Zaun steht 4m neben der Grenze

Hallo hier eine allgemeine Frage:
Frau A kauft in Brandenburg ein schönes Freizeitgrundstück. Nach dem Kauf stellt Frau A fest nach Beseitigung von Wildwuchs ist das Grundstück irgendwie zu klein. Nun stellt sich heraus Nachbar B der sein Grundstück vor 2,5 Jahren gekauft hat hat einen neuen Zaun errichtet und trotz Grenzstein diesen mal eben 4m auf das nachbarschaftliche Grundstück geschoben. Angeblich hat dies den bereits verblichenen Vorbesitzer nicht gekratzt, da dieser zu dem Zeitpunkt schon im Pflegeheim war. Nun ist auf dem Grundstück, welches unrechtmässig abgezäunt wurde ein Pool angelegt und man will auch keinen Ärger mit den neuen Nachbarn.

Kann man einfach einen anderen Teil als Ausgleich verlangen? Also den Zaun so zu legen, dass der Nachbar seine bauten belassen kann.Also einen Knick im Zaun. Wenn ja kann man darüber ohne Vermessung einen Vertrag machen beim Notar?
A würde gerne vermessen lassen und Nägel mit Köpfen aber B kann oder will sich das nicht leisten.
Oder ist der Zug abgefahren? und man muss auf die ca.150m2 verzichten an Geld in Form von 50€ oder so besteht wirklich weniger als 0 Interesse. Also eine Ausgleichszahlung ist nicht akzeptabel.

Kann A den Verkäufer belangen. Denn es fehlen ja 290m2 vom Grundstück und dieser Mangel wurde nicht angegeben. Auch wurde der Käufer nicht über angebliche Absprachen, die nicht in schriftlicher Form vorliegen informiert.
Danke für Input

Hallo, @Ninchen_9d95a1!

Nur so eine Idee:
Vielleicht kann man sich auf Mitbenutzung vom Pool einigen?

Gruß, Kudo

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Würde A einen Pool wollen, würde er gebaut. ;-). A möchte einen grossen schönen Rasen für seine Hunde eventuell ein paar Agility Hürden. Und nicht irgendwas benutzen ausser sein gekauftes Land und davon eben alles für das bezahlt wurde. 1700m2 und eben nicht weniger. A zahlt ja auch für 1700 Grundsteuer und nicht für weniger. Und nein um die 7,50.- Pfennige geht es nicht es geht um die schöne freie Fläche.
A möchte und braucht eben auch keine kleinen Beträge als Abschlagszahlung nur einfach Wiese ohne Sträucher ohne allem. Keinen Pool, der Stausee ist nur 700m entfernt, den Pool findet A doof;-) trotzdem danke für den Beitrag.

„Keinen Ärger wollen“ ist nicht immer die stärkste Verhandlungsposition.

Kann man verlangen. Allerdings müsste man sich auch darauf einigen.

Kann man. Das wäre dann so was wie ein gegenseitiger Nutzungsvertrag. Ich würde die Finger davon lassen und die saubere Lösung über Vermessung, Notar und Grundbuch wählen.

Das würde aber für alle Zeit fast allen Ärger ersparen. Was soll es denn kosten?

Eine gemeinsame Grenze kann theoretisch immer geändert werden.

Schwierig. Im Kaufvertrag stehen gerne Sachen wie „das Grundstück ist in seinen Katastergrenzen bekannt“ oder auch „der Erwerber kennt das Grundstück und akzeptiert es“ oder „Es werde die Absprachen des Verkäufers übernommen“ oder Ähnliches. Das Alles stärkt nicht Deine Position.

Ich würde mich mit dem Nachbarn auf einen Flächentausch mit Notar „und Allem“ einlassen. Und versuchen, den Nachbar als Verursacher dorthin zu bringen, dass er Alles oder den grössten Teil bezahlt.

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Hallo,

das hört sich ja so an, als ob der Nachbar wissentlich die Grenze überschritten hätte.

Im Sinne einer guten Nachbarschaft würde ich doch zunächst fragen, wie der Nachbar sich die Lösung des Problems vorstellt. Unter dem Schutz des §612 BGB würde ein grob fahrlässiger oder gar vorsätzlicher Überbau jedenfalls nicht Fallen.

