Weitere Hass-Demo gegen Juden und Israel verboten

Natürlich, das ist ja hier auch das eigentliche Thema, auf das ich lediglich zurückkomme.
Dass bei Nebenthemen versucht wird, dies zu ignorieren und das Gesprächsthema wechseln, ist natürlich klar.
Schau mal in UP und Titelzeile!

Du weißt schon, dass wir alle nachlesen können, was Du geschrieben hast, oder?

Diese unwahren und auch ziemlich dämlichen Aussagen waren es, die zu der Diskussion geführt haben, deren Verlauf @Penegrin sehr treffend beschrieben hat.

Im Grunde ist doch das Problem, dass die Israel-Schutzmacht USA ständig (auch unter Obama) von ihnen als „Terroristen“ definierte Menschen mit Drohnenangriffen ermorden lässt, wobei, ca. 90% der dabei entstehenden Kollateralschäden unschuldige Zivilisten sind (Familienmitglieder, Bekannte, zufällige Besucher …). Von den irrtümlich massakrierten Hochzeitsgesellschaften, weil sie mehr als die den USA genehme Menschenanzahl umfassten und deshalb verdächtig waren, ist da noch gar nicht die Rede.
Deshalb kann Israel sicher sein, dass derartige von ihm verübte Verbrechen regelmäßig von den USA gedeckt und durch Veto die UN-Verurteilung verhindert wird.

[quote=„C_Punkt, post:120, topic:9512315“]
Du weißt schon, dass wir alle nachlesen können, was Du geschrieben hast, oder?

Hinsichtlich der dritten Aussage räume ich ein, dass das so pauschal nicht richtig war. Es ging ja um die UN-Verurteilungen von Bombardierungen mit Kollateralschäden. 1987 gab es tatsächlich mal eine Resolution, die man wohl so auslegen kann, 2002 vielleicht auch. Beides ist schon eine Weile her.

Zu den ersten beiden Aussagen stehe ich nachwievor. Dass deine Interpretation und deine Haltung zu Israel eine andere ist, unterscheidet uns halt.

Was sind denn die restlichen 10% der Kollateralschäden ?

Wenn man als Terroristen identifizierte Menschen mit Drohnen bombardiert ist es m.E. in der Regel das mildeste Mittel. Wenn Terroristen nicht anders zur Rechenschaft gezogen werden können, da sie sich in feindlichem oder sonstwie nicht zugänglichen Territorium aufhalten, wird so die Planung und Durchführung von Terrorakten wirksam vereitelt.
Wenn man Kollateralschäden generell als rechtlich bedenklich einstufen will, würde man auch die Rechtmäßigkeit der Flächenbombardements im 2. WK gegen Nazi-Deutschland infrage stellen.

Personenschützer, Wachleute, Hausangestellte…
Alle Menschen im Umfeld, die zwar mit dem (ohne fairen Prozeß so deklariertem) Ziel Kontakt hatten, ohne aber in seine (nicht zweifelsfrei und neutral bewiesenen) „Taten“ verwickelt zu sein.

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Wobei man sich dabei auf dem Boden des Genfer Abkommens wiederfindet:

" Eine zweite wesentliche Änderung war die offizielle Anerkennung des Roten Halbmondes und des Roten Löwen mit roter Sonne als gleichberechtigte Schutzzeichen in Artikel 19 der Neufassung der ersten Genfer Konvention. Der ausschließlich vom Iran verwendete Rote Löwe ist seit 1980 nicht mehr in Gebrauch, muss jedoch als weiterhin gültiges Schutzzeichen im Falle seiner Verwendung respektiert werden. Zudem behielt sich der Iran in seiner Erklärung vom 4. September 1980 eine Wiederverwendung des Roten Löwen für den Fall von wiederholten Verstößen gegen die Genfer Konventionen in Bezug auf die beiden anderen Schutzzeichen vor.

Bereits auf der 15. Internationalen Rotkreuz-Konferenz 1934 in Tokio wurde erstmals ein Entwurf für eine Konvention zum Schutz der Zivilbevölkerung in Kriegszeiten angenommen. Eine entscheidende Rolle spielte dabei Marguerite Frick-Cramer, die 1917 als erste Frau Delegierte des IKRK wurde und ein Jahr später als erste Frau zum Mitglied seines Leitungsgremiums gewählt wurde. Der positive Entscheid von Tokio folgte Beschlüssen vorheriger Konferenzen, die das IKRK aufgrund der Erfahrungen des Ersten Weltkrieges aufgefordert hatten, entsprechende Schritte zu unternehmen. Auch die diplomatische Konferenz von 1929 hatte sich einstimmig für eine solche Konvention ausgesprochen. Eine für das Jahr 1940 von der Schweizer Regierung geplante Konferenz zur Annahme des Entwurfes fand aufgrund des Zweiten Weltkrieges nicht statt. Appelle des IKRK an die Konfliktparteien, den Entwurf von Tokio freiwillig zu respektieren, blieben erfolglos."

Terror der Staaten nennt man Krieg, den der Armen Terror.

Passt genau auf das Szenario, das Du für Israel beschreibst. Wer sich wehrt, weil er sich in seiner Existenz bedroht fühlt und nicht staatlich organisiert ist wird dadurch automatisch ein Terrorist.
Dann ist es völlig ok, Steine werfende Kinder zu erschießen.

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Auch dazu habe ich schon mehrfach einiges erklärt, was Du wie gewohnt ignoriert hast.

