Was tun bei Blasphemie?

Den Feind Gottes erkennen und ernst nehmen
Hallo Schwärzel,

danke für die Antwort, da sie sich in fassbare Kategorien begibt.

intersubjektiv

Das Recht ist intersubjektiv, da der Anspruch einer für beide Seiten wenigstens stückweise annehmbaren Ordnung gestellt wird und logisch zwingend dahintersteht. Wo eine solche Ordnung nicht mitgedacht ist, geht es nicht um Recht, sondern bloss um Macht.

die Welt positiv zu verändern

Dazu kann in seltenen Fällen auch einmal eine Ohrfeige nötig sein.

meine Meinung angemessen geigen

Religionsgebote

Es kommt darauf an, was der andere mit seinem Verhalten tut.
Folgendes war der Fall:

Jemand arbeitete an seinem Arbeitsplatz (bspw. bei British Airways) mit einem Kettchen mit Kreuz am Hals. Der Arbeitgeber verbot es ihm.

Im Sinne der Bibel ist das Tempelschändung, denn „wisst ihr nicht, dass euer Leib ein Tempel des Heiligen Geistes ist?“ (1 Kor 6,19).

Was aber Jesus schon mit Markthändlern tut, die „den Tempel Meines Vaters zur Räuberhöhle machen“ - noch ohne im jüdischen Sinn mit Sicherheit als Tempelschänder dazustehen -, das kannst Du finden in allen vier Evangelien (Mt 21,12 par), wo Jesus eine Geissel aus Stricken macht und die Geldwechsler und Markthändler aus dem Tempel vertreibt.

Es gibt in meinen Augen nur eine mögliche Interpretation des Verhaltens jener Arbeitgeber: Sie machen den Körper ihrer Untergebenen zum Körper von Prostituierten. Sie kaufen und verkaufen den Leib ihrer Angestellten, auf welchem das Zeichen Gottes stand, aus selbstgemachter und selbstverschuldeter Unwissenheit oder Ablehnung dieses Gottes, oder aber aus strikter Ablehnung Seiner Kirche und Seines Zeichens.
Eine höhere Strafe als ihnen ist auf dieser Welt aus kirchlicher Sicht kaum jemandem zuzumessen. Ich würde ohne Zögern tüchtig zuhauen, solange ich kann, bis zu dem Tag, da ich fragen muss „soll Ich den Kelch, den Mir der Vater gegeben hat, nicht trinken?“ (Joh 18,36)

Gruss,
Mike

Hallo Mike,

Das Recht ist intersubjektiv, da der Anspruch einer für beide
Seiten wenigstens stückweise annehmbaren Ordnung gestellt wird
und logisch zwingend dahintersteht. Wo eine solche Ordnung
nicht mitgedacht ist, geht es nicht um Recht, sondern bloss um
Macht.

Wir drehen uns im Kreise, das Recht ist NIE
intersubjektiv! Das ist vielleicht DEINE
subjektive Überzeugung. Und natürlich geht
es um Macht, um die des Gesetzgebers.

Ich würde ohne
Zögern tüchtig zuhauen, solange ich kann, bis zu dem Tag, da
ich fragen muss „soll Ich den Kelch, den Mir der Vater gegeben
hat, nicht trinken?“ (Joh 18,36)

Da scheiden sich unsere Geister und ich frage mich,
was du unter intersubjektiv verstehst? Geht es dir,
um auf deine obige Definition zurückzugreifen, nicht
doch um Macht?

Gruß
Schwärzel

Macht
Hallo Schwärzel,

natürlich geht es um Macht, um die des Gesetzgebers

Der Gesetzgeber ist im Zusammenhang unserer Ursprungsfrage derjenige, der entweder dem Bekenntnis A (z. B. Atheismus) oder dem Bekenntnis B (z. B. katholische Kirche) mehr Entfaltungsmöglichkeiten überlässt.

Insofern geht es in der Tat um die Macht des Gesetzgebers und also um die Frage, wie er mit seiner Macht umgeht, ob er sie eher Gott oder dem Teufel zur Verfügung stellen will.

Natürlich schwingt hier irgendwie die Frage mit, ob es nicht eine dritte Möglichkeit gebe: die Möglichkeit, sich aus dem Streit zwischen Atheismus und katholischem Glauben herauszuhalten. Ein Staat, und namentlich einer, der kaum mehr Privaträume duldet, hat diese Möglichkeit nicht. Er ist durch die Tatsache, Macht und Gewaltmonopol innezuhaben, dazu verurteilt, Partei zu ergreifen.

intersubjektiv

zwischen Werturteilen so vermittelt, dass man von gemeinsamen Werten statt nur von gemeinsamen Interessen sprechen kann.

Gruss,
Mike