Was passiert wenn ich aus Versehen bei Buchung Debitcart statt Mastercard eingegeben habe?

Habe gerade mehrere Flugtickets gebucht und aus Versehen Debitcarte
angegeben statt Masterkreditkarte, da diese kleingedruckt genauso aussah.
Buchung wurde bestätigt , aber jetzt habe ich gelesen, dass das Konto
bei der Debitkarte immer sofort gedeckt sein muss, während bei der
Kreditkarte zur Monatsmitte abgebucht wird.
Problem: Mein Konto ist heute nicht abgedeckt, weil mein Geld erst
zum 1. des Monats kommt, was bei meiner Kreditkarte sonst nie ein
Problem darstellt.
Das Geld könnte ich zwar vorher besorgen, aber erst bis morgen Abend.
Hat jemand eine Idee?

Hi.
Du solltest das Versehen der Fluggesellschaft berichten. Eine zusätzliche Anmerkung: ist es ein Bankkonto - und zwar Girokonto (und danach sieht’s fast aus, ich kann mir nichts anderes vorstellen), dann genügt nach meiner Erfahrung in Wahrheit ein Vorhandensein genügender Deckung zum Zeitpunkt des Ankomnens der SEPA-Lastschrift UND man muß beachten, daß auf’s Girokonto eingezahlte Bareinzahlungsbeträge bei manchen Banken nicht sofort, sondern mit einer Verzögerung von z. B. ca. 1,75 Bankarbeitstagen, beim verfügbaren Betrag berücksichtigt werden. ABER: Obenstehendes gilt für erteilte SEPA-Mandate (‚Einzugsermächtigung‘) und für ‚EC-Karten‘- (Girocard-) Zahlungen an einer Kasse, einen Terminal also (z. B. Edeka), was hier ja nicht der Fall ist (KARTEN-Einsatz online). Also ist die Frage (auf die ich eine Antwort schuldig bin), ob es da auch gilt. MfG, b.

Warum bleibst Du nicht einfach dabei, im Plauderbrett unverständliche Artikel zu schreiben? Hier in den Fachbereichen Halb- und Unwahrheiten zu verbreiten, hilft deutlich weniger weiter.

Liebster Punkt, von Halbwahrheiten zu sprechen, macht nun mal nur dann Sinn, wenn etwas existiert, das das Attribut, nicht zu den Wahrheiten zu zählen, hat. Und in der Entstehungsweise einer Sache ähnelt, die zu Behauptungen Unwahrheiten ähnlich ein Synonym ist und einem Ratsuchenden einfach nicht weiterhilft wegen (z. B.) Irreführung - desweiteren zählen zum Beispiel zu Unwahrem solche Sachen wie weggelassene Punkte.
Es ist eine Tatsache, daß es bei manchen Banken so ist, daß Bareinzahlungen zunächst eine bestimmte Zeitlang nicht verfügbar sind und wegen Dir Quellen dafür zu nennen, ist mir zu dumm.

Ich wuerde folgendes machen
a/ mit Deiner Bank sprechen das diese die Debitbuchung nicht zurueckbuchen sollen und denen sagen das Du das Geld in 1-2 Tagen auf dem Konto ausgleichst. Wenn die Bank zustimmt dann bist du evtl. fuer 1 bis 2 Tage im Minus aber die Buchung geht nicht zurueck.
b/ Im Falle das die Buchung zurueckgebucht wird am besten die Buchungsstelle der Tickets kontaktieren und denen deine alternative Kreditkarte nennen

Wenn die Zahlung nicht erfolgt, wirst du von der Fluggesellschaft eine Aufforderung bekommen, eine alternative Zahlung vorzunehmen. Der leistet du dann Folge, und alles ist gut.

Hatte Ende letzten Jahres eine ähnliche Situation, weil die Kartengesellschaft eine extra vorab vorgenommene Überweisung auf das Kartenkonto, für die Begleichung einiger anstehender Urlaubsplanungen, erst extrem verzögert gebucht hat.

