Moin,
Es ist eine etwas billige Art ein Argument abzuschmettern wenn man einfach behauptet :dass es ein anderes Thema waere.
Dein „Argument“ beschränkte sich darauf, dass es ebenfalls Mißstände gibt, die sich auf die aktuelle Situation in Europa beziehen und gipfelte in dem Schluß, dass „wir“ uns nur als die „Guten“ sehen und die DDR nur als „die Bösen“.
Zur Thematik der psychischen Verfassung der Mauerschützen (soviel ich weiß wurde niemals ein Schütze rechtskräftig als Mörder verurteilt - Irrtum vorbehalten) hast Du nichts beigetragen.
Und es ist keine Behauptung, dass Dein Beitrag in ein anderes Brett gehört, sondern ein Fakt. Ich biete nochmals an, dass Du dies dort thematisierst und ich dann an der Diskussion teilnehme. Aber offenkundig willst Du das ja gar nicht.
In der NS-Zeit war auch so einiges legal.
Es gab keinerlei Gesetz, welches Mord oder Völkermord
legalisierte.
Aber so einige Dinge welche den Weg dorthin gebahnt haben.
„So einige Dinge“ ist doch keine Legalisierung, sondern nur ein undifferenzierender Allgemeinplatz.
Juristisch gesehen ist
es teilweise anders, aber auch nicht immer, sonst haette man
keinen einzigen NS-Verbrecher verurteilen koennen.
Diese konnten verfolgt werden, weil sie die o.g. Taten
vollbrachten.
Und dabei ist es unerheblich ob eine Menschenrechtsverletzung
in einem bestimmten Land nun mit Gesetzen gedeckt ist oder
nicht, sonst waere der Internationale Strafgerichtshof ja noch
ein groesserer Witz als er (Dank der USA) eh schon ist.
Der IStGH ist eine Neugründung. Er wird sehr wohl erst dann tätig, wenn in einem Land nicht „nur Menschenrechtsverletzungen“ vorkommen, sondern ein definierter Katalog von Strafttaten.
Zitat aus Wiki:„Seine Zuständigkeit umfasst seither begangene[2] Delikte des Völkerstrafrechts, nämlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen und Verbrechen der Aggression. Das letztgenannte Delikt hat erst im Juni 2010 eine vertragliche Definition erfahren, die allerdings bislang noch nicht in Kraft getreten ist, sodass dieses Delikt in der Gerichtsbarkeit des IStGH derzeit keine Anwendung findet.“ Auch hier werden keine rückwirkenden Ereignisse verfolgt. Zudem wird er nur dann tätig, wenn über eine Tat nicht bereits durch ein anderes Gericht geurteilt wurde. Die diesbezüglichen Details sind zu komplex, um sie hier zu erörtern.
Und es ist gar nicht nörig, allein die USA auf die moralische Anklagebank zu setzen. Sie befindet sich - wie bei so vielen internationalen Abkommen - in schlechtester Gesellschaft anderer nichtunterzeichnender Staaten: VRC, IND, IRK, Iran, ISR, Kuba, NKR, Pakistan, RUS, SYR, Saudi-Arabien, Sudan und die Türkei.
Aha. Und wenn es im Europapolitik-Brett steht behauptest Du
dass man die DDR nicht als Vergleich heranziehen darf weil
dies ja Inlandspolitik waere.
Das siehst Du dann, wenn Du den Artikel geschrieben hast.
vdmaster
P.S.: Dies ist meine abschließende Antwort zu der Thematik gewesen.