Wie kann ich ein Zeugnis anfechten ?

Hallo,

wie ist der Ablauf um ein Zeugnis anzufechten. Ich hab ein sehr schlechtes Zeugnis bekomme und würde jetzt erstmal ein Vorlage benutzen , in dem die jeweiligen Paragraphen drinstehen
Vorlage

Wie geht es dann weiter . Wie lange hat der Arbeitgeber zeit ein neues Zeugnis zu schreiben. Muss er reagieren ? Wann ist ein Rechtsanwalt notwendig.

Vielen Dank

Gruß

Hallo.
Es ist ja ein von Dir verfaßtes Anschreiben. D. h., alles liegt in Deiner Hand. Du legst die Frist fest, in der das Unternehmen ein neues Zeugnis verfassen muß. Die Frist solltest Du nach den Regeln der Vernunft ziemlich angemessen setzen. Du darfst es nicht nach einer Frist von einem Tag fordern z. B., dann wenig Chancen (aber in der Praxis kommt das nicht einmal in sogenannten Ausnahmefällen vor;… Ausnahmen „BESTÄTIGEN“ wie immer die Regel). Und Du kannst viel machen. Die Frage ist immer der Erfolg. Gruß, Urheberreste.

Was für ein Zeugnis? Reden wir von einem Arbeitszeugnis? Reden wir von Deutschland?

Und das weißt Du woher? Und ist das nachweislich ungerechtfertigt?

Jetzt halt doch erstmal den Ball flach :wink: Vermutlich bist Du nicht unglücklich, aus diesem Job weg zu sein - und möglicherweise geht’s Deinem Arbeitgeber genauso. Das heisst, möglicherweise lässt er mit sich reden. Das geht ganz gut, wenn Du ihm nen alternativen Zeugnisvorschlag schickst, den er bloss noch ausdrucken und formatieren muss. Wenn das nicht gelingt, dann kannste immer noch die großen Geschütze auffahren…

Eigentlich steht in der Vorlage nur ein Paragraph drin und dem wurde auch noch ein Inhalt angedichtet, der gar nicht existiert.
Die GewO spricht nicht von einem wohlwollendem Zeugnis.
Das ergibt sich nur aus der Rechtsprechung.

Im Prinzip ist es so:
Zunächst mal wird jedem ein durchschnittliches Zeugnis zugesprochen.
Da über 86% aller Zeugnis auf „gut“ oder „sehr gut“ zusammenfassbar sind, ist ein „gutes“ Zeugnis das neue „durchschnittlich“.
Will der AG etwas Schlechteres bescheinigen, trifft IHN die Beweislast.
Will der AN etwas Besseres als „gut“, so muss der AN beweisen, dass er wirklich besser war.

Soweit zum Rechtlichen.
Nun zum Sinn.

Dir wurde innerhalb der Probezeit gekündigt.
Du willst ein gutes Zeugnis.
Warum?
Jeder nicht ganz dämliche Chef weiß doch, dass ein gutes Zeugnis und eine Kündigung in der Probezeit eigentlich nicht zusammenpassen.
Und dann ruft man doch einfach mal den letzten AG an und fragt, was Sache war.
Von diesem Telefongespräch und den Inhalten wirst du nie etwas erfahren.

Wenn mir statt dessen jemand sagt, bei der alten Firma habe die Chemie einfach nicht gestimmt und man hätte selber bereits vorgehabt, zu kündigen, aber habe am Ende doch noch gehofft, dass die neuen Kollegen ihre Einstellung ändern würden, dann wäre das für mich eher verständlich, ebenso wäre es verständlich, wenn man mir dann kein Zeugnis vorlegen würde.

