Was muss in der Kneipe/Restaurant bezahlt werden?

Hallo,

wenn man in einem Restaurant z.B. einen Salat bestellt, halb aufisst und dann um noch etwas mehr Salatsosse bittet, muss diese dann bezahlt werden, wenn keiner einem sagt, dass es was kostet?
Muss die Bedienung auf die Kosten aufmerksam machen? Sprich wann wird mir wie das Kaufangebot gemacht?
Natürlich steht in der Karte nichts davon, dass extra Sosse etwas kostet.
Gruss
Andreas

Hallo,

Muss die Bedienung auf die Kosten aufmerksam machen? Sprich
wann wird mir wie das Kaufangebot gemacht?
Natürlich steht in der Karte nichts davon, dass extra Sosse
etwas kostet.

nun ja. Wenn ich in der Kneipe mein Bier leergetrunken habe und möchte nachgeschenkt haben, ist das ja auch nicht kostenlos und die Bedienung muss mich auch nicht explizit darauf hinweisen, dass das was kostet. Grundsätzlich sollte man davon ausgehen, dass alles, was man bestellt, auch bezahlt werden muss. Im Zweifelsfall fragt man einfach nach.

Gruß

S.J.

Das, was bestellt worden ist
Hallo!

wenn man in einem Restaurant z.B. einen Salat bestellt, halb
aufisst und dann um noch etwas mehr Salatsosse bittet, muss
diese dann bezahlt werden, wenn keiner einem sagt, dass es was
kostet?

Muss einer einem das denn sagen? Will der Wirt sein Zeug verschenken oder will er es verkaufen?

Muss die Bedienung auf die Kosten aufmerksam machen?

Nein.

Sprich
wann wird mir wie das Kaufangebot gemacht?

Wenn Du die Bedienung bist, dann wird Dir das Kaufangebot gemacht, wenn der Gast um eine zweite Portion Salatsoße bittet.

Natürlich steht in der Karte nichts davon, dass extra Sosse
etwas kostet.

Ich fürchte, es wird bald ein „verbraucherschützendes“ Gesetz, womöglich auf EU-Ebene, geben, welches auch das noch vorschreibt und es Gastwirten verbietet, irgendetwas anzubieten, das nicht auf der KArte steht. So ist halt heute der Zeitgeist. Ich bin ja wirklich nicht alt, aber ich kann mich noch an eine Zeit erinnern, in der Kunden, wenn sie etwas extra haben wollten, die Frage „Was kriegen Sie dafür?“ gleich hinterhergeschoben haben.

fingerspitzengefuel…
moin,
da sollte man mit gesundem menschenverstand entscheiden:

wenn diese salatsosse eine pampe aus oel + essig ist, dann wuerde ich mich schlichtweg weigern, das extra zu bezahlen, es auf eine diskussion ankommen lassen, und dann je nach ausgang langfristig den dienstleister wechseln…

anders sieht es aus, wenn diese sauce als grundlage z.b. schwarze trueffeln enthaelt - dieses schmankerl dar + muss extra kosten.

aehnliches problem ergibt sich uebrigens wohl oft bei spagettiessern:

das selbst billige grundgericht kann fuer den wirt verdammt teuer werden, wennn man sich da loeffelweise echten handgeriebenen parmesan drueberschaufelt… da seh ich auch ueberhaupt kein problem, so was gern extra zu bezahlen…

generell: wenn es bei banaler salatsauce diskussionen gibt, dann ist es entweder eine ueble abzockbude, deren besuch sowieso nicht lohnt, oder der wirt moechte dir auf diese art klarmachen, dass er dich als gast nicht will.

gruss
khs

Hallo!

wenn man in einem Restaurant z.B. einen Salat bestellt, halb
aufisst und dann um noch etwas mehr Salatsosse bittet, muss
diese dann bezahlt werden, wenn keiner einem sagt, dass es was
kostet?

Muss einer einem das denn sagen? Will der Wirt sein Zeug
verschenken oder will er es verkaufen?

Es geht mir darum, wie rein FORMAL die Rechtslage ist.
in 95% der Fälle gibt es sowas wie Salatsosse ohne Gebühr nach, aber manchmal wollen die fürn nen Schälchen Essig/Öl 1,50€ haben, ohne mich darauf hinzuweisen.