Naja der Nachbar meinte auf eine erste Vorsichtige Anfrage von A, dass es den Vorbesitzer nicht gestört hat, sonst hätte er sich ja gemeldet. Ich kann die Herangehensweise von B nicht verstehen, die Grenzsteine sind deutlich sichtbar und wurden offensichtlich wissentlich ignoriert. An dieser Grenze zu diesem Nachbarn stimmt kein Stück Zaun es sind überall wenigstens 20-40cm von dem anderen Grundstück abgezwackt und er meinte auch er hätte sich schlau gemacht man müsse in Brandenburg so was binnen Jahresfrist anmängeln, sonst wäre das eben die neue Grenze, ausser für die Grundsteuer. Nach erstem googeln denke ich um das zu verstehen was im Netz steht, muss ich zum Anwalt schleichen und A auch und wenn der Anwalt im Spiel ist ist es vorbei mit Friede Freude Eierkuchen am Gartenzaun. Also die Antwort von B auf vorsichtige Anfrage war: „Pech gehabt ich nutze Du zahlst Grundsteuer bestenfalls gibt es 30€ Pacht im Jahr, und das nur ungern.“

Erst mal Danke an Alle.

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Eine gemeinsame Grenze kann theoretisch immer geändert werden.

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Wenn also die Grenzsteine deutlich sichtbar sind müsste der Zaun auch da verlaufen? Und ein Grundstücksbesitzer kann diese Grenze einfordern? Oder hat man dazu 1 Jahr Zeit nach der Verlegung des Zaunes? Oder 3 Jahre wie andere Quellen sagen oder je nach Bundesland? Und gilt die Frist neu bei Verkauf? Und kann eine Partei ohne Beweise einfach sagen der Vorbesitzer der Tot ist fand es cool so?

Man könnte da auf die Idee kommen das das Grundbuch und Katasteramt überflüssig ist.

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Nur mal ne blöde Frage: wenn der Nachbar B das bei den anderen Nachbarn auch macht (bzw. gemacht hat) könntest ja dort mal rumfragen, wie die das so sehen und ggf. gemeinsame Sache machen?

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Nachbar B hat das bei Nachbar A über die ganze Länge gemacht Nachbar C hat einfach einen sehr teuren Zaun stehen gehabt bevor B kam. Dieser Zaun verläuft genau auf der Grenze. Nachbar D ist die Stadt der ist es tatsächlich egal ;-( und mit der will keiner Muschelpusch machen.

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Moin!

Warum will man sich mit einem Nachbarn „gut verstehen“, der einem Grundstück wegnimmt? Wer hat denn damit angefangen, das nachbarschaftliche Verhältnis zu belasten?
Ich würde ne Frist setzen und dann den Anwalt einschalten. Fertig.
Es ist doch nur ein Freizeitgrundstück.

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Ich weiß nicht genau, was Muschelpusch ist, aber so beliebige Städte in Brandenburg werden doch üblicherweise ganz schnell hellhörig, wenn ihnen „was weggenommen“ wird :wink:

Aber auch ohne „Mitstreiter“: 290 qm von 1700 qm ist ja nun nicht vernachlässigbar. Ich täte vermutlich schon direkt zum Anwalt gehen und mich beraten lassen. Er muss ja bei den ersten Schritten (Formulierung eines Textes mit Fristsetzung an den Nachbarn) nicht selbst in Erscheinung treten. Den Text formuliert der Anwalt, aber Du schickst das Werk in Deinem Namen zum Nachbarn. Das kostet Dich erstmal ein paar Öcken, aber für dann doch fast 20% vom Grundstück die fehlen ist das vermutlich eine sinnvolle Investition.

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Zumal man das Grundstück vielleicht auch mal wieder verkaufen will und dann wird einem jeder potentielle Käufer einen Vogel zeigen, dass er für 290 qm zahlen soll, die er nicht nutzen kann. Oder anders herum: um den Betrag wird der Kaufpreis geringer ausfallen und da reden wir in jedem Fall über einen fünfstelligen Betrag - je nach Gegend auch über einen komfortabel sechsstelligen.

Und wie @DropDeadDiva schon ganz richtig schrieb: wieso sollte man sich mit so einem Nachbarn gutstellen wollen, der bewusst und anhaltend seine Nachbarn benachteiligt und auch auf Ansprache zu keinen vernünftigen Kompromissen bereit ist?

