Ich habe eine Eigentumswohnung. Meine Heizung befindet sich abseits der Wohnung. Hier ist Wasser aufgelaufen und ich habe es lange Zeit nicht bemerkt. Nun ist die Decke der Heizungskammer unter mit runter gekommen. Auch an der Hauswand blättert der Putz ab.
Jetzt sagt eine Versicherung, dass die Wohngebäudeversicherung zuständig ist und die andere, dass die Haftpflichtversicherung zuständig ist.
An wen wende ich mich?
Gibt es noch einen Trick, dass mein Schaden auch wirklich bezahlt wird?
Also so wie sie es beschreiben ist das ein typischer Fall für die Wohngebäudeversicherung.
DA KANN ICH DIR LEIDER NICHT WEITERHELFEN
moin,
wenn das Gebäude geschädigt ist, ist es die Gebäudeversicherung. Wenn jemand an dem Schaden schuld ist, trift es die jeweilige Haftpflichtversicherung, von demjenigen, der den Schaden verursacht hat.
Gruss
Norman
Anhand Ihrer Schilderung kann man unmöglich eine Antwort geben. Die Haftpflicht kann nur zuständig sein, wenn Sie jemandem anderem einen Schaden zugefügt haben.
Wenn es sich um eine Eigentumswohnung handelt, ist der Schaden der Hausverwaltung zu melden.
Der Schadend wird getragen von der Gebäudeversicherung
unter der Voraussetzung, dass Leitungswasserschäden mitversichert wurden.
Wenn das nicht der Fall ist, ist der Schaden von allen Eigentümern des Hauses gemeinsam zu tragen.
Deine Haftpflichtversicherung ist dann zuständig, wenn Dir ein Verschulden nachgewiesen werden kann.
Hier scheint mir das nicht der Fall zu sein.
Viele Grüße
Julius Jordan
Hallo Herr Müller, schwierige frage!
Ich versuche kurz eine Info zugeben.
Von der Heizungsanlage, im externen raum bis zur abnahme an der heizkörpern sind sie eigentümer.
Alle HK und leitungen bis zum durchlauferhitzer oder kessel sind ihr eigentum, auch der fußbodenbereich, in dem event. die heizrohre verlaufen.
Der fußbodenbereich ersteckt sich bis zur deckenkonstruktion (Betondecke)d.h.das ihr eigentum nach dem fußbodenbelag,od.laminat endet.
Die betondecke im unteren heizraum sowie die hausmauer ist eigentum des hausbesitzers.
Da ihre leitung defekt ist und es eine schleichende leckstelle die schadenursache war, ist das wasser erst in ihren fußbodenbereich und danach in die betondecke des hauseigentümers gelaufen.Demzufolge ist ihr schaden am Fußboden durch ihre wohnungsversicherung, die sie ja als wohnungseigentümer haben sollten, zu regulieren.
Den schaden an dem gebäude des hauseigentümers, sind durch ihre haftpflichtversicherung zu regulieren, denn sie haben dem hauseigentümer den schaden zugeführt.
Also : es kommen zwei versicherungen zur regulierung des ges. wasserschadens in betracht.
1 x ihre haftpflichversicherung für den schaden an dem gebäude des hauseigentümers
1 x ihre wohnungsversicherung, in der leitungswasserschaden mit versichert ist, für den schaden an ihrem eigentum.
Ich hoffe ihnen ein wenig geholfen zu haben - aber ich bitte diese meinung nicht als gegenstand einer privaten auseinandersetzung zu verwenden - ich nehme auch abstand für eine 100%tige richtigkeit mich zu verbürgen ! Die Meinung von mir kann nicht für eine gerichtliche auseinandersetzung verwendet werden!
Nebenbei gibt es keinen Trick - es kann alles in absprache mit den versicherungen geregelt werden!
F.Thieme
Sehr geehrter Herr Müller,
in dem von Ihnen geschilderten Fall ist die Wohngebäudeversicherung zuständig. Die Haftpflichtversicherung scheidet aus, da es sich ja um ihr Eigentum handelt.
