Wie meldet man einen selbstverschuldeten Schaden richtig bei der Haftpflichtversicherung?

Hallo,

wenn jemand mit einem Fahrrad einen Auffahrunfall mit einem Auto verursacht und als Schuldiger klar in Frage kommt, sollte man das in der Vorfallbeschreibung gegenüber seiner Haftpflichtversicherung auch schon klar äußern?

Es geht nur um einen Bagatellschaden ohne Personenschäden. Ich lese häufiger im „Netz“, daß man das nicht sollte. Ist das so? Warum, wenn der Fall klar ist?

Ziel ist, daß der Autofahrer sein Geld für die Reparatur von der Versicherung bezahlt bekommt (zw. 50 und 500 EUR). Bedenken habe ich, daß ein Schuldeingeständnis als grobe Fahrlässigkeit ausgelegt werden könnte und die eigene Versicherung die Zahlung verweigert oder daß man den Versicherungsschutz verliert. Ein Prozeß soll vermieden werden. Für den Schaden am Rad würde der Unfallverursacher keine Ansprüche an die gegenerische Versicherung stellen.

Wie formuliert man sowas am geschicktesten? Oder muß die private Haftpflichtversicherung (Schäden als Radfahrer ist mitversichert) den Schaden des unschuldig geschädigten Autofahrers einfach nur zahlen, wenn die Schuld vom Radfahrer eingstanden wird?

Ich kenne mich damit zu wenig aus, weiß aber, daß die Versicherung sich gerne etwas ausdenkt, um nicht zahlen zu müssen.

Wer kann helfen und ein bischen Licht ins Dunkel bringen?

fragt dankend sunshine

Gegenüber Deiner Haftpflicht kannst Du mit Offenheit nichts verkehrt machen. Wenn, dann ist davon die Rede, gegenüber Polizei oder Unfallgegner kein Schuldeingeständnis voreilig zu unterschreiben, da die Schuldfrage oftmals nicht in der Situation überblickt werden kann.

Danke libor,

sollten dann zur Sicherheit, falls die Schuld doch nur zu 70 oder 80% beim Radfahrer liegt, die Radschäden als Schadenfall bei der gegnerischen Seite angemeldet werden? Oder kann man das später immer noch tun? Wenn dann nur 20/30% der Repartursumme anerkannt werden, lohnt sich der Aufwand nicht.

sunshine

Wie kamt ihr zu der Einschätzung, der Fahrradfahrer sei Schuld? In vielen Fällen ist man da sehr überrascht.

Als Autofahrer meldet man seiner Haftplicht eigentlich immer den Vorfall vorsorglich, wenn ein Fahrradfahrer involviert ist oder die Situation nicht wirklich eindeutig ist.

Deine Formulierung „mit Fahrrad Auffahrunfall mit Auto verursacht“ klingt irgendwie komisch. Wenn der FFahrer hinten auffuhr, dann schreibt man das. Ist das Auto dem FFahrer am Ende aufgefahren?

Noch mal einfach :

Man meldet der Privathaftpflicht-VS allein die Tatsache „Ich habe einen Unfall verursacht“.
Dann kommt ein Meldebogen den man ausfüllen soll.
Dann läuft die Sache.
VS setzt sich mit dem Unfallgegner in Kontakt, alles weitere läuft über die VS.
Du musst Dich vom nichts kümmern.

Du musst weder Quoten der Haftung ( sag mal !) angeben, noch Schuldfragen und sonst etwas.

Selbst wenn es Streit um die Haftungsfrage oder schadenshöhe gäbe, so würde Dich die VS dann anwaltlich vertreten, das ist in der VS mit enthalten.

MfG
duck313

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Meinst du so?

Dann macht eine Selbstanzeige bei der Polizei Sinn.

Danke duck313, mir geht´s nur darum, daß die VS meine Aussagen nicht gegen mich verwendet. Ich muß ja den Tathergang beschreiben. Ich werde dies nun ohne Interpretation tun. Aber zum besseren Verständnis nochmal die Situation in aller Kürze:

Radfahrer fährt auf Gehweg entgegen der Fahrtrichtung, weil der Radweg für ca. 200m unterbrochen ist. Der Gehweg ist schmal und da sind auch Fußgänger. Links steht ein Bürohaus mit Tiefgarage. Aus der fährt langsam ein Auto heraus und bleibt stehen. Der Fahrer schaut sich nach allen Seiten um, um zu checken, ob er auf die Fahrbahn fahren kann, die übrigens dreispurig ist (Innenstadt). Der Fahrradfahrer denkt, daß der Autofahrer ihn sieht und daß eh zuviel Verkehr ist, um auf die Fahrbahn zu gelangen und versuicht schnell vorne am Auto vorbeizuhuschen. Der gibt aber in diesem Moment Gas und peng erwischt mit der Schnauze den Fahrradfahrer seitlich voll, sodaß der mit dem Rad auf die Straße kippt. Das war´s auch schon.

