Was wollen mir diese Schilder sagen?

„Richtung links“ - Hä???

Die Pfeile haben doch nichts mit „links“ oder „rechts“ zu tun.

Oben hast du den BEGINN eines eingeschränkten Halteverbotes für den Seitenstreifen - und zwar ausschließlich für den Seitenstreifen - werktags (Mo-Sa) von 8-16 Uhr. Darunter das ENDE eines Halteverbots, aber nicht für den (etwaig vorhandenen) Seitenstreifen.

Das gilt, wenn - so sehe ich das jetzt - die Schilder auf der LINKEN Straßenseite stehen.
Also in einer Einbahnstraße

hi,

also theoretisch Beginnt ein abs. Halteverbot - auch auf dem Seitenstreifen. Ob man diese nette Information zum Nachtlauf beachten muss, bin ich mir mal nicht so sicher.
Aber ist auch egal, denn 50 cm später endet das abs. Halteverbot ja wieder.

Es gab oder gibt diese Regelung ‚mobil ersetzt ortsfest‘, aber ich glaube mich zu erinnern, dass dies nur für ‚parken erlaubt‘ galt.

Vom dem Klebeband mal ganz abgesehen.

Aber selbst wenn man da nicht ganz durchblickt, überfordert?
Der 8.6. ist ja noch ne weile hin, es bleibt also dabei, dass der Seitenstreifen von 8 bis 16 Uhr zum parken nicht freigegeben ist.
Die Fahrbahn jedoch schon, soweit breit genug.

grüße
lipi

Noch ein Nachtrag:
Das Zeichen „eingeschränktes Halteverbot“ ist nicht mit „nur Halten erlaubt“ zu verwechseln.

Die StVO definiert Parken als „Halten länger als drei Minuten oder Verlassen des Fahrzeugs“.

Im eingschränkten Halteverbot darf ich aber so lange Halten, wie ich will, wenn ich dabei unterbrechunsgfrei Be- oder Entlade, Ein- oder Aussteigen lasse. Dabei darf ich, wenn ich das Ladegeschäft dabei nicht unterbreche, durchaus auch das Fahrzeug verlassen.
Das ist ja auch sinnvoll. Ich kenne z.B. „Ladezonen“ bei Fußgängerzonen, die ein eingeschränktes Halteverbot haben und bei denen man zwangsläufig das Fahrzeug mit Rollkarren und Ware verlassen muss, wenn man etwas Liefern muss.

… ich bin jetz von einer Einbahnstrasse ausgegangen, es könnte aber auch das Haus schief stehen und das Schilder am rechten Fahrbahnrand stehen.
Das sollte mal noch geklärt werden.

grüße
lipi

Hallo,

du sagst, dass der Seitenstreifen nicht zum Parken freigegeben ist, woh aber die Fahrbahn.

Das entsprciht der Bedeutung des Zusatzzeichens „NUR auf dem Seitenstreifen“.
Die StVO schreibt aber vor, dass der Seitenstreifen zu benutzen ist.
Somit bedeutet ein Verbot des Parkens nur auf dem Seitenstreifen zwangsläufig auch das Verbot auf der Fahrbahn.

Den Sinn des Zeichens „NUR“ auf dem Seitenstreifen habe ich bislang noch nicht erkennen können.
Zudem würde man die Benutzung des erlaubten Haltens auf dem Seitenstreifen ja behindern, wenn man tatsächlich die Fahrbahn beparken dürfte.

hi,

das schöne ist, ich kann dich als Quelle vorweisen :wink:

Der Seitenstreifen muss ja keine befestigte Fläche sein. Es wäre so möglich den so halbwegs befestigten Seitenstreifen zu schützen, weil auf der Fahrbahn geparkt werden muss.

grüße
lipi

nachtrag:

da soll zB. wirklich der Seitenstreifen freigehalten werden für Fußgänger.
Gut, da isses so schmal, der Rest erübrigt sich dann auch.

Du bist fies. :smiley:

'n bisschen vielleicht :smile:

Also, ich antworte mir selbst mit einer Ergänzung: es handelt sich um eine Einbahnstraße in einer Innenstadt (diese Schilder standen auf der linken Seite), wo sich auf beiden Seiten jeweils ein Seitenstreifen befindet, und wo streckenweise Parken mit Parkschein erlaubt ist. Zu Beginn dieser „Teilstrecke“ (s. Foto) steht aber nichts von einem Parkschein.

