Das Motorrad von X (Junge, 16 Jahre) wird von seinem Bekannten Y (auch Junge, 16 Jahre) versehentlich umgestoßen (aus dem Stand). Der Kostenvoranschlag vom Motorradhändler, bei dem das Motorrad im Juli neu gekauft wurde, wird der Haftpflichtversicherung (R + V) von Y vorgelegt. R + V beauftragt Gutachter. R + V lehnt Kosten für Reparatur ab und schickt Rechnung von Gutachter mit der Aufforderung, diese bis zu einem bestimmten Datum zu bezahlen, sonst wird R + V ihren „Anspruch“ X gegenüber gerichtlich geltend machen.
Fragen:
- Muss X die Gutachterkosten bezahlen? Wie soll er sich verhalten?
- Wer trägt nun die Kosten der Reparatur (ca. 1300 Euro lt. Kostenvoranschlag)?
Info: Die Eltern von Y rühren sich nicht und sind telefonisch nicht erreichbar. Mutter von X hat nun einen Brief per Einschreiben an Eltern von Y geschickt mit der Bitte um Klärung der Kostenübernahme, da Y den Schaden verursacht hat und es ja das Problem der Eltern von Y ist, wenn deren Haftpflichtversicherung nicht zahlt.
Vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten im voraus.
Viele Grüße