Welche Steuerklasse angeben?

Hallo liebe Experten!

Es geht um folgenden Fall:
Ehepaar, 2 Kinder) inoffizielle Trennung seit 1.1.2019, Ehefrau bislang nicht berufstätig, Ehemann Beamter.
Ehefrau wird im Oktober eine Ausbildung beginnen mit mtl. ca. 1000 € Ausbildungsvergütung brutto. Welche Steuerklasse wählt sie da? Ist das ein Kann oder ein Muss? Wo steht das, welche Steuerklasse zutrifft und wird das Ehepaar für 2019 noch zusammen veranlagt?

Ich kenne mich leider gar nicht mit sowas aus, weil ich auch noch nie verheiratet war, und frage hier für eine Bekannte nach.

Falls. noch Infos fehlen, reiche ich die gerne nach.

Gruß, Diva

Sorry, von welchem Land sprichst du da?

Wo sind wir denn hier? Deutschland!

Moin,

was genau heißt das?

Bei nicht Verheirateten oder dauerhaft getrennt Lebenden (das sollte die Zeit NACH dem Trennungsjahr sein) gibt es nur die Steuerklasse I bzw. die II, wenn die Voraussetzungen (Kinder) vorliegen.

Wenn man ganz offiziell noch ganz „normal“ verheiratet ist, dann kann man die Kombi III (Mann) / V (Azubi) wählen, was bei 1000,-€/Monat sicherlich keine verkehrte Wahl sein wird.

Macht man nichts, wird automatisch die IV / IV vergeben.

Letztendlich wird spätestens bei der Einkommensteuererklärung egal mit welcher Wahl das Gleiche herauskommen.

VG
Guido

Serverstandort? Niederlande!

Woran erkennt man denn den Serverstandort?

Ich bin nicht in Holland, mein Computer auch nicht. Welche Rolle spielt das? Ich habe die Anfrage in Deutsch gestellt, wir sind bei wer-weiss-was.de

Das verstehe ich nicht.

Die Rechtsanwältin hat nichts Konkretes gesagt, wann genau eigentlich ein Trennungsjahr beginnt.
Sie hat allerdings Trennungsunterhalt beim Ehemann eingefordert ab Jan 2019.

Ich war der Meinung, nach einem Trennungsjahr käme die Scheidung. Wieso man erst nach dem Trennungsjahr getrennt lebt verstehe ich nun wirklich nicht.

Gruß, Diva

Österreich? Schweiz? Liechtenstein? Südtirol? Brasilien? Belgien? …?

(Beitrag editiert – www Team)

Seit wann muss ich hier angeben, dass ich hier in Deutschland bin.
Ich bin mit Unterbrechungen bestimmt seit über 10 Jahren bei www - und jetzt wird so getan, als sei das ein internationales Forum, wo ich erstmal angeben muss, dass es um DE geht.
Zeig mir mal ein aktuelles Posting, wo dazu gesagt wird, dass es hier um Deutschland geht.

(Beitrag editiert – www Team)

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Die Angaben gelten für Deutschland.

Servus,

Das tut man dann, wenn man geschickt genug ist, die „erklärte“ dauernde Trennung z.B. auf den 10. Januar zu legen und auf diese Weise die in Eurem Fall erheblichen Vorteile der Zusammenveranlagung für das gesamte Kalenderjahr zu nutzen.

Nicht auf Dauer angelegt (und das ist entscheidend für die Besteuerung) ist eine Trennung übrigens auch dann, wenn während des Trennungsjahrs noch ein oder mehrere Versöhnungsversuche stattfinden, egal ob diese von Erfolg gekrönt sind oder nicht.

Erfahrungsgemäß handeln aber grade Leute aus Einkommensbereichen, in denen man ein paar hundert Euro gesparte Einkommensteuer eigentlich prima brauchen könnte, in so einer Situation vollkommen irrational und sind nicht in der Lage, sich gegenüber dem Fiskus so zu arrangieren, dass sie beide was davon haben. Trompeten dann also so laut wie möglich „Dauernde Trennung!“, nur um den Ex zu ärgern, sehr zur Freude von Olaf Scholz.