Vorraussetzung für die Regulierung des Schadens ist vor allem, dass Leitungswasserschäden mitversichert sind und Ihnen kein schuldhaftes Verhalten vorgeworfen werden kann. Schuldahftes Verhalten könnte zum Beispiel sein, dass die Heizung nicht regelmäßig gewartet wurde und Sie selbst auch nicht den Zustand der Heizungsanlage kontrolliert haben.
Am einfachsten ist es, wenn Sie sich an einen Versicherungsmakler wenden. Der ist anders als der Vertreter Ihrer Wohngebäudeversicherung in Ihrem Auftrag tätig und wird Ihre Rechte wahrnehmen. Er kann prüfen, ob Versicherungsschutz gegeben ist und Sie bei der Schadensabwicklung begleiten.
Herzliche Grüße von Ihrem Claritos Serviceteam.
Hallo,
an beide Versicherungen.
Die Wohngebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft ist zunächst mal für den Leitungswasserschaden am Gebäude zuständig. Sollte ein Schaden am Hausrat entstanden sein, sind die jeweiligen Hausratversicherungen zu benachrichtigen. Sollten dann Regreßansprüche gestellt werden, d.h. die Gebäudeversicherung möchte von Dir das Geld wieder (weil irgendein Verschulden vorliegt), dann ist das ein Fall für die Haftpflichtversicherung. Gute Haus- und Grundstückshaftpflichtversicherungen der Eigentümergemeinschaft übernehmen auch das, ansonsten die Privathaftpflicht,
viele Grüße
Andreas Berger
was kann ich Dir nun Raten? Normalerweise, wenn Du einem anderen nen Schadenzufügst ist die Haftpflicht dafür zuständig. Allerdings bei Gebäudeschäden tritt hier wie z.B. uch bei nem Wohnungsbrand die Gebäudeversicherung für den Schaden am Gebäude ein. Diese holt sich dann evtl. nen Tein von Deiner Haftpflicht ab. Da Du dem Gebäude mit Deiner Heizung schaden zugefügt hast würde ich alles über die Gebäudeversicherung abrechnen. Bei der Haftpflicht hast Du möglicherweise das Problem, daß sie sich mit der Begründung auf einen Allmählichkeitsschaden aus der Zahlungsvepflichtung zu mogeln versuchen.
Nim die Gebäudeversicherung.
Viel Glück
hallo peter,
am besten wäre du hättest alles bei der vers.gesellschaft. aber… du schreibst etwas von einer ETW. also mehrere eigentümer (mind. 2). habt ihr einen verwalter? dann muss der das managen/machen. zuständig ist die gebäude-leitungswasser-versicherung. die kann wenn jemand den schaden verschuldet hat bei der entsprechenden haftpflichtversicher regressieren.
unklar ist mir was eine heizung abseits der wohnung macht… aber egal. melde es der wohngebäude…
Die Wohngebäudeversicherung ist zuständig. Falls fremdes Eigentum beschädigt wurde, und Sie ein Verschulden trifft, ist zusätzlich auch die Haftpflicht betroffen.
Grundsätzlich ist bei Schäden am Gebäude die Wohngebäudeversicherung zuständig. Aber nur bei Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
Leitungswasser bedeutet hier aber Wasser aus Zuleitungen. Das Wasser in der Heizungsanlage ist ein geschlossenes System und in der Tat nicht mitversichert. Die Gebäudehaftpflicht würde u.U. zuständig sein, falls ein Dritter geschädigt wurde. Wenn das nicht der Fall ist, müssen Sie die Kosten wohl selber tragen.
Möglicherweise greift aber noch die Produkthaftung des Heizungsinstallateuers bzw. des Herstellers.
Sehr geehrter Herr Müller,
diese Frage läßt sich genau nur dann beantworten, wenn Sie die AGBs der einzelnen Anbieter bezüglich Wohngebäude und Haftpflicht gesehen haben und sich daran haben zeigen lassen, welche Leistungen versichert sind und welche nicht.
