Ich wollte euch nun fragen, wie ich mich vor beidem drücken
könnte???
Gar nicht, es sei denn du willst in dein Berufsleben als Verurteilter Straftäter im Sinne eines Totalverweigerers starten.
Falls ich in die USA gehe(durch Green Card,…) kann ich da
trotzdem eingezogen werden, oder kann ich mich weigern?
Du müsstest als Wehrpflichtiger, der der Wehrpflicht unterliegt einen solchen dauerhaften Auslandsaufenthalt erst einmal vom Kreiswehrersatzamt genehmigen lassen.
Und keine Sorge, die USA liefern aus.
Ist Zivil-/Wehrdienst nicht verfassungswiedrich:
Nein, weder das eine, noch das andere ist verfassungs w i dri g , die Wehrpflicht ist vielmehr eine in der Verfassung vorgesehende staatsbürgerliche Grundpflicht.
Kein Recht auf freie Arbeitswahl -> eine Art Zwangsarbeit
Der Wehrdienst ist keine Arbeit, sondern ein Pflichtdienst zur Sicherstellung der Verteidigungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland und der deutschen Gesellschaft.
Oder etwas seichter ausgedrückt: Er ist dein Beitrag diesen Staat überhaupt zu erhalten, was eben nicht nur mit steuerlichem Freikaufen funktioniert. Bisher hast du nur profitiert, mit der Wehrpflicht wirst du auch etwas zurückgeben müssen.
Und damit wir die Freiheiten und Grundrechte, die wir in Deutschland haben überhaupt genießen können braucht es halt Personen, die diese garantieren. Und die Rechtslage ist nunmal klar: Der Grundwehrdienst ist Pflicht.
Recht auf Selbstentfaltung wird während der Zeit verwährt
Nein, es wird höchstens begründet eingeschränkt und nicht verw e hrt.
Diskriminierung: Männer sollten, wie Frauen das Recht haben
beides zu verweigern.
Also dieses Recht hat in Deutschland niemand, von daher wird wohl auch im Umkehrschluss niemand deswegen diskriminiert.
Gruß Andreas