Wie kann man einem pädophilen eine falle

Wenn gegen einen Pädophilen ermittelt wurde und das Verfahren wurde nach §175 eingestellt weil die Person vorgewarnt wurde und somit Beweise vernichten konnte.
Die Einspruchsfrist gegen die Einstellung abgelaufen ist.
Welche Möglichkeiten gibt es diese Person doch noch zu überführen?
Ich glaube fest daran das diese Person irgendwann wieder „tätig“ wird!

Hallo!

wie kann man einem pädophilen eine falle …

Das Ansinnen ist einfach nur zum Kotzen!

Ich glaube fest daran…

Auch mit Glauben kann man nicht jeden Unfug rechtfertigen. Du setzt dich ganz übel ins Unrecht. Lass die Finger davon!

Gruß
Wolfgang

Hallo,

Du setzt dich ganz übel ins Unrecht.

Einem potentiellen Kriminellen eine „Falle“ zu stellen ist nicht per se „Unrecht“. In meinem Berufsumfeld ist das sogar gängige Praxis (Stichwort „Honeypot“).

Gruß

Anwar

Hi Anwar,

Einem potentiellen Kriminellen eine „Falle“ zu stellen ist nicht per se „Unrecht“. In meinem Berufsumfeld ist das sogar gängige Praxis (Stichwort „Honeypot“).

aber das ist Sache der Polizei. Wo kommen wir den dahin, wenn jeder seinen Nächsten nur aufgrund eines Verdachtes in die Falle lockt?

Charlie80

3 Like

Guten Abend!

Einem potentiellen Kriminellen eine „Falle“ zu stellen ist
nicht per se „Unrecht“. In meinem Berufsumfeld ist das sogar
gängige Praxis (Stichwort „Honeypot“).

Bei den erwähnten Praktiken geht es um Urheberrechtverletzungen, vorzugsweise bei Software. Verletzungen des Urheberrechts sind Antragsdelikte, die der Staatsanwalt nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt. Von daher bleibt den Rechteinhabern gar nichts anderes übrig, als die Rechtsverletzungen selbst aufzudecken.

Im Gegensatz dazu ist der sexuelle Missbrauch Minderjähriger ein Offizialdelikt. Dabei ist die Verfolgung der Straftäter jedenfalls nicht Angelegenheit eines selbsternannten Hilfssheriffs. Zudem ist dem Ursprungsposting zu entnehmen, dass die Strafverfolgungsbehörden durchaus tätig waren, der Fall abgeschlossen ist, aber die Sanktionen dem Schreiber nicht reichten. Da wird’s dann unappetitlich.

Gruß
Wolfgang

12 Like

Hallo,

ich teile Deine Meinung nicht ganz. Es ist ein brisantes Thema - gerade wenn es um Pädophilie geht.

Öffentliche Denunzierung auf blossem Verdacht ist kriminell. Da stimme ich Dir absolut zu.
Wenn ich aber einen begründeten Verdacht habe (mit anderen Worten: ich weiss es, es fehlen mir aber Beweise), dann ist die „Falle“ stellen ein durchaus sinnvolles Mittel einen Täter zu überführen, welches nicht nur von Unternehmern, sondern auch von Rechtsanwälten und der Polizei ganz legal genutzt wird.

Man sollte hierzu den Ausdruck „Falle stellen“ vielleicht klarer umgrenzen. Als Beispiel: Wenn in einem Büro ständig Geld fehlt und ich hege einen Verdacht, dann stelle ich erstmal eine „Testfalle“ auf indem ich Geld so deponiere, dass es entweder nicht erfasst wurde (zu viel in der Kasse) oder es „offen“ verdeckt liegen lasse, dabei achte, dass sonst niemand anderes die Gelegenheit hat dieses Geld an sich zu nehmen. Wenn dann das Geld weg ist, dann hat sich mein Verdacht für mich bestätigt. Das ist aber juristisch noch kein Beweis. Der lässt sich aber mit Hilfe von einem Zeugen in einem weiteren Versuch erbringen. Jetzt stellt sich vermutlich die moralische Frage, ob der Spruch „Gelegenheit macht Diebe“ zutrifft. Ist der Mitarbeiter erst durch die gebotene Gelegenheit zum Dieb geworden oder hat er vorher schon das Potential dazu gehabt?

