Aus dem Link geht hervor, dass die Verhaftung nach geltendem Recht erfolgte. Das stammte noch aus der Sowjetzeit. Zum damaligen Zeitpunkt arbeitete die UKR gerade mit dem Europarat zusammen in der Venedig-Kommission an der Reformierung des ukrainischen Rechtssystems. Übrigens ist es auch ein Ziel der EU-Assoziierungsabkommen, die Neuen juristisch an die Alten noch anzugleichen.
Machen wir uns niichts vor, die UKR ist nach Maßstäben der EU auch heute noch weit entfernt von dem, was wir einen Rechtsstaat nennen. Und natürlich hatte die Verhaftung Timoschenkos eine pol. Komponente. Dass die Anordnung der U-Haft vor der Verurteilung rügenswert war, kann dahingestellt bleiben. Dass Timoschenko in der Haft die große Propagandanummer abzog, liegt auf der Hand. Eine haltlose Behauptung ihrerseits jagte die andere. Beweisen ließ sich jeweils nichts bis auf Kleinigkeiten. Aber die medial immer weiter aufgeputschte Stimmung gerade in D, führte zum Druck gegenüber der Kommission. Die wurde doch hier als Ikone der Freiheit gehandelt, was sie absolut nicht war. Dies zeigt auch ihr Gebaren nach der Entlassung. Sie war eine völlig durchtriebene Machtpolitikerin, die sich scheinbar einbildete, wieder die ganz große Nummer spielen zu können. Aber wer zu spät (aus dem Knast kommt), den bestraft das (realpolitische) Leben.