Muss die Bedienung auf die Kosten aufmerksam machen?

Nein.

Ist halt die Frage. Wo ist der „Preisaushang“ für die Sosse?

Sprich
wann wird mir wie das Kaufangebot gemacht?

Wenn Du die Bedienung bist, dann wird Dir das Kaufangebot
gemacht, wenn der Gast um eine zweite Portion Salatsoße
bittet.

Ich bitte nicht um eine zweite Portion, sondern um eine Ergänzung, da die Ursprüngliche Menge nicht ausreichte.

Natürlich steht in der Karte nichts davon, dass extra Sosse
etwas kostet.

Ich fürchte, es wird bald ein „verbraucherschützendes“ Gesetz,
womöglich auf EU-Ebene, geben, welches auch das noch
vorschreibt und es Gastwirten verbietet, irgendetwas
anzubieten, das nicht auf der KArte steht. So ist halt heute
der Zeitgeist. Ich bin ja wirklich nicht alt, aber ich kann
mich noch an eine Zeit erinnern, in der Kunden, wenn sie etwas
extra haben wollten, die Frage „Was kriegen Sie dafür?“ gleich
hinterhergeschoben haben.

Bisher habe ich solche Dinge auch immer mit Gesundem Menschenverstand geregelt und auf den Dienstleistern via Gespräch eingewirkt, das es ein unangenehmes Verhalten ist und das die Bedienung den Nachteil hat, denn ich Zahle keinen Pfennig (sorry Cent) mehr, da ich diesen Aufschlag mit dem geringeren Trinkgeld verrechne. (Halt nur 1€ trinkgeld anstelle von 3€)

Hallo,

nun ja. Wenn ich in der Kneipe mein Bier leergetrunken habe
und möchte nachgeschenkt haben, ist das ja auch nicht

Aber der Preis des Bieres ist ersichtlich, der der Sosse nicht!

kostenlos und die Bedienung muss mich auch nicht explizit
darauf hinweisen, dass das was kostet. Grundsätzlich sollte

Ja, grundsätzlich schon, aber wenn es vor ner Woche nichts gekostet hat und plötzlich 2€ verlangt werden wie ist dass dann?

man davon ausgehen, dass alles, was man bestellt, auch bezahlt
werden muss. Im Zweifelsfall fragt man einfach nach.

Eben, im Zweifelsfall (s.o.)

Übrigens, wenn A und B in eine Kneipe gehen und A bestellt immer wieder 2 Bier, die A und B gemeinsam leeren, dann muss B nicht bezahlen, auch wenn a sich verkrümmelt ohne das Bier zu bezahlen.
B muss nicht die von ihm getrunkenen Biere bezahlen, da er sie ja nicht bestellt hat. :smile:

Richtig khs,
Leistung soll gut bezahlt werden.

Aber ein ödes Essig/Öl gemisch?
Andere Läden habe es auf den Tisch stehen, zum selber Portionieren, da muss ja bald Angst haben das man da per ml bezahlen muss.

In Bayern fällt man ja auch gerne im Biergarten auf den Brauch rein, dass das Brot und Bretzel auf dem Tisch steht, aber bezahlt werden müssen. Steht ja auch in der Speisekarte.

oder in Italien wo die Tischdecke bezahlt wird.

Hallo,

Aber der Preis des Bieres ist ersichtlich, der der Sosse
nicht!

na und? Alles, was nicht auf der Karte steht ist also kostenlos?

Ja, grundsätzlich schon, aber wenn es vor ner Woche nichts
gekostet hat und plötzlich 2€ verlangt werden wie ist dass
dann?

Kein Gastronom ist verpflichtet Sachen kostemlos abzugeben, auch wenn er das in der Vergangenheit so getan hat. Sonst hätte ich ja auch einen Rechtsanspruch auf den kostenlosen Ouzo beim Griechen. Den gab es bei meinem Griechen auch plötzlich nicht mehr und ich bin nicht gleich vor Gericht gezogen…

man davon ausgehen, dass alles, was man bestellt, auch bezahlt
werden muss. Im Zweifelsfall fragt man einfach nach.

Eben, im Zweifelsfall (s.o.)

