Hi,
was die Ausdehung auf den Besitz des PC hat, ist durchaus eine
Gebühr angezeigt. Nur verstehe ich auch nicht, weshalb man
pauschal erheben will, also Firmen, Personen ohne
Intternetanschluss zahlen sollen. Will man das Herunterladen
diverser Musik oder Filme kann man sich sicher einen
Zahlschlüssel einfalen lassen, wodurch bei dem, der sich aus
dem Internet bedient automatisch ein Zuschlag erhoben wird.
Moment, halt. Entschuldige, bitte nicht persönlich nehmen, aber
es sind Leute wie Du, die die Gesetze machen, sich aber leider nicht
sooo genau auskennen.
Es ist ein ziemlich großer Unterschied, ob Du eine Antenne (Empfänger) verwendest oder eine Internetverbindung. Obwohl der Inhalt ähnlich
ist, ist das Medium ein völlig anderes. Runterladen von Musik oder
Filmen hat nix damit zu tun, daß über das Fernsehen auch Musik und
Film gezeigt werden. Du zahlst an den Provider eine Gebühr, daß er
Dir den Zugang zum Internet ermöglicht, *ähnlich* der GEZ, die den
Empfang der Öffentlichen ermöglicht.
Nein, meine ich nicht. Ich meine nur, dass der ehrliche
Software - Bezieher schon heute die Betrügereien jener zahlt,
die sich illegal Software beschaffen. Es dürfte wohl hier dann
nicht notwendig sein zu erwähnen, dass kostenlose Software
nicht belastet werden soll. Jedoch sind auch hier notwendige
Massnahmen erforderlich um zumindest dort, wo sich der Nutzer
beim Anbieter registrieren lassen soll, dies nicht umgangen
werden kann.
Das stimmt so nicht. Benutzer illegaler SW vermindern die Verkaufszahlen, eigentlich genauso wie Benutzer von Konkurrenzprodukten oder Benuter freier SW (Konkurrenzprodukte).
Ob diese sich dann für ein Produkt der „geschädigten“ Firma entscheiden
würden, ist so leicht nicht zu beantworten.
Aus welchen Grund soll ein Anbieter erfahren, daß ich sein Produkt
verwende? Verlangt etwa Mercedes meine Daten, wenn ich einen Gebrauchten
kaufe?
Ich bin nicht für eine pauschale Erhebung auf den PC. Ich
setze mich für eine produktspezifische Lösung ein.
Wie gesagt, eine völlig willkürliche Entscheidung, einen PC als
„Empfangsgerät“ zu deklarieren. Genauso könntest Du das Verbot Schweinefleisch zu essen dadurch umgehen, daß Du Deine Schweinderln
„Kühe“ nennnst, gescheckert anmalst und auf eine Weide schickst…
Soweit die Anmerkungen eines Nachrichtentechnikers.
Gruß
Gerald