Keine Tötung, aber als Messer-Macho-Tat als Urteil gerade aktuell:
In einem Supermarkt hatten zunächst der 14-Jährige und sein ein Jahr jüngerer Cousin eine Rauferei. Die 24-jährige, später angegriffene Frau wies die beiden Jungen darauf hin, dass sie sich benehmen sollten, zumal sich auch andere Kunden gestört fühlten. Daraufhin holten die Jungen der Anklage zufolge den 17 Jahre alten Bruder und schlugen dem Lebensgefährten der Frau zu dritt mehrfach mit der Faust ins Gesicht. Der 17-Jährige soll der Frau dann in den Bauch gestochen haben, als sie versuchte, den 14-Jährigen wegzuzerren. Anschließend soll er noch versucht haben, den Freund zu attackieren, der aber ausweichen konnte.
Frau erlitt lebensgefährliche Verletzungen
Die junge Frau erlitt bei dem Angriff .lebensgefährliche Verletzungen und lag anschließend tagelang im Koma. Der Messerstich verletzte Leber, Magen, Bauchspeicheldrüse, Niere und Darm. Ihrem Anwalt zufolge leidet sie auch psychisch unter den Folgen der Tat.
Zu einer Ausweisung des verurteilten Haupttäters in seine Heimat kommt es nicht automatisch. Die Behörden müssen zwischen dem Bleibeinteresse des möglicherweise gut integrierten Ausländers und dem Ausweisungsinteresse des Staates abwägen. Bei nach Jugendstrafrecht verurteilten Tätern entscheidet darüber später ein Jugendrichter.
6 jahre Haft der eine und der andere „eiapopeia“ vom Jugendrichter.
Guß
rakete