Richtig. Im Zweifelsfall kostet es nämlich immer Geld, wenn ich etwas konsumiere. Oder ist es eher die Ausnahme, dass im Restaurant etwas berechnet wird?

Übrigens, wenn A und B in eine Kneipe gehen und A bestellt
immer wieder 2 Bier, die A und B gemeinsam leeren, dann muss B
nicht bezahlen, auch wenn a sich verkrümmelt ohne das Bier zu
bezahlen.
B muss nicht die von ihm getrunkenen Biere bezahlen, da er sie
ja nicht bestellt hat. :smile:

Das entspricht zweifellos der Rechtslage. Aber was soll uns das jetzt sagen?

Gruß

S.J.

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na und? Alles, was nicht auf der Karte steht ist also
kostenlos?

Nein aber ein Kaufvertrag wurde evtl. nicht abgeschlossen, da kein Kaufangebot (und zu dem gehört nun mal auch der Preis der Ware) vorlag und man davon ausgehen kann, dass es nichts kostet.
Ansonsten könnte er für die Sosse ja auch einfach mal so 20€ verlangen. Dass ist es eigentlich worum es mir geht/ging: Wo wird wie wann JURISTISCH gesehen der Kaufvertrag abgeschlossen!

Beispiel:
Wenn ich im Laden etwas kaufe, dann kann auf der Ware oder am Regal 1€ stehen, und die Kassiererin kann 10€ eintippen, dann MUSS ich die
Ware für 10€ kaufen oder es sein lassen, ich habe kein Anrecht darauf die Ware für 1 € zu erhalten! Das Angebot wird an der Kasse gemacht nicht am Regal!

Ja, grundsätzlich schon, aber wenn es vor ner Woche nichts
gekostet hat und plötzlich 2€ verlangt werden wie ist dass
dann?

Kein Gastronom ist verpflichtet Sachen kostemlos abzugeben,

Wer behauptet das?

auch wenn er das in der Vergangenheit so getan hat. Sonst

Evtl. gibt es hier sowas wie die Pflicht auf den jetzt kostenpflichtigen Dienst hinzuweisen.

hätte ich ja auch einen Rechtsanspruch auf den kostenlosen

Nein er wird einem ja als auf Kosten des Hauses hingestellt und als solches auch angeboten.

Ouzo beim Griechen. Den gab es bei meinem Griechen auch
plötzlich nicht mehr und ich bin nicht gleich vor Gericht
gezogen…

Was hättest Du denn getan, wenn er Dir wortlos den Ouzo hinstell und dann dafür 3€ verlangt, weil Du Ihn ja getrunken hast.

man davon ausgehen, dass alles, was man bestellt, auch bezahlt
werden muss. Im Zweifelsfall fragt man einfach nach.

Eben, im Zweifelsfall (s.o.)

Richtig. Im Zweifelsfall kostet es nämlich immer Geld, wenn
ich etwas konsumiere. Oder ist es eher die Ausnahme, dass im
Restaurant etwas berechnet wird?

Eben IM ZWEIFELSFALL, darum geht es hier, wann ist es ein Zweifelsfall! Sie Ouzo oben, oder falls es plötzlich in Deutschland eingeführt wird, dass man für die Tischdecke im Restaurant bezahlen muss (wie in Italien) oder oder

Übrigens, wenn A und B in eine Kneipe gehen und A bestellt
immer wieder 2 Bier, die A und B gemeinsam leeren, dann muss B
nicht bezahlen, auch wenn a sich verkrümmelt ohne das Bier zu
bezahlen.
B muss nicht die von ihm getrunkenen Biere bezahlen, da er sie
ja nicht bestellt hat. :smile:

Das entspricht zweifellos der Rechtslage. Aber was soll uns
das jetzt sagen?

Das viele glauben, das der letzte die Rechnung zu bezahlen hat, bzw. das man bezahlen muss, was man getrunken hat.

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Ach wie schön ist es immer wieder, …
…wenn hier jemand eine Frage stellt, obwohl er die Antwort von vornherein zu kennen scheint. Und dann noch bei jeder Antwort kontra gibt.