Meines Erachtens ist das Folgendes das Problem:
Dadurch, dass Sie Eigentümer sind und damit eine Eigentümergemeinschaft am Gebäude besteht, haben Sie sich sozusagen selbst einen Schaden zugefügt und damit würde eine Haftpflicht nicht greifen.
Bei der Wohngebäude müßte es separat abgesichert werden, wenn es eine andere Heizung gibt, als die standard. Wenn dies aber nur für Ihre Heizung gilt, wird es nicht in der Wohngebäude abgesichert sein und Sie haben somit keine der Versicherungen, die den Schaden bezahlen würde.
Was ich hier als Überlegung angehen würde, wäre der Weg über eine Falschberatung zu klagen, da der Fall der Heizung nicht normal zu sein scheint und separat abgesichert werden müßte. Dies sollte der Berater bedacht haben und somit könnten Sie auf einen Beratungsfehler pochen und Schadenersatz einfordern.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Hallo,
vielen Dank für die gute ausführliche Antwort.
Geplant ist, dass ich bei der Gebäudeversicherung jetzt eine Schadensmeldung abgebe. Zuvor stellen sich für mich jedoch noch ein paar Fragen. Ich habe Angst, dass ich bei der Schadenbeschreibung vielleicht Fehler mache.
Weitere Fallbeschreibung:
Das Überlaufwasser läuft über einen Trichter in die Abwasserleitung. Dieser Trichter war verstopft. Die führte zu einer längeren Überschwemmung, weil ich das nicht mitbekommen habe und vermutlich am Gemeinschaftseigentum, ggf. am Eigentum der Partei unter mir. (Hier wäre von mir auch zu klären, wem das gehört).
Schuldfrage:
Trifft mich hier die Schuld? Vermutlich ja, es war ja keine höhere Gewalt und Abflusshinderung scheint bei der Gebäudeversicherung nicht mitversichert zu sein. Soll ich dann ggf. in der Schadensbeschreibung etwas anderes schreiben? Was?
Gegenstand
Ist Abwasser der Therme als Leitungswasser einzustufen?
Oder doch Haftpflicht?
Der Schaden ist ja größtenteils der Wohneigentümergemeinschaft entstanden. Nun bin ich ein Teil von der Gemeinschaft. Ist das ein Problem? Macht es Sinn meine Lebensgefährtin ins Spiel zu bringen, die keine Eigentümerin ist?
Spiel t es für die Haftpflicht eine Rolle, dass die Gasbrennwerttherme ggf. auf Gemeinschaftseigentum steht?
Ich habe folgende Versicherungen:
SV – Gebäudeversicherung über der WEG
Ich und meine Lebensgefährtin:
Janitos Haftplicht
Janitos Hausrat
Vielen, vielen Dank für die Hilfe.
Hallo,
vielen Dank für die gute ausführliche Antwort.
Geplant ist, dass ich bei der Gebäudeversicherung jetzt eine Schadensmeldung abgebe. Zuvor stellen sich für mich jedoch noch ein paar Fragen. Ich habe Angst, dass ich bei der Schadenbeschreibung vielleicht Fehler mache.
Weitere Fallbeschreibung:
Das Überlaufwasser läuft über einen Trichter in die Abwasserleitung. Dieser Trichter war verstopft. Die führte zu einer längeren Überschwemmung, weil ich das nicht mitbekommen habe und vermutlich am Gemeinschaftseigentum, ggf. am Eigentum der Partei unter mir. (Hier wäre von mir auch zu klären, wem das gehört).
Schuldfrage:
Trifft mich hier die Schuld? Vermutlich ja, es war ja keine höhere Gewalt und Abflusshinderung scheint bei der Gebäudeversicherung nicht mitversichert zu sein. Soll ich dann ggf. in der Schadensbeschreibung etwas anderes schreiben? Was?
Gegenstand
Ist Abwasser der Therme als Leitungswasser einzustufen?
Oder doch Haftpflicht?
