Es ist noch fraglich, ob es wirklich die Unterdrückung durch
den Mann war, oder doch eher die Bequemlichkeit der Frauen.
Wenn es denn reine Bequemlichkeit war, fragt sich doch, warum so viele Frauen so hart dafür gekämpft haben, dass sich diese Zustände ändern.
Allerdings klingt es für mich nicht sehr nach Bequemlichkeit, wenn in Deutschland
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bis 1957 eine Frau ohne Zustimmung ihres Ehemannes kein Konto eröffnen durfte
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bis 1958 der Mann über das in die Ehe eingebrachte Vermögen der Frau verfügen durfte
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bis 1959 der Mann die alleinige Entscheidungsgewalt in der Erziehung der gemeinsamen Kinder hatte
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1966 der Bundesgerichtshof feststellt, dass eine Frau ihren ehelichen Pflichten nur dann genügt, wenn sie nicht nur den Beischlaf zulässt, sondern sich dabei auch keinen Widerwillen dagegen anmerken lässt
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bis 1977 eine Frau ohne Zustimmung ihres Ehemanns nicht erwerbstätig sein durfte
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bis 1977 Ehen nur nach dem Schuldprinzip geschieden wurden und Frauen das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder verlieren konnten, wenn sie an dem Scheitern der Ehe „schuld“ waren*
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bis 1997 Vergewaltigung in der Ehe nicht strafbar war
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im Jahr 2000 ein Amtsgericht eine Kürzung des nachehelichen Unterhalts festlegte, weil die Frau ihrem Mann den Beischlaf verweigert hatte
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* Als meine Mutter sich Anfang der Siebziger von meinem Vater scheiden ließ, wurde sie mitschuldig gesprochen. Was hatte meine Mutter getan, um am Scheitern der Ehe mitschuldig zu sein? Sie hatte sich geweigert, ihrem den ganzen Tag zu Hause weilenden Gatten ein warmes Abendessen zu kochen, nachdem sie nach einem harten Arbeitstag nach Hause gekommen war. Und was hatte mein Vater getan, um mitschuldig am Scheitern der Ehe zu sein? Er hatte versucht, sie mit einem Bajonett zu erstechen.