Wer trägt Kosten von Sachverständigen Gutachten Motorrad?

Das Motorrad von X (Junge, 16 Jahre) wird von seinem Bekannten Y (auch Junge, 16 Jahre) versehentlich umgestoßen (aus dem Stand). Der Kostenvoranschlag vom Motorradhändler, bei dem das Motorrad im Juli neu gekauft wurde, wird der Haftpflichtversicherung (R + V) von Y vorgelegt. R + V beauftragt Gutachter. R + V lehnt Kosten für Reparatur ab und schickt Rechnung von Gutachter mit der Aufforderung, diese bis zu einem bestimmten Datum zu bezahlen, sonst wird R + V ihren „Anspruch“ X gegenüber gerichtlich geltend machen.
Fragen:

  1. Muss X die Gutachterkosten bezahlen? Wie soll er sich verhalten? 
  2. Wer trägt nun die Kosten der Reparatur (ca. 1300 Euro lt. Kostenvoranschlag)?
    Info: Die Eltern von Y rühren sich nicht und sind telefonisch nicht erreichbar. Mutter von X hat nun einen Brief per Einschreiben an Eltern von Y geschickt mit der Bitte um Klärung der Kostenübernahme, da Y den Schaden verursacht hat und es ja das Problem der Eltern von Y ist, wenn deren Haftpflichtversicherung nicht zahlt. 
    Vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten im voraus.
    Viele Grüße

Hallo!

Wieso ist es das Problem der Eltern von Y wenn deren Versicherung den Schaden abweist ?
Sie weist die Haftung des Y ab, weil sie keinen Anspruch sieht. Woraus sich das ergibt, weiß man ja nicht. Es könnte z.B. Vorschaden sein, oder Schäden, die laut Sachverständiger nicht zum geschilderten Tatverlauf passen,
Also z.B. vorgetäuschter Schaden. Da würde sich aber ggf. auch noch der Staatsanwalt melden, Stichwort Betrug.

X müsste Y verklagen.
Dann wird die Versicherung ihm aber Rechtsschutz gewähren und ihn anwaltlich vertreten lassen, denn sie erkennt den Schaden ja stellvertretend für Y nicht an !

Wer hat die Kosten des Gutachters verursacht ? Das war X, denn er stellte offensichtlich einen unbegründeten Anspruch an die Versicherung von Y.
Wäre der Schaden anerkannt worden, dann würde Versicherung den Gutachter zahlen müssen.

Was haben die Jungs da bloß angestellt und ausgekungelt ? Oder war da doch alles reell abgelaufen ? Dann stünden die Chancen ja grundsätzlich gut.
Dann müsste X eben gleich den Y verklagen oder vorher ein eigenes Gutachten(nicht Kostenvoranschlag der Werkstatt) beauftragen(und bezahlen).

Das könnte ja zu anderem Schluss als der Versicherungs-Gutachter kommen.
Damit hätte man etwas in der Hand zum verhandeln oder für die eigene Klage.
Immer gegen den Y klagen, nicht gegen die Versicherung.
Y soll ja der Verursacher sein, also wendet sich alles gegen ihn.

mfG
duck313

Hallo,

die wichtigste Info fehlt: Warum hat R+V nicht reguliert?

Gruß
tycoon

„Der Gutachter kommt anhand der vorliegenden Unterlagen zum Schadenshergang und seinen Feststellungen zum Schadenbild zu dem Ergebnis, dass die vorgefundenen Beschädigungen und die hieraus geltend gemachten Schadenersatzansprüche nicht durch den vorgetragenen Sachverhalt entstand sein können.“

Hallo!
Also funktionierte meine Glaskugel doch richtig. War auch gerade erst zur Wartung und Einjustierung !

MfG
duck313

Hallo,
das beweist doch gar nichts!
Ein Kfz Sachverständiger arbeitet immer nach bestem Wissen und Gewissen, doch heutzutage steht diese Innung unter Druck der Versicherungen, sie werden schriftlich(!) angewiesen, Schäden nach den Richtlinien der Versicherungen zu bewerten und was das heißt, kann sich ja jeder denken: die Schadenskosten werden am unteren Limit bewertet bzw. abgewiesen!

Hallo,

das beweist doch gar nichts!

Na, wenn das nichts beweist, kann man ja gegen die Versicherung klagen.

Ein Kfz Sachverständiger arbeitet…

Stammtischgeschichten…

Gruß
Testare_

Man kann nicht gegen die Versicherung klagen. Nur gegen den Schädiger.

Was wäre wenn der Schädiger keine Haftpflichtversicherung hätte?

Diese „Stammtischgeschichten“ kamen bereits in Berichten bei WISO und Focus…u. a.

Warum soll das richtig sein, wenn die Versicherung einen Schaden ablehnt?