Der Schaden ist ja größtenteils der Wohneigentümergemeinschaft entstanden. Nun bin ich ein Teil von der Gemeinschaft. Ist das ein Problem? Macht es Sinn meine Lebensgefährtin ins Spiel zu bringen, die keine Eigentümerin ist?
Spiel t es für die Haftpflicht eine Rolle, dass die Gasbrennwerttherme ggf. auf Gemeinschaftseigentum steht?
Ich habe folgende Versicherungen:
SV – Gebäudeversicherung über der WEG
Ich und meine Lebensgefährtin:
Janitos Haftplicht
Janitos Hausrat
Vielen, vielen Dank für die Hilfe.
Hallo,
Vielen Dank für die gute ausführliche Antwort.
Geplant ist, dass ich bei der Gebäudeversicherung jetzt eine Schadensmeldung abgebe. Zuvor stellen sich für mich jedoch noch ein paar Fragen. Ich habe Angst, dass ich bei der Schadenbeschreibung vielleicht Fehler mache.
Weitere Fallbeschreibung:
Das Überlaufwasser läuft über einen Trichter in die Abwasserleitung. Dieser Trichter war verstopft. Die führte zu einer längeren Überschwemmung, weil ich das nicht mitbekommen habe und vermutlich am Gemeinschaftseigentum, ggf. am Eigentum der Partei unter mir. (Hier wäre von mir auch zu klären, wem das gehört).
Schuldfrage:
Trifft mich hier die Schuld? Vermutlich ja, es war ja keine höhere Gewalt und Abflusshinderung scheint bei der Gebäudeversicherung nicht mitversichert zu sein. Soll ich dann ggf. in der Schadensbeschreibung etwas anderes schreiben? Was?
Gegenstand
Ist Abwasser der Therme als Leitungswasser einzustufen?
Oder doch Haftpflicht?
Der Schaden ist ja größtenteils der Wohneigentümergemeinschaft entstanden. Nun bin ich ein Teil von der Gemeinschaft. Ist das ein Problem? Macht es Sinn meine Lebensgefährtin ins Spiel zu bringen, die keine Eigentümerin ist?
Spiel t es für die Haftpflicht eine Rolle, dass die Gasbrennwerttherme ggf. auf Gemeinschaftseigentum steht?
Ich habe folgende Versicherungen:
SV – Gebäudeversicherung über der WEG
Ich und meine Lebensgefährtin:
Janitos Haftplicht
Janitos Hausrat
Vielen, vielen Dank für die Hilfe.
Hallo,
Vielen Dank für die gute ausführliche Antwort.
Geplant ist, dass ich bei der Gebäudeversicherung jetzt eine Schadensmeldung abgebe. Zuvor stellen sich für mich jedoch noch ein paar Fragen. Ich habe Angst, dass ich bei der Schadenbeschreibung vielleicht Fehler mache.
Weitere Fallbeschreibung:
Das Überlaufwasser läuft über einen Trichter in die Abwasserleitung. Dieser Trichter war verstopft. Die führte zu einer längeren Überschwemmung, weil ich das nicht mitbekommen habe und vermutlich am Gemeinschaftseigentum, ggf. am Eigentum der Partei unter mir. (Hier wäre von mir auch zu klären, wem das gehört).
Schuldfrage:
Trifft mich hier die Schuld? Vermutlich ja, es war ja keine höhere Gewalt und Abflusshinderung scheint bei der Gebäudeversicherung nicht mitversichert zu sein. Soll ich dann ggf. in der Schadensbeschreibung etwas anderes schreiben? Was?
Gegenstand
Ist Abwasser der Therme als Leitungswasser einzustufen?
Oder doch Haftpflicht?
Der Schaden ist ja größtenteils der Wohneigentümergemeinschaft entstanden. Nun bin ich ein Teil von der Gemeinschaft. Ist das ein Problem? Macht es Sinn meine Lebensgefährtin ins Spiel zu bringen, die keine Eigentümerin ist?