Das Nachtlaufschild hat mich nicht überfordert, weil heute bekanntlich nicht der 8.6. ist :D, sondern das Halteverbotschild mit den beiden Zusatzschildern, in Kombination mit der Info, die ich euch unbeabsichtigt vorenthalten habe, dass auf Teilen der Seitenstreifen im Verlauf der Straße nur das Parken mit Parkschein erlaubt ist.
Zum Thema fix vs. mobil: ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich glaube nur das, was mit dem Nachtlauf zusammenhing, ist mobil.

Parken auf der Straße ist nicht so gut, glaube ich: DIREKT neben dem Seitenstreifen verläuft ein Fahrradstreifen, der entgegen der Fahrtrichtung der Einbahnstraße freigegeben ist. Und zwischen dem Fahrradstreifen und dem Parkstreifen auf der rechten Straßenseite passen gerade so die Busse durch, glaube ich. Das ist übrigens eine ganz tolle Erfindung: um vom linksseitigenen Parkstreifen wegzukommen, muss man nach hinten schauen, um sicherzugehen, dass von hinten nichts kommt, weder Auto, noch Bus, noch Radfahrer, der in Einbahnstraßenrichtung fährt, und dabei muss man aufpassen, dass man keinen Radfahrer auf die Haube nimmt, der gerade mal auf dem Radstreifen direkt neben dem Parkstreifen „von vorne“ angerast kommt.

Hier kann man das ziemlich gut sehen, das ist ein Ausschnitt von Google Maps:

Die gestrichelte Linie stellt die Begrenzung des Fahrradstreifens dar. Einbahnstraße ist Fahrtrichtung „nach oben“, Radstreifen ist Fahrtrichtung „nach unten“.

Hi,

hä???
auf der Fahrbahn vor einem Seitenstreifen darf sowieso nie nicht geparkt werden. Denn wenn das Teil „Seitenstreifen“ heißt, dann hat es auch einen abgesenkten Bordstein. Vor abgesenkten Bordsteinen wiederum darf nie nicht geparkt werden.

Mal überlegen: wie sollen denn Fahrzeuge den Seitenstreifen benutzen können, wenn die Fahrbahn davor zugeparkt ist?

Gruß
.

1 Like

Das lese ich jetzt erst und stand vorhin beim Abschicken meines Kommentars @littlepinguin noch nicht da.

Gruß
.

doch, doch, schon seit 22:33 Uhr. :wink:

Das habe ich nicht verstanden, als du das geschrieben hast, und jetzt beim abermaligen Betrachten des Bildes erst wahrgenommen. Wahrscheinlich waren ihnen die Schilder für absolutes Halteverbot ausgegangen. :smiley:

Ich kann sehr wohl Uhrzeiten lesen.
Deswegen mein kurzer Kommentar an @X_Strom.

Herrjeh!

hi,

das ist eine falsche Annahme. Der Bordstein muss nicht vorhanden sein, und daher ergibt sich auch einem nicht vorhandenem abgesenktem Bordstein auch kein Parkverbot.

Es geht gerade um einen Seitenstreifen, der nicht benutzt werden darf :wink:

grüße
lipi

Der eine Meter von Schild 1 bis Schild 2 ist absolutes Halteverbot und AB Schild 2 gilt beschraenktes Halteverbot

Ursprünglich ging es und mir geht es um den Seitenstreifen auf Christas Bild im UP.
Situation ganz klar als städtische erkennbar. Der Seitenstreifen wird Mo-Sa tagsüber zum Be- und Entladen gebraucht und steht abends/nachts und sonntags zum Parken zur Verfügung (Uhrzeiten siehe Schilder). Am 08.06. (ein Freitag) ist die Ausnahme von dieser Regelung.

Daß da nie davor auf der Fahrbahn geparkt werden darf, ist für mich sonnenklar.

Übrigens kann ich bei Christas Foto anhand der Schilder nicht erkennen, daß es eine Einbahnstraße ist und der Beginn des Seitenstreifens. Es könnte m.E. genauso gut eine beidseitig zu befahrende Straße sein und wäre dann das Ende des Seitenstreifens.

Zu Deinem „Vorort“-Foto kann ich nichts sagen.
Die Situation ist mir unbekannt, jedenfalls würde ich mein Auto nicht auf der Fahrbahn parken.

Gruß
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Ergänzung:
mit „nie“ meine ich 24/7, damit der Seitenstreifen benutzt werden kann.

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Und dazu der passende §: Quelle

(3) Das Parken ist unzulässig

[…]
2. wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
[…]
5. vor Bordsteinabsenkungen

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