Wenn Dieter Bohlen Polizisten duzen darf

s. http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,druck-399643,0…

Hallo,

…darf man selbst das dann auch? Ist man nach der deutschen Verfassung (GG) nicht offiziell gleichberechtigt? Jeder kann schließlich von sich behaupten, daß er jeden duzt und das auch vor Gericht beweisen (indem man z. B. alle dortigen Personen duzt…).

Und darf man - als Betroffener - nun eine Verfassungsklage einreichen, da einem ansonsten ein Bußgeld von 500 € droht?

Gruß, Uwe

Hallo Uwe!

Jeder kann schließlich von :sich behaupten…

Ja schon. Aber nicht beweisen. Von Herrn Bohlen weiß schließlich jeder, daß er ein einfach gestrickter Proll ist.

Wenn de Buur ut Büttenwarder nix anners kennt un to jed eenen Du seggt, geit dat ook in Ornung.

Gruß
Wolfgang

…darf man selbst das dann auch?

Natürlich nicht, der einzige, der das noch dürfte, ist Waldi Hartmann.

Ist man nach der deutschen
Verfassung (GG) nicht offiziell gleichberechtigt?

Nein, sonst würden Frauen nicht grundsätzlich mehr für einen Haarschnitt bezahlen, es würde keine unterschiedlichen Versicherungstarife geben, Männer müssten ChatLines nicht über 190er Nummern anrufen, Frauen über 0800er, etc…

Und darf man - als Betroffener - nun eine Verfassungsklage
einreichen, da einem ansonsten ein Bußgeld von 500 € droht?

Ja, darfst Du. Eine gute Rechtsschutzversicherung vorausgesetzt.

Gruß

Markus

Hallo!

…darf man selbst das dann auch? Ist man nach der deutschen
Verfassung (GG) nicht offiziell gleichberechtigt?

Das Problem bei dieser Diskussion, die da um Dieter Bohlen und sein „Du“ geführt wird, verkennt, worum es eigentlich geht.
Eine Beleidigung ist die Kundgabe von Nicht-, Gering- oder Missachtung… Dabei unterscheidet sich das „Du“ in ganz ehreblichem Umfang von „Schönen abend noch“ in der Effe-Version- es ist nämlich im Gegensatz zu letzterem nicht von vornherein Ausdruck von Nichtachtung. Meine Oma sagte immer „Der Ton macht die Musik“. Wenn ich jemanden mit „Was willst DU denn jetzt von mir“ anspreche, ist das sicherlich was anderes, als wenn ich sage „Ach Du, hör mal, ich dachte, das wäre okay, hier zu parken“.

Schönen Abend noch!

Florian.

Richtig
Zum Beispiel wurde ich vor einiger Zeit auf beleidigende Weise geduzt, und derjenige hat einen Strafbefehl erhalten. Das hat aber nichts damit zu tun, dass er kein Musiker war…

Levay

Das Urteil ist echt der Hammer!
Ob Herr Bohlen wohl auch den Richter geduzt hat???
Damit hat jetzt jeder Penner (sorry), der grundsätzlich pöbelt, die Absolution so weiterzumachen! Ich überlege schon, ob ich nicht Berufskiller werde, wenn ich dann bei meinem 30. Mord erwischt werde, kann ich sagen, daß war kein Mord, sondern lediglich ne Unhöflichkeit…

Das Urteil ist echt der Hammer!

Oder du hast es einfach nicht verstanden. Es sagt nämlich, was zumindest rechtsdogmatisch völlig einwandfrei ist, nur aus, dass ein „du“ bei Dieter Bohlen gar keine Beleidigung ist. Wenn es jemand ständig und zu praktisch jedem sagt, dann kann es wohl kaum Ausdruck der Miss- oder Nichtachtung sein; nur eine solche ist aber Beleidigung.

Levay

Hallo,

Damit hat jetzt jeder Penner

schön, dass du den Ausdruck verwendest. Ich nehme an, du bezeichnest damit Obdachlose. Und tatsächlich dürfen diese „du“ zu einem Polizisten sagen. Oder meinst du, die Obdachlosen siezen die Polizisten.
Ich frage mich, wie man sich über ein „Du“ so echauffieren kann?

Eine bessere Steilvorlage hätte die Polizei dem Herrn Bohlen gar nicht liefern können. Mal wieder ein paar Schlagzeilen nach dem Motto „Der Polizei gezeigt, wo sie hingehört“.

Gruß, Niels

Ist man nach der deutschen
Verfassung (GG) nicht offiziell gleichberechtigt?

