Wie kommt ein Richter eigentlich zu dieser Urteilsfindung?

Nach Tod von 96-Spieler: Unfallfahrer bekommt Bewährungsstrafe
In der Urteilsbegründung heißt es, Alkoholkonsum sei die einzige mögliche Erklärung für den Fahrfehler gewesen.
In der Urteilsbegründung heißt es, Alkoholkonsum sei die einzige mögliche Erklärung für den Fahrfehler gewesen.
(Foto: picture alliance / dpa)

Neun Monate nach dem Tod des Hannover-96-Jungprofis Niklas Feierabend und zwei weiterer Teenager bei einem Autounfall ist der Fahrer zu einer Gefängnisstrafe auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Hannover verurteilte den 22-Jährigen wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und Fahrens unter Alkoholeinfluss zu einem Jahr und acht Monaten Haftstrafe, die ausgesetzt wird.

Der junge Mann hatte nach Überzeugung des Gerichts mindestens 1,12 Promille Alkohol im Blut, als er mit seinem Wagen am frühen Morgen des 1. Mai 2016 bei Pattensen gegen einen Baum fuhr. Der junge Mann war auf der Landstraße nicht mit überhöhter Geschwindigkeit unterwegs.
Die einzige mögliche Erklärung für seinen Fahrfehler sei der Alkoholkonsum gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung, wie ein Gerichtssprecher erläuterte.
Alle Beteiligten hatten zusammen den 19. Geburtstag des Fußballers Niklas Feierabend gefeiert. Nach Aussage seines Verteidigers hatte der 22-Jährige Bier getrunken, sich bei der Abfahrt aber wieder fahrtüchtig gefühlt.

Quelle: ntv
Der fährt besoffen 3 junge Menschen tot und kommt mit einer lächerlichen Bewährungssstrafe davon, saß da sein Vater auf der Richterbank?
Hoffentlich geht die Staatsanwaltschaft in Revision!
ramses90

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Das ist aber komisch. „… nach Überzeugung des Gerichts mindestens 1,12 Promille Alkohol …“. Normalerweise müßte da stehen: "nach Messung 1,12 Promille Alkohol … ".
Laut „Überzeugung“ ein Wert bis auf die zweite Stelle nach dem Komma??

Es ist offenbar (ich kenne den Fall nicht) keine Blutprobe nach dem Unfall genommen worden. Man hat den BAK-Wert nachträglich durch einen Gutachter berechnen lassen, anhand der körperlichen Daten des Fahrers und dem zugestandenen Alkoholkonsum (Art und Menge, Zeit der Einnahme, Zeit des Unfalls)
Und deshalb "… mindestens 1,12 Promille BAK ".

Hi.

Ja, das Urteil (meinetwegen mit dem Gesetz vereinbar) ist ein schlechter Witz. Mich würde interessieren, ob der Richter beim Verkünden des Urteils den Eltern/Angehörigen in die Augen schauen konnte.
Solche Urteile machen fassungslos, zumal die Entscheidung auch anders hätte ausfallen können/müssen.
Unglaublich.

Vergleich doch mal dieses Urteil mit anderen, die wegen fahrlässiger Tötung ergangen sind. Ich kann nicht erkennen, was hier nun besonders daneben liegen soll.
Und ob eine Kurzmeldung in der Presse ohne bekannte Urteilsbegündung überhaupt irgendwas zeigen kann außer der Uninformiertheit des Schreibers möchte ich ohnehin bezweifeln.

Schon mal darüber nachgedacht, dass alle am Unfall Beteiligten wussten, wie es dem Fahrer geht und sehenden Auges die Gefahr auf sich nahmen? Schon mal darüber nachgedacht, dass durchaus einer der Beteiligten den Fahrer abgelenkt haben könnte? Oder dass keineswegs BEWIESEN wurde, dass äußere Einflüsse nicht vorlagen?

