Hallo Desperado,
Das Problem liegt hier beim Patentrecht.
Tertra-Pack ist eigentlich ein Herstellername, welcher als erster Maschinen für solche Verpackungen auf den Markt brachte.
Tetra ist griechisch und bedeutet 4. Die originalen tetra-Packs hatte tatsächlich auch nur 4 Ecken.
Das Geniale an der Maschine war, dass man in die Abfüllmaschine nur eine Kartonband einlegen muss. Das Band wird dann zuerst zu einem Rohr verschweisst. Dann wird das Rohr abgeklemmt und verschweisst. Dann füllt man das Produkt ein und klemmt und 90° verdreht wieder ab. Gleichzeitig wird das nun verschlossene Tetrapack abgeschnitten.
Die ganze Maschine musste damals mit der Technik der 50er Jahre realisiert werden, also mit einer hauptsächlich mechanischen Steuerung und nix Computer.
Tetra-Pack hatte dann die Patente auf die Form der Verpackung.
Heute müssten die als Tetrapack bezeichneten Gebinde eigentlich Octopack heissen. Das Original heisst entsprechend auch Tetra Brik.
Und jetzt gibt es verschiedene Patente, wie man an einem Tetra Brik einen Verschluss anbringt.
Manche stanzen ein Loch in die Verpackung und kleben den Verschluss in das Loch. Der Nachteil dabei ist, dass der Verschluss schon auf dem transport dicht sein muss.
Eine anderes Patent klebt den Verschluss nur auf und stanzt das Loch erst, wenn der Verschluss das erste mal verwendet wird. Das Tetra Brik ist also auch ohne den Verschluss dicht.
Dann ist noch die Methode, dass man ein Loch stanzt und darüber eine Folie klebt.
jede Variante ist patentiert und das patent gehört einem anderen Hersteller. Mittlerweile hat TetraPack eine Menge an Konkurrenten.
Die Frage ist, was die Patente wie schützen und wie man das Patent umgehen kann.
Wenn das Patent beansprucht, dass der Kragen nur die Dicke des Kartons hat, kann man es umgehen indem man den Kragen halt höher macht.
Mit einer gesetzlichen Vorschrift, müsste man das Patentrecht aushebeln, was dann eine Menge nach sich ziehen würde…
Du solltest dir die Tetra Briks mal genauer ansehen. Besonders der Boden ist, je nach Hersteller der Verpackungsmaschine, unterschiedlich gefaltet. Dies kommt daher, dass die Faltung Teil des Original-Patents ist. Meistens ist der Maschinenhersteller am Boden angeschrieben.
MfG Peter(TOO)