Das kann sie aber nur dann, wenn der Schädiger dies auch tatsächlich tut, und der Veröffentlichung dieser Vereinbarung zugestimmt hat!
Das Problem ist, dass ohne die Kenntnis weiterer Hintergründe, hier schon ein Dienstvergehen mit disziplinarrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten fraglich sein kann. Wann behumpst jemand einen anderen als „Privatmensch“ und wann als Priester? Natürlich wird es in der Laien-Öffentlichkeit immer der Priester sein, der seine besondere Position ausgenutzt hat, weshalb sich dann auch die Kirche veranlasst sieht, einen so entstandenen Schaden ggf. auszugleichen. Aber so ganz streng juristisch nach (kirchlichem) Beamtenrecht, ist die Sache mit einem Dienstvergehen vs. einer „privaten“ Verfehlung eben nicht so einfach. Und dann fehlen da ggf. auch Sanktionsmöglichkeiten. Und ob jemand „freiwillig“ kooperiert, der so eine Geschichte hingelegt hat? Das ist eine ganz andere Ebene als die, auf der sich die Bereitschaft der Kirche bewegt, ggf. zur Abwehr von Imageschäden jemandem einen Schaden zu ersetzen, auch wenn sie hierzu rechtlich gar nicht verpflichtet wäre.
Nimm statt des Priesters doch einen Finanzbeamten, der bei einer Betriebsprüfung ins Gespräch mit dem Unternehmer A kommt, ihm von seinem angeblichen ehrenamtlichen Engagement zu einem beliebigen tränenschwangeren Thema erzählt, und einfließen lässt, dass es da ja aktuell eine ganz dramatische Situation geben würde, in der er leider mangels liquider Mittel nicht helfen könne. Der Unternehmer öffnet nach weiteren Kontakten ohne dienstlichen Bezug den Geldbeutel für einen privaten „Überbrückungskredit“ und statt dass das Geld für die Rettung von Waisenkindern aus der Ukraine verwendet wird, landet es in der nächsten Spielhalle. Ist das jetzt ein Dienstvergehen? Muss/sollte sich der Staat jetzt verpflichtet sehen, den Schaden zu begleichen? Hat er - wenn er dies tun würde, ohne dass ein Dienstvergehen vorliegt - jetzt Anspruch auf Erstattung dieser Zahlung ohne Rechtsgrund gegen den Finanzbeamten?
Ja, ich hoffe auch, dass die ganze Geschichte als disziplinarrechtlich zu sanktionierendes Dienstvergehen zu betrachten ist, und dass es da dann gar keine Kooperationsbereitschaft braucht, sondern man ihm die (Ruhestands-)Bezüge entsprechend kürzen kann. Ja, ich würde mir auch wünschen, dass wenn das alles leider nicht über das Disziplinarrecht geahndet werden kann, der Mann freiwillig kooperiert. Und ja, es wäre auch wünschenswert, wenn er dann einer entsprechenden Veröffentlichung einer solchen Vereinbarung zugestimmt hätte. Aber, wie schon eingangs geschrieben, die Kirche kann und darf von sich aus alleine so etwas nicht einfach verkünden! Und da die Sache eben zwei Ebenen hat, kann es auch durchaus sein, dass es eben anders gelaufen ist. Und daran muss auch nichts falsch sein, wenn Kirche zwar disziplinarrechtlich keine Handhabe sieht, aber trotzdem bereit ist, einem Dritten gegenüber Verantwortung für die eigenen Leute zu übernehmen.