Spiel t es für die Haftpflicht eine Rolle, dass die Gasbrennwerttherme ggf. auf Gemeinschaftseigentum steht?
Ich habe folgende Versicherungen:
SV – Gebäudeversicherung über der WEG
Ich und meine Lebensgefährtin:
Janitos Haftplicht
Janitos Hausrat
Vielen, vielen Dank für die Hilfe…
Hallo,
vielen Dank für die gute ausführliche Antwort.
Geplant ist, dass ich bei der Gebäudeversicherung jetzt eine Schadensmeldung abgebe. Zuvor stellen sich für mich jedoch noch ein paar Fragen. Ich habe Angst, dass ich bei der Schadenbeschreibung vielleicht Fehler mache.
Weitere Fallbeschreibung:
Das Überlaufwasser läuft über einen Trichter in die Abwasserleitung. Dieser Trichter war verstopft. Die führte zu einer längeren Überschwemmung, weil ich das nicht mitbekommen habe und vermutlich am Gemeinschaftseigentum, ggf. am Eigentum der Partei unter mir. (Hier wäre von mir auch zu klären, wem das gehört).
Schuldfrage:
Trifft mich hier die Schuld? Vermutlich ja, es war ja keine höhere Gewalt und Abflusshinderung scheint bei der Gebäudeversicherung nicht mitversichert zu sein. Soll ich dann ggf. in der Schadensbeschreibung etwas anderes schreiben? Was?
Gegenstand
Ist Abwasser der Therme als Leitungswasser einzustufen?
Oder doch Haftpflicht?
Der Schaden ist ja größtenteils der Wohneigentümergemeinschaft entstanden. Nun bin ich ein Teil von der Gemeinschaft. Ist das ein Problem? Macht es Sinn meine Lebensgefährtin ins Spiel zu bringen, die keine Eigentümerin ist?
Spiel t es für die Haftpflicht eine Rolle, dass die Gasbrennwerttherme ggf. auf Gemeinschaftseigentum steht?
Ich habe folgende Versicherungen:
SV – Gebäudeversicherung über der WEG
Ich und meine Lebensgefährtin:
Janitos Haftplicht
Janitos Hausrat
Vielen, vielen Dank für die Hilfe…
Hallo,
Vielen Dank für die gute ausführliche Antwort.
Geplant ist, dass ich bei der Gebäudeversicherung jetzt eine Schadensmeldung abgebe. Zuvor stellen sich für mich jedoch noch ein paar Fragen. Ich habe Angst, dass ich bei der Schadenbeschreibung vielleicht Fehler mache.
Weitere Fallbeschreibung:
Das Überlaufwasser läuft über einen Trichter in die Abwasserleitung. Dieser Trichter war verstopft. Die führte zu einer längeren Überschwemmung, weil ich das nicht mitbekommen habe und vermutlich am Gemeinschaftseigentum, ggf. am Eigentum der Partei unter mir. (Hier wäre von mir auch zu klären, wem das gehört).
Schuldfrage:
Trifft mich hier die Schuld? Vermutlich ja, es war ja keine höhere Gewalt und Abflusshinderung scheint bei der Gebäudeversicherung nicht mitversichert zu sein. Soll ich dann ggf. in der Schadensbeschreibung etwas anderes schreiben? Was?
Gegenstand
Ist Abwasser der Therme als Leitungswasser einzustufen?
Oder doch Haftpflicht?
Der Schaden ist ja größtenteils der Wohneigentümergemeinschaft entstanden. Nun bin ich ein Teil von der Gemeinschaft. Ist das ein Problem? Macht es Sinn meine Lebensgefährtin ins Spiel zu bringen, die keine Eigentümerin ist?
Spiel t es für die Haftpflicht eine Rolle, dass die Gasbrennwerttherme ggf. auf Gemeinschaftseigentum steht?
Ich habe folgende Versicherungen:
SV – Gebäudeversicherung über der WEG
Ich und meine Lebensgefährtin:
Janitos Haftplicht
Janitos Hausrat
Vielen, vielen Dank für die Hilfe…