Hallo,
eine ähnliche Diskussion gab es hier schon einmal 2008, damals ging es um ein Lonsdale T-Shirt.
Der Ausschluss vom Unterricht ist vermutlich ein Verwaltungsakt. Dieser dürfte - ohne die eigentlich erforderliche Rechtmäßigkeitsprüfung hier vollständig durchzuführen - allein schon deswegen rechtswidrig sein, weil als milderes Mittel der Einschluss der Jacke, zum Beispiel im Lehrerzimmer, zur Verfügung gestanden hätte. Die in einer anderen Antwort getätigte Aussage „…im Zweifelsfall: Raus mit dem Kamerad!“ ist also schonmal falsch.
Ich gebe darüber hinaus zu bedenken, dass es in Bezug auf Symbole oder Aufschriften auf Kleidungsstücken relativ eindeutige strafrechtliche Vorschriften gibt. Ein Eingreifen des Lehrers ist primär dann erforderlich, wenn diese Grenzen überschritten wurden, beispielsweise bei verfassungsfeindlichen Symbolen.
Ist dies nicht der Fall, wird es schwieriger. Da wird man dann wohl den Bereich „Störung des Schulfriedens“ o. ä. prüfen müssen - wobei ich persönlich die Grenze zur Störung des Schulfriedens eben bei der oben angegebenen Grenze zur Strafbarkeit sehen würde. Andere würden aber vielleicht einen strengeren Maßstab anlegen.
Fakt ist, es gibt keine Gesinnungskontrolle. Es ist in dieser Situation schon richtig, mal zu hinterfragen, ob der Ausschluss wegen dieses Kleidungsstückes überhaupt möglich ist.
Die Folgen, die die Ereignisse von 1933 mit sich brachten, brauche ich dir dabei hoffentlich nicht zu erläutern. Also seid bitte auch nicht böse auf den Lehrer.
Gruß
Ultra