Nein, sonst würden Frauen nicht grundsätzlich mehr für einen
Haarschnitt bezahlen, es würde keine unterschiedlichen
Versicherungstarife geben, Männer müssten ChatLines nicht über
190er Nummern anrufen, Frauen über 0800er, etc…

Das hat nun mal grad gar nix mit Art. 3 GG zu tun, da sich die Grundrecht ausschließlich auf das Verhältnis Bürger - Staat beziehen. Mir wäre neu, das Friseure, Versicherungsunternehmen und Schmuddel-Line-Anbieter staatliche Institutionen wären…

1 Like

Hallo

Das Problem bei dieser Diskussion, die da um Dieter Bohlen und
sein „Du“ geführt wird, verkennt, worum es eigentlich geht.
Eine Beleidigung ist die Kundgabe von Nicht-, Gering- oder
Missachtung… Dabei unterscheidet sich das „Du“ in ganz
ehreblichem Umfang von „Schönen abend noch“ in der
Effe-Version- es ist nämlich im Gegensatz zu letzterem nicht
von vornherein Ausdruck von Nichtachtung. Meine Oma sagte
immer „Der Ton macht die Musik“. Wenn ich jemanden mit „Was
willst DU denn jetzt von mir“ anspreche, ist das sicherlich
was anderes, als wenn ich sage „Ach Du, hör mal, ich dachte,
das wäre okay, hier zu parken“.

Gut, ich verstehe nun warum so entschieden wurde, bin aber trotzdem nicht so ganz damit einverstanden (was aber wohl so ziemlich niemanden interessieren wird :smile: ).

Es wird hier davon ausgegangen, das eine Beleidigung allein durch die Umstände des Beleidigers definiert ist. Sprich, es zählt nur, ob er jemanden beleidigen wollte. Was der Beleidigte davon hält, wie der Sprachgebrauch in seinem Umfeld ist, interessiert nicht.

Übertriebenes Beispiel zur Verdeutlichung:
Jemand aus einer beliebigen Gruppe (Jugendbanden, Rotlichtmilieu, Bauarbeiter… irgendein Klischee halt), in der es üblich ist Leute mit bestimmten Namen anzusprechen (Hey alter Sack, Moin Schlampe,…) darf eine gebrechliche alte Dame (oder eben auch einen Polizeibeamten) aus besserer Gesellschaft mit Schlampe anreden ohne das es eine Beleidigung ist, obwohl diese wahrscheinlich vor Schreck und Peinlichkeit einen Herzanfall bekommt…

Und da die Messlatte gerade bei staatlichen Vertretern wie z.B eines Polizeibeamten recht hoch angelegt wird, kann ich nicht einsehen, warum nur die Intention des Beleidigers zählt.
Die allgemeine Beweisbarkeit ganz aussen vor, denn eigentlich dürfte garnicht zählen, ob ein Ausdruck für den Beleidiger üblich ist (das ist nur ein Indiz), sondern einzig und allein, ob er jemanden beleidigen wollte oder nicht.

Ob sich jemand beleidigt fühlt ist anscheinend irrelevant.

Gruß, DW.

Achso…

Das Urteil ist echt der Hammer!

Oder du hast es einfach nicht verstanden. Es sagt nämlich, was
zumindest rechtsdogmatisch völlig einwandfrei ist, nur aus,
dass ein „du“ bei Dieter Bohlen gar keine Beleidigung ist.

Das mag ja rechtsdogmatisch richtig sein… Aber wenn ich mir ab heute angewöhne jeden mit „Na Du arsch“ anzusprechen, weil ich so ein prolet bin und das nach außen manifestieren möchte, würde ich wohl nicht damit durchkommen.
Rechtsdogmatik ist eine sache, aber ein klare Linie in der Justiz anscheinend was völlig anderes.
Siehe Prozess gegen den Abgeordneten Mutlu.

http://www.mutlu.de/presse/51002.html

Ob der Polizist nun sehr weitsichtig gehandelt hat, indem er eine Anzeige erstattet mag dahingestellt bleiben, aber die Richterin tat es jedenfalls nicht.

ElC.

Anmerkung o.T.
Hallo,

Das hat
aber nichts damit zu tun, dass er kein Musiker war…

Dieter Bohlen? Musiker?
:wink:
Gruß
Axel

Hallo!

Auch ich denke, du hast auch nicht verstanden worum es geht.

Ein „Du“ ist noch nicht per se eine Beleidigung - darauf kommt es an und daraus folgt wiederum logisch, dass aus der bloßen Tatsache, dass jemand „Du“ sagt, keine Rechtsfolgen abgeleitet werden können.