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Erst mal Danke für den Input warum man sich verstehen will? Weil man mit solchen Gesellen Tür an Tür existieren muss zu mindestens am Wochenende. Und wenn man sich fürchten muss, dass Dir der das Haus abfackelt macht mich wenigstens nicht glücklich zumal er sich ja dank google im Recht fühlt in seinem Handeln.
Ich weiß dass es in der Türkei die Möglichkeit gibt ein Haus auf Nachbars Grund über nacht zu bauen den Garten abzuzäunen und dadurch Eigentum zu bewirken. Jedenfalls gab es das früher und in Deutschland ist das so ähnlich wie mir scheint.

Naja, wenn man nicht will, lässt sich der Umgang mit Nachbarn doch ganz gut vermeiden. Erst recht, wenn die Grundstücke so groß sind, dass man nicht auf Nachbars Grundstück steht, wenn man mal die Fenster von außen putzen will.

Daran zweifle ich; nach ständiger Rechtsprechung des BGH gilt auch bei falsch gezogenen Zäunen die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren, aber ganz so einfach ist das hier nicht, weil Ihr ja jetzt erst Kenntnis erlangt habt. Es kann also durchaus helfen, wenn man mal Kontakt mit einem Anwalt aufnimmt und sich beraten lässt.

Wenn man aber weder Streit mit dem Nachbarn noch Geld in die Hand nehmen will, dann wird wohl alles so bleiben wie es ist.

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Ich bin kein Anwalt, aber imho bezieht sich das allein auf den Anspruch auf die Beseitigung des Zauns, keineswegs auf die Besitzstörung des Grundstücks.

Was bedeutet, man muss den Zaun ggf. auf eigene Kosten beseitigen, aber man hat selbstverständlich Anspruch auf das Grundstück - das gaht nämlich niemals einfach auf den neuen Besitzer über. Siehe z.B.:
https://www.dahag.de/c/ebs/nachbarrecht/entfernung-eines-zauns-auf-dem-nachbarsgrundstueck-nach-15-jahren-972

Man könnte sich übrigens ggf. sogar auf den in den eigenen Besitz übergegangenen Pool freuen - der ist nämlich mit dem Grundstück fest verbunden und gehört damit dem Grundstückseigentümer. Wenn es sich nicht um einen darauf gestellten Pool handelt, sondern um einen fest gemauerten.

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Ich kann das nicht glauben, aber vielleicht weiß @Guybrush, was ich nur ahne.

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Ja, völlig richtig.

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Vergiss das Internet. Da steht genug Unsinn, auf den ich mich auf keinen Fall verlassen würde. Zumal der Fund von deinem Kontrahenten kommt.

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Dein Nachbar meint allen Ernstes:
Wenn man sich nicht schnell genug meldet ist der eigene Boden weg, man muss aber für den entwendeten Boden weiter Steuern bezahlen!
Auf mich wirkt es so, dass der Nachbar sich die Wirklichkeit so zusammenträumt, wie sie für ihn am besten ist. Da solltest du dich dringend anwaltlich beraten lassen.

Und zum Thema friedliche Nachbarschaft: Du hast recht, man sollt versuchen, mit den Nachbarn in Frieden zu leben. Genau das wird hier im Forum auch immer bei Nachbarschaftsstreit geraten.
Gar nicht so selten ist es allerdings für den Frieden aber auch wichtig, dass man dem Nachbar freundlich zeigt, dass man nicht alles mit sich machen lässt. Ansonsten geht der nächstes Mal noch einen Schritt weiter und lagert seinen Bauschutt vorübergehend auf deiner Ausfahrt… Eine klare Ansage, dass man nicht alles mit sich machen lässt, verbunden mit sinnvollen Vorschlägen, ist manchmal sehr wichtig für ein friedliches Leben.

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Danke für die Anregung, aber auch wenn er angefangen hat kann ich mir davon nix kaufen, wenn ich mich dann fürchten muss, dass er mir die Reifen aufsticht oder die Bude anzündet.
Ich will nicht duckmäusern, aber auf Krawall gebürstet bin ich auch nicht. Nichtmal wenn man im Recht ist. Meine Großmutter meinte immer auf vielen Grabsteinen steht: Er war im Recht.