„Die Dreistigkeit, mit der Versicherungen rechtmäßige Ansprüche Geschädigter einfach wegkürzen, geht in die Nähe einer strafbaren Handlung“, sagt Daniela Mielchen, auf Verkehrsrecht spezialisierte Anwältin in Hamburg.

Mitunter drücken Versicherungskonzerne nicht nur die Gutachterschätzungen. Nach FOCUS vorliegenden Dokumenten versuchen einige offenbar sogar, unabhängige Sachverständige bereits bei der Bewertung eines Schadens zu beeinflussen – damit sie einige Positionen niedriger bewerten oder gleich ganz weglassen.

Hallo!

Das ist wenn es Spitz auf Knopf geht eigentlich recht einfach, was da an Alternativen zur Verfügung steht:

Wenn X nicht einverstanden ist, hat er zwei Möglichkeiten:

  1. klagen, dann entscheidet ein Richter
  2. nicht klagen, dann zahlt er jedenfalls selbst

Sudern ist hingegen keine Alternative bzw. entspricht diese Variante 2…

Gruß
Tom

Hallo!

Erstens geht es nach deinen eigenen Angaben nicht um die Schadenshöhe, sondern um die Schadensursache und zweitens ist es in der Praxis genau umgekehrt. Sobald Versicherungen irgendwie beteiligt sind, treten unglaubliche Schäden auf…
Also kein Platz für Verschwörungstheorien

Gruß
Tom

2 Like

Hallo

Entweder fehlen hier Informationen, oder es wird etwas geflunkert.

Das Motorrad von X (Junge, 16 Jahre) wird von seinem Bekannten
Y (auch Junge, 16 Jahre) versehentlich umgestoßen (aus dem

Y ist schadensersatzpflichtig. Woher Y das Geld bekommt ist X erstmal egal.

Stand). Der Kostenvoranschlag vom Motorradhändler, bei dem das
Motorrad im Juli neu gekauft wurde, wird der
Haftpflichtversicherung (R + V) von Y vorgelegt. R + V
beauftragt Gutachter. R + V lehnt Kosten für Reparatur ab und

R+V hat den Gutachter bestellt, R+V muss ihn (vorerst) zahlen. Falls R+V aber Beweise für einen Versicherungsbetrug hat, sind sie berechtigt (unter gewissen Vorraussetzungen), die Gutachterkosten weiterzureichen. Das wird üblicherweise vor Gericht im Betrugsverfahren geklärt.

  1. Muss X die Gutachterkosten bezahlen? Wie soll er sich
    verhalten? 

Wenn sich alles so abgespielt hat wie dargestellt, muss er nicht zahlen, er könnte die Versicherung freundlicherweise auf Y, den mutmasslichen Betrüger verweisen. Da der Geschädigte üblicherweise auch Angaben zum Schadensfall macht, könnte natürlich auch X durch falsche Aussagen dran sein.

  1. Wer trägt nun die Kosten der Reparatur (ca. 1300 Euro lt.
    Kostenvoranschlag)?

Y, da er den Schaden verursacht hat. Das Y durch irgendwelche Geschichten den Versicherungsschutz gefährdet, ist nicht das Problem von Y.

Info: Die Eltern von Y rühren sich nicht und sind telefonisch
nicht erreichbar. Mutter von X hat nun einen Brief per
Einschreiben an Eltern von Y geschickt mit der Bitte um
Klärung der Kostenübernahme, da Y den Schaden verursacht hat
und es ja das Problem der Eltern von Y ist, wenn deren
Haftpflichtversicherung nicht zahlt. 

Nun geht es darum, wer genau zahlen muss, der 16-jährige oder die Eltern. Beide sind informiert, darum sollte das Thema erstmal unerheblich sein. Falls nichts passiert geht es eh zum Anwalt, der kann dann auch weitere Details klären.

Grüße,
.L

Hallo!

Also ich habe das Problem anders aufgefasst. Die Frage stellt sich nach den Angaben der UP eigentlich dahingehend, ob X (wissentlich oder unwissentlich) die Unwahrheit sagt, denn X behauptet, Y habe sein Motorrad umgeworfen. Der Sachverständige hingegen sagt, Y habe das Motorrad nicht umgeworfen. Also liegt entweder der SV falsch oder X falsch. Das ist im Prinzip eine Beweisfrage hinsichtlich des tatsächlichen Herganges

So hätte ich das jedenfalls verstanden

Gruß
Tom

Hallo

Also ich habe das Problem anders aufgefasst. Die Frage stellt
sich nach den Angaben der UP eigentlich dahingehend, ob X
(wissentlich oder unwissentlich) die Unwahrheit sagt, denn X
behauptet, Y habe sein Motorrad umgeworfen. Der
Sachverständige hingegen sagt, Y habe das Motorrad nicht
umgeworfen. Also liegt entweder der SV falsch oder X falsch.

