Nachtrag, Wurzeln der EU
Hallo,
was ich vergessen habe zu erwähnen …
Viele kritische Stimmen haben ihre Ursache ja in unsinnigen
Vorschiften zu Details, die nur die Wirtschaft betreffen
sollten, während wichtiges nicht in der Kompetenz der EU
liegt. Ein Mindestlohn von über 11 Euro z.B. in Luxemburg und
ein Mindestlohn von unter 2 Euro in Osteuropa ist für die EU
kein Thema, der Stromverbrauch von Glühbirnen aber schon.
die EU ist Nachfolger der EG, ist Nachfolger der EWG.
Anders als bei anderen Organisationen ist der Grundgedanke der EWG in der EU immer noch deutlich zu spüren. Die EU sollte, wenn es nach deren Grüdern ginge, längst politische Macht haben. Hat sie aber nicht. Politische Entscheidungen müssen immer noch von den Regierungschefs der Mitgleidsstaaten getroffen werden. Eine EU-Regierung gibt es nicht.
Anders ist das in der Wirtschaft. Die EU hat inzwischen die Möglichkeit, wirtschaftliche Standards festzulegen. Das geht so weit, daß diese Standards zu EU-Vorgaben für nationale Gesteze werden, die von den Mitgliedsstaaten bei Strafandrohung umgesetzt werden müssen.
Die Macht der EU beschränkt sich so auf das ursprüngliche Betätigungsfeld der EWG, hätte eigentlich gar nicht umgetauft werden müssen. Ziel und Aufgabe haben sich kaum geändert. Sie ist eine Wirtschaftsvereinigung.
Was mich dabei stört ist der Widerspruch zu unserer Verfassung.
Artikel 38
(1) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und
geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und
nur ihrem Gewissen unterworfen.
Niemand, auch nicht die EU darf dem Bundestag vorschreiben, welche Gestze er zu erlassen hat!
So geht das nicht!
Man könnte eine europäische Regierung wählen, europäische Gestze erlassen und in unserer Verfassung verankern, daß europäisches Recht dem deutschen Recht vorgeht. Das könnte ich akzeptieren. Aber eine Verfassung, die festschreibt, daß Niemand ein Weisungsrecht für Abgeordnete des Bundestags haben darf und Weisungen aus Brüssel, welche Gesetze zu beschließen sind, wirdersprechen sich. Damit kann ich so nicht leben.
Weisungen aus Brüssel stehen so für mich im Widerspruch zum Grundgesetz. Nach meinem Verständnis wäre jeder Abgeordnete des Bundestages verpflichtet, gegen solche Auflagen zu protestieren. Ganz offensichtlich sind die aber nicht mehr als ‚Stimmvieh‘, sonst würden sie das tun.
Gruß Chewpapa