Uns unterscheidet vor allem, dass Du eine Haltung hast und Dich von dieser Haltung in Deiner Auffassung beeinflussen lässt. Ich hingegen habe keine Haltung. Ich bin in den Konflikt null persönlich, religiös, kulturell oder anderweitig involviert. Ich bin völlig neutral und analysiere die Vorgänge und Situation genauso unbeeinflusst wie mir zwei wildfremde Leute anschauen kann, die miteinander streiten oder sich im Straßenverkehr beharken.

Es handelt sich fraglos um sowohl strafrechtlich als auch völkerrechtlich rechtswidrige Angriffe.

Das sollte man wohl auch. Es handelt sich um gezielte Angriffe auf die Zivilbevölkerung: Kriegsverbrechen. Nach der Haager Landkriegsordnung schon und nach dem Genfer Abkommen von 1949 erst recht.

Allein schon, dass Du das in Frage stellst, zeigt schon wieder, wie völlig blank Du auch bei diesem Thema bist.

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Kurze Zwischenfrage:
Wie nennt man dieses " rote Zeichen" eigentlich im arabischen Raum?
Zumal es ja kein Halbmond, sondern ein Sichelmond ist.

Ich frage für einen Freund …

Gruss, Kudo

Ja, das ist durchaus ein Aspekt. Und es liegt eben in der Natur des Menschen, dass er Handlungen, die er durch seine Ideologie und moralischen Vorstellungen gedeckt sieht, für gerechtfertigt und damit erlaubt hält. Geht den Palästinensern oder Putin ja auch nicht anders.

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Das war noch nie ein Mond.

In einem Kampf wurde wohl das Feldzeichen von Mohammeds Armee vernichtet oder erbeutet und daraufhin hat er anstelle des Feldzeichens seinen Krummsäbel auf die Stange befestigt (so lautet jedenfalls die Legende).

Aus der Form dieses Krummsäbels wurde zumindest in der europäischen Region ein Halbmond daraus gemacht, wie das in anderen Weltgegenden bezeichnet wird weiß ich allerdings nicht.

Zumindest gab es einmal für den Iran den „Roten Löwen“.
Ansonsten gibt es im arabischen Raum meines Wissens nur den „Roten Halbmond“.

Konkret in Artikel 51 des Zusatzprotokolls I von 1977.

Naja, Geschichte halt…

Das mag ja sein, dass Hamas und Islamischer Dschihad „Arme“ sind. Das ist keine Entschuldigung.

Die Luftkriegsregeln von 1922/23 traten nie in Kraft. In Ordnung waren die Bombardements trotzdem nicht.
Das Beispiel zeigt jedoch, dass sich für eine gerechte Sache nicht immer völlig sauber kämpfen lässt.
Tut das dem Dank der Alliierten für die Befreiung einen Abbruch? Nein.
Die israelische Armee würde die Terroristen sicher lieber in offner Feldschlacht begegnen. Da sie sich entschieden haben Israel feige aus z.T. besiedelten Gebieten anzugreifen, ist Collateral-Damage wohl nicht immer auszuschließen.

Und Artikel 25 ist wohl auch nur so dahin geredet?

Art. 25

„Es ist verboten, unverteidigte Städte, Dörfer, Wohnungen oder Gebäude anzugreifen oder zu beschiessen.“

Ganz sicher nicht. Das zeigt nur, dass manche glauben, dass zum Erreichen eines guten Zieles auch Maßnahmen erlaubt sind, die gegen geltendes Recht verstoßen. Drohnenangriffe auf nicht verurteilte Terroristen fallen zum Beispiel in diese Kategorie.

Genau. Da hat sich Israel entschieden, für einen so selbst wahrgenommenen höheren Zweck gegen Völkerrecht zu verstoßen.

Vorschlag zur Güte: Du informierst Dich erst einmal über Dinge, über die Du reden willst und äußerst Dich erst dann. Das verhindert einerseits sinnlose Diskussionen und erspart Dir zumindest einen Teil der Blamagen.

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Wenn du so willst: Ja.

Das Genfer Protokoll von 1925 verbietet den chemischen und bakteriologischen Krieg und findet wegen seiner Generalklausel, nach überwiegender Ansicht, auch auf den Atomkrieg Anwendung. Für den Luftkrieg fehlen Bestimmungen.

Erlaubt wohl nicht, jedoch manchmal geboten.

Aha. Du legst es also wirklich darauf an, den letzten Rest an ohnehin nur noch rudimentär vorhandener Glaubwürdigkeit aufzugeben. OK, ich kann damit leben.

Sie waren auch nach damaligem Recht illegal. Allerdings folgte man nach dem 2. Weltkrieg dem Prinzip, dass man für etwas, das beide Seiten praktizierten, nicht angeklagt wird. Davon profitierte auch die Verliererseite wie etwa Karl Dönitz im Zusammenhang des uneingeschränkten U-Bootkrieges (Londoner U-Boot-Protokoll von 1936) oder auch Otto Skorzeny und der Einsatz von Soldaten in feindlichen Uniformen (Artikel 23 HLKO).

Aber wir wissen ja, was du von historischen Fakten hältst. :man_shrugging:

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Wir sprachen eben über die Amis im 2.WK.
Art. 25 betrifft den Landkrieg. Regeln des Luftkriegs hatten sich die Staaten noch nicht verbindlich unterworfen:

Die Nakba-Hassdemo hatte nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts glücklicherweise zu unterbleiben: