Hallo,
ich vermute es hat wenig Zweck mit dir über deine
Argumentation zu Diskutieren, da du hier offensichtlich ein
für Dich stabilisierendes Feindbild hast.
merkwürdig aber auch bezeichnend, dass da gleich ein „Feindbild“ gemutmaßt wird, wenn man sich mal für die Finanzen der Kirchen interessiert.
Das fängt schon damit an, dass du angebliche 433 Mio an
Aufwendungen für öffentliche soziale und Bildungsaufgaben aus
Kirchensteuergeldern
- diese „angeblichen“ 433 Millionen sind genau die 8% der Kirchensteuereinnahmen, die nach Angaben der Kirchen nicht für innerkirchliche Aufgaben verwendet wurden. Wenn Du mit Deinem „angeblich“ etwas in Zweifel ziehst, dann sind das die Auskünfte der Kirchen selbst.
mit angeblichen staatlichen Subventionen
in Höhe von 14,15 Milliarden verrechnest!
Auch die sind nicht „angeblich“ sondern im Bundeshaushalt und im Subventionsbericht der Bunderegierung dokumentiert.
Wobei völlig unklar
ist wofür diese Subventionen sind.
War zwar schon verlinkt, aber bitte, speziell für Dich nochmals:
http://www.spart-euch-die-kirche.de/images/tabellesu…
Entsprechende Subventionen
werden ja nicht im luftleeren Raum gewährt und sind oft
ebenfalls für karitative Tätigkeiten. Hier verrechnest du also
mindestens zum Teil z. B. Ausgaben für Kindergärten
gegeneinander, die sich in Wirklichkeit ergänzen.
Nein. Wenn man die öffentliche Mitfinanzierung von Krankenhäusern, Kindergärten usw., die ja auch andere Träger erhalten (z.B. Arbeitersamariterbund, Arbeiterwohlfahrt oder private Träger) mitrechnen würde, käme man statt auf 14,15 auf 20 Milliarden € Subventionen. Natürlich habe ich das nicht mitgerechnet, weil damit eine öffentliche Aufgabe finanziert wird und diese Mittel nicht nur an Kirchen, sondern in gleicher Weise auch an andere Träger fließen.
Ich kenne das Buch nicht, aber aus anderen Berechnungen kenne
ich die Strategien Leistungen der Kirchen klein zurechnen und
die angeblichen Subventionen groß.
Dieser Strategie wäre ganz einfach zu begegnen - nämlich wenn die Kirchen ihre Finanzen und ihr Vermögen rückhaltlos offenlegen würden (was bei erwähnten Trägern ASB und AWO selbstverständlich ist). Die Kirchen tun das aus gutem Grund nicht.
Da werden dann etwa die Steuerausfälle für die Steuerfreiheit
von Aufwendungen für die Kirche einfach mal dazugezählt - als
ob diese Mindereinnahmen des Staates den Kirchen zur Verfügung
stünden.
Wenn Du Dir die Mühe gemacht hättest, die angebotenen Informationen überhaupt zur Kenntnis zu nehmen, bevor Du hier den Apologeten spielst, wäre Dir aufgefallen, dass auf der von mir verlinkten Webseite die Zahlen (die auf dem von mir empfohlenen Buch Frerks basieren) sehr wohl nach staatlichen Einnahmeausfällen aufgrund kirchlicher Steuerprivilegien (6,25 Milliarden) und direkten Subventionen (7,9 Milliarden) gesplittet sind.
Oder es werden einfach mal die Kosten für
theologische Universitätsstudiengänge komplett zur Subvention
für Kirchen erklärt
Was ist es denn sonst, wenn wenn sich die Kirchen die Ausbildung ihres Priesternachwuchses vom Steuerzahler finanzieren lässt?
(komischerweise hält niemand
BWL-Studiengänge für Subventionen der Wirtschaft).
Na, da vergleichst Du jetzt aber wirklich Erdbeeren mit Zwiebeln. Im Unterschied zu BWL ist Theologie keine Wissenschaft. Und die Unternehmen, die BWL-Absolventen einstellen, haben auch nicht das Recht, den Lehrstuhlinhabern an den Hochschulen nach eigenem Gusto Lehrbefugnis zu erteilen oder auch schon mal zu entziehen (so viel zur Freiheit der Lehre in dieser ‚Wissenschaft‘). Vom Skandal der Konkordatslehrstühle mal ganz schweigen.
