Winterdienst - 4:45 Uhr Lärm - Verwaltung reagiert nicht

Hallo zusammen,
dieses Thema nervt mich schon seit ca 3 Jahren - ab da wurde der Winterdienst an eine Fremdfirma vergeben.
Vorher hat es unser Hausmeister mit seiner Firma gemacht, 6:30 / 7 Uhr, auch nochmal nachmittags, falls notwendig…und händisch, nur wenn es zuu viel war, kam die Fräse zum schieben zum Einsatz.
Seit 3 Jahren erledigt den Winterdienst eine Fremdfirma, welche 4:30 / 4:45 mit ihrem Mini-Traktor beginnt hier zu schieben…selbst wenn die Fußwege nur angezuckert sind, sodass man den Schnee quasi wegpusten könnte. Ausserdem gibt es bei jedem Einsatz pro m² 1 Hand voll mit Split. Dieser bleibt dann solange liegen, bis die Bäume Blätter tragen. Egal ob es schneot oder nicht.

Nun habe ich schon mehrfach die Verwaltung angeschrieben, sie möchten doch bitte der Firma eine andere Uhrzeit auferlegen - es kam niemals eine Reaktion.

6 Uhr halte ich für eine gute Zeit für den Winterdienst … aber 4:30 Uhr?
Was kann ich nun tun … Miete senken unter Vorbehalt? Für mich ist der Ansprechpartner ja meine Verwaltung. Vom Vermieter habe ich keine Kontaktdaten.

Die Jungs machen nur ihren Job und ich möchte den keinesfalls schlecht reden … aber es ist keine Durchgangsstraße, eine 30er Zone mit einer Sackgasse, in der die Menschen zwischen 6:30 und 8 Uhr aus dem Haus gehen.

Danke.

Eben. Und die haben sicher nicht dein Haus bzw. dessen Gehsteig als einziges zu erledigen, sondern eine ganze Menge weiterer Objekte, deren Gehwege gem. örtlichen Dekrets über den Winterdienst bis zu Uhrzeit XX:YY geräumt und gestreut sein müssen. Das muss irgendwie sinnvoll und in einer Reihenfolge erledigt werden und irgendeiner ist um 04:30 / 04:45 Uhr dran.

Miete senken ? Unter Vorbehalt ? Vorbehaltlich was?
Versuch macht kluch :smiley:

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Jede Stadt hat eine Ordnungssatzung. Da steht, wann und unter welchen Umständen mit lärmenden Maschinen gearbeitet werden darf.

Man könnte noch einen Blick in das passende Landes Immissionsschutzgesetz werfen. Zumindest für Berlin weiß ich, dass (sinngemäß) der Betrieb von Maschinen zur Beseitigung von Schnee u.ä. von den Beschränkungen für die Nachtruhe ausgenommen ist.

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Richtig, erst beim Land gucken. Für NRW sehe ich eine solche Ausnahme nicht - hier gilt die Satzung der Gemeinde oder Stadt.
Aufgrund der grob fahrlässigen Einstellung zur IT-Sicherheit eines kommunalen Dienstleisters kann ich die Satzungen meiner Stadt aber zurzeit nicht abrufen.

Diejenigen meiner Kunden, die eigentlich Neuwagen verkaufen wollen (die halt auch zugelassen werden wollen), finden diesen Umgang mit der Informationssicherheit auch ganz famos.

Ich auch nicht. Mal kucken, ob uns der Fragesteller noch verrät, wo sich die unbefriedigende Situation manifestiert.

Zumeist lässt der Antrieb nach, wenn sich herausstellt, dass man nicht die Antworten bekommt, die man gern lesen würde.
Ich ärgere mich selbst darüber auch immer maßlos.

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Mal ganz nüchtern betrachtet:

Dass Wege geräumt werden, hat ja einen Sinn.

Typischerweise müssen die Wege ab 7:00 frei sein wobei viele Nutzer der Wege da schon auf der Arbeit sind. Das heißt, wünschenswert wäre, wenn die Wege bereits vor 7:00 Uhr geräumt wären.

Andererseits, ein Winterdienst, der erst um 6:00 Uhr anfängt, bekommt ja kaum was geschafft.

Während ich nachvollziehen kann, dass man sich vom Lärm um 4:30 Uhr gestört fühlt, bin ich andererseits sehr froh, dass es einen Dienst gibt, der das macht. Die Alternative wäre, dass der Winterdienst den Mietern übertragen wird, und ich morgens - zugegebenerweise etwas später - selbst Schnee schippen darf…

Zum planwirtschaftlichen Räumen von kaum verschneiten wegen: Naja, da liegt zumindest etwas Schnee. Mag sein, dass das zu wenig zum Räumen ist, aber wenn doch wer fällt, dann ist die erste Frage, wie es denn mit der Räumpflicht aussieht. Und die Frage will die Firma sicher nicht mit Achselzucken beantworten…

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Hallo,
ich wäre froh, wenn mal jemand kommen würde.
Da kannste rufen und schreiben, es tut sich nicht`s.
Ach so, eine Änderung, die Abschlag (Vorauszahlungen) sind erhöht worden.
Gruß

Gegen eine Räumung habe ich auch nichts, wenn ich 6uhr aus dem Haus müsste.
Aber es geht hier nicht um mich allein, sondern um den Lärm.
Und der Knackpunkt ist, das dieser Lärm auch veranstaltet wird, wenn der Fußweg auch nur „angezuckert“ (keine Übertreibung!) und man auch dann nicht hinfallen würde, da täglich scharfkantiger Split gestreut wird.

Nach einer E-Mail an meine Verwaltung, ob sie die Rechnung für die Reparatur der aufgerissenen Solhen meiner Schuhe bezahlen oder ich die Rechnung an den Räumdienst schicken solle, wurde am nächsten Tag alles mit einem Laubbläser gegepustet. Sonst lag dieser Split immer bis weit in den Frühling hinein.

Ich konnte im Emmisionsschutzgesetz nichts zu lärmenden Maschienen finden. Aber in der Satzung der Stadt Leipzig zum Winterdienst. Dort steht das der Kommunale Winterdienst von 7 - 20Uhr den Schnee räumt. Kommunal ist der Winterdienst aber nicht, sondern eine Firma die im Auftrag handelt.

Es steht auch in der Satzung „…Der Winterdienstpflichtige kann sich zur Erfüllung der ihm obliegenden Aufgaben Dritter bedienen.“ - was der Vermieter ja tut.

Es steht auch darin „…Die Winterdienstpflicht ist werktags in der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr sowie sonn- und feiertags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr zu erfüllen und richtet sich im Übrigennach dem bestehenden Bedarf. …“

Zum Thema Ordnungswidrigkeiten steht dann dieses hier „…Ordnungswidrig im Sinne dieser Satzung handelt, wer fahrlässig oder vorsätzlich entgegen § 4 die Winterdienstpflicht in der aufgeführten Art und Weise nicht erfüllt, entgegen § 5 (1) andere Streustoffe verwendet oder entgegen § 5 (2) das Streumittel nicht alsbald wieder aufnimmt…“

Also verstößt die Firma ja, dann wohl offensichtlich gegen die Vorgaben der Stadt und begeht mit ihrer 04:30 Räumung eine Ordnungswidrigkeit…

Tut er nicht …

Wie kommst du auf DEN schmalen Pfad? Zwischen 7 und 20 Uhr ist PFLICHT. Ansonsten gilt:

Und wie dir bereits erklärt wurde:

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Auf den Fahrbahnen. Das sind die Flächen der Straße, auf denen Fahrzeuge verkehren. Der Lärm wird aber beim Räumen der Fußwege erzeugt. Diesen Teil des Winterdienstes hat die Stadt Leipzig auf die Anlieger übertragen (wie alle anderen Städte und Gemeinden auch). Daher:

„§ 11 Schutz der Nachtruhe
(1) Die Nachtzeit umfasst die Zeit von 22:00 bis 06:00 Uhr. In dieser Zeit
sind alle Handlungen, die geeignet sind, die Nachtruhe erheblich zu
stören, zu unterlassen.
(2) Ausnahmen vom Verbot sind nur zulässig, wenn das besondere
öffentliche Interesse die Durchführung von Handlungen während der
Nachtzeit erfordert und die erforderlichen behördlichen Erlaubnisse oder
Genehmigungen vorliegen.“

Quelle: Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit
und Ordnung in der Stadt Leipzig

Beachte das „und“: Die Handlungen müssen erforderlich und genehmigt sein.

Deiner Beschreibung folgend sind die Handlungen oft nicht erforderlich gewesen (weder die besonders frühe Durchführung noch die Ausführung an sich) und ob eine Genehmigung vorliegt, würde ich ebenfalls anzweifeln.

  1. Verordnung zum BImschG.
    https://www.gesetze-im-internet.de/bimschv_32/__7.html
    Zur Abwendung von Gefahren ist Lärm zulässig.

Das ist wahrscheinlich schwer zu prüfen oder zu belegen.

Wie wäre in diesem Zusammenhang eine kommunale Satzung zu sehen, die (auch) den notwendigen Winterdienst regelt? Gibt es eine solche Satzung und was steht drin?

…mit den Fotos, die ich gemacht habe. an den Tagen wo es unnütz war…denn wach war ich ja eh und Wut hatte ich auch im Bauch.

Danke für diese ausführlich Erklärung. :slight_smile:

Dann steht einer Mietminderung ja nun nichts mehr im Wege!

Ja, aber eben nur wenn auch Lärm ist …