Beide waren vorsichtig. Der Fahrradfahrer vielleicht etwas forsch. Es ist einfach dumm gelaufen

Wenn die VS dich auffordert den Unfallhergang zu schildern, dann musst Du es eben genauso beschreiben.

Was wäre denn die Alternative ? Du kannst auch dem PKW den Schaden aus deinem Portemonnaie bezahlen so der überhaupt Ansprüche stellt. Auch dann ist der Fall erledigt.

Du brauchst nichts zu befürchten, in solchen Fällen kommt immer eine Aufteilung der Haftung. Allein der PKW haftet doch aus dem Betriebsrisiko heraus. Zusätzlich wird man ihm (auch bei Radler gegen die Fahrtrichtung) Unaufmerksamkeit vorwerfen.
Denn er muss ja auf Passanten und Radler achten, wie kann man da einen übersehen ?
Ob der Radler ganz aus der Mitschuld heraus ist, mag ich nicht beurteilen.

Aber einen Nachteil kann ich nicht sehen. Die VS kann die Haftung nur in ganz wenigen Fällen verweigern (bzw. haftet sie ja immer, nimmt ´nur Regress beim Kunden in der im Vertrag/AGB genannten Höhe)- das wäre bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Beides ist hier nicht erkennbar.

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Danke Duck313!

Das beruhigt mich schon mal. Ich bin auch davon ausgegangen, daß ich Schuld hab, weil ich ja auf dem Gehweg gefahren bin. aber da waren ja auch Fußgänger, die in beide Richtungen laufen. Die kann er ja auch nicht einfach so umnieten. Ich denke, wir waren beide etwas draufgängerisch. Ich wollte schnell vorbei und er schnell auf die Fahrbahn. Er war sonst sehr nett und hat sich nach meinem Befinden erkundigt, will aber auch, daß ich zugebe Schuld zu haben. Das sehe ich jetzt mit, ein, zwei Tagen Abstand etwas anders. Weil er ja auch aufpassen muß. Aber ich will keinen Streit.
Für mich ist nur die Frage, ob ich zur Sicherheit, wenn ich doch nicht die Alleinschuld bekomme, meinen Schaden am Fahrrad geltend machen sollte. Bisher dachte ich, wenn ich eh Schuld bin, muß ich´s eh bezahlen und der Schaden ist auch größer als gedacht. Da ich wenig Geld habe, wäre ich schon froh, wenn wenigstens ein Teil der Reparaturkosten übernommen würden. Sollte ich das jetzt machen oder kann ich das auch noch tun, wenn klar ist, wer Schuld am Unfall hatte. Oder ist es dann zu spät?

Lieben Gruß sunshine

Wahrscheinlich könnte ich sogar Schmerzengeld verlangen. Aber das muß ja nicht sein.

Hallo!

Ansprüche am Eigenschaden Fahrrad muss man gleich stellen, an die Autoversicherung. Am besten Du ermittelst bereits selbst die Reparaturkosten. Also Werkstattrechnung oder gekaufte Ersatzteile wenn Du es selbst repariert hast.
Ich nehme nicht an, dass sich ein Sachverständiger das Rad anschauen wird.

Zum Schmerzensgeld müsstest Du dich bei einem Anwalt beraten und vertreten lassen. Das ist bei Personenschaden immer angeraten ! Die Kosten übernimmt immer die gegnerische VS (Achtung : allerdings bei Haftungsteilung nicht alles !)
Wenn Du nicht mehr als einen Schreck von dem Sturz erlitten hast, keine Schrammen oder gar Schlimmers, dann würde ich das gar nicht fordern.
Musst du aber wissen.

Du hast ja das Kennzeichen (das reicht schon, Kontaktaufnahme über den zentralruf der Schadensversicherer)) vielleicht ja auch mehr, weil du mit dem PKW-Fahrer gesprochen und Daten ausgetauscht hattest.

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Hallo duck, ja, ich glaube, das mit dem Schmerzensgeld lasse ich. Bin froh, wenn ich nichts zahlen muß aus eigener Tasche. Und mit dem Fahrrad mal überlegen. Fotos habe ich sicherheitshalber gemacht. Besten Dank für Deine ausführlichen Antworten! Toll, daß es dieses Portal gibt und so hilfreiche Menschen wie Du und libor. :smile:
LG sunshine

Das kommt auf den Einzelfall an:

http://www.verkehrslexikon.de/Module/RadfahrerUnfaelle.php#800

Hier sind einige uneinheitliche Urteile zu finden in der Konstellation „erwachsener Radfahrer fährt verbotswidrig auf dem Gehweg und kollidiert mit einem vorwärts aus einer Ausfahrt fahrendem Auto“.