Bei der Betrachtung der karitativen Leistungen werden dann nur
direkte Zahlungen für spezielle allgemein karitative
Einrichtungen berücksichtigt und schlicht ignoriert, dass
kirchliche Einrichtungen und Angestellte oft einen mehr oder
weniger großen Teil ihrer Tätigkeit für Jedermann leisten.
Der Sinn dieser Aussage erschließt sich mir nicht so recht. Vielleicht würde ein konkretes Beispiel helfen.
Ob
der Trägeranteil an Schulen und Kindergärten u. ä.
berücksichtigt wird, weiß ich hier nicht, meistens wird er
aber, wie von dir auch, geflissentlich übergangen,
Genau dieser ‚Trägeranteil‘ der Kirchen steckt in den 433 Millionen. Mehr ist das nicht.
inclusive
gefälliger Fehlinformationen (die Pflegeentgelte - heute DRGs
- für Krankenhäuser enthalten schon lange keinen
Investitionskostenanteil mehr, den du behauptest).
Mittlerweile nicht mehr. Logischerweise, weil die Investitionen nämlich vollständig von der öffentlichen Hand aufgebracht werden, nicht von den Trägern. Eine schöne Zitatensammlung aus kirchlichen Quellen findet sich hier: http://www.kirchensteuer.de/zusammkranken.html
Nur mal ein paar Beispiele:
_„Ihre Annahme, daß Kirchensteuermittel in die Finanzierung dieses Krankenhauses fließen, ist nicht richtig“ (Landeskirche Anhalts); „Die Diözese Augsburg gibt für Bau und Betrieb von Krankenhäusern aus Kirchensteuern keine Mittel aus.“; „… in der Tat wäre es äußerst problematisch, wenn die Kirche Kirchensteuern in den laufenden Betrieb kirchlicher Krankenhäuser einbringen und sie damit Bereichen subventionieren würde, in dem diese im Wettbewerb mit anderen Häusern stehen. Das geschieht auch nicht.“ (Ev. Kirche Baden); „…gibt keine Kirchensteuern für kirchliche Krankenhäuser aus“ (Erzbistum Berlin); „Der Betrieb der Krankenhäuser muß mit den Einnahmen aus den verhandelten Krankenhauspflegesätzen finanziert werden.“ (Bistum Dresden-Meißen); „Die Antwort fällt kurz aus: Das Bistum Erfurt gibt 0,0% der Kirchensteuer für die Krankenhäuser aus. Die Krankenhäuser … finanzieren sich ohne Zuschüsse des Bistums.“; „Im Bistum Essen besteht der Grundsatz, dass keine Kirchensteuermittel für kirchliche Krankenhäuser eingesetzt werden“; „Aus dem Haushalt des Bistums werden … keine in … kirchlicher Trägerschaft stehenden Krankenhäuser finanziert.“ (Bistum Fulda); „zur Zeit werden die katholischen Krankenhäuser … nicht aus Kirchensteuermitteln mitfinanziert.“ (Erzbistum Hamburg); „…finanzieren ihre Betriebs- und Investitionskosten genauso wie alle anderen Krankenhäuser. Mittel der Landeskirche werden für diese Bereiche nicht zur Verfügung gestellt.“ (Landeskirche Hannover); „keinerlei Kirchensteuermittel“ (Landeskirche Hessen-Nassau); „nicht bestätigen, dass kirchliche Krankenhäuser aus Kirchensteuermitteln finanziert werden.“ (Bistum Hildesheim); „Zuschüsse aus Kirchensteuermitteln … werden regelmäßig nicht gewährt.“ (Landeskirche Kurhessen-Waldeck); „…kann Sie mit der Information beruhigen, dass … keinerlei Kirchensteuermittel fließen.“ (Bistum Mainz); „in der Regel keine Kirchensteuermittel“ (Bistum Münster); „lt. Auskunft des Kirchenpräsidenten fließen in der Regel keine Kirchensteuern in die Finanzierung“ (Ev. Kirche Pfalz); „im Haushalt der Diözese … keinerlei Mittel vorgesehen“ (Bistum Regensburg); „…,dass die Finanzierung der Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft nicht über die Kirchensteuer läuft.“ (Ev. Kirche Rheinland); „Finanzierung der Krankenhäuser in kirchlicher Trägerschaft erfolgt keinesfalls über die Kirchensteuern.“ (Landeskirche Sachsen); „Vielmehr müssen die Pflegesätze ausreichen.“ (Landeskirche Schaumburg-Lippe); „keine Kirchensteuermittel“ (Bistum Speyer); „kirchliche Krankenhäuser bekommen keine Kirchensteuermittel - nicht für die Regelfinanzierung und auch sonst nicht.“ (Ev. Landeskirche Württemberg).
