto - fehlinterpretieren! Machen Juristen natürlich nicht und du stehst mit der Argumentation auf der absolut sicheren Seite, aber du solltest Ultra zugestehen es so interpretieren gedurftz zu habn…zumal der § zu einer solch seltenen Anwendung kam (kommt), dass man es ins Auge fasst, ihn ganz abzuschaffen…und er im Kontext zu anderen §§ bzw. Ermessenssachen für Verwirrung stiftet, wie du gerade selbst feststellen kannst!

So, und dass soll es jetzt wirklich gewesen sein!

Gruß
d.

Merkel hätte es nicht so weit kommen lassen dürfen. Und Erdogan ist wirklich zu weit gegangen.