Manchmal vermutet man, dass es den Fragestellern hier gar nicht um andere Ansichtsweisen oder die objektive Klärung des Sachverhaltes geht, sondern nur darum, die eigene, häufig abwegige Meinung bestätigt zu bekommen.

Dafür ist mir die Zeit zu schade.

S.J.

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Hi Andreas,

finde es fast ulkig, dass eine derartige Frage im „Rechtsbrett“ gestellt wird - eigentlich gehört sie unter „Ess- und Trinkkultur“ :wink:

Würde es dort stehen würde ich sagen ich finde es selbstverständlich, dass Salatsauce (kostenlos!) nachgereicht wird, wenn sie nicht ausreichend ist. Ich mutiere doch nicht zum Karnickel, nur weil die Kaltmamsell meint, Salatsauce bei einem großen Salatteller nur tröpfchenweise auf das Grünzeugs sprenkeln zu müssen. Und kein Gastronom, der was auf sich und sein Haus hält, würde da auf die Idee kommen, zusätzlich Geld zu verlangen. Er würde eher die Küche anweisen, künftig darauf zu achten, dass ausreichend Sauce für den Salat gereicht wird.

Gruß,

Anja

…wenn hier jemand eine Frage stellt, obwohl er die Antwort
von vornherein zu kennen scheint. Und dann noch bei jeder
Antwort kontra gibt.

Manchmal vermutet man, dass es den Fragestellern hier gar
nicht um andere Ansichtsweisen oder die objektive Klärung des
Sachverhaltes geht, sondern nur darum, die eigene, häufig
abwegige Meinung bestätigt zu bekommen.

Dafür ist mir die Zeit zu schade.

S.J.

Meine Frage wurde nicht beantwortet, und leider hast Du nichts dazu beigetragen, meine Antworten als Kontra anzusehen ist dein Problem, ich versuchte nur den Sachverhalt und meine Sicht näher zu erläutern, während von dir keine Juristischen Sachdienlichen Erläuterungen kamen.
Schade.

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Hi Andreas,

finde es fast ulkig, dass eine derartige Frage im
„Rechtsbrett“ gestellt wird - eigentlich gehört sie unter
„Ess- und Trinkkultur“ :wink:

Weil es mir eigentlich nicht um den Umgang in der Gastronomie geht, sondern um die Formale Juristische Situation.

Wie ich im Thread mit Steve schon ausführte muss man in einer Kneipe ja juristisch gesehen nur das bezahlen, was man bestellt hat. Ich käme aber nie auf die Idee nicht das zu bezahlen, was ich konsumiert habe.
Auch löse ich Sossenprobleme nicht mit dem Anwalt, sondern im Gespräch mit dem Kellner / Chef des Ladens

Ich frage mich nur, bei besagter Sossensituation, wie es sich eben mit der Rechtlichen Seite aussieht.

Wer macht mir wann ein Angebot zum Kauf einer Sosse.
Kann ein Wirt einen beliebigen Preis verlangen für eine Ware, die er mir ohne Preisnennung angeboten hat.

Um diese juristische Spitzfindigkeit ging es mir eigentlich, nicht mehr um die Ess und Trinkkultur, aber leider ist der Thread dahin abgeglitten.

anderes Beispiel
Hallo,

Ich bitte nicht um eine zweite Portion, sondern um eine
Ergänzung, da die Ursprüngliche Menge nicht ausreichte.

„nicht ausreichend“ ist wohl eine sehr subjektive Sache. Wie würdest Du denn die Sache sehen, wenn bspw. die Zahl der Schweinemedaillons oder die Menge der beiliegenden Kartoffeln „nicht ausreichend“ gewesen wäre(n)?

Gruß
Christian

2 Like

Hallo,

Ich bitte nicht um eine zweite Portion, sondern um eine
Ergänzung, da die Ursprüngliche Menge nicht ausreichte.

„nicht ausreichend“ ist wohl eine sehr subjektive Sache. Wie
würdest Du denn die Sache sehen, wenn bspw. die Zahl der
Schweinemedaillons oder die Menge der beiliegenden Kartoffeln
„nicht ausreichend“ gewesen wäre(n)?

Hast recht,falsch ausgedrückt: ich wollte sagen, ich habe vorher ja nicht 1x Salat und 1x Sosse bestellt, sondern ein Salat mit Sosse.
Wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass es auf der Speisekarte ja keine Sosse zum bestellen gibt.