„Unabhängig von der Trägerschaft eines Krankenhauses erfolgt die Finanzierung, wenn das Krankenhaus im öffentlichen Krankenhausplan aufgenommen ist, gemäß den Bestimmungen des Krankenhaus-Finanzierungsgesetzes (KHG). … die öffentliche Hand muss für die Investitionen (z. B. Gebäude, medizinische Geräte/Technik) aufkommen , entweder in Form von Einzelförderung … oder in Form einer Pauschalförderung … Sämtliche Kosten der Behandlung bzw. des laufenden Betriebes (d. h. Personal, … Betriebskosten, Instandhaltung) müssen durch die von den Krankenkassen zu zahlenden Entgelte abgedeckt werden.“ (Verbandsdirektor Norbert Groß vom Deutschen Evangelischen Krankenhausverband)_
Was die so großzügig zur Verfügung gestellten Grundstücke angeht - die verbleiben ja im Besitz der Kirche. Nur kommt nun zum Wert des Grundstücks noch der Wert der aus öffentlichen Mitteln finanzierten Bebauung hinzu.
Außerdem sind immer noch ein Großteil der Bevölkerung
Kirchenmitglieder, darum sind Angebote die von Mitgliedern in
Anspruch genommen werden, gesellschaftliche Leistungen
Das ist eine ziemlich gewagte Definition von „gesellschaftliche Leistungen“. Nenn doch einfach mal einen plausiblen Grund, warum die Leistungen der Kirchen für ihre Mitglieder (ca. 60% der Bevölkerung, die weitaus meisten davon nur auf dem Papier) von Nichtmitgliedern (den restlichen 40% der Bevölkerung) so großzügig mitfinanziert werden sollen.
und
dabei stehen viele Angebote prinzipiell
Nichtkirchenmitgliedern offen.
„Prinzipiell“ ist gut. Besonders schön sieht man das an Kindergärten in kirchlicher Trägerschaft. Obwohl diese Einrichtungen über Nutzerbeiträge und öffentliche Gelder finanziert werden, hat der Träger das Recht, nur Mitglieder der eigenen Kirche als Mitarbeiter zu beschäftigen und er hat das Recht, die Aufnahme von Kindern ohne oder mit falscher Konfession zu verweigern.
Wie bewertet man denn die
kirchliche Jugendarbeit, die dabei allen Kindern offen steht?
In den 433 Mio können die nicht enthalten sein.
Nein, warum auch - da ist Nachwuchswerbung und -betreuung der Kirchen und etwas völlig Anderes als beispielsweise die weltanschaulich neutrale Jugendarbeit eine Sportvereins.
Enthalten ist in den 433 Millionen oder 8% des Kirchensteueraufkommen dafür z.B. Krankenhausseelsorge, also die Betreung der Mitglieder in Krankenhäusern. Versteht sich, dass diese Stellen aus Steuermitteln noch bezuschusst werden.
Natürlich würde es manche nicht stören, wenn die Kirche in der
Dorfmitte einstürzt oder für einen Parkplatz abgeräumt werden
würde. Noch ist es aber verbreiteter Konsens, dass sie oft
wichtige Kulturdenkmäler darstellen und nicht bloße
Vereinsheime.
Es wird dich vielleicht überraschen - aber ich bin selbst Mitglied im Förderverein unserer kulturhistorisch bedeutsamen spätgotischen Dorfkirche, auch wenn da die zugeknöpften Taschen der Kirche ein ständiges Ärgernis sind. Beispiel Dresdener Frauenkirche - wieviel hat denn die Kirche da zum Aufbau mitgetragen? Ich kann es Dir verraten: 0,0% (öffentliche Hand 38%; private Spenden, Schenkungen, Zuwendungen, Erbschaften 56%; der Rest war operatives Ergebnis der Fördergesellschaft).
Im Übrigen vergessen wir mal nicht, dass Martinus das Thema als „Argument“ vorgebracht hat und damit wohl den Anschein erwecken wollte, die Kirchen würden alleine und aus eigenen Mitteln für den Erhalt sorgen:
warum er nicht
selber für die Kirchengebäude in seinen Altstädten sorgt,
Meine Antwort darauf war: er tut es - und zwar nicht zu knapp.
Aber vielleicht betrachtet das die von dir zitierte Quelle ja
alles viel richtiger und differenzierter als hier erkennbar
wird.
Ja tut sie. Ich kann ja schlecht das ganze Buch von Carsten Frerk einscannen und hier posten. Du solltest es einmal lesen.
Freundliche Grüße,
Ralf