Hallo Myriam,
Du kannst den Hund zu einem beliebigen Tierarzt bringen.
Dieser gibt den Körper dann zur Verbrennung (ist seit einigen
Jahren vorgeschrieben, es gibt keine Tierkörperverwertung
mehr).
das kann ich so bestätigen, allerdings habe ich beruflich auch schlechte Erfahrungen damit gemacht. Ich habe jahrelang als Sekretärin bei einem Hausmeisterdienst gearbeitet und unter anderem waren wir auch bei einer so genannten Kleintierkadaverstelle eingesetzt. Dort wurden dann die ganzen Tiere für die der Tierarzt Geld verlangt hat einfach so abgelegt (quasi anonym entsorgt). Ich fand das so schrecklich dass ich meine Tiere auf alle Fälle in einem Tierkrematorium verbrennen lassen werde, ich habe mich mal erkundigt, es würde mich rund 30 Euro mehr kosten wie beim Tierarzt, aber ich weiss das mein Hund dann wirklich verbrannt ist, ich kann auf Wunsch die Asche bekommen und dann eine Urne vergraben. Oder eben bei einem eigenen Grundstück das Tier im Garten vergraben.
Wir brauchen übrigens weder zur Abmeldung eine Bestätigung des Tierarztes (wir senden einfach die Steuermarke mit Hinweis auf den Todestag zur Steuerstelle) und die Pflicht zur Versicherung des Hundes besteht meines Wissens nach nicht (oder gibt es da keine einheitliche Regelung?). Auf alle Fälle hat es unsere alte Versicherung nicht interessiert warum wir kündigen, ob Tod der Hunde oder Wechsel zu einer anderen Versicherung.
Es kann allerdings sein, das das Amt für öffentliche Ordnung kommt und überprüft ob es den Hund noch gibt. Sie behaupten dies auf alle Fälle, ich kenne jedoch niemand bei dem das jemals auch durchgeführt wurde.
Auch ich kann es übrigens nur befürworten einen Tierarzt zu holen falls das Tier sich quält (sorry, das ich immer Tier schreibe, aber ich denke es sollte nicht nur für den Hund gelten). Der Tierarzt kommt auch zu einem nach Hause und schläfert in der gewohnten Umgebung des Tieres ein.
Grüße Ute