Vertrag = Angebot und Annahme

Angebot: „Herr Ober, können Sie mir bitte … bringen?“

Annahme: „Jawohl, mein Herr“ (spätestens aber die Übergabe der Sauce)

Auslegung nach dem verobjektivierten Empfängerhorizont („Wie musste der andere meine Erklärung verstehen?“)

Soweit man (auch) von einem Kaufvertrag ausgeht: Einigung auch über den Preis für die Sauce erforderlich. Konkludent: das, was hier üblich ist; wäre es ein ganz absurder Preis --> siehe oben: Auslegung (20 Euro für Sauce kann nicht gemeint sein).

Levay

„nicht ausreichend“ ist wohl eine sehr subjektive Sache. Wie
würdest Du denn die Sache sehen, wenn bspw. die Zahl der
Schweinemedaillons oder die Menge der beiliegenden Kartoffeln
„nicht ausreichend“ gewesen wäre(n)?

Hast recht,falsch ausgedrückt: ich wollte sagen, ich habe
vorher ja nicht 1x Salat und 1x Sosse bestellt, sondern ein
Salat mit Sosse.
Wollte damit nur zum Ausdruck bringen, dass es auf der
Speisekarte ja keine Sosse zum bestellen gibt.

Und ich wollte zum Ausdruck bringen, daß Du Salat mit Dressing bestellt hast und nicht Salat mit so viel Dressing, wie Du für angemessen hälst. Daher meine anderen Beispiele: man kann ja nicht von allem, was man bestellt hat, so viel bekommen, wie man möchte. Dafür gibt es all you can eat-Veranstaltungen.

Gruß
Christian

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Nachdem ich neulich einen so unschönen Disput mit Steve Jobs hatte, freut es mcih natürlich um so mehr, jetzt wieder auf seiner Seite stehen zu können…

Meine Frage wurde nicht beantwortet,

Das ist eine Frechheit! Ich zähle inzwischen vier Personen, die sich Deiner Frage mit richtigen Antworten angenommen haben, und das sind allesamt Leute, die nachweislich Ahnung von dem haben, was sie schreiben.

und leider hast Du nichts
dazu beigetragen,

Außer goldrichtigen Antworten!

meine Antworten als Kontra anzusehen ist
dein Problem,

Nein, das ist definitiv Dein Problem.

ich versuchte nur den Sachverhalt und meine
Sicht näher zu erläutern,

Das immerhin ist Dir gelungen.

während von dir keine Juristischen
Sachdienlichen Erläuterungen kamen.

Ich habe viele viele viele Jahre Jura studiert und zwei Staatsexamina bestanden. Und ich sage Dir jetzt: Das war juristisch sachdienlich.

Schade.

Damit Du beruhigt bist, hier Deine Antwort: Ja, man hat im Restaurant selbstverständlich einen Anspruch darauf, etwas geschenkt zu bekommen. Der Wirt bekommt sein Zeug ja auch vom Großhändlier geschenkt.

Zufrieden?

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Ich finde es nicht ungewöhnlich, daß man bezahlen muß, was man bestellt. Du möchtest mehr Salatdressing, weil es nicht gereicht hat, der nächste möchte aus dem gleichen Grund sein Bierglas nachgefüllt und ich ein weiteres Steak haben und mehr Pommes. Gratis, versteht sich, sofern die Bedienung nicht jedesmal sagt, daß es was kostet. Ist das Dein Ernst?

Benno

Grundsätzlich: Was ich bestelle, muss ich bezahlen. Im Einzelfall kann es aber eine allgemeine Regel geben, nach der eine Nachbestellung in der Leistung, die bereits bestellt wurde, inbegriffen ist.
Wie aber die angeregte Diskussion zeigt, scheint dies nicht der Fall zu sein. Es gibt wohl keinen allgemeinen Rechtsgrundsatz, dass eine (obwohl nicht ungewöhnliche) Nachforderung zu einer Leistung von der Gegenleistung (der Bezahlung der Leistung), also ein Mehr an Soße vom vereinbarten Preis gedeckt ist.

Daher ist im Zweifel eine Nachbestellung an Soße zu bezahlen.