Da die Rechtsprechung sehr auf den Einzelfall ankommt, bedeutet eine Geltendmachung deiner Schäden mit hoher Wahrscheinlichkeit, dass es zu einem Rechtstreit kommt.

Da dein Schaden meines Wissens wie jeder Anspruch erst nach drei Jahren verjährt, würde ich zunächst mal der eigenen privaten Haftpflicht den Unfall melden und dabei eine genaue, vollständige und wahre Schilderung machen.

Wenn diese dann den gegnerischen Schaden voll übernimmt, kannst du davon ausgehen, dass der Sachbearbeiter sich recht sicher ist, dass ein Prozess dazu führen würde, dass du 100% Schuld bekommen würdest. Ein Sachbearbeiter bei einer Versicherung ist natürlich kein Richter, aber er ist Profi bei der Verhinderung unnötiger Zahlungen.
Zahlt diese nicht, kommt es zu einem Prozess, dann könnte am Ende eine (Teil-)Schuld des KFZ festgestellt werden.
Bei so einem Prozess agiert deine Hafttpflicht für dich - kostenlos.

Der goldene Weg wäre natürlich, sich selber anwaltlich beraten zu lassen. Aber ohne Rechtschutzversicherung trägst du dann halt das Kostenrisiko. Und: Worum geht es ? Kaputtes Vorderrad eines Fahrrads mit 200€ Zeitwert? Das wäre mir das Risiko nicht wert.

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Hey X_Strom, das war genau das, was ich wissen wollte. Ist es aus taktischen Gründen klug, den Fahrradschaden jetzt anzumelden? Ich würde auch lieber abwarten. Ich gehe eh in eine Second-Hand-Fahrradwerkstatt, die das günstig machen. Einen Teil kann ich vielleicht auch selbst reparieren. Dafür einen Rechtsstreit zu provozieren ist wahrscheinlich sinnlos und genau das will ich ja auch verhindern. Letztendlich geht es mir nur darum, daß meine VS den Schaden am Auto des Anspruchstellers bezahlt. Alles andere ist mir egal. Und dafür wäre es vielleicht fast schon besser, ich nähme die ganze Schuld auf mich. Dann muß nichts mehr geprüft werden. Dewegen hatte der Autofahrer das ja auch vorgeschlagen. Ich war mir nur nicht sicher, ob ich damit einen Fehler begehe und am Ende den Schaden aus eigener Tasche bezahlen müßte. Ich habe jetzt erstmal nur beschrieben, wie es abgelaufen ist. Nicht, daß ich schuldig bin. Aber abgeschickt habe ich es noch nicht. Meine VS habe ich telefonisch schon mal davon unterrichtet. LG sunshine

Mir kommen 3 Dinge ein wenig eigenartig vor. Ich nehme an, Du fährst kein Auto, richtig?

a): Du schreibst: „für 200m unterbrochen“. Du warst dann aber auch vor- und nachher auf der falschen Seite? Wo hättest Du fahren sollen? Auf der Fahrbahn? Waren Radfahrer explizit verboten dort? Oder war halt nur kein Schild?

Ich frage deshalb, weil „falsche Seite“ bei mir vor der Haustür regelmäßig gemutmaßt wird, aber wenn man genauer hinguckt ist diese gemäß der Radwegeführung implizit die richtige.

Wenn andere Radfahrer dort regelmäßig auch herfahren, und der Autofahrer z.B. dort arbeitet (das kennen müsste), dann kann er sich nicht auf die falsche Seite berufen und hätte notfalls bis St. Nimmerlein warten müssen (oder die einsichtigen Passenten halten alle an und lassen ihn rausfahren).

b) Gab es überhautpt Polizei dabei? Ich vermute nein, denn die hätte einen „Schuldigen“ ausgesucht und das hättest Du sicher geschrieben.

c) Wenn Du kein Ultra Carbon Super High Fly Dingsbum Rad hast, dann ist der Schaden höchstwahrscheinlich kleiner als seine Selbstbeteiligung. D.H. der Autofahrer zahlt im Zweifel Deinen Schaden selbst, so oder so. Bei den Beträgen ist er sicher bereit, die Hälfte Deiner Kosten zu tragen. Ansonsten lasse Dir von ihm die Daten seiner Versicherung geben.

d) Du zeichnest meinen Post als beste Antwort aus und wertest ihn gleichzeitig ab :wink:

Danke auch für den wertvollen link! Einfach Spitze! :smile:

hi libor,

zu a) Der Radweg vor und nach der Unterbrechung darf in beide Richtungen befahren werden. Ich hätte entweder einen Umweg hinten um zwei Häuserblöcke fahren müssen oder vom Rad steigen. Ich fahre diesen Weg seit 10 Jahren und viele andere Radler auch, obwohl er eng ist und wegen der vielen Fußgänger unwegsam. Also man kann da eh nur Schrittgeschwindigkeit fahren, was ich auch gemacht habe. Der Fahrzeughalter arbeitet dort und kennt die Situation. Es ist dort wohl schon öfter was passiert. Und er hätte auch genaug Zeit gehabt mich zu erkennen, denn ich habe ihn ja auch dort stehen sehen und bin nicht einfach vorbeigerast.

b) Nein, Polizei war nicht dabei, weil eben nur ein kleiner Kratzer am Auto und ich ein paar Schürfwunden. Ich hätte das gern ohne Versicherung geregelt. Aber das Auto ist geleased und deshalb will er es wohl korrekt machen. Er ist übrigens auch Versicherungsmakler. :wink:

c) Klar, das wird nicht viel kosten. Ist n altes Diamantfahrrad. Aber ich dneke, er muß die Kosten nur tragen, wenn er für schuldig befunden wird.

d) der dis-like war ein Versehen. :slight_smile: Pfeil nach unten heißt für mich, da klappt sich was auf. Ich bin selten hier und kenne die Seite nicht. Finde ich designtechnisch uneindeutig gelöst. Daumen hoch oder runter würde jeder sofort begreifen. Als Ausgleich dann das dicke Lob. :wink:

Also, so wie es scheint, ist nichts so wie es scheint.

a) Ein paar Kratzer am Leasingfahrzeug gehen normalerweise in die Tausende (nicht 50-500€)

b) Es ist unwahrscheinlich, dass Du im Zweifel der alleinige Schuldige wärest. Eher 50/50, aber kann von hier miemand beurteilen.

c) Vor einem Gericht würde er mit Schürfwunden / Personenschaden erstmal schlecht dastehen.

d) Eigentlich sollte man immer die Polizei rufen. Natürlich haben die keine Lust und lassen Dich 2h warten. Und in der Zeit sollten auch Fahrrad und Auto beiseite gestellt sein, damit die anderen nicht blockiert werden. Aber Polizisten sind in erster Näherung objektiv, neutral und vertrauenswürdig. Die hätten dem Autofahrer vermutlich die Leviten gelesen. Und wenn nicht, na dann eben nicht. Aber dann hätte jemand neutrales Eure subjektive Sicht bestätigt.

e) Was mich hier ärgert: Dem Fahrer war das alles vermutlich im ersten Augenblick klar und er wollte da nur noch heil raus. So verständlich wie ein Handspiel, das man nicht zugibt. Vermutlich ist es nichtmal sein Wagen. Dann macht „keine Polizei“ nur Sinn, wenn er davon ganz sicher profitiert.

Es wird niemand mehr für irgendwas befunden. Es gibt keine Gerichtsverhandlung oder sowas. Wenn Du den Schaden bei seiner Versicherung nicht reklamierst (bzw. er ihn nicht meldet), dann kommt niemand auf die Idee, die Schuldfrage zu klären, bzw. nur Deine Versicherung mit seiner Leasing-Gesellschaft bzw. dem Halter.

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hallo libor, nochmal danke für deinen einsatz! ja, je mehr ich darüber nachdenke, beschleicht mich auch das gefühl, daß er nur heil aus der sache rauskommen will, weshalb ich den fall schnell bei der versicherung melden soll und dann auch zugeben ich sei die schuldige. da ich aber meine versicherungspolice gelesen habe und weiß, ich habe bis zu 14 tage zeit das zu melden, (und telefonisch ist das ja schon gemeldet.) nehme ich mir auch die zeit, mich vorher zu informieren und genau zu überlegen, was ich da in die schadenfallbeschreibung reinschreibe. ich kenne auch einen anwalt für verkehrsrecht, der mich gerade in einer anderen sache vertritt. vielleicht ziehe ich den doch mal zu rate, bevor ich was abschicke. auf jeden fall will ich nicht als diejenige dastehen, die grob fahrlässig gehandelt habe, das habe ich nämlich nicht. ich war umsichtig und habe die situation nur leicht überschätzt, wie er vermutlich auch. ich gehe auf jeden fall morgen erstmal zum arzt und laß die verletzungen dokumentieren. fotos habe ich bereits gemacht. es gibt auch zeugen. ich habe nur von einem eine visitenkarte. er von zweien. die lasse ich mir von ihm eventuell noch geben. ich checke morgen auch nochmal die verkehrsschilder. auf jeden fall danke ich dir und allen hier, die mir geholfen haben. das hat mich schon ein ganzes stück weitergebracht! lg sunshine