Dumm ist es, Dinge zu behaupten, die nicht richtig bzw. in diesem Falle schlichtweg falsch sind. Schon 1989 hat der BGH hat entschieden, daß Bareinzahlungen auf Girokonten mit Wertstellung am Einzahlungstag verbucht werden müssen. Sofern die Einzahlung an einem Automaten außerhalb der Geschäftszeiten erfolgt, kann es natürlich sein, daß die Wertstellung erst am nächsten Tag erfolgt, aber mal so ganz grundsätzlich erfolgt die Gutschrift mit Wert des Einzahlungs

Das mit dem Gerichtsurteil zur Wertstellung weiß ich und ich habe dem auch nichts Widersprechendes zugefügt. Manchmal (d. h. bei manchen Kreditinstituten) passiert, daß die Verfügbarkeit SPÄTER als am nächsten Banktag, 9:00 Uhr, gegeben ist (und die Bank sich aber an die Vorschrift zum Punkt Wertstellung hält).
Also z. B.: an Schalter oder Automat EUR 365,00 eingezahlt. Der Betrag erscheint 20 Minuten später mit Wertstellung heute auf der Umsatzübersicht. Es haben keine Kartenzahlungen innerhalb der letzten 3 Tage stattgefunden. Kontostand ist jetzt EUR 418,53. 9 Stunden 41 Minuten später (Kontostand ist imner noch der Gleiche) im Online-Banking versucht, eine Überweisung i. H. v. EUR 383,02 zu machen - es geht nicht. 24 Stunden später geht es. Auskunft bzw. Stellungnahme des Bankmitarbeiters am Schalter dazu sinngemäß: „Das ist bei unserer Bank so; das geschieht verzögert. Wir handeln damit auch nicht gegen das Recht.“

Das ist es also, was Du mit "man muß beachten, daß auf’s Girokonto eingezahlte Bareinzahlungsbeträge bei manchen Banken nicht sofort, sondern mit einer Verzögerung von z. B. ca. 1,75 Bankarbeitstagen, beim verfügbaren Betrag berücksichtigt werden. " gemeint hast. Da wäre eine andere Formulierung hilfreich gewesen. Wie auch immer: nur, weil Du über das Geld nicht via online-Banking verfügen kannst, heißt das nicht, daß es nicht auf dem Konto ist und für Lastschriften zur Verfügung steht. Andersherum formuliert: wenn es im Kontostand enthalten ist, dann ist es auch auf dem Konto. Daß die Schnittstelle zum online-Banking nicht gescheit funktioniert(e), steht auf einem ganz anderen Blatt.

Und da Du nun zum zweiten male schreibst, daß das bei manchen Kreditinstituten der Fall ist, verrate uns doch mal, bei welchen sich das so ereignet hat und wann das war.

Das kann ich verrsten. Vorher noch eins: bei Lastschriften ist es aber AUCH passiert. Was an meiner Formulierung mißverständlich war, das ist mir schleierhaft. Mit Verfügen im Sinne von Verfügbarkeit meine ich verfügbar für Transaktionen und nicht für Dinge, die mit der Spalte „Wert“ zusammenhängen (die Neg.-Verzinsung bei Dispo):).
Das geschah vor 2-3 Jahren.
Sparda-Bank Ostbayern
Sparkasse Bayreuth
St u Kr Spk Erlangen Höchstadt Herzogenaurach

Wenn ich es mir nochmal ansehe, stelle ich fest, daß der Satz oben, je nach Situation, doch in geringem Maße in den falschen Hals bekommen werden kann.

Ich denke, Dir ist selber klar, daß es schon eines großen Zufalls bedürfte, damit der Fragesteller ausgerechnet bei einem dieser drei Kreditinstitute sein Konto unterhält. Unabhängig davon bleibt es bei meiner ursprünglichen Aussage: das Geld ist am Tag der Einzahlung auf dem Konto und steht für LS und andere Belastungen zur Verfügung - ganz gleich, ob es im online-Banking zu erkennen ist.

Außer, der Fragesteller hat bei den geschriebenen Banken, die von mir durch das Schreiben genannt wurden, sein Konto. Oder welchen, die es gleich machen. Wie gesagt: das hat nicht nur für’s Online-Banking (das übrigens bei den erwähnten Ereignissen den Kontostand schon korrekt mitgeteilt hat, nur die Übw. ging nicht) gegolten. Es hat sich bei den bezeugten Ereignissen auch um Lastschriften gehandelt.

Und so ändert sich die Geschichte, wie es gerade paßt. Vorher verhielt es sich so:

Die neue Variante macht darüber hinaus null Sinn, weil der Kontostand zuvor ja richtig angezeigt oder angedruckt wurde. Aber vielleicht war es ja auch kein Kontostand, sondern eine Auskunft eines Mitarbeiters oder ein Clown mit grünen Haaren hat den Betrag auf der Straße vor der Geschäftsstelle getanzt.