Aber es ist natürlich für den Stammtisch viel schöner und einfacher, bei jedem Urteil nach der Höchststrafe zu schreien. Man ist ja schließlich ein sehr viel besserer Richter als der, der dieses skandalöse Urteil gefällt hat. Und man weiß ja auch sehr viel besser, was genau passiert ist.

Nur das einer der Gutachter diesen Unfall ausdrücklich als „nicht alkoholtypisch“ beschrieben hat, und Du selbst zitierst, dass der Fahrer nicht mit überhöhter Geschwindigkeit (was ein klassisches Anzeichen für einen alkoholtypischen Unfall wäre) unterwegs war. Ganz abgesehen davon, dass niemand aus dem Unfallfahrzeug Erhellendes zu den konkreten Umständen mitteilen konnte, woraus man eine besondere Risikobereitschaft des Fahrers hätte ableiten können.

Du unterliegst hier dem Fehler, der sich auch massiv durch die Unfallstatistiken zieht, und der von unseren Politikern auch immer wieder und zu gerne genutzt wird, um niedrigere Promillewerte und höhere Strafen (die haushaltstechnisch sauber einkalkuliert werden) zu begründen.

Ja, es gibt einerseits ausschließlich alkoholbedingte Unfälle, und mit denen muss man sich angemessen beschäftigen. Es gibt aber auch genug Unfälle, bei denen Alkohol einen mehr oder weniger großen Mitanteil hatte, und es gibt Unfälle, die auch vollkommen unabhängig von einer Alkoholisierung stattgefunden hätten. Zudem ist zwischen dem kleinen Parkrempler und dem Unfallgeschehen zu differenzieren, bei dem es zu massiven Folgen wie Toten, Schwerverletzten und erheblichen Sachschäden kommt. Aber all diese Unfälle landen als „Alkohol-Unfälle“ in der Statistik, und damit auch im Bewusstsein der Bevölkerung, die daher davon ausgeht, dass in einer viel größeren Zahl, als dies tatsächlich der Fall ist, sturzbetrunkene Fahrer mit Höchstgeschwindigkeit quer über die Straßen schleudern, und alles niedermähen, was im Weg steht.

Bei der Unfallursache „überhöhte Geschwindigkeit“ sieht dies übrigens auch nicht anders aus. Da wird auch nicht lange gefragt, ob eine minimale Überschreitung tatsächlich einen mehr oder weniger großen Anteil hatte, sondern wird stur das Label „Raser“ vergeben.

Was den konkreten Fall betrifft, ist der Fahrer zudem bislang weder im Straßenverkehr noch strafrechtlich auffällig gewesen. Er zeigt sich reumütig, hat sich bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt, und ist selbst durch die Unfallfolgen massiv belastet. All dies hat übrigens die Nebenklage (also die Anwälte der Opferfamilien) veranlasst, auch keine höhere Strafe zu fordern!

Ganz abgesehen davon bewegen sich Verkehrsunfälle mit Todesfolge ganz regelmäßig im Bereich mittlerer bis hoher Bewährungsstraften. Da liegt dieser Fall bei Alkoholisierung, aber nicht alkoholtypischem Unfallgeschehen vollkommen im Rahmen.

Ja, konnte er ganz sicher vollkommen problemlos. Denn die Anwälte der Nebenklage (Opferfamilien) haben selbst keine höhere Strafe gefordert.

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Auch wenn ein Gutachten da ist, muss das Gericht vom Inhalt überzeugt sein.

In Akte 2/17 bei Sat1 war auch wieder ein unglaublicher Raser–mord–unfall.
Der vorbestrafte Dreckskerl kam wieder mit einer Bewährungsstrafe davon. Obwohl bekannt war, dass er sich Drogen reinzieht, wurde das beim Urteil nicht berücksichtigt. Er hätte eine günstige Sozialpronose.
Wie sozial der Schuft ist, erkennt man unschwer aus dem „Interview“ entnehmen, was man mit ihm führen wollte. Sind die Richter so doof oder wurden sie nur bedroht?


Gruß
rakete

Als Autofahrer bedienst du eine potenziell tödliche Maschine.

Ein Fehler - und Menschen sterben.

