Hallo
Das Problem bei dieser Diskussion, die da um Dieter Bohlen und
sein „Du“ geführt wird, verkennt, worum es eigentlich geht.
Eine Beleidigung ist die Kundgabe von Nicht-, Gering- oder
Missachtung… Dabei unterscheidet sich das „Du“ in ganz
ehreblichem Umfang von „Schönen abend noch“ in der
Effe-Version- es ist nämlich im Gegensatz zu letzterem nicht
von vornherein Ausdruck von Nichtachtung. Meine Oma sagte
immer „Der Ton macht die Musik“. Wenn ich jemanden mit „Was
willst DU denn jetzt von mir“ anspreche, ist das sicherlich
was anderes, als wenn ich sage „Ach Du, hör mal, ich dachte,
das wäre okay, hier zu parken“.
Gut, ich verstehe nun warum so entschieden wurde, bin aber trotzdem nicht so ganz damit einverstanden (was aber wohl so ziemlich niemanden interessieren wird
).
Es wird hier davon ausgegangen, das eine Beleidigung allein durch die Umstände des Beleidigers definiert ist. Sprich, es zählt nur, ob er jemanden beleidigen wollte. Was der Beleidigte davon hält, wie der Sprachgebrauch in seinem Umfeld ist, interessiert nicht.
Übertriebenes Beispiel zur Verdeutlichung:
Jemand aus einer beliebigen Gruppe (Jugendbanden, Rotlichtmilieu, Bauarbeiter… irgendein Klischee halt), in der es üblich ist Leute mit bestimmten Namen anzusprechen (Hey alter Sack, Moin Schlampe,…) darf eine gebrechliche alte Dame (oder eben auch einen Polizeibeamten) aus besserer Gesellschaft mit Schlampe anreden ohne das es eine Beleidigung ist, obwohl diese wahrscheinlich vor Schreck und Peinlichkeit einen Herzanfall bekommt…
Und da die Messlatte gerade bei staatlichen Vertretern wie z.B eines Polizeibeamten recht hoch angelegt wird, kann ich nicht einsehen, warum nur die Intention des Beleidigers zählt.
Die allgemeine Beweisbarkeit ganz aussen vor, denn eigentlich dürfte garnicht zählen, ob ein Ausdruck für den Beleidiger üblich ist (das ist nur ein Indiz), sondern einzig und allein, ob er jemanden beleidigen wollte oder nicht.
Ob sich jemand beleidigt fühlt ist anscheinend irrelevant.
Gruß, DW.