Hallo.
Im Zusammenhang mit Mietrecht fällt manchmal der Begriff „bauliche Veränderung“. Nirgends finde ich jedoch, was das genau beinhaltet. Wo ist das definiert?
Wenn ich danach google, insbesondere im Zusammenhang mit Löchern in der Wand, findet man durchweg Meinungen, die sagen, dass Löcher fast beliebig erlaubt sind. Es gibt wohl Urteile mit 32 Löchern in einem einzigen Bad und dass man unter Umständen selbst dutzende Löcher nichtmal zugipsen muss.
Wenn man nun eine Ablagefläche gründlich befestigt, indem man ca. 15 Schrauben durch zwei Wände macht (fühlt sich einfach sicherer an als mit Dübeln), ist das dann eine bauliche Veränderung?
Wenn ja, warum? Was unterscheidet durchgehende Löcher wesentlich von welchen mit Dübeln? Ich habe auch oft gelesen, dass Leute etwa zum Kabel verlegen Löcher durch Wände gemacht haben. Können einzelne Löcher ernsthaft die Statik beeinträchtigen?
Falls es wirklich auf die statische Beeinträchtigung ankommt: die eine Wand (alles Beton) ist nur etwa 4cm dick, also sicher nicht tragend. Die andere ist etwa 14cm dick, aber grade bei dieser Dicke habe ich nicht das Gefühl, dass ein paar 1cm Löcher ihr was anhaben können.
Vielen Dank.