Bei Pädophilen ist das eher klar. Sollte ich die Gelgenheit zum Sex mit Minderjährigen haben, würde ich sie nicht ergreifen, ja noch nicht einmal wahrnehmen, da ich nicht die entsprechende Neigung habe. Wenn aber ein Pädophiler die Gelegenheit bekommt und sich gecshützt fühlt, dann wird er in die Falle gehen. Für die Gesellschaft und insbesondere für die potenziellen Opfer ist es wertvoller diesen Menschen vor weiteren Taten zu überführen als darauf zu warten, dass etwas passiert.
Wie so eine „Falle“ genau aussehen soll, weiss ich nicht. Es gab mal eine sehr umstrittene TV-Sendung darüber.

Ich habe es mal aber erlebt, dass jemand überführt wurde und ich war sehr geschockt, da ich die Person kannte. Ich ziehe aber meinen Hut vor den Menschen, die den Mut hatten zum Schutz der Kinder „Spionagearbeit“ zu betreiben. Man sollte hierbei absolute Diskretion bewahren, im Falle, dass man doch daneben lag - vor der betreffenden Person ebenso wie vor dem unmittelbaren Umfeld. Das darf niemand mitbekommen.

Lange Finger kann man sicher durch Strafe kürzen, aber Pädophilie ist eine Veranlagung, die man nicht durch Strafe verschwinden lassen kann - man kann nur die Kinder schützen indem man ihn von den Kindern fern hält. Diese System funktioniert leider nicht, weil es dazu kein Gesetz gibt.

Viele Grüße

Hallo,

weil die Polizei bei Verdacht nicht tätig wird - manche Dinge gehen eben nur verdeckt und das ist nicht Aufgabe der Polizei.

Viele Grüße

Guten Abend,

In meinem Berufsumfeld ist das sogar gängige Praxis (Stichwort „Honeypot“).

aber das ist Sache der Polizei.

Hmm, es soll Sache der Polizei sein auf unseren Servern einen Honeypot zu installieren? Glaube ich kaum.

Gruß

Anwar

Wenn gegen einen Pädophilen ermittelt wurde und das Verfahren
wurde nach §175 eingestellt weil die Person vorgewarnt wurde
und somit Beweise vernichten konnte.
Die Einspruchsfrist gegen die Einstellung abgelaufen ist.

Glaube ich gerne. Seit 1994 allerspätestens: http://de.wikipedia.org/wiki/%C2%A7_175

Welche Möglichkeiten gibt es diese Person doch noch zu
überführen?

Doch noch überführen des im eingestellten Verfahren behandelten Vergehens:
http://www.gesetze-im-internet.de/stpo/__362.html

Ansonsten weiss ich nicht, wie du das meinst. Erzähl doch mal. Rechtsstaatliche Mittel ausserhalb der massiven Verletzung von Persönlichkeitsrechten dessen, von dem irgendjemand glaubt , er könne eventuell wieder tätig werden, wollen mir grad nicht einfallen.

Gibt der gab es denn eigentlich in diesem Verfahren handfeste evidenzbasierte Hinweise, dass „vorgewarnt“ und „Beweise vernichtet“ wurden und von wem? Oder ist das auch nur Glaube?

Auch Guten Abend,

gängige Praxis (Stichwort „Honeypot“).

Bei den erwähnten Praktiken geht es um
Urheberrechtverletzungen, vorzugsweise bei Software.

Nein! Honeypots werden hauptsächlich zur Abwendung von Hackerangriffen genutzt. Die Urheberrechtsindustrie bedient sich zwar eines ähnlichen Systems, aber das ist nicht die Hauptnutzung.

Im Gegensatz dazu ist der sexuelle Missbrauch Minderjähriger
ein Offizialdelikt.

Hacking ist auch ein Offizialdelikt, der von dir vermutete Gegensatz existiert hier nicht.