Ja Die Leistungen waren von den Bemühungen gekennzeichnet… ist wohl ne 6.
Da könnte man hier einen weiteres Thema aufmachen ob das nun gerechtfertigt ist.
Von Anfang an ist meine Vorgesetzte eine schwierige Person die Ihren Emotionen, Aggressionen Frustrationen und Launen freien Lauf lässt, wer Ihr auch gerade über den Weg läuft . Meine Position war regelrecht prädestiniert für einen Sündenbock. Klar gab es Fehler allerdings waren es hauptsächlich Fehler die an mangelnder Kommunikation mit Ihr Lagen, (Sie hatte meistens irgendwelche Erwartungen die Sie stillschweigend vorausgesetzt hat )klar war am ende ich Schuld. Immer schnell schnell zack zack muss alles gehen für Fragen leider keine Zeit.
Die Gespräche mit Ihr waren derartig unangenehm.
Ich hab das ganze nur mitgemacht da ich immer versucht habe viel Verständnis aufzubringen, da Sie vielerlei Verpflichtungen hatte als Uni-Prof und nebenbei noch ein umfangreiches Projekt zu leiten hatte, zudem hab ich Sie oftmals nicht gesehen da Sie außerhalb unterwegs war sonst hätte ich wohl gekündigt. Aber jetzt nochmal mir mit einem so schlechten Zeugnis mir meinen weiteren beruflichen Weg blockieren , ist zuviel des guten.
Und es ist definitiv schlechter als 2 also ist Sie wohl in der Rechnungspflichtig.

Wie kommst du darauf ? Das war die Anschlussstelle, die mich aufgrund dessen nicht übernommen haben da ich eine Leitungsfunktion übernehmen sollte die Sie mir nicht zugetraut haben. Da verlang ich gar kein Zeugnis

Sie oben ich möchte so gut es geht den persönlichen Kontakt vermeiden . Allerdings bin ich bereit die Fehler die Aufgetreten sind schriftlich zu entdröseln.

X_Strom meint nicht dich sondern, dass dein zukünftigen Arbeitgeber bei deinem ehemaligen anruft und fragt.

Schön, sowas dachte ich mir. Und magst Du auch was zu meinen anderen Fragen schreiben?

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Die Vorlage ist insofern falsch, als dass sie die falschen Paragraphen benennt. Der richtige Paragraph ist § 109 Abs. 1 GewO. Für Paragraphenreiter, wie die RA in dem verlinkten Mustertext eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Was hier wiederum Zweifel an der Sorgfalt dieses Mustertextes weckt.
Stell doch bitte einfach mal das komplette Zeugnis (natürlich mit geschwärzten persönlichen Daten) hier ein. Dann kann man weitersehen.

Soon

Hallo Seilon!

Das mag keine wohlwollende Formulierung sein - aber da du anscheinend nicht einmal weißt, dass ein Arbeitszeugnis nur im Ganzen beurteilbar ist, und nicht einzelne Abschnitte darauf, hast du anscheinend nicht viel Kenntnis über Arbeitszeugnisse.

Insofern empfehle ich dir, dein Zeugnis hier einzustellen (Namen geschwärzt, aber alle Daten bitte!), dann kann dir hier gesagt werden, welcher „Note“ es entspricht und wo die kritischen Stellen darin sind. Und wie es verbessert werden könnte und wie du es anstellst, das einzufordern.

Dass du deine Vorgesetzten so schlecht machst ist in meinen Augen keinen Hinweis auf einen einwandfreien Mitarbeiter. Insofern bin ich auch dein Zeugnis gespannt.

Gruß, Diva

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Wieso das denn, ich mache Sie nicht bewußt schlecht . Ich sag halt wie es war.

was heißt hier nicht einmal… natürlich weiß ich das …

[MOD X_Strom:
Hier war ein Scan vom Zeugnis.
Leider war der Name der ausstellenden Professorin so dünn geschwärzt, dass er lesbar war.
Daher habe ich das Bild löschen müssen.]

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Probezeit von einem Jahr? Möglich, aber eher selten. :wink:

Okay, damit können wir doch was anfangen :wink: Wenn auch abgetippt noch besser gewesen wäre, dann hätte man nämlich direkt reinkommentieren können.

Die erste Frage: sind Deine Aufgabengebiete korrekt und vollständig?

Und die zweite Frage: wie ist dieses Zeugnis in Deinen gesamten Lebenslauf einzuordnen? Wenn ich Deine Frage an anderer Stelle richtig erinnere, gab es eine lange Vorgeschichte und das ist weit und breit das einzige Arbeitszeugnis? [Ja, das ist wichtig, denn dann musst Du Dich auf dieses Werk verlassen - es wäre anders, wenn in einer Reihe „sehr guter“ Zeugnisse" ein „Ausrutscher“ dabei wäre]

Wie auch immer: gibt es schriftliche Belege für diese grottige Bewertung? Und ja, ich habe die lange Geschichte über die doofe Vorgesetzte gelesen - ich will wissen, ob es Protokolle von Mitarbeitergesprächen gibt? Abmahnungen? Vorfälle? Aktennotizen? Peinliche Pannen, die Dir passiert sind? [Nein, das musst Du hier gar nicht im Detail breit treten, mir ist nur wichtig, dass Du das für Dich ehrlich beantwortest.]