Das kann auch sein, da fehlen da wohl ein paar Informationen. Aber erstmal wird doch der Versicherungsnehmer eine Meldung mit Details abgeben, der Geschädigte kann oft ja nur wenig beitragen, er hat ja nichts gemacht, und wäre eher nur zufälliger Zeuge (steht leider nicht dabei, wo X beim Unfall war, bzw. was er gesehen hat).

Das Y garnichts gemacht hat kann ich mir nicht vorstellen, dann hätte die Versicherung erst gar keinen Gutachter geschickt und X hätte nicht gewusst, an wen er sich wenden muss.

Grüße,
.L

Hallo!

Wieso hätte die Versicherung dann keinen Gutachter geschickt? Das verstehe ich jetzt nicht.

Der typische Fall (jetzt unabhängig von diesem hier geschilderten) wäre eher der, dass X aus welchen Gründen auch immer nur vermutet, dass Y den Schaden verursacht hat, während Y dies bestreitet. Oder aber Y hat einen Schaden verursacht, der vorhandene Schaden ist aber ein Vorschaden. Oder aber Y hat gar keinen Schaden verursacht und X möchte den Schaden Y anhängen, weil X keine Vollkaskoversicherung hat. Nur leider hat er sich nicht damit auseinandergesetzt, dass Umfaller keine Schleifspuren machen, wie ein Sturz…so was wären Standardkonstellationen und natürlich liegt es nahe, dass da ein Gutachten eingeholt wird.

Abgesehen davon beim Motorrad: Umfaller oder Sturz…das ist z.B. so eine Standardfrage beim Schadensbild, die typischerweise geklärt werden muss

Gruß
Tom

Hallo,

also jetzt mal ganz sachlich ohne die bösen Versicherungen und abhängige Gutachter.

Ich würde mir die beiden 16 jährigen jetzt mal zu einem sehr ernsthaften Gespräch nach hause holen.

Wenn die bei der Version bleiben, und ich die auch für glaubwürdig halte, wird halt geklagt. Es gibt ggf. ein zweites Gutachten und ein Richter entscheidet.

Wenn die geflunkert haben, weil sich der eine auf die Nase gelegt hat (kann man i.ü. auch als Laie an den Kratzern ganz gut erkennen) ist die Zeit gekommen, den Kopf schön unter den Arm zu nehmen und die Sache aus der Welt zu bekommen:

  • Rechnung Gutachter bezahlen
  • kein weiterer Schriftwechsel
  • keine Anrufe

dann hoffen, dass i.S. Versicherungsbetrug nichts mehr kommt.

Gruß
tycoon

Hallo!

Was ist denn die Anspruchsgrundlage dafür, dass der Geschädigte die Rechnung des vom Haftpflichtversicherer bestellten Gutachters bezahlen soll?

1 Like

Hallo,

ich habe hier als Versicherungsmensch nur einen Tipp gegeben.

Es wäre mir bei Szenario 2 völlig egal, ob es eine Anspruchsgrundlage gibt.

Ich könnte mir als juristischer Laie aber durchaus vorstellen, dass ich mich schadensersatzpflichtig mache, wenn ich eine unberechtigte Forderung stelle.

Gruß
tycoon

Ich könnte mir als juristischer Laie aber durchaus vorstellen,
dass ich mich schadensersatzpflichtig mache, wenn ich eine
unberechtigte Forderung stelle.

Schön und gut, aber hier will der Versicherer ja Geld vom Geschädigten haben. Und da wir uns nicht im Bereich eines Verkehrsunfalls bewegen, frage ich mich, wie das Schuldverhältnis dazu konstruiert werden kann.

Hallo

Wieso hätte die Versicherung dann keinen Gutachter geschickt?
Das verstehe ich jetzt nicht.

Hm, vielleicht hab ich vorschnell aus eigener Erfahrung auf die Allgemeinheit geschlossen…

In Fällen in denen jemand einen durch uns verursachten Schaden gemeldet hat (egal ob KFZ oder sonstige Geräte) und wir der Versicherung glaubhaft mitteilten, dass wir das nicht waren, hat die Versicherung nichts weiter unternommen, für die war das erledigt.

Der typische Fall […]

Jupp, da hast du bestimmt recht, dass es der Versicherung genau um diese Fragen geht.

Grüße,
.L

Hallo,

aber wenn der Versicherer davon ausgeht, dass hier ein Betrugsversuch vorliegt wird dann der Geschädigte nicht zum „Schädiger“? (ggf. in Zusammenarbeit mit dem Versicherungsnehmer)

Gruß
tycoon