Dabei ist die Verfolgung der Straftäter
jedenfalls nicht Angelegenheit eines selbsternannten
Hilfssheriffs.

Solange wir keine effektive Überwachung des Internets haben (was wir wohl gar nicht wollen), kann nur der Betroffene selbst versuchen die Daten für einen Anfangsverdacht zu beschaffen.

Zudem ist dem Ursprungsposting zu entnehmen,
dass die Strafverfolgungsbehörden durchaus tätig waren, der
Fall abgeschlossen ist, aber die Sanktionen dem Schreiber
nicht reichten. Da wird’s dann unappetitlich.

Deiner Meinung nach. Die darfst du gerne haben. Tatsächlich ist da, im Gegensatz zu deiner Behauptung, aber nichts grundsätzlich Verbotenes dran. Ich gebe dir Recht, wenn du sagst, dass man sich da auf rechtlich sehr heikles Gebiet begibt. Aber wenn man weiß, was man tut, dann sehe ich da juristisch keine Probleme.

Ist beim Honeypot übrigens ähnlich, da werden zum Teil Dinge erfasst, die man eben NUR zur Abwehr einer Straftat erfassen darf, da man sonst gegen den Datenschutz verstoßen würde. Trotzdem würde kein Sicherheitsexperte von einem Honeypot abraten, weil der „unappetitlich“ sei.

Gruß

Anwar

Hallo,

ja und ich habe genau gesehen,wie er über den Dorfteich geflogen ist…

Menno…geht es eigentlich noch ??..

Hallo,

Und wie Kriminell ist der „Fallensteller“ ??..

Dazu darf ich nur einmal an die aktuelle Sachlage bezüglich der
sogenannten
Zwickauer Terrorzelle
erinnern…

es kommen immer mehr Ungereimtheiten ans Licht…

-12 Verfassungs-Schutz Spitzel dort im Einsatz…
-Akten vernichtet

Da stellt sich doch die Frage,wer ist WIRKLICH Täter ???

Menno…geht es eigentlich noch ??..

Menno… hier geht’s vielleicht um Wissen und nicht um eure subjektive Einschätzung einer Situation, von der man praktisch nichts weiß.

Daher: Einfach mal Dieter Nuhr.

  • Anwar

Guten Tag, also die Sache liegt jetzt ca. 6 Jahre zurück und ich glaube fest daran das ein Sexualtäter, in diesem Fall ein Pädophiler, nicht einfach aufhören kann und sich nach so langer Zeit in Sicherheit wiegt.

Desweiteren denke ich das diese Sicherheit durch die einstellung des Verfahrens damals gestärkt wird.

Im konkreten Fall hat der Täter (Ehemann der Patentante) meine damals 5 jährige Tochter sexuell mißbraucht.
Körperlicher Schaden wurde ihr nicht zugeführt, allerdings mußte sie gewisse Dinge an ihm tun.

Sowohl der Kinderarzt als auch eine Psychologin von Silberdistel, die ich damals konsultierte, haben deutlich gemacht, das ein fünfjähriges Kind in solch einem Fsll nicht lügt!

Diese Sache wurde damals quasi vertuscht!
Auch hat die Staatsanwältin gewisse Dinge versäumt.
So z. B. wurde diese Psychologin trotz Entbindung von der Schweigepflicht niemals befragt.
Andernfalls wäre bei einer Befragung der Patentante durch diese Psychologin ein extremer Widerspruch in deren Aussage aufgefallen.
Der Täter wurde damals mittels seiner Frau und meiner Exfrau, der besten Freundin der Ehefrau, vorgewarnt und so Beweise (Kinderpornografisches Material auf Speichermedien) die es laut meiner Tochter dort gegeben hat vernichtet.

Das Verfahren wurde dann nach §175 eingestellt.

Obwohl diese Sache jetzt solange her ist wache ich, in letzter Zeit verstärkt, Nachts auf und diese Sache kommt immer wieder in mir hoch, so das ich kaum wieder einschlafen kann und auch am Tag keine Ruhe mehr finde.