Oder im Gegenteil: kannst Du nachweisen, dass Du normal gute Leistungen gebracht hast. Dabei ist das „hast“ der Knackpunkt und nicht etwa „hättest können, wenn die doofe Prof-Ziege mal mehr Zeit für Deine Fragen gehabt hätte“. Kannst Du das nachweisen? Irgendwelche grandios organisierten Kongresse? Catering zum halben Preis und in doppelter Menge?

Denn jeder Anwalt wird solche Belege einfordern.

Formal fallen mir ein paar Kleinigkeiten auf:

  • wer unterschreibt?
  • das Datum sollte der letzte Arbeitstag sein
  • hattest Du keinen Kontakt zu Kunden? Projektpartnern? Kongressteilnehmern? Dann sollten die erwähnt werden…
  • die „Mitarbeiter_innen“ sind eine seeeeehr kreative Schreibweise, außerdem gehe ich nicht davon aus, dass Du „Untergebene“ hattest. Vermutlich sind „Kollegen und Kolleginnen“ gemeint?
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Nein, nicht möglich. Der § 622 BGB ist da sehr eindeutig.

Bei Arbeitsverhältnissen schon; ich hatte 3 Jahre Probezeit, es war aber auch ein Beamtenverhältnis.

Hallo,

ich habe da Inhalte einer anderen Anfrage von Seilon falsch interpretiert.
Ich dachte, es ginge um eine andere Anstellung.

okay hier das Arbeitszeugnis

Okay, das kommt defintiv auf mein Alltimefavouritesliste der schlechtesten Zeugnisse, die ich kenne :wink: Wobei ich mir gar nicht sicher bin, ob dieses Machwerk die Bedingungen eines qualifizierten Arbeitszeugnisses erfüllt. Ich sehe hier fast noch ein einfaches Zeugnis nach Satz 1 des § 109 Abs. 1 GewO.
Zur Einordnung hatte dir @Frau_Jana_Boemer schon eine wunderbare, ausführliche Antwort geschrieben.
Ob es sich lohnt, dieses Zeugnis anzufechten, ist fraglich. Wenn ich deine beiden letzten Fragen zusammennehme, komme ich (bitte, nur ich persönlich) zu dem Schluss, dass es da einige Geschichten gab, die du jetzt gerade unter den Tisch fallen lässt. Es ist mir vollkommen egal, wer du bist. Du solltest für dich besser beantworten können, was in den 14 Monaten gelaufen ist.
Für eine Führungskraft sind Hotelbuchungen, Getränkebestellungen und Ablage bestimmt nicht das tägliche Brot.

Soon

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Also soweit war das schon so. Ich hab allerdings es im meinem Lebenslauf so aufgeführt.

-vorbereitende Buchhaltung
-allgemeine Bürotätigkeit
-Führen umfangreicher Excel Listen für die Abrechnung des ERC Projektes
-Personalbudgeplanung
-Urlaubsplanung der Mitarbeiter
-Erstellen von Werkverträgen Hilfskraftvertrage
und Verträge für wissenschaftliche Mitarbeiter

  • Aufbereitung der Daten für eine Kostenübersicht
    -Korrespondenz mit ausländischen Mitarbeitern

so ähnlich würde es sich besser anhören.

Ich bin auf jeden Fall auf dieses Zeugnis angewiesen . Das war meine erste längere Arbeitsstelle. Davor die Zeugnise waren Praktika im allgemeine soweit ganz gut . Dann noch eine Arbeitsstelle wo das Zeugnis auch nicht so gut war und eine befristete Stelle wo das Zeugnis wieder ganz gut war.

Nein nichts mein e-mail Account wurde auch schon gelöscht . Nichts dergleichen dokumentiert . Es würde mein Wort gegen Ihres stehen .ich denke Sie hat auch nichts in der Hand.Wobei Sie die anderen Mitarbeiter bestimmt auf Ihrer Seite hat.
Deswegen bin ich ja wirklich gespannt was Sie den wirklich zu entgegnen hat.
Was kann ich machen. ?

Naja wenn es so schlecht ist wieso hat Sie mich dann nicht abgemahnt und gekündigt.