Ich weiß nicht ganz, was Du falsch verstanden hast.

Ich weiß nicht ganz, was Du falsch verstanden hast.
Vielleicht ist es so, daß Du Saldo wird richtig angezeigt (online) und Überweisung kann (onlin.) gemacht werden, dem Saldo „angemessen“ durch einen Flüchtigkeitsfrhler des Lesens nicht voneinander auseinanderhältst.

Ja, es ist vermutlich mein Fehler, daß Du Dir in Deinen Aussagen ständig widersprichst, die Geschichte zwischenzeitlich änderst und entweder Begriffe wie „Kontostand“ falsch verwendest oder von den Abläufen in einem Kreditinstitut eher weniger verstehst.

Und falls Du Dich nun fragst, was ich z.B. meine:

[quote=„gelöscht, post:16, topic:9433599“]
Kontostand ist jetzt EUR 418,53. 9 Stunden 41 Minuten später (Kontostand ist imner noch der Gleiche) im Online-Banking versucht, eine Überweisung i. H. v. EUR 383,02 zu machen - es geht nicht. 24 Stunden später geht es.

[quote=„gelöscht, post:16, topic:9433599“]

Später war dann die Rede davon, daß Lastschriften nicht eingelöst wurden, während Du gleichzeitig behauptest, daß der Kontostand richtig angezeigt wurde - was schlicht und ergreifend nicht zusammenpaßt. Mal ganz davon abgesehen, daß Dein jüngster Artikel in etwa so unverständlich wie das ist, was Du ansonsten im Plauderbrett absonderst.

Das hat mit dem Brett nichts zu tun und das wovon Du schreibst, es passe nicht zusammen, ich weiß nicht, entweder MÖCHTEST Du eine Wand sein, gegen die ich rede.

Ich sag doch: alles mein Fehler.

Nein, es ist es nicht alles.
Das habe ich nicht behauptet, aber Deine Bemühungen, meine Aussagen zu verstehen, sind (vielleicht) so klein, daß selbst ein Rasterelektronenmikroskop bei der Auffindung derselben schwer täte.
Noch mal:
Ein Betrag wird eingezahlt (a. Automaten oder Schalter). Er ist im Saldo drin augenblicklich. Und dies auch überall, wo der Saldo angezeigt wird (Kontoauszug, Computer am Schalter, GAA - sofern er über ne Saldo-Anzeige-Funktion verfügt, Online-Banking).
Aber eine Lastschrift und eine Überweisung (alle Formen: beleghaft, online, SB-Terminal) geht nicht (außer dem direkt vor der Einzahlung existenten Kontostand - natürlich geht DER wohl). Erst mit ca. 2 Tagen Verzögerung. Dabei muß natürlich bei einer in den Kasten eingeworfenen Übw. hinzugefügt werden, daß man eventuell Glück hat und zwischen dem Einwerfem und dem Moment, in dem sie ausgelesen wird, genug Zeit vergeht (wird erst so spät geleert o. ä.).
Es KÖNNTE möglicherweise sein, daß meine Erinnerung mich trügt und das oben Stehende „Im Saldo ist die Einzahlung gleich drin augenblicklich (überall, d. h. Geldautomat, Online-Banking etc.)“ nicht stimmt, d. h. vielmehr eben nach etwa 2 Tagen (also sich deckend mit dem Augenblick, ab dem darüber wirklich verfügt werden kann) der Betrag der Bareinzahlung im Saldo enthalten ist. Aber ich meine, dieses Trügen seitens meiner Erinnerung ist unwahrscheinlich.
Soweit dies. Und ich habe von Fällen von/bei Bankkunden, die nicht bei den 3 Genannten, die (somit) nur Beispiele waren, sind, erfahren, denen das auch passiert ist. Es dürften also nicht nur die 3 - Spk Erlangen-HÖS-Herzogenaurach, Sparkasse Bayreuth und Sparda-Bank Ostbayern - sein, sondern in ganz D ca. 8 oder 10 Banken, was nur als grobe Schätzung dienen soll.
Und da somit eine Wahrscheinlichkeit von X % (evtl. 2 %) besteht, daß der Fragesteller betroffen ist, habe ich vorgewarnt.