Selbstverständlich habe ich nicht vor Selbstjustiz zu üben.
Das so etwas keinen Sinn macht wurde mir schon von dem damals zuständigen Kripobeamten deutlich gemacht.
Allerdings suche ich noch immer eine „LEGALE“ Möglichkeit diesen Täter irgendwie zu überführen und der Justiz überantworten zu können.

Es ist für mich einfach unerträglich zu wissen das hier die Justiz bisher versagt hat.

Irgendein Schwachgeist hat hier geantwortet das er es zum Kotzen findet wenn man so etwas weiterverfolgen möchte.

Dieser geistige Pflegefall möchte sich doch bitte einmal in meine Lage versetzen.
Allerdings fehlt ihm hierzu wohl jegliche emotionale Intelligenz.

Wer weiß Rat? Allerdings wirklich ausdrücklich auf legalem Weg!!!

Gruß Charly

Hallo,

wenn ein Verfahren gegen einen Pädophilen, aus welchen Gründen auch immer, eingestellt wurde, so heisst das nicht unbedingt, dass derjenige aus dem Focus der Polizei verschwunden ist.
Man kann durchaus davon ausgehen, dass bei einer derartigen Sachlage weiter ermittelt wird, denn deine Überlegungen sind sicher nicht nur auf dich beschränkt.

Gruss

Iru

Hallo,

Wenn gegen einen Pädophilen ermittelt wurde und das Verfahren
wurde nach §175 eingestellt weil die Person vorgewarnt wurde
und somit Beweise vernichten konnte.
Die Einspruchsfrist gegen die Einstellung abgelaufen ist.

Glaube ich gerne. Seit 1994 allerspätestens:
http://de.wikipedia.org/wiki/%C2%A7_175

Eingestellt wird nach der Strafprozessordnung. Was du verlinkt hast ist ein (ehemaliger) Paragraph des Strafgesetzbuches. Wie man für so einen Stuss auch noch Sterne kriegen kann, ist mir ein Rätsel.

  • Anwar
2 Like

Sowohl der Kinderarzt als auch eine Psychologin von
Silberdistel, die ich damals konsultierte, haben deutlich
gemacht, das ein fünfjähriges Kind in solch einem Fsll nicht
lügt!

Dir sind die Wormser Prozesse ein Begriff?
http://de.wikipedia.org/wiki/Wormser_Prozesse

9 Like

Die Einspruchsfrist gegen die Einstellung abgelaufen ist.

Glaube ich gerne. Seit 1994 allerspätestens:
http://de.wikipedia.org/wiki/%C2%A7_175

Eingestellt wird nach der Strafprozessordnung. Was du verlinkt
hast ist ein (ehemaliger) Paragraph des Strafgesetzbuches.

Ich verlinkte dieses, weil die Einstellung eines Strafprozesses aufgrund §175 seit 1994 ausserhalb des Bereichs des Möglichen liegen muss, weil…, ach vergiss es einfach. Fixe Idee von dir, nicht? Jemand, der des Lesens mächtig ist, wird es verstanden haben.

Wie
man für so einen Stuss auch noch Sterne kriegen kann, ist mir
ein Rätsel.

*Köpfchentätschel* Guck, armes Hascherl, jetzt kriegst du eben auch einen von mir. Kannst dir also den Schaum weder aus den Mundwinkeln wischen. alles wieder gut.

5 Like

Hi,

Da stellt sich doch die Frage,wer ist WIRKLICH Täter?

Ganz klar: Der Verfassungsschutz ist von Rechtsradikalen infiltriert. Nicht umgekehrt.

Gruß S

2 Like

Hallo

Einem potentiellen Kriminellen eine „Falle“ zu stellen ist
nicht per se „Unrecht“. In meinem Berufsumfeld ist das sogar
gängige Praxis (Stichwort „Honeypot“).

Ein Honeypot ist schon etwas anderes als hier geplant.
Ein Honeypot zeichnet Daten eines existierenden oder in direkter Vorbereitung befindlichen Angriffs auf (oder versucht den Angriff von wichtigen Systemen auf den Honeypot zu ziehen), während hier geplant ist jemanden zu einer (neuen) Straftat anzustiften.

Gruß, DW.

1 Like