Wenn jemand in der Öffentlichkeit sagt: „Sie Arschloch!“, dann ist das wohl eher eine Beleidigung als wenn jemand zu einem Fremden sagt: „Entschuldige bitte!“

Gruß
Tom

Hallo,

ich dachte immer ein Urteil gilt immer nur für den speziellen Fall, auf den es sich bezieht und nicht generell? Also kann ein Urteil für oder gegen Dieter Bohlen, bei einer Person X durchaus anders ausfallen.

Grüße

Martin Unterholzner

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Aha…?

Das hat nun mal grad gar nix mit Art. 3 GG zu tun, da sich die
Grundrechte ausschließlich auf das Verhältnis Bürger - Staat
beziehen.

Soso? Dann lesen wir’s uns doch mal zusammen durch. Nicht nur Art 3., Absatz eins, sondern auch die anderen:

Artikel 3

(2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert
die tatsächliche Durchsetzung(!) der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

(3) Niemand darf wegen (…blabla…) benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Halten wir fest: Der Staat hat sich dafür einzusetzen, dass alles schön gleichberechtigt abläuft. Nicht nur, was SEIN Verhältnis zu Bürgerinnen und Bürgern angeht. Schon in der Präambel steht, dass das GG für das gesamte Deutsche Volk gilt. Und nicht nur für den Staat.

Und ich habe nur gesagt, dass man sich da weder dran hält (siehe Friseur, Schmuddel, etc…), noch der Staat etwas unternimmt. Also sage nicht, das GG hätte damit nix zu tun.

Gruß

Markus

*seufz*
Irgendwie verstehst du es nicht. Es ging in dem Prozess einzig und allein um die Frage, ob Dieter Bohlen dem Polizist gegenüber seine Miss- oder Nichtachtung zum Ausdruck gebracht hat. Wenn jemand, der ständig alle Leute duzt, das tut, dann drückt er damit ja eben nicht seine Nicht- oder Missachtung aus.

Wenn jemand die Leidenschaft verspürt, ständig Leute „Arschloch“ zu nennen, dann drückt er damit eben auch ständig seine Miss- oder Nichtachtung aus. Ich verstehe ehrlich gesagt nicht, was daran so schwer zu verstehen ist.

Nicht die Häufigkeit einer Beleidigung lässt den Tatbestand entfallen (das wäre ein Zirkelschluss), sondern aus allen Umständen des Einzelfalls ist zu folgern, ob es sich überhaupt um eine Beleidigung handelt.

Levay

2 Like

Hallo,

Das hat
aber nichts damit zu tun, dass er kein Musiker war…

Dieter Bohlen? Musiker?

Ehrlich gesagt habe ich ziemlich lange nach dem richtigen Ausdruck gesucht und mir immerhin verboten, ihn „Künstler“ zu nennen.

Levay

Ach Markus… Mensch…

Art. 1 III GG ist doch ganz eindeutig: Die Grundrechte binden die drei Staatsgewalten als unmittelbar geltendes Recht. Es ist völlig unumstritten, dass sie *keine* mittelbare Wirkung unter den Bürgern haben. Die Aufforderung, die tatsächliche Gleichberechtigung durchzusetzen, ist ein Auftrag an den Staat.

Levay

Noch mal ausführlicher

(3) Niemand darf wegen (…blabla…) benachteiligt oder
bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung
benachteiligt werden.

Ja, aber vom Staat (vgl. Art. 1 III!) Unter Privaten gelten die Grundrechte nur mittelbar über zivilrechtliche Klauseln.

Halten wir fest: Der Staat hat sich dafür einzusetzen, dass
alles schön gleichberechtigt abläuft. Nicht nur, was SEIN
Verhältnis zu Bürgerinnen und Bürgern angeht. Schon in der
Präambel steht, dass das GG für das gesamte Deutsche Volk
gilt. Und nicht nur für den Staat.

Ja, aber die Grundrechte binden nur den Staat (steht immer noch in Art. 1 III)

Und ich habe nur gesagt, dass man sich da weder dran hält
(siehe Friseur, Schmuddel, etc…), noch der Staat etwas
unternimmt.

Hä? Es gibt doch ständig neue Gesetze oder Verordnungen und so weiter, die sich auf Gleichberechtigung beziehen…!!!

Levay

1 Like

Es wird hier davon ausgegangen, das eine Beleidigung allein
durch die Umstände des Beleidigers definiert ist. Sprich, es
zählt nur, ob er jemanden beleidigen wollte. Was der
Beleidigte davon hält, wie der Sprachgebrauch in seinem Umfeld
ist, interessiert nicht.

Komische Schlussfolgerung. Es wird gesagt, dass ALLE Umstände des Einzelfalls zählen, und du sagst dann nur, dass wohl NUR zählt, ob der „Täter“ das „Opfer“ beleidigen wollte…

Levay