Bestraft wird hier nicht passend zu den Folgen, sondern passend zur individuellen Schuld.
Bist du selber Autofahrer? DU und ICH können beide noch heute durch ein Augenblicksversagen einen Unfall verursachen, bei dem eine Familie ausgelöscht wird. Denk mal drüber nach.

Du unterstellst hier damit aber, dass wir alle im Suff autofahrend auf Deutschlands Straßen unterwegs sind und darüber solltest Du dann auch mal nachdenken! ramses90

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Und das sagt Dir nicht vielleicht irgendetwas?

Das ist ein WERBESENDER! Der will gar nicht informieren. Und macht es deshalb auch nicht.

Aus den Fingern gesogen und geschauspielert ist da auf den ersten Blick nichts. Was soll da da nicht stimmen.?
Gruß
rakete

Prüf es doch mal nach. Schau in die Gerichtsdatenbank ob es so ein Urteil gibt. Wie die Urteilsbegründung lautet.
Wie kommst Du darauf, dass das in irgendeiner Weise echte Fälle sind, die tatsächlich genau so abgelaufen sind?

Ich glaube du verwechselst die Inhalte von Magazinsendungen wie Akte bzw. Spiegel TV mit Laienschauspielen aus dem Nachmittagsprogramm wie z.B: „Auf Streife“ und „Blaulicht-Report“.

Ich glaube nicht an die Existenz wirklicher Lügenpresse.

Gruß
rakete




und eine Gedenk-Seite für das Opfer

Und hier das Verfahren.
http://www.landgericht-verden.niedersachsen.de/aktuelles/pressemitteilungen/pressemitteilungen-des-landgerichts-verden-134834.html
Gruß
rakete

Du bringst hier als ‚Beweis‘ allen Ernstes dreimal die Blödzeitung mit unheimlich fundierter Hintergrundinformation und eine garantiert unabhängige Trauerseite und dazu dann statt eines Urteils mit Begründung eine Pressemitteilung, dass ein Prozess stattfindet? Und dann erzählst du auch noch

Unglaublich.

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Nur weil dir die Medien nicht passen, sind die Fälle doch nicht frei erfunden. Den Beweis bleibst du schuldig.
Gruß
rakete

Keine Ahnung, warum man immer Einzelfälle heranziehen muß, um etwas grundsätzliches zu belegen. Eigentlich funktioniert das nämlich genau anders herum (ein Einzelfall widerlegt eine als allgemeingültig aufgestellte Theorie).

Was diesen Fall angeht:
Das erste Verfahren endete mit einem Urteil von 2 Jahren und vier Monaten. Dagegen legten beide Parteien Rechtsmittel ein. Das Verfahren in der nächsthöheren Instanz endete mit einem Urteil auf ein Jahr und acht Monaten, das zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Hiergegen wurden keine Rechtsmittel eingelegt - auch nicht durch die Nebenklägerin (= Mutter der Getöteten). Nach eigenem Bekunden wegen der geringen Erfolgsaussichten, nach den Schlagzeilen zu urteilen (auch) mangels finanzieller Mittel. Nun denn.

Interessant finde ich immer wieder, daß Außenstehende, die keine Minute im Gerichtssaal waren, die die Akten und Gutachten nicht kennen, sich anmaßen, einen Sachverhalt (inkl. Prognose für den Täter (übrigens ein sechsfacher Vater)) besser beurteilen zu können als das Gericht.

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Das habe ich auch nirgends behauptet. Ich habe nur gesagt: Du hast genau KEINE AHNUNG, was im Prozess abgelaufen ist. Du hast KEINE AHNUNG was in der Urteilsbegründung steht. Ergo hast Du auch GENAU GAR KEIN RECHT irgendwas daran zu kritisieren.

Genausowenig wie Deine Unterhaltungssendung. Oder die Blödzeitung. Oder was auch sonst Du als ‚Informationsquelle‘ hier zu verkaufen suchst. Was Du hier betreibst nennt man ‚postfaktisch‘!

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