na und? Alles, was nicht auf der Karte steht ist also
kostenlos?
Nein aber ein Kaufvertrag wurde evtl. nicht abgeschlossen, da kein Kaufangebot (und zu dem gehört nun mal auch der Preis der Ware) vorlag und man davon ausgehen kann, dass es nichts kostet.
Ansonsten könnte er für die Sosse ja auch einfach mal so 20€ verlangen. Dass ist es eigentlich worum es mir geht/ging: Wo wird wie wann JURISTISCH gesehen der Kaufvertrag abgeschlossen!
Beispiel:
Wenn ich im Laden etwas kaufe, dann kann auf der Ware oder am Regal 1€ stehen, und die Kassiererin kann 10€ eintippen, dann MUSS ich die
Ware für 10€ kaufen oder es sein lassen, ich habe kein Anrecht darauf die Ware für 1 € zu erhalten! Das Angebot wird an der Kasse gemacht nicht am Regal!
Ja, grundsätzlich schon, aber wenn es vor ner Woche nichts
gekostet hat und plötzlich 2€ verlangt werden wie ist dass
dann?
Kein Gastronom ist verpflichtet Sachen kostemlos abzugeben,
Wer behauptet das?
auch wenn er das in der Vergangenheit so getan hat. Sonst
Evtl. gibt es hier sowas wie die Pflicht auf den jetzt kostenpflichtigen Dienst hinzuweisen.
hätte ich ja auch einen Rechtsanspruch auf den kostenlosen
Nein er wird einem ja als auf Kosten des Hauses hingestellt und als solches auch angeboten.
Ouzo beim Griechen. Den gab es bei meinem Griechen auch
plötzlich nicht mehr und ich bin nicht gleich vor Gericht
gezogen…
Was hättest Du denn getan, wenn er Dir wortlos den Ouzo hinstell und dann dafür 3€ verlangt, weil Du Ihn ja getrunken hast.
man davon ausgehen, dass alles, was man bestellt, auch bezahlt
werden muss. Im Zweifelsfall fragt man einfach nach.
Eben, im Zweifelsfall (s.o.)
Richtig. Im Zweifelsfall kostet es nämlich immer Geld, wenn
ich etwas konsumiere. Oder ist es eher die Ausnahme, dass im
Restaurant etwas berechnet wird?
Eben IM ZWEIFELSFALL, darum geht es hier, wann ist es ein Zweifelsfall! Sie Ouzo oben, oder falls es plötzlich in Deutschland eingeführt wird, dass man für die Tischdecke im Restaurant bezahlen muss (wie in Italien) oder oder
Übrigens, wenn A und B in eine Kneipe gehen und A bestellt
immer wieder 2 Bier, die A und B gemeinsam leeren, dann muss B
nicht bezahlen, auch wenn a sich verkrümmelt ohne das Bier zu
bezahlen.
B muss nicht die von ihm getrunkenen Biere bezahlen, da er sie
ja nicht bestellt hat. 
Das entspricht zweifellos der Rechtslage. Aber was soll uns
das jetzt sagen?
Das viele glauben, das der letzte die Rechnung zu bezahlen hat, bzw. das man bezahlen muss, was man getrunken hat.