Ich verstehe dich jetzt so, dass du nichts „ankündigen“, sondern deinen Vermieter auffordern möchtest, in deiner Wohnung Mängel zu beseitigen. Außerdem möchtest du, dass der Vermieter dir vorab zusichert, die Kosten selbst zu tragen.
Auf eine solche Zusicherung hast du keinen Anspruch.
Einen Anspruch auf Mängelbeseitigung hast du nur, wenn auch wirklich Mängel vorliegen. Dazu muss der tatsächliche Zustand der Mietsache zu deinem Nachteil von dem Zustand abweichen, den der Vermieter dir schuldet. Dass Fenster 30 Jahre oder älter sind, begründet für sich genommen keinen Mangel. Wie es zu dem Schimmel gekommen ist, wissen wir nicht. Fällt er in die Verantwortungssphäre des Vermieters, muss der Vermieter ihn beseitigen. Fällt der Schimmel in deine Verantwortungssphäre, bist du zuständig.
Ob dir Kosten zur Last fallen, hängt noch von einem anderen Umstand ab. Der Vermieter kann deine Wohnung mit, ohne und sogar gegen deinen Willen modernisieren und die Jahresmiete um bis zu 8% der dafür aufgewendeten Kosten erhöhen (§ 559 Abs. 1 BGB). Kosten, die für Erhaltungsmaßnahmen erforderlich gewesen wären, gehören nicht zu den aufgewendeten Kosten nach 559 Abs. 1 BGB; sie sind, soweit erforderlich, durch Schätzung zu ermitteln (§ 559 Abs. 2 BGB). Es könnte also sein, dass der Vermieter die Fenster modernisiert und dir seine Kosten indirekt in Rechnung stellen darf.
Vielleicht solltest du dich wirklich von deinem Mieter-Verein beraten und vertreten lassen.