Schöne Grüße

MM

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In Europa kennen nur Deutschland, Luxemburg und Polen das Ehegattensplitting im Sinn von § 32a Abs 5 EStG. In welchem dieser Länder wird Deutsch gesprochen?

Schöne Grüße

MM

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Es geht um 3 Monate, also gleich richtig mit IV/IV und ab 1.1.2020 zwingend I/I(II)

Spätestens bei der Einkommenssteuererklärung mit Zusammenveranlagung ist es völlig egal welche Stkl. gewählt wurden, gibts halt mehr oder weniger zurück. Diesen Betrag nach Einkommen quoteln: Wird eine Nachzahlung fällig, Aufteilsbescheid beantragen.

Man sollte ebenfalls Bedenken, dass Krankengeld und ALG aus dem Netto berechnet wird, folglich die Frau mit der V entsprechend weniger bekäme, würde dieser Fall eintreten.

???

Bei dauernder Trennung ab 01.01. ist ziemlich wahrscheinlich I/II oder II/I richtig, allenfalls I/I, aber jedenfalls nicht IV/IV. Obwohl das natürlich keinen Unterschied im Ergebnis ausmacht.

Schöne Grüße

MM

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für dieses Jahr sollte noch IV/IV gehen - im Folgejahr der Trennung muß die Steuerklasse gewechselt werden - also imho 1.1.2020
Im übrigen reicht schon eine Versöhnungsphase um die Steuerklassen beibehalten zu können, diese wirkt sich aber NICHT auf das notwendige Trennungsjahr aus.

nochmal:

Bei dauernder Trennung ab 01.01.? Warum denn das??

Schöne Grüße

MM

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Bei dauerhafter Trennung ist das falsch - da kommen die Klassen III bis V nicht in Frage.

Das ist sachlich falsch.

Krankengeld wird aus dem versicherungspflichtigen BRUTTO (= Regelentgelt gem. § 47 SGB V) berechnet und letztendlich auf maximal 90% des Netto gedeckelt.

Beim ALG ist die Grundlage zur Berechnung ebenfalls das pflichtige Bruttoentgelt.

Wenn die Frau dann letztendlich mit der V weniger bekommt, wird es auf anderer Seite dafür zu einem höheren Netto führen.
Da die genannten Sozialleistungen an sich nicht steuerpflichtig sind sondern nur in den Progressionsvorbehalt fließen, kann sich die niedrigere Summe mit der Steuererklärung sogar positiv auswirken.

Gruß
Guido

Der Noch-Ehemann zeigt sich in keinerlei Hinsicht kooperativ, das ganze Gegenteil ist der Fall. Insofern hat die Noch-Ehefrau keinerlei Handhabe, irgendetwas rational anzugehen oder sich mit dem Noch-Ehemann zu arrangieren.

Versöhnungsversuche sind nicht nachweisbar, weil der Noch-Ehemann bereits ne Neue hat und dort schon quasi eingezogen ist, es wird definitiv nicht den Hauch eines Versöhnungsversuches geben.

Was fange ich als Laie jetzt mit dieser Ausage an? I/II bedeutet? Steuerklasse 1 für den Mann, Steuerklasse 2 für die Frau? Oder umgekehrt?
Muss man dem Noch-Ehemann mitteilen, dass er die Steuerklasse wechseln muss oder bleibt er in der, in der er bereits ist (wobei die mir grad nicht bekannt ist).

Weil das den Tatsachen entspricht?!
Was spricht denn dagegen?

Ich weiß jetzt immer noch nicht mehr als vorher, ehrlich gesagt…

Gruß, Diva

weil erst im Folgejahr die Steuerklasse geändert werden muß und dadurch für 2019 noch zusammenveranlagt werden kann? Stichtag war der 31.12.18, Trennung ist 1.1.19

sorry, mein Fehler mit Krankengeld.

Aber: nach der gemeinsamen Einkommenssteuererklärung sollte 3/5 oder 4/4 egal sein.